Beschlussantrag:
1. Über die
bislang bestehende Förderung des Betreuungsvereins hinaus als notwendige
Mitfinanzierung zur Landesförderung wird ab 2019 zusätzlich ein
Förderbetrag von 12.000 Euro jährlich für die wichtige und bisher nicht
ausreichend geförderte Querschnittsarbeit, insbesondere für die Einzelberatung
zur Erstellung von Vorsorgevollmachten, gewährt.
2. Der
voraussichtliche Betrag der Landkreisförderung in 2019 in Höhe von insgesamt
37.000 Euro ist in den Haushaltsplan 2019 einzustellen.
3. Die bestehende
Kooperations- und Finanzierungsvereinbarung vom 20.12.2007 in der aktuellen
Fassung vom 02.06.2016 ist entsprechend anzupassen.
1. Sachverhalt:
Betreuungsvereine sind seit dem Inkrafttreten des 2. Betreuungsrechtsänderungsgesetzes zum 01.07.2005 ermächtigt, für die Erstellung von Vorsorgevollmachten individuell beraten zu dürfen.
Der Gesetzgeber hat bewusst darauf verzichtet, dies als Pflichtaufgabe für die Vereine festzulegen, weil nicht sichergestellt ist, ob die Betreuungsvereine hierfür genügend qualifizierte Mitarbeiter haben. Insofern handelt es sich hierbei um eine freiwillige Aufgabe der Vereine.
Anerkennungsvoraussetzungen
und förderungsfähige Querschnittsaufgaben ergeben sich aus der
Verwaltungsvorschrift des Sozialministeriums Baden-Württemberg über die
Förderung von Betreuungsvereinen vom 22.06.2015 (VwV BtV). Diese sind
insbesondere:
- die Gewinnung neuer ehrenamtlicher
außerfamiliärer Betreuer/innen (bis zu 12 werden mit je 800 Euro
gefördert)
- die Beratung und Begleitung bereits
bestellter ehrenamtlicher Betreuer/innen (50 werden mit je 100 Euro
gefördert)
- bis zu 5 Informationsveranstaltungen zum
Thema „Vorsorgevollmacht“ (bis zu 5 werden mit je 500 Euro gefördert)
- die Beratung und Begleitung von
Bevollmächtigten (bis zu 10 x 100 Euro)
Die jeweils
erforderliche Einzelberatung zur Erstellung von Vorsorgevollmachten wird
bislang nicht über die Landes- bzw. kommunale Mitfinanzierung unterstützt.
Durch die
individuelle Beratung werden jedoch sowohl Betreuungsgerichte als auch die
Betreuungsbehörde entlastet.
Insbesondere sorgt
der Betreuungsverein in Zusammenarbeit mit der Betreuungsbehörde maßgeblich
dafür, dass durch Information und Beratung/Einzelberatung zu
Vorsorgevollmachten evtl. künftig erforderliche rechtliche
Betreuungen von vornherein vermieden werden können.
Situation im Main-Tauber-Kreis
Der Betreuungsverein der Lebenshilfe bietet viermal im Monat in Tauberbischofsheim sowie einmal im Monat in Bad Mergentheim und Wertheim jeweils an einem Vor- bzw. Nachmittag Termine für Beratungsgespräche zur Erstellung von Vollmachten an. Im Anschluss an die ca. 45 Minuten umfassenden Beratungsgespräche werden die erstellten Vollmachten durch die Betreuungsbehörde öffentlich beglaubigt. Dieses Angebot wird von der Bevölkerung des Main-Tauber-Kreises überaus rege in Anspruch genommen. Sämtliche Beratungstermine für das Jahr 2018 waren bereits im Juli vergeben.
Die zeitliche Angabe des Betreuungsvereins von jährlich circa
300 Stunden nicht vergüteter Dienstleistung kann von der Betreuungsbehörde
bestätigt werden.
Die hohe Anzahl der Beglaubigungen von Vorsorgevollmachten durch die Betreuungsbehörde ist nahezu ausschließlich auf die intensive Arbeit des Betreuungsvereins zurückzuführen. Wie beim Treffen der Arbeitsgemeinschaft für Betreuungsangelegenheiten im Juni 2018 dargelegt, werden seit 2015 jährlich stets über 1.000 Vollmachten durch die Betreuungsbehörde öffentlich beglaubigt. Damit liegt der Main-Tauber-Kreis im Regierungsbezirk Stuttgart deutlich an der Spitze.
Finanzierung:
Die Finanzierung des Betreuungsvereins erfolgt durch Land, Landkreis und Eigenmittel:
Das Land fördert im Rahmen einer Grundförderung in Höhe von 7.500 Euro sowie ergänzend einer möglichen Zusatzförderung vgl. VwV BtV. Während die gesamte Förderung im Jahr 2016 noch 26.750 Euro betrug, belief sich diese 2017 aufgrund geringerer Zusatzförderungen auf nur noch 20.860 Euro.
Der Zuschuss des Main-Tauber-Kreises
wird derzeit auf Grund der bestehenden Kooperation- und Finanzierungsvereinbarung
in gleicher Höhe wie die Landesförderung gewährt.
Die Eigenmittel des
Betreuungsvereins ergeben sich überwiegend aus der Führung von rechtlichen
Betreuungen durch die hauptamtlichen Mitarbeiter.
Antrag
Der Kreisverband der Lebenshilfe für Menschen mit
Behinderung Main-Tauber-Kreis e. V. hat mit Schreiben vom 07. Juni 2018 eine
höhere Landkreisförderung sowie die Anpassung der bisherigen Kooperations- und
Finanzierungsvereinbarung beantragt (Anlage). Es wurde nachvollziehbar dargestellt, dass in den nächsten Jahren ohne Anpassung
der Kreisförderung eine erhebliche Unterfinanzierung bis hin zur
Existenzbedrohung des Betreuungsvereins zu befürchten ist. Entsprechende
Kalkulationen, aus denen die Unterfinanzierung ersichtlich ist, liegen vor.
Die bestehende
Landkreisförderung sollte deshalb angehoben werden. Vorgeschlagen wird eine
Aufstockung um die bislang nicht geförderte Dienstleistung für die
Beratungsgespräche bei der Erstellung von Vorsorgevollmachten (Finanzierung der
ca. 300 Arbeitsstunden).
Der Kreisverband Lebenshilfe für Menschen mit Behinderung kann mit diesem Lösungsansatz auch nach eigener Einschätzung die finanzielle Absicherung des Betreuungsvereins gewährleisten.
3. Finanzielle
Auswirkungen
Aufgrund der bestehenden Kooperations- und Finanzierungsvereinbarung wird die Arbeit des Betreuungsvereins vom Landkreis bislang in Höhe der Landesförderung mitfinanziert.
Für 2019 wird ein regulärer Förderbetrag zur Kofinanzierung, also in Höhe der Landesförderung, von bis zu 25.000 Euro angenommen.
Die zusätzliche Förderung soll ab dem Jahr 2019 dann 12.000 Euro betragen.
Damit ist ein Gesamtförderbetrag von 37.000 Euro in den Haushaltsplan 2019 einzustellen.
Anlage: 1