Betreff
Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben 2015
Vorlage
V-KT/238/2016
Aktenzeichen
913.69
Art
Sitzungsvorlage V-KT

Beschlussantrag:

 

Die über– und außerplanmäßigen Ausgaben 2015 bei den Investitionen und bei den Budgets

werden

a)      im Ergebnishaushalt in Höhe von 5.496.763,10 €

b)     im Finanzhaushalt in Höhe von 155.594,15 €

 

entsprechend der Anlagen 1 und 2 genehmigt.

 

Die überplanmäßigen Ausgaben sind durch Mehreinnahmen in 2015 komplett gedeckt.

 

 

 

 

1. Sachverhalt:

 

In der Haushaltssatzung des Main-Tauber-Kreises für das Haushaltsjahr 2015

wurde festgesetzt:

 

a)      Ergebnishaushalt

-      Ordentliche Erträge von                                             130.015.845 €

-      Ordentliche Aufwendungen von                           127.144.709 €

è ordentliches Ergebnis in Höhe von           2.871.136 €

 

b)     Finanzhaushalt

-      Auszahlungen aus Investitionstätigkeit                 5.820.500 €

 

Die Verwendungen der Haushaltsmittel sind in der Regel budgetiert. Wichtig ist, dass die Budgetierung nur die Höhe der Aufwendungen und nicht die Erträge umfasst. Steigen bspw. die Aufwendungen und Erträge in gleicher Höhe, das ordentliche Ergebnis verändert sich nicht, müssen trotzdem die außerordentlichen oder überplanmäßigen Aufwendungen vom Gremium bewilligt werden. Gleiches gilt im investiven Bereich für die Auszahlungen.

Die Budgetierungsrichtlinien sind auf den Seiten 66 ff des Haushaltsplans im Wesentlichen wie folgt beschrieben.

 

a)      Ergebnishaushalt

 

Budget

Budgetverantwortlicher

Personalbudget

Amtsleiter 10

Schulbudgets

Amtsleiter 30

Ämterbudgets

Jeweiliger Amtsleiter

Mietzahlungen an EIMT

Amtsleiter 11

Abschreibungen

Amtsleiter 11

Abdeckung Defizit Bronnbach

Amtsleiter 11

 

 

 

 

 

b)   Finanzhaushalt

 

Im Finanzhaushalt sind die Auszahlungen für Straßenbaumaßnahmen und für den Erwerb von Grundstücken und Gebäuden für gegenseitig deckungsfähig erklärt. Die Verantwortung hierfür trägt das Straßenbauamt.

Des Weiteren bilden die einzelnen Teilhaushalte im investiven Bereich jeweils eine Budgeteinheit.

 

2. Rechnungsergebnis Haushaltjahr 2015

 

Seit der Einführung der Doppik im Jahr 2011 kann die Jahresrechnung des Vorjahres (2015) erstmalig fristgerecht (bis 30.06.2016) dem Kreisrechnungsprüfungsamt zur Prüfung vorgelegt werden.

 

Das Rechnungsjahr 2015 schließt erfreulicherweise mit einer Ergebnisverbesserung von 1,4 Mio. € (2,9 Mio. € auf 4,3 Mio. €) ab. Den Mehraufwendungen in Höhe von rund 6,6 Mio. € stehen Mehrerträge in Höhe von 8 Mio. € gegenüber.

 

2.1 Überplanmäßige Ausgaben der Budgets im Ergebnishaushalt (siehe Anlage 1 u. 2)

 

Die Budgetüberschreitungen sind im Wesentlichen auf die höheren Aufwendungen im Asylbereich zurückzuführen. Ging man planmäßig von einem Haushaltsansatz von 4,8 Mio. € aus, so lagen die tatsächlichen (nicht planbaren) Aufwendungen bei rund  9 Mio. €. Demgegenüber stehen Gesamterträge in Höhe von 6,83 Mio. € (Haushaltsansatz: 3,16 Mio. €).

 

2.2 Überplanmäßige Ausgaben der Budgets im Finanzhaushalt (siehe Anlage 2)

 

Im Teilhaushalt 5 (Wirtschaft, Straßen, ÖPNV) sind Planüberschreitungen in Höhe von 155.594,15 € entstanden, wobei die Mehrausgaben im Wesentlichen im Bereich des Straßenbauamtes liegen. Den Mehrausgaben stehen Einsparungen und Mehreinnahmen in Höhe von rund 108.000 € gegenüber

 

3. Anlagen

Die genaue Auflistung und Begründung der überplanmäßigen Ausgaben der Budgets im Ergebnis- und Finanzhaushalt sind in den Anlagen 1 u. 2 aufgeführt. .

 

 

 

Anlagen 2