Betreff
Annahme von Spenden im Rahmen des Förderantrags "Lernfabrik 4.0 an Beruflichen Schulen"
Vorlage
V/546/2019
Aktenzeichen
240.0:3
Art
Sitzungsvorlage V

Beschlussantrag:

 

Die im Rahmen des Förderantrags „Lernfabrik 4.0 an Beruflichen Schulen“ eingegangenen Geldspenden (wie in Anlage 1 dargestellt) werden zur Kenntnis genommen.

Gleichzeitig wird der Entgegennahme der Geldspenden zugestimmt.

 

 

1. Sachverhalt:

 

Förderprogramm Wirtschaft 4.0

Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau hat für die Einrichtung von

 

„Lernfabriken 4.0 an Berufliche Schulen“

 

im Jahr 2018 einen Förderaufruf gestartet.

 

Der Main-Tauber-Kreis hat gemeinsam mit den Beruflichen Schulen einen Förderantrag eingereicht. Dieser Antrag wurde vom Wirtschaftsministerium positiv beschieden. Dem Main-Tauber-Kreis fließt somit ein Förderbetrag in Höhe von 300.000 Euro zu.

Das Gesamtvolumen der zu tätigenden Anschaffungen beläuft sich auf rund 750.000 Euro. Die anteiligen Beträge sind in den Jahren 2019 und 2020 zu finanzieren und bereits in den Ansätzen im Haushaltsplan enthalten.

 

Eine Förderung des Wirtschaftsministeriums über das Programm setzt eine Beteiligung von örtlichen Unternehmen von summarisch rund 10 % voraus. Mit diesem Hinweis hat die Landkreisverwaltung die in Frage kommenden Firmen mit der Bitte um Unterstützung angesprochen. Diesem Ersuchen sind 24 Unternehmen nachgekommen. Die zugesagte Fördersumme beläuft sich auf insgesamt 87.750 Euro (vgl. Aufstellung Anlage 1).

 

 

Rechtsregelung

§ 78 der Gemeindeordnung regelt die Annahme von Spenden und Schenkungen.

Mit dieser Regelung wird klargestellt, dass Spenden und Sponsoring im kommunalen Bereich grundsätzlich erwünscht sind und die Einwerbung und Annahme von Zuwendungen Privater zur Erfüllung kommunaler Aufgaben generell zu dem dienstlichen Aufgabenkreis der damit befassten Amtsträger gehören.

Die Ergänzung des § 78 Gemeindeordnung ist gemäß § 48 der Landkreisordnung auch auf die Landkreise zu übertragen.

 

Die Landkreisverwaltung darf deshalb zur Erfüllung ihrer Aufgaben Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen einwerben oder an Dritte vermitteln, wenn diese sich an der Erfüllung der öffentlichen Aufgaben beteiligen.

Beschlussvorschlag

Über die Annahme oder Vermittlung der Spende bzw. der Sponsorleistung hat der Verwaltungs- und Finanzausschuss zu entscheiden.

Es wird angeregt die Spendenannahme zu beschließen und der Landkreisverwaltung zweckbestimmt zu belassen.

 

Den Spendern ist durch die Landkreisverwaltung eine entsprechende Spendenbescheinigungen auszustellen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Anlage 1 - Finanzierungszusagen