Betreff
Finanzzwischenbericht 2019
Vorlage
KT/010/2019
Aktenzeichen
913.63
Art
Sitzungsvorlage KT

Beschlussantrag:

Der Finanzzwischenbericht 2019 wird zur Kenntnis genommen.

 

 

 

 

 

Der Vorsitzende des Kreistages

Landrat Reinhard Frank


 

1. Sachverhalt:

Gemäß § 28 der Gemeindehaushaltsverordnung ist der Kreistag über den Stand des Haushaltsvollzuges zu unterrichten. Im Rahmen des Finanzcontrollings steht hierzu der Finanzzwischenbericht als hilfreiches Instrumentarium zur Verfügung.

 

In den angefügten Übersichtstabellen sind der bisherige Verlauf des Haushaltsjahres (Stand Mai 2019) und eine Hochrechnung der Werte zum 31.12.2019 dargestellt. Betrachtet werden nur die Positionen, welche eine starke finanzielle Bedeutung für den Main-Tauber-Kreis darstellen.

 

Die wichtigsten Veränderungen sind im Folgenden nochmals zusammengefasst.

 

2. Entwicklung Gesamtergebnishaushalt:

 

2.1 Ordentliche Erträge

Im Kernhaushalt werden die ordentlichen Erträge voraussichtlich um rund 1,37 Mio. € (+  0,9 %) auf knapp über 162 Mio. € steigen.

 

Hauptgründe für den Anstieg sind unter anderem erwartete Mehrerträge bei der Grunderwerbsteuer in Höhe von 400.000 € sowie steigende Zuweisungen für die Kommunalisierung der Landesbeamten (§ 11 Abs. 1 FAG) (+ rund 264.000 €) und den Sachkostenbeiträgen für die Schulen nach § 17 FAG (+ 185.500 €). Auch bei den Zuweisungen für die Kleinkindbetreuung nach § 29 c FAG sind Mehrerträge von rund 150.000 € zu erwarten.

 

 

2.2. Ordentliche Aufwendungen

Die ordentlichen Aufwendungen im Kernhaushalt verändern sich in der Gesamtbetrachtung nur geringfügig und werden laut Hochrechnung um ca. 200.000 € (- 0,1 %) auf rund 158,8 Mio. € sinken.

 

Die Veränderungen bei den Aufwendungen lassen sich im Wesentlichen auf zwei Bereiche einschränken.

 

Bei den Transferaufwendungen des Sozialetats ist ein hochgerechneter Gesamtaufwand in Höhe von ca. 73,5 Mio. € vorausgesagt. Dies bedeutet Einsparungen gegenüber dem Plan von rund 250.000 € (- 0,3 %).

 

Bei Betrachtung der einzelnen Produktgruppen des Sozialhaushalts fallen Aufwandssenkungen bei der Grundsicherung für Arbeitssuchende in Höhe von etwas über 1,1 Mio. € auf. Hier wurden für die Haushaltsplanung 2019 deutlich mehr Bedarfsgemeinschaften und Leistungsbezieher angenommen, als nun tatsächlich vorhanden sind. Des Weiteren können im Bereich Hilfen für junge Menschen und ihre Familien ca. 200.000 € an Aufwendungen eingespart werden, da stationäre Hilfen für unbegleitete Minderjährige Ausländer (UMA) zahlenmäßig stärker zurückgegangen sind als geplant. Darüber hinaus ergeben sich Ausgabenverschiebungen innerhalb der Produktgruppe der ambulanten, teilstationären und stationären Hilfen.

Ein Großteil der Einsparungen wird jedoch durch Mehraufwendungen in den Produktbereichen Hilfe zur Pflege (+ 200.000 €), Eingliederungshilfe (+ 571.000 €) und Flüchtlinge, Aussiedler und soziale Einrichtungen (+ 151.200 €) aufgebraucht. Insbesondere bei der Eingliederungshilfe sind höhere Aufwendungen durch Neufälle im stationären Wohnen durch die Fertigstellung des Wohnheimneubaus in Bad Mergentheim absehbar. Bei den Hilfen zur Pflege wirken sich zunehmende Fallzahlen und ein Anstieg der Vergütung bei stationären Hilfen aufwandssteigernd aus, während bei den Aufwendungen für Flüchtlinge, Aussiedler und soziale Einrichtungen unter anderem erhöhte Gesundheitskosten für Flüchtlinge entstehen.

 

Auch bei Betrachtung des Zuschussbedarfs der Transferleistungen Jugend, Soziales und Gesundheit kann zum jetzigen Zeitpunkt eine positive Prognose abgegeben werden. Neben den oben genannten Senkungen auf der Aufwandsseite, werden auch Mehrerträge von fast 350.000 € erwartet. Der Zuschussbedarf verbessert sich somit voraussichtlich um fast 600.000 € (- 1,3 %)auf insgesamt 44,5 Mio. €.

 

Bei den Personalaufwendungen ist mit einer Steigerung von rund 240.000 € (+ 0,6 %) auf über 37,7 Mio. € zu rechnen. Dies resultiert zum einen aus der Nachzahlung der Absenkung der Eingangsbesoldung sowie der Besoldungserhöhung für die Beamten, zum anderen aus dem höheren Arbeitgeberanteil des Krankenversicherungsbeitrages aufgrund neuer paritätischer Teilung.

 

 

 

2.3 Ordentliches Ergebnis

Bedingt durch die zum jetzigen Zeitpunkt prognostizierten Änderungen bei den Erträgen und Aufwendungen wird das ordentliche Ergebnis voraussichtlich von geplanten 1.651.100 € auf 3.182.700,00 € steigen. Dies bedeutet eine Verbesserung um 1.531.600 €.

 

3. Entwicklung Gesamtfinanzhaushalt:

 

3.1 Zahlungsmittelüberschuss lfd. Verwaltung

Aufgrund der positiven Entwicklungen des Ergebnishaushaltes wird der Zahlungsmittelüberschuss aus laufender Verwaltungstätigkeit ebenfalls um ca. 1,5 Mio. € auf rund 9,7 Mio. € steigen (Plan: 8,2 Mio. €). Diese zusätzlichen Mittel können für die Eigenfinanzierung von Investitionen genutzt werden.

 

3.2 Saldo Investitionstätigkeit

Durch den zusätzlichen Abfluss von Mitteln aufgrund von Ermächtigungsüberträgen aus 2018 und zeitlichen Verschiebungen bei Ein- und vor Auszahlungen im laufenden Jahr 2019 erhöht sich der Saldo aus Investitionstätigkeit von geplanten 17.074.000 € um rund 1,1 Mio. € auf 18.186.300 €.

 

a)    Straßenbau:

Im Straßenbau wird der Planansatz nach aktueller Prognose nahezu eingehalten werden können. Unter anderem werden Projekte wie das Regenklärbecken in Dertingen, die Wachbachbrücke bei Hachtel oder der Bau der Bremsinsel in der Ortsdurchfahrt Pfitzingen voraussichtlich fertig gestellt.

Demgegenüber wird es aber auch Verzögerungen bei Projekten geben, die einen planmäßigen Mittelabfluss im Jahr 2019 unwahrscheinlich erscheinen lassen. So zum Beispiel bei der Planung des Radwegs Kembachtal oder dem Neuanschluss der K 2840 an die L514 bei Eubigheim. Die nicht verwendeten Mittel müssen dann zwecks Finanzierung der Maßnahmen in das Haushaltsjahr 2020 übertragen werden.

 

b)   Hochbau:

Für die Baumaßnahmen im Bereich Immobilien werden Auszahlungen in Höhe von 7,1 Mio. € prognostiziert und damit ein nahezu planmäßiger Verlauf (Plan: 7,3 Mio. €). Allerdings kommt es wie auch bei den Straßenbaumaßnahmen zu Verschiebungen der Auszahlungen einzelner Projekte innerhalb des Budgets. Nachdem für einzelne Projekte übertragene Mittel aus dem Jahr 2018 im Jahr 2019 nun abfließen werden, müssen für verschiedene andere Maßnahmen voraussichtlich Mittel ins Jahr 2020 übertragen werden. So kann beispielweise die Außenanlage für das Berufsschulzentrum Bad Mergentheim im Jahr 2019 nicht fertiggestellt werden. Des Weiteren gibt es Verzögerungen beim Berufsschulzentrum Wertheim, der Gemeinschaftsunterkunft Zwischen den Bächen und dem Neubau der Straßenmeisterei Wertheim.

 

c)    Breitbandausbau:

Die Ausgaben für den Breitbandausbau werden deutlich über dem Planansatz liegen, da aus dem Jahr 2018 rund 6,8 Mio. € an Restmitteln in 2019 übertragen wurden. Durch Verzögerungen beim Baufortschritt konnten die Gelder nicht mehr an die Telekom ausbezahlt werden. Diese Restmittel sowie die in 2019 veranschlagten Gelder für die Hauptmaßnahme werden aber voraussichtlich im Jahr 2019 voll ausbezahlt werden können. Im Gegensatz dazu wird der Ansatz (1,5 Mio. €) für das Projekt "restliche weiße Flecken“ wahrscheinlich nicht mehr abfließen, da die Projektumsetzung erst in 2020 starten wird.

 

 

3.3 Liquidität und Kreditaufnahmen

Durch das außerordentlich gute Rechnungsergebnis 2018 ist der Landkreis auch für das Jahr 2019 finanziell gut aufgestellt. Zum Anfang des Jahres betrug der Bestand an liquiden Mitteln rund 13,6 Mio. €. (Plan: 6,7 Mio. €). Aufgrund dieser sehr guten Ausgangssituation und den zusätzlich prognostizierten Geldern aus den Verbesserungen des Jahres 2019 kann im Haushaltsjahr 2019 höchstwahrscheinlich auf die geplante Kreditaufnahme in Höhe von 6,5 Mio. € verzichtet werden, da auch ohne entsprechende Fremdmittel die Mindestliquidität erreicht wird.

 

 

4. Entwicklung der Eigenbetriebe

 

4.1 AWMT

Der Eigenbetrieb AWMT entwickelt sich nach momentanem Stand im Erfolgs- und Vermögensplan planmäßig. Projekte wie die Einführung des Gebührenbescheides für die Abrechnung der Müllgebühren sind im Zeitplan, ebenso Projekte im Vermögensplan wie beispielsweiße die Erweiterung der Recyclinghöfe.

 

 

 

 

4.2 Kloster Bronnbach

Beim Eigenbetrieb Kloster Bronnbach sind im Bereich des Erfolgsplans keine Abweichungen zu erwarten.

 

Im Bereich des Vermögensplanes kommt es zu zeitlichen Verschiebungen der Auszahlungen. So werden für das Bursariat II in Jahr 2019 anstatt 420.000 € nur voraussichtlich rund 250.000 € ausbezahlt werden können, da die Vergabe an die Architekten erst im Oktober erfolgen wird. Demgegenüber stehen jedoch Auszahlungen für Diverse andere Maßnahmen, für die entsprechende Haushaltsreste in 2018 gebildet wurden, z.B. der Umbau des Biergartens an der Orangerie. Aufgrund dessen erhöht sich das Investitionsvolumen des Vermögensplanes auf ca. 527.000 € (Plan 472.000 €).

 

Anmerkung: Eine detailliertere Darstellung der einzelnen Abweichungen ist aus der Anlage ersichtlich. Die Anlage bildet den Stand vom 30.06.2019 ab.