Betreff
Weiterentwicklung Kloster Bronnbach: Baubeschluss Bursariat II
Vorlage
S-V-KT/576/2019
Art
Sitzungsvorlage S-V-KT

Beschlussantrag:

  1. Der Sanierung des Bursariats II sowie der Fruchtscheune auf der Basis der beigefügten Planung wird zugestimmt.
    Die weiteren Planungsleistungen (Leistungsphasen 5-8) werden in einem VgV-Verfahren (Vergabeverordnung) EU-weit ausgeschrieben. Das Amt für Immobilienmanagement wird beauftragt, die VgV-Verfahren durchzuführen.
  2. Die Gesamtkosten in Höhe von rund 5,64 Millionen Euro (netto) (6,79 Mio. brutto) sind in der mittelfristigen Planung des Kernhaushalts ab 2020 ff aufzunehmen.
  3. Die Einsparvorgaben aus dem Workshop Kloster Bronnbach vom 21.2.2019 für die Gesamtliegenschaft in Höhe von ca. 150.000 Euro sind ab 2020 ff umzusetzen.
  4. Den Eckpunkten für die Ergänzung des Pachtvertrages mit der Castle Gastro GmbH & Co. KG wird zugestimmt. Die Verwaltung wird ermächtigt, auf dieser Basis den erweiterten Pachtvertrag abzuschließen.

 

I. Sachverhalt:


1. Ausgangslage:

 

Der Kreistag hat in seiner Sitzung am 24.10.2018 (S-V-KT/516/2018) folgenden Beschluss gefasst:

·         Das Amt für Immobilienmanagement wird mit der Fortführung der Planung zum Umbau und der Sanierung der Gebäude (Bursariat II und Fruchtscheune) beauftragt (Planungsbeschluss).

·         Das alte Schreinereigebäude (Bursariat II) soll zu einem Gästehaus mit 28 Zimmern und 36 Betten (ohne Dachgeschoss und Gewölbekeller) sowie die Fruchtscheune zu einem zentralen Empfangsgebäude mit öffentlichen WC’s umgebaut und saniert werden.

·         Die Planungs- und Ingenieurleistungen für die Entwurfs- und Genehmigungsplanung (Leistungsphasen 3 und 4 der HOAI) erfolgen durch Fremdvergabe. Im Rahmen dieser Planungsleistungen wird eine Kostenberechnung erstellt, die die Grundlage für den späteren Baubeschluss darstellt.

·         Die für die Planung notwendigen Mittel sind im Entwurf des Wirtschaftsplanes 2019 Eigenbetrieb Kloster Bronnbach mit 420.000 Euro netto bereitgestellt.

·         Die Verwaltung wird beauftragt, die Finanzierung sowie die Kostenübernahme für das notwendige Mobiliar zeitnah zu klären. Darüber hinaus sind bis spätestens zur Kreistagssitzung am 03.04.2019 in der zu erarbeitenden Kostenberechnung sämtliche Kosten (Mobiliar, Nebenkosten, bisherige Kosten) darzustellen.

·         Im Übrigen wird die Verwaltung beauftragt, bis zum Baubeschluss Vorschläge zu erarbeiten, wie dem Anstieg des Defizits im Wirtschaftsplan, bedingt durch die Kapitalkosten der Sanierungsmaßnahme, entgegen gewirkt werden kann.

·         Dabei geht es um eine Größenordnung von rund 150.000 Euro.

 

2. Aktuelle Planung und Kostenberechnung

Das Ergebnis der Fortführung der Planung liegt nun als Entwurfsplanung mit Kostenberechnung (LPH 3 HOAI 2013) vor. Die Baukosten wurden durch das Architekturbüro Bannwarth & Ludwig (AB B&L) sowie die Fachplaner Ingenieurbüro Metzger und Ingenieurbüro Burmester ermittelt.

 

Im ehem. Schreinereigebäude (Bursariat II) befinden sich im 1. OG und 2.OG die Gästezimmer, im Dachgeschoss Lagerräume, EG Gewölbekeller. Die Verbindung zum bestehenden Bursariat I entsteht durch den sogenannten Kopfbau der Fruchtscheune im Erdgeschoss, wo sich Rezeption, Backoffice und Nebenräume mit WCs für Gäste befinden. Im Obergeschoss ist ein Tagungsraum geplant. Eine Abtrennung aus Glas trennt Rezeption vom weiteren Teil der Fruchtscheune.

Das Dach der Fruchtscheune wird saniert. Darüber hinausgehende Umbaumaßnahmen sind gemäß Beschluss des Kreistages  nicht geplant. Im Brandschutzkonzept ist die Scheune berücksichtigt und wird mitverpachtet.

 

In Abstimmungsgesprächen mit dem Landesamt für Denkmalpflege konnte erreicht werden, dass ein außenliegender Aufzug zwischen Kopfbau und Stirnseite Bursariat II vom Erdgeschoss bis in das 2.OG das Bursariat II vertikal barrierefrei erschließt (Einsparung zweiter Aufzug, Kosten 20.000 Euro netto).

 

Bei der Ausarbeitung der weiteren Detaillierungsstufe konnten 28 Zimmer mit insgesamt 34 Betten in den zwei Geschossen untergebracht werden. Davon sind 6 Doppelzimmer und 22 Einzelzimmer.

 

Parkplätze werden auf dem Klostergelände zur Verfügung gestellt. Drei Parkplätze mit Behindertenparkplatz im Innenhof dienen der Gepäckanlieferung vor dem Eingang.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

2.1 Kostengegenüberstellung

 

Kostengegenüberstellung Kostenschätzung - Kostenberechnung      

Stand 12.04.2019

Kostengruppen

Kostenschätzung ABB&L, 6.9.2018 Euro netto

Kostenberechnung ABB&L, 12.04.2019 Euro netto

Mehr-/ Minderkosten

ABB&L,

Euro netto

200

Herrichten und Erschließen

35.892,50

Abbruch 32.375,50

Öff. Erschl ELT 26.850,00

  Öff. Erschl. HLS  24.705,88

19.000,00 Mehraufwand Abbruch nach Bestandsuntersuchung.

Kostenverschiebung aus KG 400

300

Baukonstruktion

2.568.461,63

2.962.555,27

 

92.000 Mehraufwand Brandschutz.

14.000 Mehraufwand Innenputz.

Kostenverschiebung Schreinerfesteinbauten wie Rezeptionstheke aus KG 600.

400

Techn. Anlagen

1.436.461,36

HLS 775.650,42

ELT 418.259,91

Aufzug 100.000,00

6.296,00

9.200,00

  16.899,60

Minderkosten durch Kostenverschiebung nach KG 200.

500 -Außenanlagen

269.630,00

219.625,00

ELT 31.905,00

HLS 45.537,82

6.470,59

Mehrkosten durch zusätzl. technische Erschließung für das Gebäude auf dem Gelände.

600 Ausstattung (lose Möblierung)

118.500,00

0,00

Lose Möblierung wird durch Pächter erbracht.

700

Baunebenkosten

999.825,00

1.029.863,30

Mehrkosten durch Beratungsleistungen Brandschutzkonzept

 

 

 

 

Summe netto

5.428.454,49

5.706.194,00

 

Summe brutto

6.459.860,85

6.790.370,80

 

 

 

 

 

 

Prognostizierte Kostensteigerung Bauzeit bis 2022, 8 %

543.229,66

 

Bisher beauftragte KG700

 

382.984,95

 

3. Terminplan

 

unter Berücksichtigung der Vorgaben Naturschutz zum Bestand Fledermausohr, vorbehaltlich Unvorhergesehenes:

 

2019

Frühling

Untersuchung Fledermauskolonie

 

Juni-Oktober

VgV-Verfahren weiterer Planungsleistungen LPH 4-8

 

Oktober

Vorlage Ergebnis VgV-Verfahren, Auftrag Ingenieurleistungen, stufenweise Beauftragung LPH 4

 

November

Genehmigungsplanung LPH 4

 

Dezember

Einreichen Bauantrag

2020

ab Januar

Ausführungsplanung und anschließend Ausschrei-bungen

 

Sommer

Vorabmaßnahmen Abbruch, Tiefbauarbeiten

 

Herbst

Dacharbeiten

2021

Januar-Dezember

Rohbauarbeiten und Innenausbau

2022

Frühling

Ausstattung und Endmontage

 

Ein Fertigstellungstermin kann final erst Ende 2021 terminiert werden

 

4.Eu-weite Ausschreibung der weiteren Planungsleistungen -

Das Grundhonorar der noch zu erbringenden Planungsleistungen Leistungsphasen 4-8 gem. HOAI 2013 übersteigt den Schwellenwert für Dienstleistungsaufträge. Daher ist im Anschluss an den Baubeschluss eine Ausschreibung gem. VgV für die Objektplanung durchzuführen. Technische Ausrüstung Anlagengruppen 1,2,3 und 8 (HLS und Gebäudeautomation) sowie Anlagengruppen 4 und 5 (ELT und Fernmeldeanlagen) werden ebenfalls durch ein VgV-Verfahren ausgeschrieben. Wie üblich wird eine stufenweise Beauftragung vorgesehen. LPH 9 kann durch das Amt für Immobilienmanagement erbracht werden

 

Auf Grund der Fristen im zweistufigen VgV-Verfahren wird ein Zeitraum bis zur Vorlage des Ergebnisses im Oktober 2019 erforderlich.

 

Die VgV-Verfahren wird das Amt für Immobilienmanagement durchführen. In der zweiten Stufe des Verfahrens wird ein Gremium nach Bewertungsmatrix den Bewerber auswählen, der das wirtschaftlichste Ergebnis erwarten läßt.

 

 

 

5. Einsparziele für die Klosterliegenschaft

Der Eigenbetrieb Kloster Bronnbach wird entsprechend dem Kreistagsbeschluss zum 1. Januar 2020 in den Kernhaushalt integriert. In diesem Zusammenhang hat am 21. Februar 2019 ein Workshop mit den Fraktionsvorsitzenden zur zukünftigen inhaltlichen Ausrichtung des Klosters stattgefunden.

 

Die Ergebnisse des Workshops, die auch in der Verwaltungsausschuss-Sitzung 27.03.2019 vorgestellt wurden, ergeben sich aus nachfolgenden Charts.

 

Sie werden von der Verwaltung im Haushalt 2020 ff umgesetzt.

 

 

 

 

 

6. Eckpunkte der Erweiterung zum Generalpachtvertrag vom 26. Oktober 2017 mit der
     Gravius GastroGmbH


Im Generalpachtvertrag vom 26. Oktober 2017 sind bereits die wesentlichen Regelungen zum erweiterten Pachtobjekt enthalten. Es sind geringfügige Modifizierungen noch möglich. Im Wesentlichen wird der Generalpachtvertrag vom 26. Oktober 2017 erweitert um:

 

·         Den Pachtgegenstand: siehe Ziffer 1.
Zudem wird die Fruchtscheune als rustikale Kulturscheune zur Verfügung gestellt, ohne Lüftungsanlage, ohne Heizung, ohne Veranstaltungsbeleuchtung und ohne Küchentechnik. Diese kann für einzelne Veranstaltungen im Rahmen der baurechtlichen, gaststättenrechtlichen und nutzungsrechtlichen Genehmigung genutzt werden.

·         Die Sicherheitsleistung:
Mit der Fertigstellung des Bursariat II und Kopfbau wird die Sicherheitsleistung auf 60.000 Euro, anstelle der bisher vereinbarten 40.000 Euro, festgesetzt (§9 Abs. 1 des Generalpachtvertrages vom 26. Oktober 2017).

·         Das Marketing:
Pächter und Verpächter führen gemeinsame Marketingmaßen in Höhe von ca. 5.000 € pro Kalenderjahr durch, welche jeweils zur Hälfte von beiden Parteien finanziert werden.

·         Die Rücklage für FF&E:
Gemäß §15 Abs. 5 des Generalpachtvertrages beträgt die FF&E Rücklage ab dem zweiten Pachtjahr nach Fertigstellung des Bursariat II 2 % des Netto-Jahres-Umsatzes. In Anbetracht der Tatsache, dass der Pächter sämtliches loses Mobiliar für das Bursariat II, den Empfangsbereich, den Tagungsraum und die rustikale Kulturscheune einbringt, erscheint eine temporäre Aussetzung der FF&E Rücklage als angemessen.

·         Einseitige Verlängerungsoption:
Dem Pächter wird nach Ablauf der 10-jährigen Pachtdauer eine einseitige Vertragsverlängerungsoption eingeräumt, verbunden jedoch mit der Sprechklausel, dass nach Ablauf der 10-jährigen Pachtdauer, die Vertragskonditionen neu verhandelt werden müssen bzw. angepasst werden müssen.

 

III. Finanzielle Auswirkungen

 

Darstellung der Finanzierung und künftige Belastung des Haushalts.

  1. Am 24.04.2019 fand ein weiterer Abstimmungstermin mit dem Landesamt für Denkmalpflege statt. Es wurden für die Maßnahme ca. 150.000 Euro der Herstellungskosten als zuwendungsfähig in Aussicht gestellt. Davon werden 1/3 der Summe durch die Landesförderung finanziert. Ein Zuwendungsbescheid aus dem Jahr 2018 für erbrachte Planungsleistungen (z.B. Bauaufnahme, restauratorische Gutachten) in Höhe von 15.060 Euro liegt vor. Nach Vorlage der Entwurfsplanung mit Kostenberechnung kann im Mai ein Antrag auf Bundesmittel am BKM forciert werden. Hier wird grundsätzlich nicht nur der denkmal-pflegerische Mehraufwand gefördert, sondern nach nationaler Bedeutung.

Darüber hinaus wurden von der Deutschen Stiftung Denkmalschutz Fördermittel in Aussicht gestellt.

2.    Für den Umbau des Bursariats II mit Fruchtscheune werden Bruttogesamtkosten in Höhe von 6,79 Mio. € angesetzt. Nach Vorsteuerabzug und erwarteten Zuschüssen würde sich die Nettoinvestitionssumme auf 5,71 Mio. € belaufen.
Die Investition soll durch Kreditaufnahme finanziert werden. Bei einer Abschreibungsdauer mit 35 Jahren und einer Darlehenslaufzeit von 30 Jahren (Ratendarlehen) mit einem Zinssatz von 2 Prozent ergibt dies eine durchschnittliche jährliche Belastung von rund 218.200 €.

Hinzu kommen noch jährliche Unterhalts- und Instandhaltungskosten von 54.300 Euro, die überwiegend vom Pächter getragen werden.

 

Modellrechnung

Gesamtkosten brutto in Höhe von                                                                         6.790.370 €

Zuschüsse werden erwartet in Höhe von                                                                   65.000 €

19 % Vorsteuerabzug in Höhe von rund                                                                1.084.200 €

ergibt eine Nettoinvestitionssumme von rund                                                        5.641.170 €

und somit eine Kreditaufnahme in selbiger Höhe.

Durchschnittliche jährliche Zinsen (Ratendarlehen mit 2 %)                                     57.000 €

Jährliche lineare Netto-Abschreibung (bei einer

Nutzungsdauer von 35 Jahren) in Höhe von                                                             161.200 €

Durchschnittliche jährliche Unterhaltskosten                                                             54.300 €

Durchschnittliche jährliche Aufwendungen                                                               272.500 €

 

Teilweise Refinanzierung durch Pachtertrag.

Die Wirtschaftlichkeitsuntersuchung von PKF aus dem Jahr 2017 prognostiziert bei 28 Zimmer (Hochrechnung des PKF Gutachtens) und einer Fertigstellung in 2020 für das Jahr 2022 bereits einen Umsatz von rund 957 T€.

Die vereinbarte Umsatzpacht beträgt ab dem zweiten Jahr nach Fertigstellung des Bursariats II insgesamt 8 % des Nettogesamtumsatzes; dies sind bei dem oben genannten Umsatz rund 76.500 € zuzüglich Erstattung Betriebskosten von rd. 40.150 €. Die Nettobelastung des Kreishaushaltes beträgt damit p.a. rund 155.850 €.

 

Die Zinsbelastung der ersten zehn Jahre beträgt in Summe 946.375 €,

Gesamthöhe der Zinsen 1.709.200 €.

 

Im Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs Kloster Bronnbach sind im Wirtschaftsjahr 2019 für das Bursariat II bereits 420.000 € veranschlagt. In den Jahren 2020 bis 2022 sind weitere Mittel in Höhe von 5.286.170 € im Kernhaushalt des Landkreises bereit zu stellen, wobei im Jahr 2022 nur noch eine geringe Summe für Schlussabrechnungen benötigt werden.

 

 

 

gez. Rudelgast

gez. Dr. Müller

gez. Freidhof

 

Anlagen: Planunterlagen werden nachgereicht