Beschlussantrag:
Der Kreistag beschließt die Satzung zur Aufhebung des gemeinnützigen Betriebs gewerblicher Art „Kreisbildungszentrum Kloster Bronnbach“.
1. Sachverhalt:
Der gemeinnützige
Betrieb gewerblicher Art Kreisbildungszentrum Kloster Bronnbach wurde mit
Satzungsbeschluss des Kreistags vom 18.12.2002 gegründet. Die Satzung trat am
01.01.2003 in Kraft.
Für die Sanierung
und den Umbau des Bursariats I und der Orangerie im Kloster Bronnbach zu einem
Bildungszentrum wurden dem Main-Tauber-Kreis durch die Landesstiftung
Baden-Württemberg gGmbH im Jahr 2002 Zuwendungen von rund 2,1 Mio. € bewilligt.
Nach den Fördervorgaben der Landesstiftung war die Mittelverwendung nur für
gemeinnützige steuerbegünstigte Zwecke zugelassen. Um den Förderungszweck zu
erreichen, wurde zum 01.01.2003 der gemeinnützige Betrieb gewerblicher Art
Kreisbildungszentrum Kloster Bronnbach gegründet.
Nachdem die
satzungsgemäßen Zwecke des Kreisbildungszentrums nicht umgesetzt werden
konnten, sind die öffentlichen Zuschüsse bereits in 2008 teilweise an die
Landesstiftung BW gGmbH zurückgezahlt worden.
Derzeit werden beim
Finanzamt die Betriebsteile Bursariat I und Orangerie weiterhin als Bestandteil
des gemeinnützigen Betriebs gewerblicher Art geführt. Für diese beiden
Betriebsteile wird jährlich seit 2007 eine Körperschaftssteuererklärung
erstellt. Allerdings wurde hierbei durchgehend ein Verlust beim Finanzamt
angemeldet, sodass keine Steuer abzuführen war.
Daher sollte die Aufhebung der Satzung und damit die Beendigung des Kreisbildungszentrums Kloster Bronnbach beschlossen werden. Der Sachverhalt wurde bereits im Vorfeld durch die Steuerberatungsgesellschaft PKF mit dem Finanzamt Tauberbischofsheim abgestimmt.
3. Finanzielle
Auswirkungen
Anlage 1 Aufhebungssatzung
Anlage 2 Satzung vom 18.12.2002