Beschlussantrag:
1. Der Main-Tauber-Kreis bietet ab dem 01. Juli 2020 seinen Bediensteten das Job-Ticket des Verkehrsverbundes Rhein-Neckar (VRN) an.
2. Der Main-Tauber-Kreis finanziert einen monatlichen Zuschuss (Grundbeitrag) pro Job-Ticket von derzeit 44,60 Euro pro Monat. Der Mitarbeiter leistet einen Eigenanteil von monatlich 45,20 Euro.
3. Der Jahreszuschuss des Main-Tauber-Kreises wird zunächst auf max. 25.000 Euro pro Haushaltsjahr beschränkt und bis 2022 gewährt. In den einzelnen Haushaltsjahren wird der nachfrageorientiert fällige Betrag im Ergebnishaushalt, Produkt ÖPNV 54 70 01 etatisiert.
4. Die anteiligen Kosten für die Monate Juli bis Dezember 2020 können voraussichtlich im ÖPNV-Budget durch anderweitige Einsparungen erwirtschaftet werden.
5. Die Landkreisverwaltung wird ermächtigt, eine entsprechende Vereinbarung mit dem Verkehrsverbund Rhein-Neckar abzuschließen.
6. Im
Haushaltsjahr 2022 erfolgt ein aktueller Sachstandsbericht und es wird über die
Fortsetzung der Leistungen für das Job-Ticket neu entschieden.
1.
Sachverhalt:
Neue Regeln für das Job-Ticket
Der Verkehrsverbund
Rhein-Neckar (VRN) bietet seit vielen Jahren Arbeitgebern und Arbeitnehmern die
Möglichkeit an, das sogenannte Job-Ticket in Anspruch zu nehmen. Nach der
bisherigen Regelung musste der Arbeitgeber unabhängig von der Nutzerzahl für
alle Bediensteten einen Grundbeitrag entrichten. Dies führte dazu, dass bei
Arbeitgebern mit einer hohen Beschäftigungszahl im Verhältnis zu den
tatsächlichen Job-Ticket-Nutzern sehr hohe Kosten entstanden sind. Beim
Main-Tauber-Kreis mit rund 1.000 Bediensteten hätte der Gesamtzuschuss nach
bisheriger Regelung zu etwa 120.000 Euro Kosten geführt.
Zum 01. Januar 2020
hat der VRN eine neue Regelung für
das Job-Ticket eingeführt. Nun müssen Arbeitgeber den Grundbeitrag nur für die
Mitarbeiter entrichten, die das Job-Ticket tatsächlich in Anspruch nehmen.
Voraussetzung für die Einführung des Job-Tickets bei den einzelnen Unternehmen
ist eine Inanspruchnahme durch mindestens 2 Beschäftigte. Das Unternehmen muss
mindestens 10 Beschäftigte haben.
Der Tarif des Job-Tickets
sieht vor:
- Der Arbeitgeber leistet pro
Mitarbeiter einen monatlichen Grundbeitrag von 44,60 Euro.
- Mitarbeiter/innen zahlen monatlich 45,20 Euro.
- Der Gesamtbeitrag für das Ticket
entspricht den Kosten des Rhein-Neckar-Tickets und wird der Preisentwicklung
jeweils angepasst.
Leistungen des Job-Tickets
Das Job-Ticket
bietet den Nutzern zahlreiche Vorteile:
-
Es gilt
im gesamten VRN-Verbundgebiet in allen Bussen, Straßenbahnen, Zügen der 2.
Klasse und Ruftaxilinien.
-
Mit dem
Job-Ticket können montags bis freitags nach 19.00 Uhr sowie ganztags an
Wochenenden und Feiertagen die eigene Familie, d.h. Partner und eine beliebige
Anzahl eigener Kinder oder Enkelkinder bis einschließlich 14 Jahren,
o
oder
bis zu 4 andere Personen
o
oder
ein Hund
kostenlos mitfahren.
-
Das
Job-Ticket führt zum Rückgang des Individualverkehrs und ist damit ein
nachhaltiger Beitrag für den Klimaschutz.
Befristete Leistung
Die
Landkreisverwaltung regt an, die Leistungen für das Job-Ticket von Juli 2020
bis zunächst Ende 2022 zu gewähren. In 2022 wird aufgrund eines aktuellen
Berichts über die Fortsetzung des Zuschusses an die Bediensteten neu
entschieden.
Hinweis zu Änderungen gegenüber Vorlage
S-V-KT/091/2020:
Der Verwaltungs-
und Finanzausschuss hat in der Sitzung am 11.03.2020 der Einführung des
Job-Tickets auf Grundlage der Vorlage S-V-KT/091/2020 bereits zugestimmt. In
der damaligen Vorlage wurde als Starttermin noch der 1. Mai 2020 vorgeschlagen.
Aufgrund der Absage der Sitzungen im März 2020 aus den bekannten Gründen muss
wegen des notwendigen Vorlaufs für die Bestellung der Tickets der Start auf den
1. Juli 2020 verlegt werden. Die Änderung des Starttermins ist die einzige
Änderung in der aktuellen gegenüber der alten Vorlage.
2. Finanzielle
Auswirkungen
Kosten des Job-Tickets pro Person (Preise
2020)
|
Kosten
pro Monat |
Jahresbetrag |
Arbeitnehmer (Ticketpreis) |
45,20 Euro |
542,40 Euro |
Arbeitgeber (Grundbeitrag) |
44,60 Euro |
535,20 Euro |
Laut Umfrage in der
Landkreisverwaltung wird das Ticket voraussichtlich von 25 bis 30 Personen in
2020 in Anspruch genommen.
Vergleichsrechnung
Arbeitgeberkosten bei 25 Nutzern 13.380
Euro pro Jahr
Arbeitgeberkosten bei 30 Nutzern 16.056
Euro pro Jahr.
In den Folgejahren
ist aufgrund der Preissteigerungen bei den Tickets mit einer Erhöhung von
durchschnittlich 2% pro Jahr zu rechnen.
Die
Landkreisverwaltung regt an, für die kommenden Haushaltsjahre bis max. 25.000
Euro für das Job-Ticket vorzusehen. Bei dieser Vorgehensweise könnte in 2021
und 2022 auch eine ansteigende Nachfrage bedient werden.
Für die einzelnen
Haushaltsjahre erfolgt jeweils vorab eine Umfrage bei den Bediensteten und es
wird dann gemäß Umfrageergebnis der entsprechende Betrag für das einzelne
Haushaltsjahr eingestellt.
In 2020 wird der
benötigte Betrag voraussichtlich aus dem ÖPNV-Budget erwirtschaftet.
Die Etatisierung
der Mittel erfolgt im Ergebnishaushalt, Produkt ÖPNV 54 70 01.
Steuerliche Behandlung
Aufgrund einer
entsprechenden Gesetzesänderung (§ 3 Einkommensteuergesetz) sind Zuschüsse des
Arbeitgebers steuerfrei, so diese zusätzlich den Arbeitnehmern für Fahrten mit
Öffentlichen Verkehrsmitteln im Linienverkehr gezahlt werden.
Der Arbeitnehmer
muss bei seiner Steuererklärung den Zuschuss bei der Entfernungspauschale in
Abzug bringen. Die steuerliche Anerkennung der Aufwendungen verringert sich um
den erhaltenen Zuschuss.
Verfasser: Dezernent Jochen Müssig, Amtsleiter Dr. Heiko Schnell
Amt/Bereich: Amt für Schulen und ÖPNV
Dezernatsleitung: Jochen Müssig