Beschlussantrag:
Der Beteiligungsrichtlinie des Main-Tauber-Kreises in der beigefügten Fassung wird zugestimmt.
1. Sachverhalt
Der Main-Tauber-Kreis nimmt durch Beteiligungsunternehmen wichtige Aufgaben außerhalb der Kernverwaltung wahr. Auch bei diesen privatrechtlichen Unternehmen besteht die Aufgabenverantwortung des Landkreises und die damit verbundene Finanzverantwortung weiterhin. Die gesetzlichen Regelungen der Landkreisordnung in Verbindung mit der Gemeindeordnung verpflichten zu einer Steuerung und Überwachung der Eigen- und Beteiligungsgesellschaften.
Die Gemeindeprüfungsanstalt Baden-Württemberg empfiehlt daher eine Beteiligungsrichtlinie zu erlassen. Dabei handelt es sich um ein Regelwerk, das die speziellen Anforderungen an kommunale Unternehmen nach der Gemeindeordnung Baden-Württemberg berücksichtigt. Die Richtlinie ist auf das grundsätzliche Zusammenwirken der Gesellschaftsorgane mit dem Landkreis und seinen Organen bzw. seinen Vertretern in den Gesellschaftsorganen ausgerichtet und stellt auch die Aufgaben der Beteiligungsverwaltung dar.
Die Verwaltung hat einen Entwurf für eine Beteiligungsrichtlinie des Main-Tauber-Kreises erarbeitet. Als Grundlage wurde das von der Gemeindeprüfungsanstalt Baden-Württemberg bereitgestellte Muster herangezogen:
- Abschnitt A der Richtlinie stellt die Ausgangslage und die rechtlichen Grundlagen dar.
- Abschnitt B legt Grundsätze für die Beteiligungen des Landkreises in Bezug auf Regelungen im Gesellschaftsvertrag, Aufgaben und Rechte der Gesellschaftsorgane sowie deren Zusammenspiel fest.
- Abschnitt C geht auf die Aufgaben der Beteiligungsverwaltung ein. Diese unterstützt die Entscheidungsträger des Landkreises bzw. die Landkreisvertreter in den Unternehmen und bündelt und verarbeitet die notwendigen Informationen.
Die Richtlinie geht grundsätzlich von einer kommunalen Mehrheitsbeteiligung im Sinne von § 53 Haushaltsgrundsätzegesetz (HGrG) aus, soll jedoch aufgrund örtlicher, wirtschaftlicher und politischer Bedeutung auch auf die Beteiligung an der Gesundheitsholding Tauberfranken gGmbH sowie an der Krankenhaus und Heime Main-Tauber GmbH Anwendung finden. Als Besonderheit wird in diesem Zusammenhang auf die Regelung Nr. 1.2.3 zur Beteiligung des Kreistages auf Seite 8 hingewiesen. Bei allen anderen Minderheitsbeteiligungen ist die Anwendung der Richtlinie anzustreben.
gez. Julia Schmitt
Anlage: Entwurf Beteiligungsrichtlinie