Betreff
Zuschussgewährung für den Betrieb des stationären Odenwald-Hospizes in Walldürn in den Jahren 2015 - 2017
Vorlage
(S) 34/2014
Aktenzeichen
013.33, 430.172
Art
Sitzungsvorlage S

Beschlussantrag:

  1. Der Ausschuss für Soziales, Bildung, Kultur und Verkehr stimmt der Zuschussgewährung in Höhe von jeweils 10.000 Euro in den Jahren 2015 – 2017 für den Betrieb des stationären Odenwald-Hospizes in Walldürn zu.

 

  1. Der Zuschussbetrag in Höhe von 10.000 Euro ist in den Haushaltsplan 2015 aufzunehmen sowie nachfolgend ebenso für die Jahre 2016 und 2017 vorzusehen.

 

  1. Im Laufe des Jahres 2017 ist auf der Grundlage der fachlichen Arbeit der Odenwald-Hospiz gGmbH sowie der finanziellen Notwendigkeit ausweislich der Jahresberichte und Jahresabschlüsse der Odenwald-Hospiz gGmbH über die Weitergewährung zu entscheiden.

 

1.Sachverhalt:

Die Odenwald Hospiz gGmbH mit Sitz in Walldürn umfasst die Gesellschafter

  • Odenwald Hospiz e.V.
  • Förderverein Odenwald Hospiz e.V
  • und Frau Christa Weiß.

 

Nach dem Gesellschaftsvertrag ist Gegenstand des Unternehmens der Betrieb eines stationären Hospizes in Walldürn.

 

Das Gebäude wird von dem Mitinitiator Dieter Weiß, Ehegatte von Frau Christa Weiß,  errichtet / finanziert und an die neu gegründete Odenwald Hospiz gGmbH vermietet.

Das Ehepaar Weiß fühlt sich dem Hospizgedanken verpflichtet, unheilbar kranken Menschen am Lebensende ein friedvolles Sterben in Würde und bei möglichst guter Lebensqualität zu ermöglichen.

 

Das Haus (Standort: Pater-Josef-Eckstein-Str. 21a in 74731 Walldürn) wird derzeit fertiggestellt und zum 01.10.2014 eröffnet.

Das Hospiz soll 10 stationäre Plätze umfassen und Bürgern/innen aus dem Neckar-Odenwald-Kreis sowie auch dem angrenzenden Main-Tauber-Kreis zur Verfügung stehen.

 

Die Betriebskostenfinanzierung erfolgt über einen Pflegesatz, der mit den Krankenkassen ausgehandelt wird. Dabei tragen die Krankenkassen seit 01.08.2009 nur 90% der zuschussfähigen Kosten bzw. 90% des ausgehandelten Pflegesatzes. Zehn Prozent des Pflegesatzes müssen stationäre Hospize selbst aufbringen.

Diese gesetzlich festgelegten 10% sind nach den Erfahrungen unzureichend; vielmehr ist tatsächlich von einem höheren Eigenanteil auszugehen.

 

Für das Odenwald Hospiz ergibt sich deshalb ein erwarteter Betrag von mindestens 100.000 Euro, der aus eigenen Mitteln,  sprich Spenden und Mitgliedsbeiträgen, oder Zuwendungen Dritter aufgebracht werden muss.

 

Seitens des Neckar-Odenwald-Kreises wurde bereits eine Betriebskostenförderung in Höhe von 10.000 Euro jährlich in den ersten 3 Jahren durch den dortigen Ausschuss für Gesundheit und Soziales im November 2013 beschlossen ebenso wie die Prüfung einer Weitergewährung nach dem 3. Förderjahr.

 

Die Odenwald Hospiz gGmbH hat mit Schreiben vom 23. Februar 2014 eine regelmäßige finanzielle Förderung durch den Main-Tauber-Kreis beantragt (Anlage 1). Ein ausführliches Gespräch mit Vertretern der beiden Gesellschafter Odenwald Hospiz e.V. und Förderverein Odenwald Hospiz e.V. fand im März 2014 statt.

 

Für den 13. Oktober 2014 ist ein Vortrag für das Odenwald Hospiz beim Netzwerk Familie in Tauberbischofsheim geplant („Hospiz - ein anderer Umgang mit Sterben und Tod“, Frau Dr. Daniela Tausch, Dipl.-Psych. Autorin, Initiatorin des Stuttgarter Hospiz-Dienstes).

 

Die Einschätzung anhand der bisherigen Kommunikation, der vorliegenden Unterlagen und Daten zum geplanten Odenwald Hospiz sowie der Förderzusage des Landratsamtes Neckar-Odenwald-Kreis ist uneingeschränkt positiv.

Das Projekt erscheint auch für die Landkreisverwaltung unterstützungswürdig.

 

Es gibt bislang kein stationäres Hospiz im Main-Tauber-Kreis oder in direkter Landkreis-Angrenzung in Baden-Württemberg.

Mit dem Angebot der Odenwald Hospiz gGmbH wird zumindest für einen Teil des Kreisgebietes und der Bevölkerung eine erreichbare Hospizeinrichtung geschaffen.

Mit einer breiten öffentlichen wie auch privaten Unterstützung und Mitfinanzierung kann eine nachhaltige Finanzierung der Betriebskosten erreicht werden.

Die Gesellschafter der Odenwald Hospiz gGmbH erscheinen zuverlässig Gewähr für eine sehr gute Umsetzung der Hospizaufgabe zu bieten.

 

 

3. Finanzielle Auswirkungen

 

Der Zuschuss von 10.000 Euro wird in den Haushaltsplan 2015 eingestellt und zwar in den Teilhaushalt 4, Produkt 3160001.

 

Außerdem ist eine entsprechende Förderung im Rahmen der mittelfristigen Finanzplanung für die Jahre 2016 und 2017 vorzusehen.

 

Im Laufe des Jahres 2017 ist die Weitergewährung unter Zugrundelegung der bisherigen Jahresberichte sowie Jahresabschlüsse zu prüfen.  

 

 

Anlagen