Betreff
Erhöhung des Kreiszuschusses für den Kreisverband Lebenshilfe für Menschen mit Behinderung Main-Tauber-Kreis e. V. - Betreuungsverein
Vorlage
S/500/2018
Aktenzeichen
429.522
Art
Sitzungsvorlage KT

Beschlussantrag:

1.    Über die bislang bestehende Förderung des Betreuungsvereins hinaus als notwendige Mitfinanzierung zur Landesförderung wird ab 2019 zusätzlich ein Förderbetrag von 12.000 Euro jährlich für die wichtige und bisher nicht ausreichend geförderte Querschnittsarbeit, insbesondere für die Einzelberatung zur Erstellung von Vorsorgevollmachten, gewährt.

2.    Der voraussichtliche Betrag der Landkreisförderung in 2019 in Höhe von insgesamt 37.000 Euro ist in den Haushaltsplan 2019 einzustellen.

3.    Die bestehende Kooperations- und Finanzierungsvereinbarung vom 20.12.2007 in der aktuellen Fassung vom 02.06.2016 ist entsprechend anzupassen.

 

 

 

1. Sachverhalt:

Betreuungsvereine sind seit dem Inkrafttreten des 2. Betreuungsrechtsänderungsgesetzes zum 01.07.2005 ermächtigt, für die Erstellung von Vorsorgevollmachten individuell beraten zu dürfen.

Der Gesetzgeber hat bewusst darauf verzichtet, dies als Pflichtaufgabe für die Vereine festzulegen, weil nicht sichergestellt ist, ob die Betreuungsvereine hierfür genügend qualifizierte Mitarbeiter haben. Insofern handelt es sich hierbei um eine freiwillige Aufgabe der Vereine.

Anerkennungsvoraussetzungen und förderungsfähige Querschnittsaufgaben ergeben sich aus der Verwaltungsvorschrift des Sozialministeriums Baden-Württemberg über die Förderung von Betreuungsvereinen vom 22.06.2015 (VwV BtV). Diese sind insbesondere:

  1. die Gewinnung neuer ehrenamtlicher außerfamiliärer Betreuer/innen (bis zu 12 werden mit je 800 Euro gefördert)
  2. die Beratung und Begleitung bereits bestellter ehrenamtlicher Betreuer/innen (50 werden mit je 100 Euro gefördert)
  3. bis zu 5 Informationsveranstaltungen zum Thema „Vorsorgevollmacht“ (bis zu 5 werden mit je 500 Euro gefördert)
  4. die Beratung und Begleitung von Bevollmächtigten (bis zu 10 x 100 Euro)

 

Die jeweils erforderliche Einzelberatung zur Erstellung von Vorsorgevollmachten wird bislang nicht über die Landes- bzw. kommunale Mitfinanzierung unterstützt.

 

Durch die individuelle Beratung werden jedoch sowohl Betreuungsgerichte als auch die Betreuungsbehörde entlastet.

Insbesondere sorgt der Betreuungsverein in Zusammenarbeit mit der Betreuungsbehörde maßgeblich dafür, dass durch Information und Beratung/Einzelberatung zu Vorsorgevollmachten evtl. künftig erforderliche rechtliche Betreuungen von vornherein vermieden werden können.

 

Situation im Main-Tauber-Kreis

Der Betreuungsverein der Lebenshilfe bietet viermal im Monat in Tauberbischofsheim sowie einmal im Monat in Bad Mergentheim und Wertheim jeweils an einem Vor- bzw. Nachmittag Termine für Beratungsgespräche zur Erstellung von Vollmachten an. Im Anschluss an die ca. 45 Minuten umfassenden Beratungsgespräche werden die erstellten Vollmachten durch die Betreuungsbehörde öffentlich beglaubigt. Dieses Angebot wird von der Bevölkerung des Main-Tauber-Kreises überaus rege in Anspruch genommen. Sämtliche Beratungstermine für das Jahr 2018 waren bereits im Juli vergeben.

Die zeitliche Angabe des Betreuungsvereins von jährlich circa 300 Stunden nicht vergüteter Dienstleistung kann von der Betreuungsbehörde bestätigt werden.

Die hohe Anzahl der Beglaubigungen von Vorsorgevollmachten durch die Betreuungsbehörde ist nahezu ausschließlich auf die intensive Arbeit des Betreuungsvereins zurückzuführen. Wie beim Treffen der Arbeitsgemeinschaft für Betreuungsangelegenheiten im Juni 2018 dargelegt, werden seit 2015 jährlich stets über 1.000 Vollmachten durch die Betreuungsbehörde öffentlich beglaubigt. Damit liegt der Main-Tauber-Kreis im Regierungsbezirk Stuttgart deutlich an der Spitze.

 

Finanzierung:

Die Finanzierung des Betreuungsvereins erfolgt durch Land, Landkreis und Eigenmittel:

 

Das Land fördert im Rahmen einer Grundförderung in Höhe von 7.500 Euro sowie ergänzend einer möglichen Zusatzförderung vgl. VwV BtV. Während die gesamte Förderung im Jahr 2016 noch 26.750 Euro betrug, belief sich diese 2017 aufgrund geringerer Zusatzförderungen auf nur noch 20.860 Euro.

 

Der Zuschuss des Main-Tauber-Kreises wird derzeit auf Grund der bestehenden Kooperation- und Finanzierungsvereinbarung in gleicher Höhe wie die Landesförderung gewährt.

 

Die Eigenmittel des Betreuungsvereins ergeben sich überwiegend aus der Führung von rechtlichen Betreuungen durch die hauptamtlichen Mitarbeiter.

 

Antrag

Der Kreisverband der Lebenshilfe für Menschen mit Behinderung Main-Tauber-Kreis e. V. hat mit Schreiben vom 07. Juni 2018 eine höhere Landkreisförderung sowie die Anpassung der bisherigen Kooperations- und Finanzierungsvereinbarung beantragt (Anlage). Es wurde nachvollziehbar dargestellt, dass in den nächsten Jahren ohne Anpassung der Kreisförderung eine erhebliche Unterfinanzierung bis hin zur Existenzbedrohung des Betreuungsvereins zu befürchten ist. Entsprechende Kalkulationen, aus denen die Unterfinanzierung ersichtlich ist, liegen vor.

 

Die bestehende Landkreisförderung sollte deshalb angehoben werden. Vorgeschlagen wird eine Aufstockung um die bislang nicht geförderte Dienstleistung für die Beratungsgespräche bei der Erstellung von Vorsorgevollmachten (Finanzierung der ca. 300 Arbeitsstunden).

 

Der Kreisverband Lebenshilfe für Menschen mit Behinderung kann mit diesem Lösungsansatz auch nach eigener Einschätzung die finanzielle Absicherung des Betreuungsvereins gewährleisten.

3. Finanzielle Auswirkungen

Aufgrund der bestehenden Kooperations- und Finanzierungsvereinbarung wird die Arbeit des Betreuungsvereins vom Landkreis bislang in Höhe der Landesförderung mitfinanziert.

Für 2019 wird ein regulärer Förderbetrag zur Kofinanzierung, also in Höhe der Landesförderung, von bis zu 25.000 Euro angenommen.

Die zusätzliche Förderung soll ab dem Jahr 2019 dann 12.000 Euro betragen.

Damit ist ein Gesamtförderbetrag von 37.000 Euro in den Haushaltsplan 2019 einzustellen.

 

 

Anlage: 1