Betreff
Einführung und Finanzierung des Job-Tickets für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Landkreisverwaltung
Vorlage
S-V-KT/091/2020/a
Aktenzeichen
797
Art
Sitzungsvorlage S-V-KT

Beschlussantrag:

 

1.    Der Main-Tauber-Kreis bietet ab dem 01. Juli 2020 seinen Bediensteten das Job-Ticket des Verkehrsverbundes Rhein-Neckar (VRN) an.

 

2.    Der Main-Tauber-Kreis finanziert einen monatlichen Zuschuss (Grundbeitrag) pro Job-Ticket von derzeit 44,60 Euro pro Monat. Der Mitarbeiter leistet einen Eigenanteil von monatlich 45,20 Euro.

 

3.    Der Jahreszuschuss des Main-Tauber-Kreises wird zunächst auf max. 25.000 Euro pro Haushaltsjahr beschränkt und bis 2022 gewährt. In den einzelnen Haushaltsjahren wird der nachfrageorientiert fällige Betrag im Ergebnishaushalt, Produkt ÖPNV 54 70 01 etatisiert.

 

4.    Die anteiligen Kosten für die Monate Juli bis Dezember 2020 können voraussichtlich im ÖPNV-Budget durch anderweitige Einsparungen erwirtschaftet werden.

 

5.    Die Landkreisverwaltung wird ermächtigt, eine entsprechende Vereinbarung mit dem Verkehrsverbund Rhein-Neckar abzuschließen.

 

 

6.    Im Haushaltsjahr 2022 erfolgt ein aktueller Sachstandsbericht und es wird über die Fortsetzung der Leistungen für das Job-Ticket neu entschieden.

 

1.   Sachverhalt:

 

Neue Regeln für das Job-Ticket

 

Der Verkehrsverbund Rhein-Neckar (VRN) bietet seit vielen Jahren Arbeitgebern und Arbeitnehmern die Möglichkeit an, das sogenannte Job-Ticket in Anspruch zu nehmen. Nach der bisherigen Regelung musste der Arbeitgeber unabhängig von der Nutzerzahl für alle Bediensteten einen Grundbeitrag entrichten. Dies führte dazu, dass bei Arbeitgebern mit einer hohen Beschäftigungszahl im Verhältnis zu den tatsächlichen Job-Ticket-Nutzern sehr hohe Kosten entstanden sind. Beim Main-Tauber-Kreis mit rund 1.000 Bediensteten hätte der Gesamtzuschuss nach bisheriger Regelung zu etwa 120.000 Euro Kosten geführt. 

 

Zum 01. Januar 2020 hat der VRN eine neue Regelung für das Job-Ticket eingeführt. Nun müssen Arbeitgeber den Grundbeitrag nur für die Mitarbeiter entrichten, die das Job-Ticket tatsächlich in Anspruch nehmen. Voraussetzung für die Einführung des Job-Tickets bei den einzelnen Unternehmen ist eine Inanspruchnahme durch mindestens 2 Beschäftigte. Das Unternehmen muss mindestens 10 Beschäftigte haben.

Der Tarif des Job-Tickets sieht vor:

 

  • Der Arbeitgeber leistet pro Mitarbeiter einen monatlichen Grundbeitrag von 44,60 Euro.

 

  • Mitarbeiter/innen zahlen monatlich 45,20 Euro.

 

  • Der Gesamtbeitrag für das Ticket entspricht den Kosten des Rhein-Neckar-Tickets und wird der Preisentwicklung jeweils angepasst.

 

Leistungen des Job-Tickets

 

Das Job-Ticket bietet den Nutzern zahlreiche Vorteile:

 

-      Es gilt im gesamten VRN-Verbundgebiet in allen Bussen, Straßenbahnen, Zügen der 2. Klasse und Ruftaxilinien.

-      Mit dem Job-Ticket können montags bis freitags nach 19.00 Uhr sowie ganztags an Wochenenden und Feiertagen die eigene Familie, d.h. Partner und eine beliebige Anzahl eigener Kinder oder Enkelkinder bis einschließlich 14 Jahren,

o   oder bis zu 4 andere Personen

o   oder ein Hund

kostenlos mitfahren.

-      Das Job-Ticket führt zum Rückgang des Individualverkehrs und ist damit ein nachhaltiger Beitrag für den Klimaschutz.

 

Befristete Leistung

 

Die Landkreisverwaltung regt an, die Leistungen für das Job-Ticket von Juli 2020 bis zunächst Ende 2022 zu gewähren. In 2022 wird aufgrund eines aktuellen Berichts über die Fortsetzung des Zuschusses an die Bediensteten neu entschieden.

 

 

Hinweis zu Änderungen gegenüber Vorlage S-V-KT/091/2020:

Der Verwaltungs- und Finanzausschuss hat in der Sitzung am 11.03.2020 der Einführung des Job-Tickets auf Grundlage der Vorlage S-V-KT/091/2020 bereits zugestimmt. In der damaligen Vorlage wurde als Starttermin noch der 1. Mai 2020 vorgeschlagen. Aufgrund der Absage der Sitzungen im März 2020 aus den bekannten Gründen muss wegen des notwendigen Vorlaufs für die Bestellung der Tickets der Start auf den 1. Juli 2020 verlegt werden. Die Änderung des Starttermins ist die einzige Änderung in der aktuellen gegenüber der alten Vorlage.

 

2. Finanzielle Auswirkungen

 

Kosten des Job-Tickets pro Person (Preise 2020)

 

 

Kosten pro Monat

Jahresbetrag

Arbeitnehmer (Ticketpreis)

45,20 Euro

542,40 Euro

Arbeitgeber (Grundbeitrag)

44,60 Euro

535,20 Euro

 

Laut Umfrage in der Landkreisverwaltung wird das Ticket voraussichtlich von 25 bis 30 Personen in 2020 in Anspruch genommen.

 

 

 

Vergleichsrechnung

 

Arbeitgeberkosten bei 25 Nutzern                                                            13.380 Euro pro Jahr

Arbeitgeberkosten bei 30 Nutzern                                                            16.056 Euro pro Jahr.

 

In den Folgejahren ist aufgrund der Preissteigerungen bei den Tickets mit einer Erhöhung von durchschnittlich 2% pro Jahr zu rechnen.

 

Die Landkreisverwaltung regt an, für die kommenden Haushaltsjahre bis max. 25.000 Euro für das Job-Ticket vorzusehen. Bei dieser Vorgehensweise könnte in 2021 und 2022 auch eine ansteigende Nachfrage bedient werden.

 

 

Für die einzelnen Haushaltsjahre erfolgt jeweils vorab eine Umfrage bei den Bediensteten und es wird dann gemäß Umfrageergebnis der entsprechende Betrag für das einzelne Haushaltsjahr eingestellt.

In 2020 wird der benötigte Betrag voraussichtlich aus dem ÖPNV-Budget erwirtschaftet.

Die Etatisierung der Mittel erfolgt im Ergebnishaushalt, Produkt ÖPNV 54 70 01.

 

Steuerliche Behandlung

 

Aufgrund einer entsprechenden Gesetzesänderung (§ 3 Einkommensteuergesetz) sind Zuschüsse des Arbeitgebers steuerfrei, so diese zusätzlich den Arbeitnehmern für Fahrten mit Öffentlichen Verkehrsmitteln im Linienverkehr gezahlt werden.

 

Der Arbeitnehmer muss bei seiner Steuererklärung den Zuschuss bei der Entfernungspauschale in Abzug bringen. Die steuerliche Anerkennung der Aufwendungen verringert sich um den erhaltenen Zuschuss.

 

 

Verfasser: Dezernent Jochen Müssig, Amtsleiter Dr. Heiko Schnell

Amt/Bereich: Amt für Schulen und ÖPNV

Dezernatsleitung: Jochen Müssig