Beschlussantrag:
- Der Beschluss des Verwaltungs- und Finanzausschusses vom 16.10.2019 (V/022/2019) wird aufgehoben.
- Die Generalsanierung der Gemeinschaftsunterkunft „Zwischen den Bächen“ in Bad Mergentheim wird fortgeführt (siehe auch Beschluss des Kreistags vom 22.03.2017).
- Die Restfinanzierung der Baumaßnahme erfolgt durch:
a) Übertragung nicht benötigter Haushaltsmittel aus 2019 nach 2020 in Höhe von
ca.1,86 Mio. Euro (I112443416000) und
b) Veranschlagung von Haushaltsmitteln in der Mittelfristigen Finanzplanung für 2021
(1,30 Mio. €) und 2022 (0,71 Mio. €).
1. Sachverhalt
Auf die Vorlagen V/022/2019 und V-KT/115/2020 wird Bezug genommen.
Bei deren Beratung sind folgende Fragestellungen aufgetreten, die vor Beschussfassung geklärt werden sollen.
a)
Besteht
der Bedarf an Asylplätzen in der beantragten Höhe (= 130 Plätze)?
Der künftige Bedarf an Plätzen in
der vorläufigen Unterbringung lässt sich nicht exakt vorhersagen, da dies von
vielen Parametern abhängt, u. a.
- Zahl der nach Deutschland kommenden
Flüchtlinge,
- deren Prognose für das Asylverfahren,
- Zahl der vom Land vorgehaltenen Plätze in den Landeserstaufnahmeeinrichtungen,
- Zahl der von den Kommunen zur Verfügung gestellten Plätze der Anschluss-unterbringung,
- künftige Ausgestaltung des Flüchtlingsaufnahmegesetzes (FlüAG)
Insofern würde die Verwaltung anhand der ihr bekannten Parameter aus heutiger Sicht eine Platzzahl von mindestens 100 Plätzen als notwendig erachten.
Beeinflusst wurde diese Platzzahl zudem von den derzeit zur Verfügung stehenden Unterkünften und deren Miet-, Pacht- oder Nutzungsdauer:
GU |
Platzzahl |
Mietzeitende |
GU THW, Bad
Mergentheim |
46 |
Überlassen durch
BIMA; |
GU Sanaderm, Bad
Mergentheim |
110 |
31.08.2024 |
GU
Hans-Weisbach-Straße, Külsheim |
38 |
31.05.2021 |
GU Messler, TBB |
54 |
Eigenes Gebäude |
Insofern verfügt der Landkreis
derzeit nur über 54 Plätze im Eigentum. Ab ca. April 2021 werden – ohne einen
Neubau – nur noch 164 Plätze zur Verfügung stehen; die derzeitige Belegung
liegt im Durchschnitt bei rd. 200 Plätzen.
Bei mangelnder Auslastung könnte man die Appartements im nördlichen Gebäudetrakt als Sozialwohnungen oder für die Anschlussunterbringung vermieten.
b)
Halten
sich die beauftragten Firmen an die Verträge? Ist mit Preissteigerungen zu
rechnen, wenn ja, in welcher Höhe?
Sowohl die Firma Elektro Ullrich als auch die Firma Körner haben Bereitschaft signalisiert, die Verträge zu erfüllen. Die Firma Elektro Ullrich hat eine Kostensteigerung von ca. 15 % wegen gestiegener Personal- und Materialkosten angemeldet. Dies ist in den Berechnungen berücksichtigt.
c)
Gibt
es evtl. Förderung über KfW-Mittel?
Es gibt derzeit kein KfW-Programm für Kommunen, das Wohngebäude fördert. Einzig der KfW-Kommunalkredit wäre nutzbar.
d)
Darstellung
der verfügbaren HH-Mittel 2020
Haushaltsansatz 2020: 10.000,00 €
Ursprünglich geplante Mittelübertrag aus 2019
(für Abbruch und Restzahlungen): 700.000,00
€
zusätzlicher Mittelübertrag aus 2019
(für Fortführung der Maßnahme): 1.160.000,00
€
bisher ausgegeben in 2020: 34.459,43 €
Summe 1.835.540,57 €
e)
Gibt
es ein Förderprogramm für den Bau von Asylunterkünften
Momentan ist kein solches Programm für die Erstunterbringung von Flüchtlingen aufgelegt. Ein Förderprogramm der L-Bank gibt es nur für die Anschluss-unterbringung in den Städten und Gemeinden.
4. Finanzielle
Auswirkungen
Für die Baumaßnahme sind Gesamtkosten in Höhe von ca. 4,32 Mio. Euro veranschlagt. Bis Ende Mai 2020 wurden, hauptsächlich für Entkernungsarbeiten und Planungsleistungen, ca. 340.000 Euro ausgegeben.
Aus dem Programm „Klimaschutz Plus“ stehen 132.200 Euro zur Verfügung. Im Haushalt 2020 sind 10.000 Euro für die Baumaßnahme veranschlagt. Zusätzlich wurden 1.860.000,00 Euro aus 2019 übernommen. Derzeit stehen 1.835.540,57 Euro für die Weiterführung der Maßnahme zur Verfügung. Die zusätzlich benötigten Mittel in Höhe von rund 2.008.600 Euro müssen in den Jahren 2021 und 2022 im Haushalt bereitgestellt werden.
Verfasser/-in: Christian Wolz
Bereich/Amt: Amt für Immobilienmanagement
Dezernatsleitung: Werner Rüger
Anlagen:
1a – Kostenschätzung AfI korrigiert
2a – Vergleich Neubau vs Sanierung korrigiert