Betreff
Aufhebungssatzung über den gemeinnützigen Betrieb gewerblicher Art Kreisbildungszentrum Kloster Bronnbach
Vorlage
S-KT/524/2018
Aktenzeichen
905.121
Art
Sitzungsvorlage S-KT

Beschlussantrag:

 

Der Kreistag beschließt die Satzung zur Aufhebung des gemeinnützigen Betriebs gewerblicher Art „Kreisbildungszentrum Kloster Bronnbach“.

 

1. Sachverhalt:

Der gemeinnützige Betrieb gewerblicher Art Kreisbildungszentrum Kloster Bronnbach wurde mit Satzungsbeschluss des Kreistags vom 18.12.2002 gegründet. Die Satzung trat am 01.01.2003 in Kraft.

 

Für die Sanierung und den Umbau des Bursariats I und der Orangerie im Kloster Bronnbach zu einem Bildungszentrum wurden dem Main-Tauber-Kreis durch die Landesstiftung Baden-Württemberg gGmbH im Jahr 2002 Zuwendungen von rund 2,1 Mio. € bewilligt. Nach den Fördervorgaben der Landesstiftung war die Mittelverwendung nur für gemeinnützige steuerbegünstigte Zwecke zugelassen. Um den Förderungszweck zu erreichen, wurde zum 01.01.2003 der gemeinnützige Betrieb gewerblicher Art Kreisbildungszentrum Kloster Bronnbach gegründet.

 

Nachdem die satzungsgemäßen Zwecke des Kreisbildungszentrums nicht umgesetzt werden konnten, sind die öffentlichen Zuschüsse bereits in 2008 teilweise an die Landesstiftung BW gGmbH zurückgezahlt worden.

 

Derzeit werden beim Finanzamt die Betriebsteile Bursariat I und Orangerie weiterhin als Bestandteil des gemeinnützigen Betriebs gewerblicher Art geführt. Für diese beiden Betriebsteile wird jährlich seit 2007 eine Körperschaftssteuererklärung erstellt. Allerdings wurde hierbei durchgehend ein Verlust beim Finanzamt angemeldet, sodass keine Steuer abzuführen war.

 

Daher sollte die Aufhebung der Satzung und damit die Beendigung des Kreisbildungszentrums Kloster Bronnbach beschlossen werden. Der Sachverhalt wurde bereits im Vorfeld durch die Steuerberatungsgesellschaft PKF mit dem Finanzamt Tauberbischofsheim abgestimmt.

3. Finanzielle Auswirkungen

 

 

Anlage 1 Aufhebungssatzung

Anlage 2 Satzung vom 18.12.2002