Betreff
Bürgschaft/Rückbürgschaft Finanzierung Seniorenanlage Distelhausen
Vorlage
KT/177/2015
Aktenzeichen
018.3, 013.23, 012.3
Art
Sitzungsvorlage KT

Beschlussantrag:

 

1.    Der Main-Tauber-Kreis übernimmt die Ausfallbürgschaft  für die Aufnahme eines Darlehens durch die Seniorendienste Tauberfranken gGmbH für den Neubau einer Senioreneinrichtung in Distelhausen in Höhe von maximal 4,4 Mio. Euro.

 

2.    Im Gegenzug stellt die Gesundheitsholding Tauberfranken gGmbH den Landkreis von allen Ansprüchen durch die Übernahme einer Rückbürgschaft frei.

 

 

1. Sachverhalt:

 

Der Kreistag des Main-Tauber-Kreises hat in der Kreistagsitzung am 26.03.2014 von den Fortentwicklungen der Altenhilfeeinrichtungen der Gesundheitsholding Tauberfranken gGmbH Kenntnis genommen. Die Fortentwicklung sieht unter anderem die Gründung der Seniorendienste Tauberfranken gGmbH vor.

 

Die neu gegründete Seniorendienste Tauberfranken gGmbH beabsichtigt den Neubau eines Pflegeheimes in Distelhausen mit 30 Pflegeplätzen und 8 Plätze für betreutes Wohnen. Die Kosten werden auf 4,4 Mio. Euro geschätzt.

 

Aufgrund der günstigen Zinsentwicklung und der Zusage der Banken, dass auch eine 100 % Darlehensfinanzierung möglich wäre, hat die Gesellschafterversammlung der Gesundheitsholding Tauberfranken gGmbH in der Sitzung  am 02.07.2015 der Aufnahme eines Darlehens bis zur Höhe von 4,4 Mio. Euro und der Gewährung einer Rückbürgschaft der Gesundheitsholding Tauberfranken gGmbH an den Landkreis Main-Tauber in gleicher Höhe zugestimmt .

 

Darlehen der Krankenhaus und Heime Main-Tauber GmbH wurden bisher über eine kommunale Bürgschaft des Landkreises Main-Tauber bei den Banken abgesichert. Durch diese Bürgschaften konnte die Krankenhaus und Heime Main-Tauber GmbH verbesserte Konditionen erzielen.

 

Mit der Aufsichtsbehörde des Landkreises, dem Regierungspräsidium Stuttgart, wurde vereinbart, dass der Landkreis Main-Tauber auch die Bürgschaftserklärung für neue Darlehen der Seniorendienste Tauberfranken gGmbH abgeben werden darf, wenn die Darlehen für Ersatzbauten der bereits bestehenden Senioreneinrichtungen der Krankenhaus und Heime Main-Tauber-GmbH aufgenommen werden.

 

Eine weitere Voraussetzung für die Genehmigung der Bürgschaften ist, dass die Gesundheitsholding Tauberfranken gGmbH eine Rückbürgschaftserklärung gegenüber dem Landkreis abgibt. Diese Vorgehensweise entspricht auch der Regelung bei den bereits bestehenden Darlehen der Krankenhaus und Heime Main-Tauber GmbH. Bei diesen Darlehen wurde die Rückbürgschaftserklärung durch die Krankenhaus und Heime Main-Tauber GmbH abgegeben.

 

Die Übernahme der Ausfallbürgschaft für die Darlehnsverpflichtung zu Gunsten der Seniorendienste Tauberfranken gGmbH mit entsprechender Absicherung durch Rückbürgschaft bedarf der Genehmigung des Regierungspräsidiums Stuttgart nach § 88 Abs. 2 Gemeindeordnung (GemO).

 

Anlage:

Vorlage und Beschluss Gesellschafterversammlung Holding vom 02.07.2015

 

3. Finanzielle Auswirkungen

 

 

Anlagen: 1