Beschlussantrag:
Der
Finanzzwischenbericht 2019 wird zur Kenntnis genommen.
Der Vorsitzende des Kreistages
Landrat Reinhard Frank
1. Sachverhalt:
Gemäß § 28 der
Gemeindehaushaltsverordnung ist der Kreistag über den Stand des
Haushaltsvollzuges zu unterrichten. Im Rahmen des Finanzcontrollings steht
hierzu der Finanzzwischenbericht als hilfreiches Instrumentarium zur Verfügung.
In den angefügten
Übersichtstabellen sind der bisherige Verlauf des Haushaltsjahres
(Stand Mai 2019) und eine Hochrechnung der Werte zum 31.12.2019
dargestellt. Betrachtet werden nur die Positionen, welche eine starke
finanzielle Bedeutung für den Main-Tauber-Kreis darstellen.
Die wichtigsten Veränderungen sind im
Folgenden nochmals zusammengefasst.
2. Entwicklung Gesamtergebnishaushalt:
2.1 Ordentliche Erträge
Im Kernhaushalt
werden die ordentlichen Erträge voraussichtlich um rund 1,37 Mio. € (+ 0,9 %) auf
knapp über 162 Mio. € steigen.
Hauptgründe für den
Anstieg sind unter anderem erwartete Mehrerträge bei der Grunderwerbsteuer in
Höhe von 400.000 € sowie steigende Zuweisungen für die Kommunalisierung der Landesbeamten (§ 11 Abs. 1 FAG) (+ rund 264.000 €) und den Sachkostenbeiträgen für die Schulen
nach § 17 FAG (+ 185.500 €). Auch
bei den Zuweisungen für die Kleinkindbetreuung nach § 29 c FAG
sind Mehrerträge von rund 150.000 €
zu erwarten.
2.2. Ordentliche Aufwendungen
Die ordentlichen
Aufwendungen im Kernhaushalt verändern sich in der Gesamtbetrachtung nur
geringfügig und werden laut Hochrechnung um ca. 200.000 € (- 0,1 %) auf rund 158,8 Mio. € sinken.
Die Veränderungen
bei den Aufwendungen lassen sich im Wesentlichen auf zwei Bereiche
einschränken.
Bei den
Transferaufwendungen des Sozialetats ist ein hochgerechneter Gesamtaufwand in
Höhe von ca. 73,5 Mio. €
vorausgesagt. Dies bedeutet Einsparungen gegenüber dem Plan von rund 250.000 € (- 0,3 %).
Bei Betrachtung der
einzelnen Produktgruppen des Sozialhaushalts fallen Aufwandssenkungen bei der Grundsicherung für Arbeitssuchende in
Höhe von etwas über 1,1 Mio. € auf.
Hier wurden für die Haushaltsplanung 2019 deutlich mehr Bedarfsgemeinschaften
und Leistungsbezieher angenommen, als nun tatsächlich vorhanden sind. Des
Weiteren können im Bereich Hilfen für
junge Menschen und ihre Familien ca. 200.000
€ an Aufwendungen eingespart werden, da stationäre Hilfen für unbegleitete
Minderjährige Ausländer (UMA) zahlenmäßig stärker zurückgegangen sind als
geplant. Darüber hinaus ergeben sich Ausgabenverschiebungen innerhalb der
Produktgruppe der ambulanten, teilstationären und stationären Hilfen.
Ein Großteil der
Einsparungen wird jedoch durch Mehraufwendungen
in den Produktbereichen Hilfe zur Pflege (+
200.000 €), Eingliederungshilfe (+
571.000 €) und Flüchtlinge, Aussiedler und soziale Einrichtungen (+ 151.200 €) aufgebraucht.
Insbesondere bei der Eingliederungshilfe sind höhere Aufwendungen durch
Neufälle im stationären Wohnen durch die Fertigstellung des Wohnheimneubaus in
Bad Mergentheim absehbar. Bei den Hilfen zur Pflege wirken sich zunehmende
Fallzahlen und ein Anstieg der Vergütung bei stationären Hilfen
aufwandssteigernd aus, während bei den Aufwendungen für Flüchtlinge, Aussiedler
und soziale Einrichtungen unter anderem erhöhte Gesundheitskosten für
Flüchtlinge entstehen.
Auch bei
Betrachtung des Zuschussbedarfs der
Transferleistungen Jugend, Soziales und
Gesundheit kann zum jetzigen Zeitpunkt eine positive Prognose abgegeben
werden. Neben den oben genannten Senkungen auf der Aufwandsseite, werden auch
Mehrerträge von fast 350.000 € erwartet. Der Zuschussbedarf verbessert sich somit voraussichtlich
um fast 600.000 € (- 1,3 %)auf
insgesamt 44,5 Mio. €.
Bei den Personalaufwendungen ist mit einer
Steigerung von rund 240.000 € (+ 0,6
%) auf über 37,7 Mio. € zu rechnen.
Dies resultiert zum einen aus der Nachzahlung der Absenkung der
Eingangsbesoldung sowie der Besoldungserhöhung für die Beamten, zum anderen aus
dem höheren Arbeitgeberanteil des Krankenversicherungsbeitrages aufgrund neuer
paritätischer Teilung.
2.3 Ordentliches Ergebnis
Bedingt durch die
zum jetzigen Zeitpunkt prognostizierten Änderungen bei den Erträgen und
Aufwendungen wird das ordentliche
Ergebnis voraussichtlich von
geplanten 1.651.100 € auf 3.182.700,00 € steigen. Dies bedeutet eine Verbesserung um 1.531.600 €.
3. Entwicklung Gesamtfinanzhaushalt:
3.1 Zahlungsmittelüberschuss lfd. Verwaltung
Aufgrund der
positiven Entwicklungen des Ergebnishaushaltes wird der Zahlungsmittelüberschuss aus laufender Verwaltungstätigkeit ebenfalls um ca. 1,5 Mio. € auf
rund 9,7 Mio. € steigen (Plan: 8,2
Mio. €). Diese zusätzlichen Mittel können für die Eigenfinanzierung von
Investitionen genutzt werden.
3.2 Saldo Investitionstätigkeit
Durch den
zusätzlichen Abfluss von Mitteln aufgrund von Ermächtigungsüberträgen aus 2018
und zeitlichen Verschiebungen bei Ein- und vor Auszahlungen im laufenden Jahr
2019 erhöht sich der Saldo aus
Investitionstätigkeit von geplanten 17.074.000 € um rund 1,1 Mio. € auf 18.186.300 €.
a)
Straßenbau:
Im Straßenbau wird der Planansatz nach aktueller Prognose nahezu
eingehalten werden können. Unter anderem werden Projekte wie das
Regenklärbecken in Dertingen, die Wachbachbrücke bei Hachtel oder der Bau der
Bremsinsel in der Ortsdurchfahrt Pfitzingen voraussichtlich fertig gestellt.
Demgegenüber wird es aber auch Verzögerungen bei Projekten geben, die
einen planmäßigen Mittelabfluss im Jahr 2019 unwahrscheinlich erscheinen
lassen. So zum Beispiel bei der Planung des Radwegs Kembachtal oder dem
Neuanschluss der K 2840 an die L514 bei Eubigheim. Die nicht verwendeten Mittel
müssen dann zwecks Finanzierung der Maßnahmen in das Haushaltsjahr 2020
übertragen werden.
b)
Hochbau:
Für die Baumaßnahmen im Bereich Immobilien werden
Auszahlungen in Höhe von 7,1 Mio. €
prognostiziert und damit ein nahezu planmäßiger Verlauf (Plan: 7,3 Mio. €).
Allerdings kommt es wie auch bei den Straßenbaumaßnahmen zu Verschiebungen der
Auszahlungen einzelner Projekte innerhalb des Budgets. Nachdem für einzelne
Projekte übertragene Mittel aus dem Jahr 2018 im Jahr 2019 nun abfließen
werden, müssen für verschiedene andere Maßnahmen voraussichtlich Mittel ins
Jahr 2020 übertragen werden. So kann beispielweise die Außenanlage für das
Berufsschulzentrum Bad Mergentheim im Jahr 2019 nicht fertiggestellt werden.
Des Weiteren gibt es Verzögerungen beim Berufsschulzentrum Wertheim, der
Gemeinschaftsunterkunft Zwischen den Bächen und dem Neubau der Straßenmeisterei
Wertheim.
c)
Breitbandausbau:
Die Ausgaben für den Breitbandausbau werden deutlich über dem Planansatz
liegen, da aus dem Jahr 2018 rund 6,8 Mio. € an Restmitteln in 2019 übertragen
wurden. Durch Verzögerungen beim Baufortschritt konnten die Gelder nicht mehr
an die Telekom ausbezahlt werden. Diese Restmittel sowie die in 2019
veranschlagten Gelder für die Hauptmaßnahme werden aber voraussichtlich im Jahr
2019 voll ausbezahlt werden können. Im Gegensatz dazu wird der Ansatz (1,5 Mio.
€) für das Projekt "restliche weiße Flecken“ wahrscheinlich nicht mehr
abfließen, da die Projektumsetzung erst in 2020 starten wird.
3.3 Liquidität und Kreditaufnahmen
Durch das
außerordentlich gute Rechnungsergebnis 2018 ist der Landkreis auch für das Jahr
2019 finanziell gut aufgestellt. Zum Anfang des Jahres betrug der Bestand an
liquiden Mitteln rund 13,6 Mio. €.
(Plan: 6,7 Mio. €). Aufgrund dieser sehr guten Ausgangssituation und den
zusätzlich prognostizierten Geldern aus den Verbesserungen des Jahres 2019 kann
im Haushaltsjahr 2019 höchstwahrscheinlich auf die geplante Kreditaufnahme in Höhe von 6,5 Mio. € verzichtet werden, da auch ohne
entsprechende Fremdmittel die Mindestliquidität erreicht wird.
4. Entwicklung der Eigenbetriebe
4.1 AWMT
Der Eigenbetrieb
AWMT entwickelt sich nach momentanem Stand im Erfolgs- und Vermögensplan planmäßig. Projekte wie die Einführung
des Gebührenbescheides für die Abrechnung der Müllgebühren sind im Zeitplan,
ebenso Projekte im Vermögensplan wie beispielsweiße die Erweiterung der
Recyclinghöfe.
4.2 Kloster Bronnbach
Beim Eigenbetrieb
Kloster Bronnbach sind im Bereich des Erfolgsplans keine Abweichungen zu
erwarten.
Im Bereich des
Vermögensplanes kommt es zu zeitlichen Verschiebungen der Auszahlungen. So
werden für das Bursariat II in Jahr
2019 anstatt 420.000 € nur voraussichtlich rund 250.000 € ausbezahlt werden können, da die Vergabe an die
Architekten erst im Oktober erfolgen wird. Demgegenüber stehen jedoch
Auszahlungen für Diverse andere Maßnahmen, für die entsprechende Haushaltsreste
in 2018 gebildet wurden, z.B. der Umbau des Biergartens an der Orangerie.
Aufgrund dessen erhöht sich das Investitionsvolumen des Vermögensplanes auf ca. 527.000 € (Plan 472.000 €).
Anmerkung: Eine detailliertere Darstellung der einzelnen Abweichungen ist aus der Anlage ersichtlich. Die Anlage bildet den Stand vom 30.06.2019 ab.