Betreff
Grundvereinbarung für die Deutschordensmuseum Bad Mergentheim GmbH - Erhöhung des Betriebskostenzuschusses
Vorlage
V-KT/547/2019
Aktenzeichen
300.84
Art
Sitzungsvorlage V

Beschlussantrag:

  1. Der als Anlage beigefügten Grundvereinbarung zwischen dem Land Baden-Württemberg, der Deutschordensmuseum Bad Mergentheim e.V., der Stadt Bad Mergentheim und dem Main-Tauber-Kreis über Sach- und Geldleistungen zum Betrieb des Deutschordensmuseums Bad Mergentheim wird zugestimmt. Die Grundvereinbarung soll zum 01.01.2020 in Kraft treten.
  2. Der Gesellschafter Main-Tauber-Kreis beschließt, vorbehaltlich analoger Beschlüsse der anderen Gesellschafter, den Betriebskostenzuschuss an die Deutschordensmuseum Bad Mergentheim GmbH ab 01.01.2021 auf Basis des aktuellen Betrags von 33.686,92 € um jährlich jeweils 3% zu erhöhen.
  3. Die Betriebskostenzuschüsse werden für 10 Jahre für die Zeit von 01.01.2020 (das Basisjahr 2020 zählt mit) bis 31.12.2029, gewährt.

 

1. Sachverhalt:

Die Deutschordensmuseum Bad Mergentheim GmbH wurde am 20.12.1990 gegründet. Das Stammkapital betrug zur Gründungszeit rund 4 Mio. Euro.

 

Gesellschafter sind:

Das Land Baden-Württemberg (48,75%)                                               1.994.038,34 Euro

Die Stadt Bad Mergentheim (32,5%)                                                     1.329.358,89 Euro

Der Deutschordensmuseum Bad Mergentheim  e.V. (12,5%)                 511.291,88 Euro

Der Main-Tauber-Kreis (6,25%)                                                                255.645,94 Euro

 

Durch vielfältige attraktive Ausstellungen sowie Aktivitäten des Museums und der dadurch erreichten beachtlichen Besucherzahl ist es gelungen, das Museum als allseits geschätzte Kultureinrichtung mit Strahlkraft über den Main-Tauber-Kreis hinaus zu etablieren.

 

Das bei der Gründung erarbeitete Finanzierungsmodell zum Ausgleich des aus dem laufenden Betrieb zu erwartenden Fehlbetrags war leider wegen der schon viele Jahre andauernden Niedrigzinsphase nicht erfolgreich. Ursprünglich war angedacht, den Betrieb aus Zinserträgen des Stammkapitales zu erwirtschaften. Seit dem Jahr 2005 leisten die Gesellschafter deshalb jährliche Betriebskostenzuschüsse um den Kapitalverzehr zu verhindern.

 

Die jährlichen Betriebskostenzuschüsse des Main-Tauber-Kreises beliefen sich zunächst auf 13.151,98 Euro. Diese Betriebskostenzuschüsse reichten jedoch nicht aus, um den Museumsbetrieb in gleichbleibender Qualität aufrechtzuerhalten. Zudem wurde der Anteil des Vereins Deutschordensmuseum Bad Mergentheim e.V. auf die anderen Gesellschafter aufgeteilt.

 

In der Sitzung am 24. Oktober 2012 hat der Kreistag des Main-Tauber-Kreises daher beschlossen, den jährlichen Betriebskostenzuschuss für die Deutschordensmuseum GmbH ab 2013 für die Dauer von 10 Jahren zu erhöhen. Der Betriebskostenzuschuss des  Main-Tauber-Kreises beträgt seitdem 33.686,92 €.

 

 

 

 

Vorgeschlagene Änderungen:

 

Um die Deutschordensmuseum GmbH langfristig auf finanziell tragfähige Beine zu stellen und eine Weiterentwicklung des Museums zu ermöglichen, hat eine Arbeitsgruppe aus dem Finanzministerium Baden-Württemberg, der Großen Kreisstadt Bad Mergentheim, dem Main-Tauber-Kreis und dem Verein Deutschordensmuseum e.V. folgende Vorschläge erarbeitet:

 

  • Es wird eine Kooperation zwischen der Deutschordensmuseum GmbH und dem Landesbetrieb Staatliche Schlösser und Gärten eingegangen.
  • Die Deutschordensmuseum GmbH bleibt bestehen. Sie gibt jedoch das Personal an die Staatlichen Schlösser und Gärten ab und kauft sich die Geschäftsführung der GmbH und den Betrieb des Museums einschließlich der Vermarktung von Staatliche Schlösser und Gärten zum Preis der bisherigen Personalkosten der GmbH ein. Langfristig soll die Deutschordensmuseum GmbH in Staatliche Schlösser und Gärten integriert werden.
  • Hinsichtlich der Finanzierung ist vorgesehen, dass die Beiträge der Gesellschafter um eine jährliche Steigerungsrate von 3% dynamisiert werden. Hiermit soll sowohl ein Inflationsausgleich erreicht als auch die Kostensteigerungen abgedeckt werden, um das Eigenkapital nicht weiter zu verbrauchen.

 

Basis für die jährliche Erhöhung der Betriebskostenzuschüsse sind die bisher geleisteten jährlichen Zuschüsse:

 

Land Baden-Württemberg                                                                           160.000,00 Euro

Stadt Bad Mergentheim                                                                               201.361,11 Euro

Main-Tauber-Kreis                                                                                         33.686,92 Euro

 

 

 

Vereinbarungen im Einzelnen:

 

  • Die Zuschüsse sollen sich ab dem 01.01.2021 jährlich um jeweils 3% erhöhen.
  • Die neue Vereinbarung soll mit einer Laufzeit von 10 Jahren vom 01.01.2020 bis 31.12.2029 geschlossen werden. Während dieses Zeitraumes ist der Vertrag unkündbar.
  • Nach dem 31.12.2029 verlängert sich diese Vereinbarung jeweils um ein Jahr, sofern sie nicht von einem Vertragspartner mit einer Frist von einem Jahr zum darauffolgenden Jahresende gekündigt wird.
  • Während der Laufzeit dieser Vereinbarung soll die Möglichkeit einer vollständigen Übernahme des derzeitigen Betreibers durch den Landesbetrieb Staatliche Schlösser und Gärten geprüft und innerhalb der ersten fünf Jahre eine Entscheidungsgrundlage erarbeitet werden.
  • Die Große Kreisstadt Bad Mergentheim hat in seiner Gemeinderatssitzung am 14.02.2019 einen entsprechenden einstimmigen Beschluss herbeigeführt. 
  • Die Grundvereinbarung soll im Mai 2019 unterzeichnet werden.
  • Die Entscheidung des Kreistages zur Bevollmächtigung für den Abschluss eines Geschäftsbesorgungsvertrages zwischen der Deutschordensmuseum GmbH und der Staatlichen Schlösser und Gärten soll in der Kreistagssitzung am 22.05.2019 erörtert werden. Hierzu erfolgt eine separate Vorlage.
  • Der Geschäftsbesorgungsvertrag soll im Juni oder Juli 2019 abgeschlossen werden.

 

 

2. Finanzielle Auswirkungen

 

Gemäß dem oben genannten Vorschlag würde sich der Betriebskostenzuschuss des Main-Tauber-Kreises wie folgt entwickeln:

 

Betriebskostenzuschuss des Landkreises

seit 2013 bis 2020 jährlich:                               33.686,92 €

2021:                                                                34.697,53 €

2022:                                                                35.738,45 €

2023:                                                                36.810,61 €

2024:                                                                37.914,93 €

2025:                                                                39.052,37 €

2026:                                                                40.223,94 €

2027:                                                                41.430,66 €

2028:                                                                42.673,58 €

2029:                                                                43.953,79 €

 

Anlagen

Anlage 1: Grundvereinbarung DOM