Beschlussantrag:
- Von den Mindereinnahmen der vom Main-Tauber-Kreis mit der Durchführung von ÖPNV-Leistungen beauftragten Busunternehmen in Höhe von rund 820.000 Euro pro Jahr wird Kenntnis genommen.
- Den Einsparungsvorschlägen in Höhe von voraussichtlich rund 380.000 Euro wird zugestimmt.
- Den erhöhten Ausgleichzahlungen aufgrund der Mindereinnahmen für die ÖPNV-Leistungen von voraussichtlich rund 440.000 Euro im Jahr 2017 wird zugestimmt. Die Kosten werden im Rahmen der Erstellung des Haushaltsplans 2017 unter dem Produkt 547010, Kostenart 43150200 (ÖPNV-Förderung), vorgesehen.
1. Sachverhalt:
Finanzierung des ÖPNV im Main-Tauber-Kreis
- Die
2006 abgeschlossene Betrauungsvereinbarung zwischen Main-Tauber-Kreis und
den Verkehrsunternehmen der VGMT über den Ausgleich gemeinwirtschaftlicher
Leistungen im ÖPNV endet zum 10. Dezember 2017.
- Nach
dieser Betrauungsvereinbarung gleicht der Main-Tauber-Kreis die
gemeinwirtschaftlichen Leistungen der Verkehrsunternehmen im ÖPNV mit
jährlich rund 3.490.000 Euro aus.
(Hinzu kommen Rufbusleistungen in Höhe von rund 120.000 Euro pro Jahr).
Diese Beträge sind seit 2006 trotz gestiegener Lohn-, Fahrzeug- und
Treibstoffkosten weitgehend unverändert. Geringfügige Erhöhungen wurden in
diesem Zeitraum lediglich im Rahmen von zusätzlichen Verkehrsleistungen,
bspw. zur Abwicklung der Schülerbeförderung aufgrund von Schulschließungen
und -verlagerungen, vereinbart.
Einnahmerückgänge in der laufenden Betrauungsvereinbarung
– Mehrkosten für den ÖPNV bis Dezember 2017
- Im
Verkehrsverbund Rhein-Neckar sind die Verkehrsunternehmen in einer eigenen
Unternehmensgesellschaft (URN GmbH) organisiert.
- Die
Einnahmen aus Ticketverkäufen werden innerhalb der
Unternehmensgesellschaft URN GmbH nach einem von den Unternehmen
festgelegten Schlüssel anhand der Fahrgastzahlen verteilt. Dieser
Verteilungsschlüssel wird auf Grundlage von in regelmäßigen Abständen
durchgeführten Verkehrserhebungen (Zählungen und Befragungen von
Fahrgästen) fortgeschrieben.
- Erhebungskriterien
sind:
- die
Fahrgastzahlen,
- das
Fahrtziel sowie
- ob
und ggf. auf welche Verkehrsmittel ein Umstieg erfolgt (Bus/Schiene).
- Im
Main-Tauber-Kreis fand zuletzt im Jahr 2007 und nun im Herbst 2015 eine
solche Erhebung und Befragung statt.
- Aufgrund
der Erhebung 2015 wurden die Einnahmen der Verkehrsunternehmen im
Main-Tauber-Kreis neu berechnet.
- Nach
dieser Berechnung ist davon auszugehen, dass die Einnahmeansprüche der
Verkehrsunternehmen der VGMT um rund 820.000 Euro pro Jahr zurückgehen.
(Von 4,82 Mio. Euro auf 4,0 Mio. Euro).
Gründe für den Rückgang der Erlöse:
- Rückläufige Schülerzahlen. Der Schülerverkehr macht im ÖPNV im
Main-Tauber-Kreis den weitaus größten Teil der Einnahmen aus. Die Zahl der
verkauften Maxx-Tickets ist seit 2007 um etwa 13 % zurückgegangen.
- Zuwächse bei den Fahrgastzahlen in den
Ballungsräumen und dort insbesondere für die Schienenverkehre. Bei der Verteilung der Gesamteinnahmen
entziehen die hohen Fahrgastzuwächse in den Ballungsräumen dem Busverkehr,
insbesondere im Ländlichen Raum, Einnahmen.
- Mehr Umsteiger auf den SPNV: Bei Fahrten innerhalb des Main-Tauber-Kreises
steigen heute mehr Fahrgäste vom Bus auf die Schiene um, so dass ein
höherer Anteil der Einnahmen als bisher der Deutschen Bahn zu Gute kommt.
- Hinweis: Im Ländlichen Raum werden die erhobenen Fahrgastzahlen im Rahmen
eines „Demographiefaktors“ rechnerisch erhöht, um die negative
demografische Entwicklung teilweise auszugleichen. Dies reicht jedoch bei
weitem nicht aus, um die Verluste auszugleichen. Der Demographiefaktor
sieht einen Zuschlag auf die Zählergebnisse von rd. 5 % bzw. rund 200.000
Euro vor und ist im obigen Ergebnis bereits eingerechnet.
Mehrkosten für den Main-Tauber-Kreis
- Nach §
3 Abs. 4 der Betrauungsvereinbarung zwischen dem Main-Tauber-Kreis und den
Verkehrsunternehmen der VGMT ist bei einer Änderung von 10 % oder mehr auf
der Kosten- oder Erlösseite eine Neufestlegung der Ausgleichsbeträge
erforderlich.
- Der
Rückgang von rund 820.000 Euro auf der Erlösseite der Verkehrsunternehmen
beträgt rund 17 %, womit die VGMT einen Anspruch auf Zuschussanpassung
besitzt.
- Die
Rückgänge bei den Erlösen werden mit dem Einreichen des offiziellen
Erhebungstestates bei der URN GmbH abrechnunsgrelevant. Das Testat ist bis
spätestens 31.12.2016 einzureichen. Der laufende Vertrag
(Betrauungsvereinbarung) und somit die bisherige Ausgleichspflicht des
Landkreises endet zum 10. Dezember 2017.
- Die
VGMT hat vorgeschlagen, einen Teil der Mindereinnahmen kostenseitig durch
Einsparung von Fahrten auszugleichen.
- Aufgrund
von Einsparungen durch Streichung von kaum nachgefragten Fahrten nach der
4. Schulstunde, in den Ferien, an Wochenenden und an Tagesrandlagen können
rund 380.000 Euro pro Jahr eingespart werden. Es verbleiben somit
Mehrkosten von rund 440.000 Euro pro Jahr.
- Die
Mehrkosten im nächsten Jahr von voraussichtlich rund 440.000 € werden im
Rahmen der Erstellung des Haushaltsplans 2017 unter dem Produkt 547010,
Kostenart 43150200 (ÖPNV-Förderung), vorgesehen.
2. Finanzielle
Auswirkungen
Mindererlöse pro Jahr ab 1. Januar 2017 820.000
Euro
Einsparung von Fahrten nach der 4. Schulstunde pro Jahr voraussichtlich -260.000 Euro
Einsparungen kaum nachgefragter Fahrten an Wochenenden,
Tagesrandlagen und in den Ferien pro Jahr voraussichtlich -120.000 Euro
Verbleibende Mehrkosten pro Jahr voraussichtlich 440.000
Euro
Auswirkungen auf die Finanzierung des ÖPNV ab Dezember
2017 (nach Neuvergabe)
Bei der Neuvergabe der Busleistungen ab Dezember 2017 kalkulieren die Bieter in ihre Angebote die o. g. verminderten Erlöse bereits ein. (Der Verkehrsverbund Rhein-Neckar als Vergabestelle hat bei seiner Zuschussprognose für die Ausschreibung die voraussichtlichen neuen Erlöswerte bereits berücksichtigt.)