Beschlussantrag:
1. Der Main-Tauber-Kreis übernimmt die
Ausfallbürgschaft für die Aufnahme eines
Darlehens durch die Seniorendienste Tauberfranken gGmbH für den Neubau einer
Senioreneinrichtung in Distelhausen in Höhe von maximal 4,4 Mio. Euro.
2. Im Gegenzug stellt die Gesundheitsholding
Tauberfranken gGmbH den Landkreis von allen Ansprüchen durch die Übernahme
einer Rückbürgschaft frei.
1. Sachverhalt:
Der Kreistag des
Main-Tauber-Kreises hat in der Kreistagsitzung am 26.03.2014 von den
Fortentwicklungen der Altenhilfeeinrichtungen der Gesundheitsholding
Tauberfranken gGmbH Kenntnis genommen. Die Fortentwicklung sieht unter anderem
die Gründung der Seniorendienste Tauberfranken gGmbH vor.
Die neu gegründete
Seniorendienste Tauberfranken gGmbH beabsichtigt den Neubau eines Pflegeheimes
in Distelhausen mit 30 Pflegeplätzen und 8 Plätze für betreutes Wohnen. Die
Kosten werden auf 4,4 Mio. Euro geschätzt.
Aufgrund der
günstigen Zinsentwicklung und der Zusage der Banken, dass auch eine 100 %
Darlehensfinanzierung möglich wäre, hat die Gesellschafterversammlung der
Gesundheitsholding Tauberfranken gGmbH in der Sitzung am 02.07.2015 der Aufnahme eines Darlehens
bis zur Höhe von 4,4 Mio. Euro und der Gewährung einer Rückbürgschaft der
Gesundheitsholding Tauberfranken gGmbH an den Landkreis Main-Tauber in gleicher
Höhe zugestimmt .
Darlehen der
Krankenhaus und Heime Main-Tauber GmbH wurden bisher über eine kommunale
Bürgschaft des Landkreises Main-Tauber bei den Banken abgesichert. Durch diese
Bürgschaften konnte die Krankenhaus und Heime Main-Tauber GmbH verbesserte
Konditionen erzielen.
Mit der
Aufsichtsbehörde des Landkreises, dem Regierungspräsidium Stuttgart, wurde
vereinbart, dass der Landkreis Main-Tauber auch die Bürgschaftserklärung für
neue Darlehen der Seniorendienste Tauberfranken gGmbH abgeben werden darf, wenn
die Darlehen für Ersatzbauten der bereits bestehenden Senioreneinrichtungen der
Krankenhaus und Heime Main-Tauber-GmbH aufgenommen werden.
Eine weitere
Voraussetzung für die Genehmigung der Bürgschaften ist, dass die
Gesundheitsholding Tauberfranken gGmbH eine Rückbürgschaftserklärung gegenüber
dem Landkreis abgibt. Diese Vorgehensweise entspricht auch der Regelung bei den
bereits bestehenden Darlehen der Krankenhaus und Heime Main-Tauber GmbH. Bei
diesen Darlehen wurde die Rückbürgschaftserklärung durch die Krankenhaus und
Heime Main-Tauber GmbH abgegeben.
Die Übernahme der
Ausfallbürgschaft für die Darlehnsverpflichtung zu Gunsten der Seniorendienste
Tauberfranken gGmbH mit entsprechender Absicherung durch Rückbürgschaft bedarf
der Genehmigung des Regierungspräsidiums Stuttgart nach § 88 Abs. 2
Gemeindeordnung (GemO).
Anlage:
Vorlage und Beschluss Gesellschafterversammlung Holding vom 02.07.2015
3. Finanzielle
Auswirkungen
Anlagen: 1