Betreff
Abschluss der Allgemeinen Finanzprüfung des Main-Tauber-Kreises im Jahr 2011 sowie der Eröffnungsbilanz zum 01.01.2011 durch die Gemeindeprüfungsanstalt
Vorlage
KT/269/2016
Aktenzeichen
095.430
Art
Sitzungsvorlage KT

Beschlussantrag:

Von der uneingeschränkten Abschlussbestätigung über die überörtliche Allgemeine Finanzprüfung durch die Gemeindeprüfungsanstalt wird zustimmend Kenntnis genommen.

1. Sachverhalt:

Die Gemeindeprüfungsanstalt Baden-Württemberg hat die Haushalts-, Kassen- und Rechnungsführung des Main-Tauber-Kreises im Haushaltsjahr 2011 sowie die Wirtschaftsführung und das Rechnungswesen der Eigenbetriebe Kloster Bronnbach, Abfallwirtschaftsbetrieb Main-Tauber-Kreis (AWMT) und Energie- und Immobilienmanagement Main-Tauber-Kreis (EIMT) im Wirtschaftsjahr 2011 geprüft. Der Prüfung haben die Eröffnungsbilanz zum 01.01.2011 und die Jahresabschlüsse 2011 des Landkreises und der Eigenbetriebe zugrunde gelegen.

 

Zum Prüfungsbericht der Gemeindeprüfungsanstalt vom 17.06.2015 hat die Verwaltung mit Schreiben vom 22.04.2016 Stellung genommen. Mit Schreiben vom 13.07.2016 wurde vom Regierungspräsidium Stuttgart die uneingeschränkte Bestätigung nach § 48 LKrO i.V.m.

§ 114 Abs. 5 Satz 2 GemO über den Abschluss der überörtlichen Prüfung der Haushalts-, Kassen- und Rechnungsführung des Main-Tauber-Kreises im Haushaltsjahr 2011 einschließlich der Wirtschaftsführung der Eigenbetriebe im Wirtschaftsjahr 2011 sowie der Eröffnungsbilanz zum 01.01.2011 erteilt. Die Prüfungsfeststellungen sind nach der Stellungnahme und der Zusagen der Verwaltung erledigt. Von einer Schlussbesprechung nach § 12 Abs. 2 GemPrO konnte aufgrund der Prüfungsergebnisse abgesehen werden.

 

Gemäß der Verpflichtung zur Unterrichtung über den Abschluss des Prüfungsverfahrens wird der Kreistag hierüber in Kenntnis gesetzt (VwV GemO Nr. 1 zu § 114). 

 

 

 

Anlagen