Beschlussantrag:
Die über– und
außerplanmäßigen Ausgaben 2015 bei den Investitionen und bei den Budgets
werden
a)
im
Ergebnishaushalt in Höhe von 5.496.763,10 €
b)
im
Finanzhaushalt in Höhe von 155.594,15 €
entsprechend der
Anlagen 1 und 2 genehmigt.
Die überplanmäßigen
Ausgaben sind durch Mehreinnahmen in 2015 komplett gedeckt.
1. Sachverhalt:
In der
Haushaltssatzung des Main-Tauber-Kreises für das Haushaltsjahr 2015
wurde festgesetzt:
a)
Ergebnishaushalt
-
Ordentliche
Erträge von 130.015.845
€
-
Ordentliche
Aufwendungen von 127.144.709 €
è
ordentliches
Ergebnis in Höhe von 2.871.136 €
b)
Finanzhaushalt
-
Auszahlungen
aus Investitionstätigkeit 5.820.500 €
Die Verwendungen
der Haushaltsmittel sind in der Regel budgetiert. Wichtig ist, dass die Budgetierung nur die Höhe der Aufwendungen und
nicht die Erträge umfasst. Steigen bspw. die Aufwendungen und Erträge in
gleicher Höhe, das ordentliche Ergebnis verändert sich nicht, müssen trotzdem
die außerordentlichen oder überplanmäßigen Aufwendungen vom Gremium bewilligt
werden. Gleiches gilt im investiven
Bereich für die Auszahlungen.
Die
Budgetierungsrichtlinien sind auf den Seiten 66 ff des Haushaltsplans im
Wesentlichen wie folgt beschrieben.
a) Ergebnishaushalt
Budget |
Budgetverantwortlicher |
Personalbudget |
Amtsleiter 10 |
Schulbudgets |
Amtsleiter 30 |
Ämterbudgets |
Jeweiliger Amtsleiter |
Mietzahlungen an EIMT |
Amtsleiter 11 |
Abschreibungen |
Amtsleiter 11 |
Abdeckung Defizit Bronnbach |
Amtsleiter 11 |
b) Finanzhaushalt
Im Finanzhaushalt
sind die Auszahlungen für Straßenbaumaßnahmen und für den Erwerb von
Grundstücken und Gebäuden für gegenseitig deckungsfähig erklärt. Die
Verantwortung hierfür trägt das Straßenbauamt.
Des Weiteren bilden
die einzelnen Teilhaushalte im investiven Bereich jeweils eine Budgeteinheit.
2. Rechnungsergebnis Haushaltjahr 2015
Seit der Einführung
der Doppik im Jahr 2011 kann die Jahresrechnung des Vorjahres (2015) erstmalig
fristgerecht (bis 30.06.2016) dem Kreisrechnungsprüfungsamt zur Prüfung
vorgelegt werden.
Das Rechnungsjahr
2015 schließt erfreulicherweise mit einer Ergebnisverbesserung von 1,4 Mio. € (2,9
Mio. € auf 4,3 Mio. €) ab. Den Mehraufwendungen in Höhe von rund 6,6 Mio. €
stehen Mehrerträge in Höhe von 8 Mio. € gegenüber.
2.1 Überplanmäßige Ausgaben der Budgets im
Ergebnishaushalt (siehe Anlage 1 u. 2)
Die
Budgetüberschreitungen sind im Wesentlichen auf die höheren Aufwendungen im
Asylbereich zurückzuführen. Ging man planmäßig von einem Haushaltsansatz von
4,8 Mio. € aus, so lagen die tatsächlichen (nicht planbaren) Aufwendungen bei
rund 9 Mio. €. Demgegenüber stehen
Gesamterträge in Höhe von 6,83 Mio. € (Haushaltsansatz: 3,16 Mio. €).
2.2 Überplanmäßige Ausgaben der Budgets im
Finanzhaushalt (siehe Anlage 2)
Im Teilhaushalt 5
(Wirtschaft, Straßen, ÖPNV) sind Planüberschreitungen in Höhe von 155.594,15 €
entstanden, wobei die Mehrausgaben im Wesentlichen im Bereich des
Straßenbauamtes liegen. Den Mehrausgaben stehen Einsparungen und Mehreinnahmen
in Höhe von rund 108.000 € gegenüber
3. Anlagen
Die genaue Auflistung und Begründung der überplanmäßigen Ausgaben der Budgets im Ergebnis- und Finanzhaushalt sind in den Anlagen 1 u. 2 aufgeführt. .
Anlagen 2