Beschlussantrag:
1) Der Einrichtung von insgesamt fünf weiteren VABO Klassen zum Schuljahr 2016/2017 an den Beruflichen Schulen im Main-Tauber-Kreis wird zugestimmt.
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Eine
Klasse wird an der Kaufmännischen Schule in Tauberbischofsheim,
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zwei
Klassen werden an der Kaufmännischen Schule in Bad Mergentheim und
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zwei
Klassen am Beruflichen Schulzentrum in Wertheim
eingerichtet.
2) Die anfallenden Kosten zur Ausstattung in Höhe von 30.000 Euro werden aus dem laufenden Schuletat im Haushalt 2016 finanziert.
1. Sachverhalt:
Gemäß § 72 Abs. 1 des Schulgesetzes besteht für Kinder und Jugendliche, die in Baden-Württemberg ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben, eine Schulpflicht. Schulpflichtig in diesem Sinne ist auch, wem aufgrund eines Asylantrags der Aufenthalt in Baden-Württemberg gestattet ist oder wer hier geduldet wird, unabhängig davon, ob er selbst diese Voraussetzungen erfüllt. Die Schulpflicht beginnt sechs Monate nach dem Zuzug aus dem Ausland und besteht bis zur Erfüllung der Ausreisepflicht.
Die Beschulungspflicht für jugendliche Asylbewerber und Flüchtlinge im Alter zwischen 15 und 18 Jahren liegt bei den Beruflichen Schulen.
Jugendliche ohne Ausbildungsplatz und ohne ausreichende Deutschkenntnisse sollen möglichst in einer VABO Klasse (Vorbereitung Arbeit und Beruf ohne Deutschkenntnisse) unterrichtet werden.
Der Landkreis als Schulträger ist deshalb gehalten, ein ausreichendes Angebot an Beschulungsplätzen in VABO Klassen vorzuhalten.
Im Schuljahr 2015/2016 hat
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die
Gewerbliche Schule in Tauberbischofsheim zwei VABO Klassen eingerichtet,
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die
Schule für Ernährung, Pflege und Erziehung drei Klassen.
Da die Flüchtlingssituation im Main-Tauber-Kreis den Bedarf für weitere VABO Klassen erkennen lässt, unterstützt der Main-Tauber Kreis als Schulträger zum Schuljahr 2016/2017 die Einrichtung von
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einer
VABO Klasse an der Kaufmännischen Schule in Tauberbischofsheim
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zwei VABO
Klassen an der Kaufmännischen Schule in Bad Mergentheim
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zwei VABO
Klassen am Berufsschulzentrum in Wertheim.
Für die Einrichtung dieser VABO Klassen als neue Schulart ist der Beschluss des Schulträgers notwendig.
Das
Regierungspräsidium Stuttgart - Abteilung Schule und Bildung - hat der
Einrichtung der zusätzlichen VABO Klassen zugestimmt und zeichnet für die
Lehrerversorgung verantwortlich.
Zum Schuljahr
2016/2017 werden damit 10 VABO Klassen im Main-Tauber-Kreis eingerichtet sein.
Klassen, in denen der Unterricht 2015 aufgenommen wurde, konnten ohne Beschluss des Schulträgers starten, da an diesen Schulen bereits BVJ/VAB/BEJ (Berufsvorbereitungs- bzw. Berufseinstiegsklassen) unterrichtet wurden. Bei diesen Schulen handelte es sich deshalb lediglich um die Erweiterung eines bereits bestehenden Profils.
2. Finanzielle
Auswirkungen
Die Lehrer werden über den Haushalt des Kultusministeriums finanziert.
Für die Einrichtung der VABO Klassen fallen nur am Beruflichen Schulzentrum Wertheim Kosten an, da kleinere Investitionsarbeiten für EDV-Anschlüsse durchzuführen sind und zusätzliches Mobiliar angeschafft werden muss.
Die Gesamtkosten von bis zu 30.000 Euro werden aus dem laufenden Schuletat im Haushaltsjahr 2016 finanziert.