Betreff
Genehmigung von überplanmäßigen Auszahlungen für die Erschließung von Bauplätzen in Distelhausen
Vorlage
V-KT/583/2019
Aktenzeichen
880.61
Art
Sitzungsvorlage V-KT

Beschlussantrag:

Der Kreistag genehmigt für die Erschließung der Bauplätze in Distelhausen überplanmäßige Auszahlungen in Höhe von 60.000 €. Die Deckung der überplanmäßigen Auszahlungen erfolgt über die Verkaufserlöse der Bauplätze.

 

1. Sachverhalt

Der Landkreis ist Eigentümer des Flurstücks Nr. 3099 in Distelhausen angrenzend an das Kreismedienzentrum sowie an die Seniorenwohnanlage. Aus der unbebauten Fläche von 2.347 m² sollen drei erschlossene Bauplätze geschaffen und an private Bauherren verkauft werden. Die Submission der öffentlichen Ausschreibung für die Erschließungsarbeiten ergab folgendes Ergebnis:

 

Angebot 1       Fa. Boller Bau GmbH, Tauberbischofsheim             132.969,65 €

Angebot 2       Fa. Konrad Bau Gmbh & Co.KG, Lauda-Kö.            143.299,80 €

 

Gegenüber der Kostenberechnung von rd. 100.000 € beträgt die Preisteigerung knapp 33 %. Im Haushaltsplan 2019 sind für diese Maßnahme 120.000 € für die Baukosten (100.000 €) sowie die Planung (20.000 €) eingestellt.

 

Hochrechnung der Kosten für das Jahr 2019:

 

·         Erschließungsarbeiten Fa. Boller                                                     132.969,65 €

Steigerung gegenüber dem Planansatz um rund 33.000 €

 

·         Honorar Büro Jouaux                                                                        rund 28.000 €

Steigerung gegenüber dem Planansatz um rund 8.000 €

 

·         Kostenanteil für die Verwaltung der Stadt TBB für den B-Plan      ca. 2.500,00 €

 

Zusätzlich werden noch Kosten der Stadtwerke für Gasleitungen und Wasseranschlüsse sowie Kosten der Telekom für Glasfaserleitungen anfallen. Außerdem fallen weitere Kosten für die Vermessung und Teilung der Bauplätze an.

 

Nach derzeitiger Hochrechnung wird der Planansatz von 120.000 € um rund 60.000 € überschritten. Dabei sind die Preissteigerungen der Erschließungsarbeiten, der Planungskosten sowie ein Anteil für Unvohergesehenes berücksichtigt.

 

Die Vergabe der Erschließungsarbeiten soll in der Kreistagssitzung am 22.05.2019 erfolgen (Bindefrist: 24.05.2019). Die Ausführungsfrist wurde in der Ausschreibung auf Ende Juli 2019 festgelegt.

3. Finanzielle Auswirkungen

Die Deckung der überplanmäßigen Auszahlungen soll über den Verkaufserlös der Bauplätze erfolgen. In seiner Sitzung am 17.10.2018 hat der Verwaltungs- und Finanzausschuss den Verkaufspreis auf 100 €/m² festgelegt.

Bei einer Fläche von ca. 2.221 m² ergibt sich ein Verkaufspreis von ca. 222.100 €. Abzüglich der Kosten für die Planung und Erschließung von rund 180.000 € (120.000 € Plan und 60.000 € üpl. Genehmigung) verbleibt nach derzeitigem Stand ein Nettoertrag für den Landkreis von ca. 42.100 €

 

Anlagen -