Betreff
Überplanmäßige Aufwendungen Amt für Soziale Sicherung, Teilhabe und Integration für 2018
Vorlage
V-KT/565/2019
Aktenzeichen
421.42
Art
Sitzungsvorlage V-KT

Beschlussantrag:

Die überplanmäßigen Aufwendungen in Höhe von 140.000 Euro für das Jahr 2018 werden genehmigt.

 

Die Finanzierung ist durch Mehrerträge vollständig sichergestellt.

 

1. Sachverhalt

Das Amt für Soziale Sicherung, Teilhabe und Integration (Sozialamt) erbringt für alle Leistungsberechtigten im Landkreis Leistungen auf der Grundlage des Zwölften Buchs Sozialgesetzbuch (SGB XII) mit Ausnahme der Leistungen der Hilfe zur Pflege, welche durch das Amt für Pflege und Versorgung bearbeitet werden.

Darüber hinaus ist das Sozialamt auch für die Leistungsgewährung an Flüchtlinge nach dem Asylbewerberleistungsgesetz sowie die vorläufige Unterbringung und soziale Betreuung der Flüchtlinge zuständig.

 

Im Haushaltsjahr 2018 werden überplanmäßige Aufwendungen durch die notwendige Leistungsgewährung vor allem im Bereich der Eingliederungshilfe erforderlich.

Es kommt zu Mehraufwendungen vor allem in folgenden Bereichen:

-       Stationäres Wohnen + 397.000 € (Planansatz 8.735.000 €)

-       Ambulante Wohnangebote + 164.000 € (Planansatz 1.135.000 €)

-       Ergänzender Lohnkostenzuschuss + 101.000 € (Planansatz 50.000 €)

-       Vollstationäre Unterbringung Schule + 189.000 € (Planansatz 1.050.000 €)

-       Summe der dargestellten Mehraufwendungen + 850.000 €

Die Leistungserbringer wenden fast ausschließlich den Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes bzw. einen entsprechenden Tarifvertrag an. Die Überschreitungen sind zum großen Teil auf tariflich bedingte Vergütungserhöhungen und teilweise auch auf Fallzunahmen in nicht eingeplanter Höhe zurückzuführen.

 

Demgegenüber ergeben sich Einsparungen bzw. Minderaufwendungen unter anderem bei den Profitcentern 311003 – Hilfen zur Gesundheit mit 110.000 €, 311008 – Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung mit 364.000 € oder 313001 - Hilfen für Flüchtlinge mit 425.000 €, sowie weiteren Profitcentern mit insgesamt ca. 710.000 €.

 

Damit werden zusammengefasst überplanmäßige Mehraufwendungen mit rd. 140.000 € entstehen, das entspricht einer Überschreitung der geplanten Gesamtausgaben im Umfang von 0,4 %.

 

Diese überplanmäßigen Aufwendungen können bereits vollständig durch Mehreinnahmen im Transferbereich mit insgesamt mindestens rd. 2,0 Mio. € gedeckt werden. Maßgeblich dafür ist vor allem die zusätzliche und unerwartete Erstattung des Landes für Leistungsbezieher nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, die nicht mehr vorläufig untergebracht sind mit 1,57 Mio € noch Mitte Dezember 2018.

3. Finanzielle Auswirkungen

Durch entsprechende Mehrerträge kommt es – im Vergleich zur Planung – zu keiner Mehrbelastung des Kreishaushalts.

Anlagen: