Betreff
Schlussbericht über die örtliche Prüfung des Jahresabschlusses 2017
Vorlage
V-KT/533/2018
Aktenzeichen
095.51, 095.9
Art
Sitzungsvorlage KRPA

Beschlussantrag:

Die örtliche Prüfung des Jahresabschlusses des Main-Tauber-Kreises ergab keine wesentlichen Beanstandungen. Dieser entspricht im Wesentlichen nach Form und Inhalt den gesetzlichen Bestimmungen.

Dem Kreistag wird vorgeschlagen, das geprüfte Ergebnis des Jahresabschlusses 2017 des Main-Tauber-Kreises gemäß § 95b Abs. 1 GemO i. V. m § 48 LKrO festzustellen sowie der Umbuchung der nicht liquiden Rücklagen i. H. v. 8.775.084,46 € in das Basiskapital zuzustimmen.

 

Vom Schlussbericht über die Prüfung des Jahresabschlusses 2018 wird zustimmend Kenntnis genommen.

 

 

1. Sachverhalt:

Nach § 48 Landkreisordnung - LKrO - in Verbindung mit § 110 Gemeindeordnung Baden-Württemberg - GemO - hat das Rechnungsprüfungsamt im Rahmen der örtlichen Prüfung den Jahresabschluss vor der Feststellung durch den Kreistag daraufhin zu prüfen, ob

 

-      bei den Erträgen, Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen sowie bei der Vermögens- und Schuldenverwaltung nach dem Gesetz und den bestehenden Vorschriften verfahren worden ist,

 

-      die einzelnen Rechnungsbeträge sachlich und rechnerisch in vorschriftsmäßiger Weise begründet und belegt sind,

 

-      der Haushaltsplan eingehalten worden ist und

 

-      das Vermögen sowie die Schulden und Rückstellungen richtig nachgewiesen worden sind.

 

Das Rechnungsprüfungsamt hat die Prüfung innerhalb von 4 Monaten nach Aufstellung des Jahresabschlusses durchzuführen. Es fasst seine Bemerkungen in einem Schlussbericht zusammen, der dem Kreistag vorzulegen ist (siehe Anlage).

 

1 Anlage