Beschlussantrag:
Die örtliche Prüfung
des Jahresabschlusses des Main-Tauber-Kreises ergab keine wesentlichen
Beanstandungen. Dieser entspricht im Wesentlichen nach Form und Inhalt den
gesetzlichen Bestimmungen.
Dem Kreistag wird
vorgeschlagen, das geprüfte Ergebnis des Jahresabschlusses 2017 des
Main-Tauber-Kreises gemäß § 95b Abs. 1 GemO i. V. m § 48 LKrO festzustellen
sowie der Umbuchung der nicht liquiden Rücklagen i. H. v. 8.775.084,46 € in das
Basiskapital zuzustimmen.
Vom Schlussbericht über die Prüfung des Jahresabschlusses
2018 wird zustimmend Kenntnis genommen.
1. Sachverhalt:
Nach § 48 Landkreisordnung - LKrO - in Verbindung mit § 110 Gemeindeordnung Baden-Württemberg - GemO - hat das Rechnungsprüfungsamt im Rahmen der örtlichen Prüfung den Jahresabschluss vor der Feststellung durch den Kreistag daraufhin zu prüfen, ob
- bei den Erträgen, Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen sowie bei der Vermögens- und Schuldenverwaltung nach dem Gesetz und den bestehenden Vorschriften verfahren worden ist,
- die einzelnen Rechnungsbeträge sachlich und rechnerisch in vorschriftsmäßiger Weise begründet und belegt sind,
- der Haushaltsplan eingehalten worden ist und
- das Vermögen sowie die Schulden und Rückstellungen richtig nachgewiesen worden sind.
Das Rechnungsprüfungsamt hat die Prüfung innerhalb von 4 Monaten nach Aufstellung des Jahresabschlusses durchzuführen. Es fasst seine Bemerkungen in einem Schlussbericht zusammen, der dem Kreistag vorzulegen ist (siehe Anlage).
1 Anlage