Beschlussantrag:
- Der Gebührenkalkulation der Ziffern G001
bis G060, ausgenommen die Ziffern G035 und G039, für den Zeitraum 2020 - 2021 wird
zugestimmt.
- Die Gebühr für G035 wird auf 6,-€/angef.
m³ festgesetzt. Die Gebühr G039 wird ersatzlos gestrichen.
- Der Nachkalkulation für den Zeitraum
2016 – 2017 wird zugestimmt.
- Die neue Abfallwirtschaftssatzung wird
mit Wirkung vom 01.01.2020 beschlossen.
1. Sachverhalt
Auf die Vorlage V-KT/005/2019 wird Bezug genommen. Nach Beratung im Verwaltungs- und Finanzausschuss vom 16.10.2019 wird die Gebühr
- G035 Bodenaushub §5 Abs.11 bei der Anlieferung auf Erddeponien von kalkulierten 10,00 € je angef. m³ auf 6,00 € geändert und die Gebühr
- G039 Erd- und Baugrubenaushub bei der Anlieferung auf der Hausmülldeponie Dörlesberg ersatzlos gestrichen.
Begründung:
- G035
Um für bauwillige junge Familien den Anreiz zu erhöhen im ländlichen Raum zu bauen, wird die Gebühr auf 6,- € / angef. m³ reduziert. Von der Gebühr erhält die Gemeinde, auf deren Gebiet die Bauaushubdeponie besteht, 4,17 €.
- G060
Die Gebühr für Erd- und Baugrubenaushub auf der Hausmülldeponie kann entfallen. Erd- und Baugrubenaushub wird zur Schonung des Deponievolumens nicht mehr in Dörlesberg angenommen.
Die Entsorgungssicherheit für Erdaushub ist nach wie vor gegeben, da über den Landkreis verteilt noch 18 Erdaushubdeponien von den Städten und Gemeinden betrieben werden.
2. Finanzielle Auswirkungen
Durch die reduzierte Gebühr von 10,00 € auf 6,00 € entstehen
Gebührenmindereinnahmen von ca. 95.000.- € / a.
Anlagen 1