Betreff
Kostenfeststellung und Genehmigung außerplanmäßiger Ausgaben der Baumaßnahme Sanierung Abteigarten Kloster Bronnbach
Vorlage
S-KT/051/2019
Art
Sitzungsvorlage S-KT

Beschlussantrag:

Für die Sanierung des Abteigartens Kloster Bronnbach und die Gestaltung der Gartenanlage werden Kosten in Höhe von 2.540.045,88 € festgestellt.

Von der Kostenfeststellung wird Kenntnis genommen.

Der Kreistag stimmt den in der Kostenfeststellung bereits enthaltenen außerplanmäßigen Auszahlungen für das Haushaltsjahr 2019 für den Abteigarten in Bronnbach in Höhe von 43.600,43 € zu.


1. Sachverhalt:

Mit Beschluss vom 23.10.2013 hat der Kreistag die Sanierung von Mauern, Balustraden und Figuren für den Abteigarten in Bronnbach in Auftrag gegeben.

Wesentliche Merkmal sind eine Stabilisierung der umlaufenden Mauer, die Sanierung der ca. 800 Stützen der umlaufenden Balustrade, die Wiederherstellung der verschollenen Brunnen sowie die Sanierung des bedeutenden Figurenbestandes. Grundlage waren die Planungen des Architekturbüros Bannwarth und Ludwig in Wertheim, in enger Abstimmung und fachlicher Begleitung verschiedener Referate des Landesamtes für Denkmalpflege und der Deutschen Stiftung Denkmalschutz.

Die Baumaßnahme wurde in den Jahren 2013 bis 2017 umgesetzt. Parallel zur Sanierung der „Steinmaßnahmen“ wurde die Abteigartengestaltung in enger fachlicher Begleitung mit dem Landesamt für Denkmalpflege durch das Planungsbüro Planstatt Senner aus Überlingen umgesetzt.

Mit Beschluss vom 8.7.2015 hat der Kreistag die Abteigartengestaltung in Auftrag gegeben.

Der sanierte Abteigarten wurde im Mai 2017 eröffnet.

Die Finanzierung der Gesamtmaßnahme konnte durch ein beispielloses Engagement von Förderstellen des Landes, des Bundes, der Deutschen Stiftung Denkmalschutz, einer bedeutenden Zuwendung einer lokalen Stiftung sowie Eigenmitteln des Landkreises umgesetzt werden.

Mit der DSD und dem RP wurden die einzelnen Zuwendungen in jeweiligen Verträgen festgehalten.

Von den zugesagten Zuwendungen der DSD ist die letzte Rate in Höhe von 106.160 € noch nicht eingegangen, aber vertraglich abgesichert und befindet sich gerade in der Auszahlungsphase. Von der letzten Rate der Zuwendungen aus dem Vertrag mit dem RP in Höhe von 73.790 € sind bereits 40.800 € ausbezahlt, der verbliebene Teilbetrag von 29.990 € ist zur Auszahlung beantragt. Dieser Teilbetrag wird höchstwahrscheinlich auch so ausbezahlt.


Kostenentwicklung der Baumaßnahme:

Kostenbereiche

Kosten-schätzung

Kosten-berechnung

Kosten-feststellung

Mauern, Balustraden, Figuren etc.

2.040.000

1.998.000

1.924.909

Abteigartengestaltung

692.445

667.000

571.537

Abteigartengestaltung

Restarbeiten 2018

43.600

Summe Baumaßnahme

2.732.445

2.665.000

2.540.046

Sonderausgaben aus Spende (Gartenmarketing etc.)

38.205

Gesamtkosten

2.578.251

Höhe Finanzmittel

3.023.985

Rest aus Spende

445.734

Die Kostenfeststellung der reinen Baumaßnahme liegt 4,75 % unter der Kostenberechnung und damit deutlich unter dem vorgesehenen Kostenrahmen.

Spenden und Zuschüsse deckten 76,5% der gesamten Finanzierung ab. Bezogen auf die reine Baumaßnahme betrug der Anteil der Spenden und Zuschüsse 72,5%, der Eigenanteil des Landkreises 27,5%.

Da der Spender mit der hohen Spendensumme auch die Finanzierung unerwarteter Ausgaben sowie einen Ausfall anderer Zuwendungen abgesichert hatte, konnte durch eine hervorragende Betreuung der Baustelle durch die Architekten (Bannwarth und Ludwig) und Landschaftsplaner (Planstatt Senner), sowie eine effiziente Ausgabenüberwachung die Kosten der Baumaßnahme um 4,75% gesenkt werden. Dass 92% der avisierten Spenden auch tatsächlich eingegangen sind, trägt zudem zum einem hohen Restbetrag bei.

Dieser Restbetrag in Höhe von 445.734 € aus der Privatspende soll nach dem Willen des Spenders auf einem Sparbuch angelegt werden, um aus den Zinsen weitere Gartensanierungen in Bronnbach zu finanzieren.

Auf das Sparbuch wurden bislang 313.561,87 € eingezahlt. Von den noch ausstehenden Zuwendungen in Höhe von 106.160 € der DSD und 29.990 € vom RP wird eine Summe von 132.172,13 € nach Eingang dem Sparkonto zugeführt.

Der Privatspender hat mit einer Definition des Spendenzweckes die weitere Verwendung der Mittel festgelegt. Die Ausgaben werden zwischen ihm und dem Landrat entsprechend abgestimmt.


Aufstellung der Finanzmittel:

Zuwendungen, Spenden und Eigenmittel

Zuwendungen und Spenden

Höhe Antrag /Erwartung

Eingang (bzw. zugesagt) und Eigenmittel

DSD

400.000

403.745

DSD Sonderspende

200.000

200.000

DSD (Abteigartengestaltung)

110.000

*106.160

Bund

400.000

329.900

RP

400.000

402.550

RP (Abteigartengestaltung) Rate I

88.614

43.800

RP (Abteigartengestaltung) Rate II

*29.990

Spende (Stiftung Christina Lachenmann)

400.000

400.000

Spende (Stiftung Christina Lachenmann)

400.000

400.000

Gesamt Zuwendungen und Spenden

2.398.614

2.316.145

96% der Spenden sind eingegangen

*Die beiden Positionen sind vertraglich zugesichert und werden höchstwahrscheinlich in dieser Höhe überwiesen.

Eigenmittel

(Mauern, Figuren etc.)

440.000

440.000

(Abteigarten)

330.000

267.840

Gesamt Eigenmittel

770.000

707.840

Gesamt Finanzmittel

3.168.614

3.023.985

Die beantragten Zuwendungen und Spenden in Höhe von 2.398.614 € sind zu 92% eingegangen.

Begründung der außerplanmäßigen Auszahlung

Die Sanierung des Abteigartens konnte erfolgreich und im Kostenrahmen abgewickelt werden. Alle Baumaßnahmen wurden wie geplant umgesetzt.

Die im Wirtschaftsplan 2017 übrigen Mittel für den Abteigarten wurden als HH-Rest nach 2018 übertragen. Im Wirtschaftsplan 2019 wurden keine neuen Mittel eingestellt, da im Bauablauf von einer kompletten Beauftragung der abschließenden Arbeiten sowie der Begleichung der Schlussrechnungen im Wirtschaftsjahr 2018 ausgegangen wurde.

Aus organisatorischen Gründen des Bauablaufs sind für den Abteigarten in Bronnbach im Bereich der Gartengestaltung diese Schlussrechnungen in Höhe von 43.600,43 € erst verspätet eingegangen (Pflegemaßnahmen, Brunnentechnik, Architektenleistung). Diese sind in der Kostenfeststellung bereits enthalten, konnten aber nicht mehr im Wirtschaftsjahr 2018 gebucht werden. Dies betrifft ebenso den Auftrag für die südliche Brunnenabdeckung, die erst 2019 verspätet begonnen und abgeschlossen werden konnte. Daher müssen diese Schlussrechnungen als außerplanmäßige Auszahlung im Wirtschaftsjahr 2019 bewilligt werden.

Die Zahlungen sind als außerplanmäßige Aufwendungen zu betrachten, bedeuten aber keine überplanmäßige Ausgabe (also keine Überschreitung des Ansatzes oder unerwartete Mehrkosten) in Bezug auf die Gesamtmaßnahme.

2. Finanzielle Auswirkungen

Die außerplanmäßige Auszahlung für das Wirtschaftsjahr 2019 in Höhe von 43.600,43 € wird durch den bisher eingegangenen Zuschuss des RP Stuttgart in Höhe von 43.800 € gedeckt. Dieser Zuschuss war ebenfalls nicht im Wirtschaftsplan 2019 veranschlagt. Somit entsteht im Vermögensplan 2019 durch die außerplanmäßigen Auszahlungen keine Ergebnisverschlechterung.


Anlagen