Betreff
Betriebsführungsvertrag zwischen der Deutschordensmuseum Bad Mergentheim GmbH und dem Land Baden-Württemberg, vertreten durch die Staatlichen Schlösser und Gärten Baden-Württemberg
Vorlage
S-KT/572/2019
Aktenzeichen
321.6:1
Art
Sitzungsvorlage S-KT

Beschlussantrag:

  1. Dem als Anlage beigefügten Betriebsführungsvertrag zwischen der Deutschordensmuseum Bad Mergentheim GmbH (DOM) und dem Landesbetrieb Staatliche Schlösser und Gärten Baden-Württemberg (SSG) wird zugestimmt.
  2. Dies beinhaltet auch die Übernahme des Personals der DOM GmbH durch die SSG zum 01.01.2020.
  3. Der Vertreter des Main-Tauber-Kreises in der Gesellschafterversammlung der DOM GmbH erhält die Weisung und Bevollmächtigung, den entsprechend notwendigen Vereinbarungen zuzustimmen.
  4. Es wird zugestimmt, in der bereits am 3. April 2019 durch den Kreistag beschlossenen Grundvereinbarung aus arbeitsrechtlichen Gründen den Begriff "Betreiber" jeweils durch "Träger" in Bezug auf die Deutschordensmuseum GmbH zu ersetzen.

 

1. Sachverhalt:

Die Deutschordensmuseum Bad Mergentheim GmbH wurde am 20.12.1990 gegründet.

Gesellschafter sind:

Das Land Baden-Württemberg (48,75%)                                               1.994.038,34 Euro

Die Stadt Bad Mergentheim (32,5%)                                                     1.329.358,89 Euro

Der Deutschordensmuseum Bad Mergentheim  e.V. (12,5%)                 511.291,88 Euro

Der Main-Tauber-Kreis (6,25%)                                                                255.645,94 Euro

 

Um die Deutschordensmuseum GmbH langfristig auf finanziell tragfähige Beine zu stellen und eine Weiterentwicklung des Museums zu ermöglichen, hat der Kreistag in der Sitzung am 03.04.2019 der Grundvereinbarung gemäß den Vorschlägen einer Arbeitsgruppe der Gesellschafter zugestimmt. Die Grundvereinbarung tritt zum 01.01.2020 in Kraft. Aufgrund einer zwischenzeitlich erfolgten rechtlichen Neubewertung muss - zur Vermeidung einer Arbeitnehmerüberlassung - in dieser Vereinbarung der Begriff "Betreiber" durch "Träger" in Bezug auf die Deutschordensmuseum GmbH ersetzt werden. Inhaltlich ändert sich an der der Grundvereinbarung ansonsten nichts.

  • der Betriebskostenzuschuss an die Deutschordensmuseum Bad Mergentheim GmbH ab 01.01.2021 auf Basis des aktuellen Betrags von 33.686,92 € für 10 Jahre um jährlich jeweils 3% erhöht und
  • eine Kooperation zwischen Staatlichen Schlösser und Gärten Baden-Württemberg und der Deutschordensmuseum GmbH zur Betriebsführung und Betrieb (Betriebsführungsvertrag) des DOM eingegangen.

 

Die Betriebsführung soll im Rahmen des als Anlage beigefügten Betriebsführungsvertrags geregelt werden.

 

Wesentliche Inhalte des Betriebsführungsvertrags:

  • Die Deutschordensmuseum Bad Mergentheim GmbH bleibt weiterhin bestehen.
  • Im Rahmen der Zusammenarbeit übernehmen SSG gegen Entgelt die Betriebsführung der DOM GmbH sowie den Betrieb, die Weiterentwicklung und die Vermarktung des Museums. Dies umfasst auch alle Aufgaben, die aufgrund des Gesellschaftsvertrags und der gesetzlichen Vorschriften erforderlich sind.
  • SSG wird das Personal der DOM GmbH zum 01.01.2020 übernehmen. Durch die Betriebsführung werden Synergien durch die gemeinsame Vermarktung des Deutschordensmuseums mit weiteren Kulturliegenschaften der Region und durch die Nutzung des für Verwaltungs-, Personal-, Bewirtschaftungs-, Bau- oder Rechtsfragen jeweils speziell geschulten Personals der Staatlichen Schlösser und Gärten generiert.
  • Auf Verlangen der DOM GmbH wird SSG einen Mitarbeiter der SSG zur Verfügung stellen, der die Organstellung eines Geschäftsführers bei der DOM GmbH auf Kosten der SSG übernimmt.
  • SSG erhält für die Betriebsführung eine jährliche Vergütung in Höhe von 370.000 € brutto. Dieser Betrag ist durch die bereits beschlossenen Betriebskostenzuschüsse der Gesellschafter abgedeckt.
  • Diese Vereinbarung wird mit einer Laufzeit von 3 Jahren vom 01.01.2020 bis 31.12.2022 geschlossen. Während dieses Zeitraums ist der Vertrag unkündbar.
  • Nach dem 31.12.2022 verlängert sich diese Vereinbarung jeweils um ein Jahr, sofern sie nicht von einer der Parteien mit einer Frist von einem Jahr zum darauffolgenden Jahresende gekündigt wird.

 

 

Vertragsabschluss

Der Abschluss des Betriebsführungsvertrags muss von der Gesellschafterversammlung mit einem notariell beglaubigten Gesellschafterbeschluss mit Drei-Viertel-Mehrheit beschlossen werden. Außerdem wird eine Handelsregistereintragung bei der DOM GmbH erforderlich.

 

In Folge der Betriebsführung durch SSG besteht zudem Anpassungsbedarf beim Gesellschaftsvertrag der DOM GmbH. Dies betrifft insbesondere die Präambel, den Gegenstand des Unternehmens und die Zielsetzung des Unternehmens, wo auf die Betriebsführung durch die DOM GmbH abgestellt wird (§ 2 und § 3). Eventuelle weitere Anpassungen sind noch zu prüfen. Es wird daher vorgeschlagen, der Vertreter des Main-Tauber-Kreises in der Gesellschafterversammlung der DOM GmbH die Weisung und Bevollmächtigung zu erteilen, den entsprechend notwendigen Vereinbarungen zuzustimmen

 

 

2. Finanzielle Auswirkungen

 

Neben den bereits am 3. April 2019 durch den Kreistag beschlossenen Erhöhungen der Betriebskostenzuschüsse des Main-Tauber-Kreises von 33.683 Euro um jährlich 3 % bis 2020 werden keine weiteren finanziellen Auswirkungen erwartet.

Anlagen 1