Beschlussantrag:
Für die Sanierung des Abteigartens Kloster Bronnbach und die Gestaltung der Gartenanlage werden Kosten in Höhe von 2.540.045,88 € festgestellt.
Von der Kostenfeststellung wird Kenntnis genommen.
Der Kreistag stimmt den in der Kostenfeststellung bereits enthaltenen außerplanmäßigen Auszahlungen für das Haushaltsjahr 2019 für den Abteigarten in Bronnbach in Höhe von 43.600,43 € zu.
1. Sachverhalt:
Mit Beschluss vom 23.10.2013 hat der Kreistag die Sanierung von Mauern, Balustraden und Figuren für den Abteigarten in Bronnbach in Auftrag gegeben.
Wesentliche Merkmal sind eine Stabilisierung der umlaufenden Mauer, die Sanierung der ca. 800 Stützen der umlaufenden Balustrade, die Wiederherstellung der verschollenen Brunnen sowie die Sanierung des bedeutenden Figurenbestandes. Grundlage waren die Planungen des Architekturbüros Bannwarth und Ludwig in Wertheim, in enger Abstimmung und fachlicher Begleitung verschiedener Referate des Landesamtes für Denkmalpflege und der Deutschen Stiftung Denkmalschutz.
Die Baumaßnahme wurde in den Jahren 2013 bis 2017 umgesetzt. Parallel zur Sanierung der „Steinmaßnahmen“ wurde die Abteigartengestaltung in enger fachlicher Begleitung mit dem Landesamt für Denkmalpflege durch das Planungsbüro Planstatt Senner aus Überlingen umgesetzt.
Mit Beschluss vom 8.7.2015 hat der Kreistag die Abteigartengestaltung in Auftrag gegeben.
Der sanierte Abteigarten wurde im Mai 2017 eröffnet.
Die Finanzierung der Gesamtmaßnahme konnte durch ein beispielloses Engagement von Förderstellen des Landes, des Bundes, der Deutschen Stiftung Denkmalschutz, einer bedeutenden Zuwendung einer lokalen Stiftung sowie Eigenmitteln des Landkreises umgesetzt werden.
Mit der DSD und dem RP wurden die einzelnen Zuwendungen in jeweiligen Verträgen festgehalten.
Von den zugesagten Zuwendungen der DSD ist die letzte Rate in Höhe von 106.160 € noch nicht eingegangen, aber vertraglich abgesichert und befindet sich gerade in der Auszahlungsphase. Von der letzten Rate der Zuwendungen aus dem Vertrag mit dem RP in Höhe von 73.790 € sind bereits 40.800 € ausbezahlt, der verbliebene Teilbetrag von 29.990 € ist zur Auszahlung beantragt. Dieser Teilbetrag wird höchstwahrscheinlich auch so ausbezahlt.
Kostenentwicklung der Baumaßnahme:
Kostenbereiche |
Kosten-schätzung |
Kosten-berechnung |
Kosten-feststellung |
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Mauern,
Balustraden, Figuren etc. |
2.040.000 |
1.998.000 |
1.924.909 |
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Abteigartengestaltung |
692.445 |
667.000 |
571.537 |
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Abteigartengestaltung Restarbeiten
2018 |
43.600 |
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Summe Baumaßnahme |
2.732.445 |
2.665.000 |
2.540.046 |
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Sonderausgaben
aus Spende (Gartenmarketing etc.) |
38.205 |
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Gesamtkosten |
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2.578.251 |
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Höhe Finanzmittel |
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3.023.985 |
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Rest aus Spende |
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445.734 |
Die Kostenfeststellung der reinen Baumaßnahme liegt 4,75 % unter der Kostenberechnung und damit deutlich unter dem vorgesehenen Kostenrahmen.
Spenden und Zuschüsse deckten 76,5% der gesamten Finanzierung ab. Bezogen auf die reine Baumaßnahme betrug der Anteil der Spenden und Zuschüsse 72,5%, der Eigenanteil des Landkreises 27,5%.
Da der Spender mit der hohen Spendensumme auch die Finanzierung unerwarteter Ausgaben sowie einen Ausfall anderer Zuwendungen abgesichert hatte, konnte durch eine hervorragende Betreuung der Baustelle durch die Architekten (Bannwarth und Ludwig) und Landschaftsplaner (Planstatt Senner), sowie eine effiziente Ausgabenüberwachung die Kosten der Baumaßnahme um 4,75% gesenkt werden. Dass 92% der avisierten Spenden auch tatsächlich eingegangen sind, trägt zudem zum einem hohen Restbetrag bei.
Dieser Restbetrag in Höhe von 445.734 € aus der Privatspende soll nach dem Willen des Spenders auf einem Sparbuch angelegt werden, um aus den Zinsen weitere Gartensanierungen in Bronnbach zu finanzieren.
Auf das Sparbuch wurden bislang 313.561,87 € eingezahlt. Von den noch ausstehenden Zuwendungen in Höhe von 106.160 € der DSD und 29.990 € vom RP wird eine Summe von 132.172,13 € nach Eingang dem Sparkonto zugeführt.
Der Privatspender hat mit einer Definition des Spendenzweckes die weitere Verwendung der Mittel festgelegt. Die Ausgaben werden zwischen ihm und dem Landrat entsprechend abgestimmt.
Aufstellung der Finanzmittel: |
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Zuwendungen, Spenden und Eigenmittel |
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Zuwendungen und Spenden |
Höhe Antrag /Erwartung |
Eingang (bzw. zugesagt) und Eigenmittel |
DSD |
400.000 |
403.745 |
DSD Sonderspende |
200.000 |
200.000 |
DSD (Abteigartengestaltung) |
110.000 |
*106.160 |
Bund |
400.000 |
329.900 |
RP |
400.000 |
402.550 |
RP (Abteigartengestaltung) Rate I |
88.614 |
43.800 |
RP (Abteigartengestaltung) Rate II |
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*29.990 |
Spende (Stiftung Christina Lachenmann) |
400.000 |
400.000 |
Spende (Stiftung Christina Lachenmann) |
400.000 |
400.000 |
Gesamt Zuwendungen und Spenden |
2.398.614 |
2.316.145 |
96% der Spenden sind eingegangen *Die
beiden Positionen sind vertraglich zugesichert und werden
höchstwahrscheinlich in dieser Höhe überwiesen. |
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Eigenmittel |
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(Mauern, Figuren etc.) |
440.000 |
440.000 |
(Abteigarten) |
330.000 |
267.840 |
Gesamt
Eigenmittel |
770.000 |
707.840 |
Gesamt Finanzmittel |
3.168.614 |
3.023.985 |
Die beantragten Zuwendungen und Spenden in Höhe von 2.398.614 € sind zu 92% eingegangen.
Begründung der
außerplanmäßigen Auszahlung
Die Sanierung des
Abteigartens konnte erfolgreich und im Kostenrahmen abgewickelt werden. Alle
Baumaßnahmen wurden wie geplant umgesetzt.
Die im
Wirtschaftsplan 2017 übrigen Mittel für den Abteigarten wurden als HH-Rest nach
2018 übertragen. Im Wirtschaftsplan 2019 wurden keine neuen Mittel eingestellt,
da im Bauablauf von einer kompletten Beauftragung der abschließenden Arbeiten
sowie der Begleichung der Schlussrechnungen im Wirtschaftsjahr 2018 ausgegangen
wurde.
Aus
organisatorischen Gründen des Bauablaufs sind für den Abteigarten in Bronnbach
im Bereich der Gartengestaltung diese Schlussrechnungen in Höhe von 43.600,43 €
erst verspätet eingegangen (Pflegemaßnahmen, Brunnentechnik,
Architektenleistung). Diese sind in der Kostenfeststellung bereits enthalten,
konnten aber nicht mehr im Wirtschaftsjahr 2018 gebucht werden. Dies betrifft
ebenso den Auftrag für die südliche Brunnenabdeckung, die erst 2019 verspätet
begonnen und abgeschlossen werden konnte. Daher müssen diese Schlussrechnungen
als außerplanmäßige Auszahlung im Wirtschaftsjahr 2019 bewilligt werden.
Die Zahlungen sind
als außerplanmäßige Aufwendungen zu betrachten, bedeuten aber keine
überplanmäßige Ausgabe (also keine Überschreitung des Ansatzes oder unerwartete
Mehrkosten) in Bezug auf die Gesamtmaßnahme.
2. Finanzielle
Auswirkungen
Die außerplanmäßige
Auszahlung für das Wirtschaftsjahr 2019 in Höhe von 43.600,43 € wird durch den
bisher eingegangenen Zuschuss des RP Stuttgart in Höhe von 43.800 € gedeckt.
Dieser Zuschuss war ebenfalls nicht im Wirtschaftsplan 2019 veranschlagt. Somit
entsteht im Vermögensplan 2019 durch die außerplanmäßigen Auszahlungen keine
Ergebnisverschlechterung.
Anlagen