Betreff
Genehmigung von außerplanmäßigen Ausgaben für den Abteigarten
Vorlage
S-KT/581/2019
Art
Sitzungsvorlage S-KT

Beschlussantrag:

Der Kreistag stimmt den außerplanmäßigen Ausgaben für den Abteigarten in Bronnbach in Höhe von 43.600 € und deren Deckung durch einen Zuschuss des Landesamtes für Denkmalpflege in Höhe von 43.800 € zu.

 

1. Sachverhalt:

 

Die Sanierung des Abteigartens konnte erfolgreich und im Kostenrahmen abgewickelt werden. Die Kosten für Mauersanierung und Abteigartengestaltung waren mit rund 2.730.000€ veranschlagt, die Gesamtkosten liegen mit rund 2.530.000€ unter dem angesetzten Kostenrahmen. Hingewiesen werden soll nochmals auf die Tatsache, dass die Maßnahmen mit rund 70% Zuschüssen umgesetzt werden konnte.

 

Aus organisatorischen Gründen ist jedoch eine außerplanmäßige Ausgabe notwendig, da für den Abteigarten in Bronnbach im Bereich der Gartengestaltung noch Schlussrechnungen in Höhe von 43.600€ eingegangen (Pflegemaßnahmen, Brunnentechnik, Architektenleistung) sind. Diese Kosten sind im Gesamtvolumen der Abteigartensanierung in Höhe von 2.530.000€ bereits enthalten. Die Gesamtmaßnahme bleibt somit im veranschlagten Kostenrahmen.

 

Die im Wirtschaftsplan 2017 übrigen Mittel für den Abteigarten wurden als HH-Rest nach 2018 übertragen. Da die Schlussrechnungen erst nach dem Abschluss des Wirtschaftsjahres 2018 eingingen und eine Mittelübertragung nach 2019 nicht möglich ist, sind die Zahlungen als außerplanmäßige Auszahlungen zu behandeln. Im Wirtschaftsplan 2019 wurden keine neuen Mittel eingestellt, da von einer Begleichung der Schlussrechnungen im Wirtschaftsjahr 2018 ausgegangen wurde.

 

2. Finanzielle Auswirkungen

Die Finanzierung der außerplanmäßigen Ausgaben erfolgt durch einen bereits eingegangen Zuschuss des Landesamtes für Denkmalpflege für die Abteigartengestaltung in Höhe von 43.800 €.