Betreff
Sachstandsbericht Breitbandausbau im Main-Tauber-Kreis
Basiskonzept - Schulen ans Netz - restliche weiße Flecken
Vorlage
KT/558/2019
Art
Sitzungsvorlage KT

Beschlussantrag:

 

1. Der Kreistag nimmt vom Sachstandsbericht Breitbanderschließung im Main-Tauber-Kreis

    insbesondere zu den Ausbaustufen

 

1.1 „Basiskonzept“ und

1.2 „Schulen ans Netz“

 

    Kenntnis.

 

2. Den weiteren Ausbaustufen

 

2.1  „Sonderaufruf Gewerbegebiete“,

2.2  „Erschließung der restlichen weißen Flecken“

 

    wird konzeptionell zugestimmt.

 

    Die Umsetzung dieser Ausbaustufen (2.1 und 2.2) steht unter dem Vorbehalt der 

    Förderung durch Bund und Land sowie der Finanzierbarkeit im Kreishaushalt.

 

3. Von den Überlegungen zum weiteren FTTH-Ausbau (innerörtliche Erschließung) wird  

    Kenntnis genommen.

 

1. Sachstandsbericht

Grundsätzliches

 

Der Kreistag des Main-Tauber-Kreises hat in seiner Sitzung am 26. Oktober 2016 die Breitbanderschließung des Main-Tauber-Kreises als ein interkommunales Projekt beschlossen. Gewählt wurde das Wirtschaftlichkeitslückenmodell, welches im geförderten Ausbaugebiet Zuschüsse des Bundes, des Landes, des Landkreises und der Städte und Gemeinden für den Ausbau vorsieht.

Gemäß der damaligen Regelungen des Bundes war vorgegeben, dass innerhalb eines Zeitraumes von zwei Jahren, längstens bis 31. Dezember 2018, die Breitbanderschließung flächendeckend umgesetzt sein muss. In Folge dieses engen Zeitfensters wurde eine Ausbaukulisse gebildet, die sich in

 

-       eigenwirtschaftlichen Ausbau und

-       geförderten Ausbau

 

gliedert und als Basiskonzept bezeichnet wird.

In dieser Ausbaukulisse verfügen bis zum Abschluss des Basiskonzeptes 97,5% aller Anschlüsse im Landkreis im geförderten Ausbau über mindestens 50 Mbit/s und im eigenwirtschaftlichen Ausbau über mindestens 30 Mbit/s. Sobald die Supervectoring-Technik eingeschaltet wird, erhöhen sich die Werte teilweise nochmals erheblich.

 

Alle Erschließungsschritte erfolgten stets in Abstimmung mit den Städten und Gemeinden.

Bei allen Projekten handelt es sich um interkommunale Erschließungsmaßnahmen. Nach Abzug der Bundes- und Landesförderung werden die verbleibenden kommunalen Komplementärmittel zu 50% vom Main-Tauber-Kreis und zu 50% von den Städten und Gemeinden getragen.

 

Seit dem Kreistagsbeschluss am 26. Oktober 2016 ergibt sich nachstehender Sachstand:

 

1.1  Basiskonzept

 

Der Spatenstich für das Basiskonzept – eigenwirtschaftlicher Ausbau und geförderter Ausbau – erfolgte am 21. April 2017 in Tauberbischofsheim. Der Main-Tauber-Kreis wurde im Vorfeld in neun Ausbaugebiete eingeteilt. Die Ausbaugebiete im Einzelnen:

 

Ausbaugebiet 1          Tauberbischofsheim, Werbach-Wenkheim und Großrinderfeld

Ausbaugebiet 2          Creglingen

Ausbaugebiet 3          Niederstetten, Weikersheim sowie Igersheim mit den Ortsteilen

                                   Simmringen und Bernsfelden.

Ausbaugebiet 4          Külsheim und Freudenberg mit seinem Ortsteil Ebenheid.

Ausbaugebiet 5          Bad Mergentheim und Igersheim

Ausbaugebiet 6          Wertheim, Werbach-Gamburg, Freudenberg

Ausbaugebiet 7          Lauda-Königshofen, Großrinderfeld-Gerchsheim, Grünsfeld,

                                   Wittighausen, Igersheim-Bowiesen

Ausbaugebiet 8          Ahorn, Königheim

Ausbaugebiet 9          Boxberg.

 

Ø  In den Ausbaugebieten 1 bis 5 ist der FTTC-Ausbau abgeschlossen, abgenommen und am Netz (ausgenommen Herbsthausen, dort steht FTTC ab April/Mai zur Verfügung).

Der FTTH-Ausbau ist bis Ende März/Mitte April 2019 abgeschlossen.

 

Ø  Im Ausbaugebiet 6 bis 9 laufen noch Bauarbeiten. Nach Aussage der Telekom ist der FTTC-Ausbau in der Zeitspanne Ende März bis April 2019 abgeschlossen. Der FTTH-Ausbau schließt sich nahtlos bis Ende Mai an; in Boxberg ist der FTTC und FTTH-Ausbau bis Ende Mai 2019 prognostiziert.

 

Bei diesen Daten wird davon ausgegangen, dass die Wettersituation zügige Bauarbeiten zulässt.

 

Inzwischen sind im Main-Tauber-Kreis durch die Telekom im geförderten Ausbau knapp 20.000 und im eigenwirtschaftlichen Ausbau über 44.000 Haushalte und Unternehmensstandorte ausgebaut.

 

Vectoring-Technik und Abschluss Basiskonzept

 

In allen Ausbaugebieten ist bzw. wird die Vectoring-Technik bereits eingebaut und sofort aktiviert. 

 

Nach Aussage der Deutschen Telekom Technik GmbH wird das sogenannte Super-Vectoring (Werte bis zu 250 Mbit/s im Download) bis Ende 2019 aktiviert sein.

 

 

In den Bad Mergentheimer Ortsteilen Herbsthausen und Hachtel sowie in einigen Ortsteilen in Niederstetten (Ebertsbronn, Wermutshausen, Herrenzimmern, Pfitzingen) sowie in Tauberbischofsheim bei den Kabelverzweigern A 3 Hauptstraße 80 und A 22 Kachelstraße ist aufgrund einer Wettbewerbssituation (in Bad Mergentheim und Niederstetten) und einer technischen Vorgabe (Nahbereich in Tauberbischofsheim) die Vectoring-Technik erst ab Mitte 2020 möglich.

In der Gesamtbetrachtung kann bestätigt werden, dass die Deutsche Telekom Technik GmbH ihre vertraglich auferlegte Verpflichtung – innerhalb von 24 Monaten den Main-Tauber-Kreis über das Basiskonzept mit Breitband auszustatten – weitestgehend erfüllt hat.

Eine Verzögerung ergibt sich in den Ausbaugebieten 6 – 9 von einem bis zwei Monaten.

 

 

1.2 Sonderregelung Schulen ans Netz

 

Die Bundesregierung, vertreten durch die atene KOM GmbH, hat im Juli 2017 die „Sonderregelung Schulen“ in Kraft gesetzt. Diese Sonderregelung besagt, dass alle Bildungshäuser (Schulen öffentlicher und privater Träger etc.) unmittelbar mit Glas ausgestattet werden können. Für eine Förderung wird ein Bedarf von mindestens 100 Mbit/s vorausgesetzt. In der Regel wird dies durch mindestens drei Klassenzimmer und die Schulverwaltung erfüllt. Pro Klassenzimmer und für die Schulverwaltung werden je 30 Mbit/s Bedarf zu Grunde gelegt.

Erfreulicherweise konnte der Main-Tauber-Kreis in Zusammenarbeit mit den Städten und Gemeinden alle öffentlichen Schulen und auch Bildungseinrichtungen privater Träger (z.B. Olympiastützpunkt Fechten mit seinem Teilinternat, Kloster Gerlachsheim als Bildungshaus, Volkshochschulen) in das Konzept aufnehmen. Die Erschließung der Schulen wird gemäß der beigefügten Umsetzungspläne erfolgen.

Die Schulen, die nach dem Basiskonzept Glasfaser erhalten, sind in der Anlage 1 dargestellt. Die Glasfaserschulanbindung im Rahmen der Sonderregelung Schulen ist der Anlage 2 zu entnehmen.

Die Deutsche Telekom Technik GmbH versichert, dass die beigefügten Ausbaupläne (Anlage 1 und 2) bis Ende 2019 umgesetzt sind. Damit verfügt der Main-Tauber-Kreis dann neben dem Basiskonzept über eine weitere wichtige Glasfaserinfrastruktur.

 

 

 

2. Weitere Ausbaustufen

 

2.1 Sonderaufruf Gewerbegebiete

 

Der Sonderaufruf Gewerbegebiete erfolgte am 15. November 2018.

 

Eine Abfrage zur Erschließung von Betrieben in ausgewiesenen Gewerbegebieten läuft derzeit bei den Städten und Gemeinden. Die Glasfasererschließung von Gewerbegebieten mit mindestens drei sich darin befindenden Betrieben ist dann möglich, so die berechnete individuelle Aufgreifschwelle eines Unternehmens nicht bedient werden kann. Die Aufgreifschwelle errechnet sich hierbei wie folgt: Der Unternehmensleitung und jedem internetverbundenen Arbeitsplatz muss eine Datenrate von 30 Mbit/s zur Verfügung stehen. Dies bedeutet, so bis zu Gewerbegebieten (Kabelverzweiger) Glas liegt und die letzten Meter

 

-       über Kupfer versorgt werden (Versorgung zwischen 50 Mbit/s bis 100 Mbit/s, zugleich Aufgreifschwelle) oder

-       über Koaxialkabel (bietet Unitymedia an) versorgt werden (Versorgung beispielsweise 400 Mbit/s, zugleich Aufgreifschwelle)

 

müssen die individuellen Bedarfe über der jeweiligen Aufgreifschwelle liegen.

 

Die Städte und Gemeinden wurden gebeten, sich zu dieser weiteren Ausbaustufe bis

8. März 2019 zu äußern.

Aus den Städten und Gemeinden werden bereits Bedarfe signalisiert. Auch für diesen Ausbauschritt regen wir wiederum einen kreisweiten ganzheitlichen Förderantrag an die atene KOM GmbH in Berlin an. Die verbleibenden Komplementärmittel sollen wiederum 50% vom Main-Tauber-Kreis und 50% von den Städten und Gemeinden getragen werden; hierbei soll der von den Städten und Gemeinden jeweils zu tragende Anteil spitz abgerechnet werden. 

 

Die Landkreisverwaltung möchte den kreisweiten Antrag spätestens Anfang Mai der atene KOM GmbH vorlegen. Nach der dann durchzuführenden Ausschreibung und Vergabe erfolgt der Ausbau. Dauer ca. 10 – 12 Monate.

 

 

 

 

 

2.2 Erschließung der restlichen weißen Flecken

 

Wie eingangs berichtet, wurde wegen der ursprünglichen Erledigungsfrist bis 31. Dezember 2018 ein entsprechendes Ausbaugebiet modelliert. Abgelegene Wohnhäuser und Aussiedlerhöfe konnten deshalb im Basiskonzept nicht berücksichtigt werden. Die zur Erschließung anfallenden Tiefbauarbeiten waren für das Basiskonzept zu umfangreich und hätten wegen Überschreitung des Erledigungstermins zu einer Ablehnung des Gesamtantrages geführt. Inzwischen ist die damalige Erledigungsfrist hinfällig.

 

Für die Erschließung der restlichen weißen Flecken wurde im Kreistag am 18. Juli 2018 ein Grundsatzbeschluss gefasst. Vom 14. August 2018 bis 9. Oktober 2018 wurde deshalb die notwendige Markterkundung durchgeführt. Aufgrund der Markterkundung haben sich die Deutsche Telekom Technik GmbH und das Stadtwerk Tauberfranken in Bad Mergentheim (nur für das Ausbaugebiet Bad Mergentheim) gemeldet. Über die Markterkundung wurde ermittelt, welche aktuelle Breitbandversorgung besteht. Liegt diese unter 30 Mbit/s, dann ist ein sog. weißer Fleck gegeben.

 

Das Stadtwerk Tauberfranken hat seine durch eigene Infrastruktur versorgten Gebiete aufgezeigt. Diese liegen über 30 Mbit/s und sind deshalb keine weißen Flecken.

 

Die Deutsche Telekom Technik GmbH meldet nach Erörterung mit der Landkreisverwaltung für das Basiskonzept nach aktuellem Stand: 

 

-       im geförderten Ausbaugebiet noch 14 Adressen und

-       im eigenwirtschaftlichen Ausbaugebiet noch 23 Adressen,

 

die weiterhin unter 30 Mbit/s Bandbreite liegen.

 

Diese Werte unter 30 Mbit/s sind mehrheitlich auf technische Gegebenheiten oder bisher nicht berücksichtigte Adressen zurückzuführen.

Die Landkreisverwaltung regt wegen der zusätzlich anfallenden Erschließungskosten an, die Adressen in eigenwirtschaftlichem Ausbau in den Förderantrag „Restliche weiße Flecken“ aufzunehmen.

Im geförderten Ausbaugebiet wird die Landkreisverwaltung wegen einer ergänzenden Förderung mit der atene KOM verhandeln.

 

Zu diesen 38 Adressen kommen noch rund 450 – 500 Adressen hinzu, die außerhalb des bisherigen Erschließungsgebiets (Basiskonzept) liegen. Diese jetzt doch höhere Zahl war im Juli 2018 nicht bekannt. Damals wurden 177 Adressen genannt.

 

Bei den rund 450 – 500 Adressen handelt es sich in der Mehrheit um Aussiedlerhöfe, um Häuser am Ortsrand bzw. außerhalb der geschlossenen Bebauung oder um technische Einrichtungen.

 

Die Landkreisverwaltung schlägt vor, dass nur zu Wohn- oder Geschäftszwecken genutzte Häuser in die Liste der weißen Flecken aufgenommen werden. Technische Einrichtungen wie Hochbehälter, Notrufsäulen, Windkrafträder oder Pumpstationen von Wasserbehältern werden nicht in dieses Konzept aufgenommen.

 

Der Abstimmungsprozess mit den Städten und Gemeinden zu den Adressen „weißer Fleck“   läuft gerade.

 

Für die weißen Flecken möchte die Landkreisverwaltung bis Juni 2019 den Förderantrag bei der atene KOM GmbH einreichen. Nach der Ausschreibung und Vergabe ist wegen der Vielzahl der Adressen mit rund 18 Monaten Ausbauzeit zu rechnen.

 

 

3. Weiterer FTTH-Ausbau (Innerörtliche Erschließung / graue Flecken)

 

Nach Abschluss des Basiskonzepts, der Erschließung der Schulen, der Gewerbegebiete und der restlichen weißen Flecken ist mittelfristig die innerörtliche Erschließung (graue Flecken) mit Glasfaser vorgesehen. In diesem Ausbauschritt wird auch das Ziel der Bundesregierung angegangen, flächendeckend bis 2030 Glas zu verlegen. Die Kosten hierfür belaufen sich voraussichtlich und geschätzt auf 200 Mio. Euro. Diese Ausbaustufe sattelt auf das Basiskonzept auf, welches in vielen Bereichen die letzten Kommunikationsmeter über Kupferkabel überwindet. Für diese grauen Flecken verhandelt der Bund momentan die Regeln und Fördertatbestände mit der Europäischen Union. Insbesondere muss die bisher bestehende Aufgreifschwelle von 30 Mbit/s entfallen. Mit einer Entscheidung der EU wird Ende 2019/Anfang 2020 gerechnet. Bei einer Zustimmung durch die EU kann dieser Ausbauschritt voraussichtlich bis zu 90 % gefördert werden.

 

 

 

Die Landkreisverwaltung regt auch für diese Ausbaustufe eine interkommunale Vorgehensweise an. Wegen des Umfangs dieser Ausbaustufe ist angedacht, Ausschreibungslose bzw. Ausschreibungsbündel zu bilden.

 

Über das weitere Vorgehen wird der Kreistag des Main-Tauber-Kreises rechtzeitig informiert.

 

 

 

4. Änderung der Fördersätze

 

Sehr erfreulich ist, dass die Förderquote des Landes Baden-Württemberg ab 1. März 2019 von bisher 20% auf 40% erhöht wurde. Dies heißt, dass die weiteren Ausbaustufen

 

-       Sonderaufruf Gewerbegebiete

-       Erschließung weiße Flecken

-       innerörtlicher FTTH-Ausbau / graue Flecken

 

bis 90% gefördert werden können.

Wir sind zuversichtlich, dass die von den Kommunen und vom Landkreis zu tragenden Komplementäranteile moderat ausfallen und geleistet werden können.

 

 

Anlagen 2