Betreff
Gemeinschaftsunterkunft "Zwischen den Bächen" in Bad Mergentheim: Weiteres Vorgehen
Vorlage
V-KT/115/2020/a
Art
Sitzungsvorlage V-KT

Beschlussantrag:

  1. Der Beschluss des Verwaltungs- und Finanzausschusses vom 16.10.2019 (V/022/2019) wird aufgehoben.
  2. Die Generalsanierung der Gemeinschaftsunterkunft „Zwischen den Bächen“ in Bad Mergentheim wird fortgeführt (siehe auch Beschluss des Kreistags vom 22.03.2017).
  3. Die Restfinanzierung der Baumaßnahme erfolgt durch:
    a) Übertragung nicht benötigter Haushaltsmittel aus 2019 nach 2020 in Höhe von
         ca.1,86 Mio. Euro (I112443416000) und
    b) Veranschlagung von Haushaltsmitteln in der Mittelfristigen Finanzplanung für 2021
         (1,30 Mio. €) und 2022 (0,71 Mio. €).

 

1. Sachverhalt

Auf die Vorlagen V/022/2019 und V-KT/115/2020 wird Bezug genommen.

Bei deren Beratung sind folgende Fragestellungen aufgetreten, die vor Beschussfassung geklärt werden sollen.

 

a)      Besteht der Bedarf an Asylplätzen in der beantragten Höhe (= 130 Plätze)?

Der künftige Bedarf an Plätzen in der vorläufigen Unterbringung lässt sich nicht exakt vorhersagen, da dies von vielen Parametern abhängt, u. a.

-  Zahl der nach Deutschland kommenden Flüchtlinge,

- deren Prognose für das Asylverfahren,

- Zahl der vom Land vorgehaltenen Plätze in den Landeserstaufnahmeeinrichtungen,

- Zahl der von den Kommunen zur Verfügung gestellten Plätze der Anschluss-unterbringung,

-  künftige Ausgestaltung des Flüchtlingsaufnahmegesetzes (FlüAG)

 

Insofern würde die Verwaltung anhand der ihr bekannten Parameter aus heutiger Sicht eine Platzzahl von mindestens 100 Plätzen als notwendig erachten.

 

Beeinflusst wurde diese Platzzahl zudem von den derzeit zur Verfügung stehenden Unterkünften und deren Miet-, Pacht- oder Nutzungsdauer:

 

GU

Platzzahl

Mietzeitende

GU THW, Bad Mergentheim

46

Überlassen durch BIMA;
Ende derzeit 31.10.2020

GU Sanaderm, Bad Mergentheim

110

31.08.2024

GU Hans-Weisbach-Straße, Külsheim

38

31.05.2021

GU Messler, TBB

54

Eigenes Gebäude

 

Insofern verfügt der Landkreis derzeit nur über 54 Plätze im Eigentum. Ab ca. April 2021 werden – ohne einen Neubau – nur noch 164 Plätze zur Verfügung stehen; die derzeitige Belegung liegt im Durchschnitt bei rd. 200 Plätzen.

 

Bei mangelnder Auslastung könnte man die Appartements im nördlichen Gebäudetrakt als Sozialwohnungen oder für die Anschlussunterbringung vermieten.

 

b)      Halten sich die beauftragten Firmen an die Verträge? Ist mit Preissteigerungen zu rechnen, wenn ja, in welcher Höhe?

Sowohl die Firma Elektro Ullrich als auch die Firma Körner haben Bereitschaft signalisiert, die Verträge zu erfüllen. Die Firma Elektro Ullrich hat eine Kostensteigerung von ca. 15 % wegen gestiegener Personal- und Materialkosten angemeldet. Dies ist in den Berechnungen berücksichtigt.

 

c)       Gibt es evtl. Förderung über KfW-Mittel?

Es gibt derzeit kein KfW-Programm für Kommunen, das Wohngebäude fördert. Einzig der KfW-Kommunalkredit wäre nutzbar.

 

d)      Darstellung der verfügbaren HH-Mittel 2020

Haushaltsansatz 2020:                                                                                                          10.000,00 €

Ursprünglich geplante Mittelübertrag aus 2019
(für Abbruch und Restzahlungen):                                                                               700.000,00 €

zusätzlicher Mittelübertrag aus 2019 
(für Fortführung der Maßnahme):                                                                            1.160.000,00 €

bisher ausgegeben in 2020:                                                                                                34.459,43 €

                                                                                                                                                                            

Summe                                                                                                                                 1.835.540,57 €

 

e)      Gibt es ein Förderprogramm für den Bau von Asylunterkünften

Momentan ist kein solches Programm für die Erstunterbringung von Flüchtlingen aufgelegt. Ein Förderprogramm der L-Bank gibt es nur für die Anschluss-unterbringung in den Städten und Gemeinden.

 

4. Finanzielle Auswirkungen

Für die Baumaßnahme sind Gesamtkosten in Höhe von ca. 4,32 Mio. Euro veranschlagt. Bis Ende Mai 2020 wurden, hauptsächlich für Entkernungsarbeiten und Planungsleistungen, ca. 340.000 Euro ausgegeben.

Aus dem Programm „Klimaschutz Plus“ stehen 132.200 Euro zur Verfügung. Im Haushalt 2020 sind 10.000 Euro für die Baumaßnahme veranschlagt. Zusätzlich wurden 1.860.000,00 Euro aus 2019 übernommen. Derzeit stehen 1.835.540,57 Euro für die Weiterführung der Maßnahme zur Verfügung. Die zusätzlich benötigten Mittel in Höhe von rund 2.008.600 Euro müssen in den Jahren 2021 und 2022 im Haushalt bereitgestellt werden.

 

Verfasser/-in:   Christian Wolz

Bereich/Amt:    Amt für Immobilienmanagement

Dezernatsleitung:          Werner Rüger

Anlagen:

1a – Kostenschätzung AfI korrigiert

2a – Vergleich Neubau vs Sanierung korrigiert