Beschlussantrag:
Die überplanmäßigen Aufwendungen in Höhe von 20.000 € für das Jahr 2018 werden genehmigt.
Diese verschlechtern das Ergebnis des Gesamthaushaltes. Das Ergebnis bleibt positiv.
1. Sachverhalt:
Das Amt für Immobilien ist für die Reinigung der kreiseigenen Liegenschaften und die dazu benötigte Ausstattung zur Reinigung, Reinigungsmittel sowie Sanitärbedarf zuständig.
Im Lauf des Jahres 2018 wurde zur Qualitätsverbesserung ein Teil der Fremdreinigung der kreiseigenen Liegenschaften auf eigene Reinigungskräfte umgestellt, so dass ein Mehraufwand in Höhe von 12.500 € an Reinigungsmitteln und Sanitärbedarf sowie einmaliger Ausstattung zur Reinigung wie z.B. Putzwägen, Schrubber, Seifenspender entstand, insbesondere für das Jugendamt im ehem. Main-Kaufhaus.
Weitere überplanmäßige Aufwendungen in Höhe von 7.500 € entstanden durch zusätzliche Kosten für unvorhergesehene Instandhaltung im Verwaltungsgebäude Haus I für Elektroarbeiten Kantine, für die das Amt für Immobilien zuständig ist.
Die Bewilligung von überplanmäßigen Aufwendungen in Höhe von 20.000 € liegt nach der Hauptsatzung in der Zuständigkeit des Verwaltungs- und Finanzausschuss.
2. Finanzielle
Auswirkungen
Es treten Mehrkosten in Höhe von 20.000 Euro für den Haushalt 2018 auf. Diese verschlechtern das Ergebnis des Gesamthaushaltes. Das Ergebnis bleibt positiv.
gez. Rudelgast