Betreff
Anpassung der Finanzierungsvereinbarung für die ÖPNV-Leistungen im Main-Tauber-Kreis im Jahr 2017
Vorlage
S-KT/229/2016
Aktenzeichen
797.74:4
Art
Sitzungsvorlage S-KT

Beschlussantrag:

  1. Von den Mindereinnahmen der vom Main-Tauber-Kreis mit der Durchführung von ÖPNV-Leistungen beauftragten Busunternehmen in Höhe von rund 820.000 Euro pro Jahr wird Kenntnis genommen.
  2. Den Einsparungsvorschlägen in Höhe von voraussichtlich rund 380.000 Euro wird zugestimmt.
  3. Den erhöhten Ausgleichzahlungen aufgrund der Mindereinnahmen für die ÖPNV-Leistungen von voraussichtlich rund 440.000 Euro im Jahr 2017 wird zugestimmt. Die Kosten werden im Rahmen der Erstellung des Haushaltsplans 2017 unter dem Produkt 547010, Kostenart 43150200 (ÖPNV-Förderung), vorgesehen.

 

1. Sachverhalt:

 

Finanzierung des ÖPNV im Main-Tauber-Kreis

 

  • Die 2006 abgeschlossene Betrauungsvereinbarung zwischen Main-Tauber-Kreis und den Verkehrsunternehmen der VGMT über den Ausgleich gemeinwirtschaftlicher Leistungen im ÖPNV endet zum 10. Dezember 2017.

 

  • Nach dieser Betrauungsvereinbarung gleicht der Main-Tauber-Kreis die gemeinwirtschaftlichen Leistungen der Verkehrsunternehmen im ÖPNV mit jährlich rund 3.490.000 Euro      aus. (Hinzu kommen Rufbusleistungen in Höhe von rund 120.000 Euro pro Jahr). Diese Beträge sind seit 2006 trotz gestiegener Lohn-, Fahrzeug- und Treibstoffkosten weitgehend unverändert. Geringfügige Erhöhungen wurden in diesem Zeitraum lediglich im Rahmen von zusätzlichen Verkehrsleistungen, bspw. zur Abwicklung der Schülerbeförderung aufgrund von Schulschließungen und -verlagerungen, vereinbart.

 

 

Einnahmerückgänge in der laufenden Betrauungsvereinbarung – Mehrkosten für den ÖPNV bis Dezember 2017

 

  • Im Verkehrsverbund Rhein-Neckar sind die Verkehrsunternehmen in einer eigenen Unternehmensgesellschaft (URN GmbH) organisiert.

 

  • Die Einnahmen aus Ticketverkäufen werden innerhalb der Unternehmensgesellschaft URN GmbH nach einem von den Unternehmen festgelegten Schlüssel anhand der Fahrgastzahlen verteilt. Dieser Verteilungsschlüssel wird auf Grundlage von in regelmäßigen Abständen durchgeführten Verkehrserhebungen (Zählungen und Befragungen von Fahrgästen) fortgeschrieben.

 

  • Erhebungskriterien sind:
    • die Fahrgastzahlen,
    • das Fahrtziel sowie
    • ob und ggf. auf welche Verkehrsmittel ein Umstieg erfolgt (Bus/Schiene).

 

  • Im Main-Tauber-Kreis fand zuletzt im Jahr 2007 und nun im Herbst 2015 eine solche Erhebung und Befragung statt.

 

  • Aufgrund der Erhebung 2015 wurden die Einnahmen der Verkehrsunternehmen im Main-Tauber-Kreis neu berechnet.

 

  • Nach dieser Berechnung ist davon auszugehen, dass die Einnahmeansprüche der Verkehrsunternehmen der VGMT um rund 820.000 Euro pro Jahr zurückgehen. (Von 4,82 Mio. Euro auf 4,0 Mio. Euro).

 

 

Gründe für den Rückgang der Erlöse:

 

  • Rückläufige Schülerzahlen. Der Schülerverkehr macht im ÖPNV im Main-Tauber-Kreis den weitaus größten Teil der Einnahmen aus. Die Zahl der verkauften Maxx-Tickets ist seit 2007 um etwa 13 % zurückgegangen.

 

  • Zuwächse bei den Fahrgastzahlen in den Ballungsräumen und dort insbesondere für die Schienenverkehre. Bei der Verteilung der Gesamteinnahmen entziehen die hohen Fahrgastzuwächse in den Ballungsräumen dem Busverkehr, insbesondere im Ländlichen Raum, Einnahmen.

 

  • Mehr Umsteiger auf den SPNV: Bei Fahrten innerhalb des Main-Tauber-Kreises steigen heute mehr Fahrgäste vom Bus auf die Schiene um, so dass ein höherer Anteil der Einnahmen als bisher der Deutschen Bahn zu Gute kommt.

 

  • Hinweis: Im Ländlichen Raum werden die erhobenen Fahrgastzahlen im Rahmen eines „Demographiefaktors“ rechnerisch erhöht, um die negative demografische Entwicklung teilweise auszugleichen. Dies reicht jedoch bei weitem nicht aus, um die Verluste auszugleichen. Der Demographiefaktor sieht einen Zuschlag auf die Zählergebnisse von rd. 5 % bzw. rund 200.000 Euro vor und ist im obigen Ergebnis bereits eingerechnet.

 

Mehrkosten für den Main-Tauber-Kreis

  • Nach § 3 Abs. 4 der Betrauungsvereinbarung zwischen dem Main-Tauber-Kreis und den Verkehrsunternehmen der VGMT ist bei einer Änderung von 10 % oder mehr auf der Kosten- oder Erlösseite eine Neufestlegung der Ausgleichsbeträge erforderlich.

 

  • Der Rückgang von rund 820.000 Euro auf der Erlösseite der Verkehrsunternehmen beträgt rund 17 %, womit die VGMT einen Anspruch auf Zuschussanpassung besitzt.

 

  • Die Rückgänge bei den Erlösen werden mit dem Einreichen des offiziellen Erhebungstestates bei der URN GmbH abrechnunsgrelevant. Das Testat ist bis spätestens 31.12.2016 einzureichen. Der laufende Vertrag (Betrauungsvereinbarung) und somit die bisherige Ausgleichspflicht des Landkreises endet zum 10. Dezember 2017.

 

  • Die VGMT hat vorgeschlagen, einen Teil der Mindereinnahmen kostenseitig durch Einsparung von Fahrten auszugleichen.

 

  • Aufgrund von Einsparungen durch Streichung von kaum nachgefragten Fahrten nach der 4. Schulstunde, in den Ferien, an Wochenenden und an Tagesrandlagen können rund 380.000 Euro pro Jahr eingespart werden. Es verbleiben somit Mehrkosten von rund 440.000 Euro pro Jahr.

 

  • Die Mehrkosten im nächsten Jahr von voraussichtlich rund 440.000 € werden im Rahmen der Erstellung des Haushaltsplans 2017 unter dem Produkt 547010, Kostenart 43150200 (ÖPNV-Förderung), vorgesehen.

 

2. Finanzielle Auswirkungen

 

Mindererlöse pro Jahr ab 1. Januar 2017                                                           820.000 Euro

Einsparung von Fahrten nach der 4. Schulstunde pro Jahr voraussichtlich     -260.000 Euro

Einsparungen kaum nachgefragter Fahrten an Wochenenden,

Tagesrandlagen und in den Ferien pro Jahr voraussichtlich                             -120.000 Euro

Verbleibende Mehrkosten pro Jahr voraussichtlich                                        440.000 Euro

 

Auswirkungen auf die Finanzierung des ÖPNV ab Dezember 2017 (nach Neuvergabe)

Bei der Neuvergabe der Busleistungen ab Dezember 2017 kalkulieren die Bieter in ihre Angebote die o. g. verminderten Erlöse bereits ein. (Der Verkehrsverbund Rhein-Neckar als Vergabestelle hat bei seiner Zuschussprognose für die Ausschreibung die voraussichtlichen neuen Erlöswerte bereits berücksichtigt.)