Betreff
Finanzzwischenbericht 2020
Vorlage
KT/165/2020
Aktenzeichen
913.63
Art
Sitzungsvorlage KT

Beschlussantrag:

 

Der Finanzzwischenbericht 2020 wird zur Kenntnis genommen.

 

 

 

Der Vorsitzende des Kreistages

Landrat Reinhard Frank


 

1. Sachverhalt:

Gemäß § 28 der Gemeindehaushaltsverordnung ist der Kreistag über den Stand des Haushaltsvollzuges zu unterrichten. Im Rahmen des Finanzcontrollings steht hierzu der Finanzzwischenbericht als hilfreiches Instrumentarium zur Verfügung.

 

In den angefügten Übersichtstabellen sind der bisherige Verlauf des Haushaltsjahres (Stand Mai 2020) und eine Hochrechnung der Werte zum 31.12.2020 dargestellt. Betrachtet werden nur die Positionen, welche eine starke finanzielle Bedeutung für den Main-Tauber-Kreis darstellen.

 

Die wichtigsten Veränderungen sind im Folgenden nochmals zusammengefasst.

 

2. Entwicklung Gesamtergebnishaushalt:

 

2.1 Ordentliche Erträge

Im Kernhaushalt werden die ordentlichen Erträge voraussichtlich um rund 3,43 Mio. € (+ 2,07 %) auf nahezu 168,9 Mio. € steigen.

 

Trotz der Corona-Krise wird mit einem Anstieg der Erträge um rund 2 % gerechnet. Dies liegt jedoch vor allem darin begründet, dass Bund und Land ein großes Corona-Hilfspaket für die kommunale Familie geschnürt haben. So werden die Zahlungen des Finanzausgleichs für das komplette Jahr 2020 auf Grundlage der November-Steuerschätzung 2019 ausbezahlt (Kopfbetrag: 748 €). Üblicherweise würde sich die Auszahlung der diesjährigen Schlüsselzuweisung an der Mai-Steuerschätzung 2020 orientieren. Diese ist jedoch erheblich niedriger ausgefallen und liegt mit einem Kopfbetrag von 722 € auf dem Niveau des Steueraufkommens aus dem Jahr 2017. Dies würde bei normaler Verfahrensweise bei den Schlüsselzuweisungen nach § 8 FAG zu spürbaren Mindererträgen führen. Diese freiwillige Aufstockung des Kopfertrages durch das Land verbleibt endgültig in der Kreiskasse. Eine Rückzahlung der zu viel erhaltenen Gelder muss nicht erfolgen.

 

Zusätzlich erhöht der Bund rückwirkend zum 01.01.2020 die Beteiligung für die Kosten für Unterkunft und Heizung von 52,1 % auf nun 77,1 %. Dies bedeutet Mehrerträge in Höhe von rund 2,4 Mio. €.

 

Zudem ist mit Mehrerträgen bei der Grunderwerbsteuer in Höhe von rund 1.600.000 € zu rechnen, vorausgesetzt die Erträge entwickeln sich weiterhin so gut wie zu Beginn des Jahres. Hierauf hat der Kreis jedoch keinen Einfluss. Auch bei den Zuweisungen für die Kleinkindbetreuung nach § 29 c FAG sind Mehrerträge von rund 120.000 € zu erwarten.

 

Neben Mehrerträgen kommt es in einzelnen Bereichen jedoch auch zu Einnahmerückgängen. Bedingt durch die Corona-Pandemie wird es bei den Verwaltungsgebühren (- 184.000 €) und den Bußgeldern (- 200.000 €) zu Einbußen kommen. Dies liegt vor allem an dem Lockdown im März bis Ende Mai, in dessen Zeit auch Mitarbeiter aus vielen Bereichen (z.B. Bußgeldstelle) zur Unterstützung des Gesundheitsamtes bzw. Katastrophenschutzes abgezogen wurden.

 

Durch Rückgang der Aufwendungen für die Grundsicherung im Alter gehen auch die Ausgleichsleistungen des Bund nach § 46 a SGB XII in Höhe von 265.000 € zurück.

 

2.2. Ordentliche Aufwendungen

Die ordentlichen Aufwendungen verändern sich im Gegensatz zu den Erträgen nur sehr moderat und werden laut Hochrechnung um ca. 290.000 € (- 0,17 %) auf rund 166,8 Mio. sinken.

 

Die Abweichungen bei den Aufwendungen lassen sich im Wesentlichen auf drei Bereiche zurückführen: die Transferaufwendungen, die Personalaufwendungen und die Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen.

 

Für die Transferaufwendungen des Sozialetats werden Mehraufwendungen in Höhe von 470.000 € prognostiziert. Die Transferaufwendungen steigen somit auf fast 74,9 Mio. €. Das bedeutet eine Steigerung gegenüber dem Plan von 0,63 %.

 

Bei genauerer Betrachtung der einzelnen Bereiche innerhalb des Sozialetats fällt auf, dass bei den Hilfen für junge Menschen und ihre Familien Minderaufwendungen von 1,0 Mio. € erwartet werden. Diese Einsparungen sind vor allem auf sinkende Leistungen für die UMA als auch bei der Mutter-Kind Unterbringung zurückzuführen.

 

Demgegenüber stehen jedoch steigende Aufwendungen in der Eingliederungshilfe mit 1,2 Mio. €. Hier führen verschiedene Faktoren zur Steigerung der Aufwendungen: zum einen war durch die Systemumstellung des BTHG zum 01.01.2020 die Trennung der existenzsichernden Leistungen von den Fachleistungen für den Plan 2020 schwer kalkulierbar. Zum anderen gibt es mehr Fälle mit Seniorenbetreuung und höhere Kosten für teil- und vollstationären Schulbesuch als geplant.

Ebenso führen steigende Fallzahlen und deutliche Erhöhungen der Tagessätze zu erheblichen Mehrausgaben (+ 0,3 Mio. €) bei der Hilfe zur Pflege. Eine weitere Erhöhung ist angesichts der laufenden Vergütungsverhandlungen nicht ausgeschlossen.

 

Im Bereich Flüchtlinge, Aussiedler und soziale Einrichtungen werden steigende Aufwendungen in Höhe von 0,22 Mio. € prognostiziert. Dies resultiert auf erhöhten Leistungsausgaben (insbesondere Leistungen der Krankenhilfe) aufgrund des Asylbewerberleistungsgesetzes. 

 

Positiv fällt jedoch die Betrachtung des Zuschussbedarfs der Transferleistungen Jugend, Soziales und Gesundheit aus. Neben den oben genannten Verschiebungen in den einzelnen Teilbereichen führt die beschlossene Erhöhung der Bundesbeteiligung an den Kosten der Unterkunft und Heizung zu einer Verringerung des Zuschussbedarfs um 0,9 Mio. € auf nunmehr rund 46,0 Mio. € (Plan: 46,9 Mio. €).

 

Bei den Personalaufwendungen ist mit einer Steigerung von rund 106.000 € (+ 0,27 %) auf 38,9 Mio. € zu rechnen. Dies ist vor allem auf die Corona-Pandemie zurückzuführen, weil zusätzliches Personal, insbesondere für das Gesundheitsamt, eingestellt werden musste.

 

Allerdings wird im Gegensatz dazu ein Rückgang bei den Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen erwartet. Grob geschätzt werden diese um etwa 845.000 € (5,5 %) sinken. Dies liegt zum einen an den Auswirkungen der Corona-Pandemie (weniger Veranstaltungen, Tagungen, Dienstreisen etc.), aber auch an allgemeinen Einsparungen der Ämter. So sind beispielsweise die Submissionsergebnisse für die Deckenunterhaltungsmaßnamen im Straßenbau deutlich geringer ausgefallen als geplant. Hierdurch können rund 200.000 € eingespart werden.

 

Bei den Aufwendungen im Bereich ÖPNV wird trotz Corona-Krise von einem planmäßigen Verlauf ausgegangen, auch wenn es zu einzelnen Verschiebungen innerhalb der Produktgruppe kommt. Beispielsweise fallen die Aufwendungen für das Buskonzept zur Frankenbahn voraussichtlich um ca. 400.000 Euro geringer aus als vorausberechnet. Neu hinzu kommen jedoch Aufwendungen für die Auslagerung der Grundschule Edelfingen ab September in Höhe von voraussichtlich rund 20.000 Euro. Die wichtigste Erkenntnis jedoch ist, dass die Einnahmeausfälle des ÖPNV vollständig durch den von Bund und Land aufgelegten ÖPNV-Rettungsschirm ausgeglichen werden sollen.

 

 

2.3 Ordentliches Ergebnis

Bedingt durch die zum jetzigen Zeitpunkt prognostizierten Änderungen bei den Erträgen und Aufwendungen wird das ordentliche Ergebnis sich voraussichtlich vom geplanten Fehlbetrag in Höhe von - 1.647.500 € zu einem Überschuss in Höhe von 2.068.500 € entwickeln. Dies bedeutet eine Verbesserung um ca. 3,7 Mio. €.

 

 

2.4 Kosten der Corona-Pandemie und Soforthilfen des Landes

Wie bereits in der Kreistagsvorlage Nr. V-KT/128/2020 vom Mai 2020 erläutert, werden die unabweisbaren Aufwendungen und Auszahlugen der Corona-Pandemie als außerordenticher Aufand in das Sonderergebnis gebucht. Die Verwaltung hat sich dafür bisher 0,5 Mio. € vom Kreistag genehmigen lassen.

Im Gegenzug hat das Land bisher Corona-Soforthilfen in Höhe von 0,6 Mio. € an den Landkreis ausbezahlt, die nach Empfehlung des Landkreistages in das ordentliche Ergebnis gebucht wurden.

Da die Pandemie nach wie vor andauert und mit in den kommenden Monaten weitere Kosten als auch Erstattungen erwartet werden, wurden die direkt mit der Pandemie in Verbindung stehenden Erträge und Aufwendungen bis zur endgültigen Klärung der Verbuchung zunächst nicht im Finanzzwischenbericht berücksichtigt. Je nach Ergebnis kann dies auch nochmals zur Änderung des ordentlichen Ergebnisses führen.

 

 

3. Entwicklung Gesamtfinanzhaushalt:

 

3.1 Zahlungsmittelüberschuss lfd. Verwaltung

Die Änderungen bei den Erträgen und Aufwendungen finden sich in gleicher Höhe als Ein- bzw. Auszahlungen im Finanzhaushalt wieder. Aufgrund der letztendlich positiven Entwicklungen des Ergebnishaushaltes verbessert sich der Zahlungsmittelüberschuss aus laufender Verwaltungstätigkeit um 3,7 Mio. € auf rund 9,5 Mio. € (Plan: 5,8 Mio. €). Diese zusätzlichen Gelder werden für die Finanzierung von Investitionen genutzt.

 

3.2 Saldo Investitionstätigkeit

Das übliche Phänomen bei den Ein- und Auszahlungen im Bereich der Investitionen kann auch im Jahr 2020 beobachtet werden. Durch die Übertragung von Mitteln aus dem Vorjahr und die Fortführung der dort begonnen Maßnahmen kommt es zur zeitlichen Verschiebung der für 2020 geplanten Ein- und Auszahlungen.

Im Jahr 2020 führt aber vor allem die Verschiebung des Breitbandausbaus (weiße Flecken und Gewerbe) dazu, dass der Saldo aus Investitionstätigkeit nahezu 15,9 Mio. € entspricht und damit den Planansatz um rund 1,6 Mio. € überschreitet.

 

a)    Straßenbau:

Durch Verausgabung von übertragenen Mitteln aus dem Jahr 2019 wird der Planansatz für 2020 um etwa 640.000 € überschritten werden. So wird beispielsweise der Anschluss der K2840 an die L514 bei Eubigheim fertiggestellt. Hierfür wurden aus 2019 knapp 1,8 Mio. € übertagen, welche in diesem Jahr vollständig abfließen sollen.

Des Weiteren kommen die 2020 eingestellten Gelder für die Abrechnungen der Pestalozziallee und der Tauberbrücke Markelsheim voraussichtlich zur Auszahlung.

Demgegenüber können aufgrund zeitlicher Verschiebung zahlreiche Maßnahmen im Straßenbauprogramm investiv erst im nächsten Jahr umgesetzt werden. So zum Beispiel die Vorbachbrücke in Weikersheim oder die Tauberbrücke in Archshofen. Deshalb wird ein Großteil der veranschlagten Mittel in das Jahr 2021 übertragen werden. Auch für den Radweg Kembachtal fallen in diesem Jahr nur Planungskosten an. Aufgrund von Verzögerungen beim Grunderwerb wurde der Baubeginn in Abstimmung mit der Stadt Wertheim auf 2021 verschoben. Auch hier werden die verbleibenden Mittel übertragen.

 

b)   Hochbau:

Im Bereich des Hochbaus wird von Auszahlungen bis zum Ende des Jahres in Höhe von rund 7,1 Mio. € (Plan: 5,2 Mio. €) ausgegangen. Dies resultiert ebenfalls aus der Weiterführung von bereits im Jahr 2019 begonnen Maßnahmen. So werden übertragene Mittel für die Sanierung des Berufsschulzentrums Bad Mergentheim und die Gemeinschaftsunterkunft Bad Mergentheim dieses Jahr zur Auszahlung kommen. Auch soll der Haushaltsansatz für die Generalsanierung des Berufsschulzentrums Wertheim komplett verausgabt werden. Resultierend aus der Verschiebung der Ausschreibungen für das Bursariat II wird nur ein kleiner Teil des Haushaltsansatzes benötigt werden. Die übrigen Gelder werden nach 2021 übertragen. Gleiches gilt für den Neubau der Straßenmeisterei Wertheim. Die Ausführung soll 2021 beginnen.

 

c)    Breitbandausbau:

Für den Breitbandausbau (weiße Flecken und Gewerbe) sind in diesem Jahr bereits 7,52 Mio. € etatisiert. Da die Vergabe jedoch erst im Juli stattfinden konnte und mit dem Ausbaubeginn nicht vor Herbst dieses Jahres begonnen wird, kann höchstens mit dem Abfluss einer ersten Abschlagzahlung von ca. 0,7 Mio. € gerechnet werden. Zudem wird eine Schlusszahlung für den Ausbau Breitband Schulen in Höhe von rund 0,4 Mio. € fällig. Somit werden in 2020 voraussichtlich nur rund 1,1 Mio. € abfließen, welche durch einen Ermächtigungsübertrag aus 2019 finanziert werden. Durch die Verschiebung der Maßnahme werden auch die geplanten Zuflüsse an Zuschüssen nicht in der veranschlagten Höhe vereinnahmt werden können, was zu Mindereinnahmen von ca. 3,4 Mio. € gegenüber dem Plansatz von rund 4,9 Mio. € führt.

 

3.3 Liquidität und Kreditaufnahmen

Das erneut gute Ergebnis aus 2019, welches den Bestand an Zahlungsmitteln zum 31.12.2019 auf rund 14,1 Mio. € anwachsen lies, beschert dem Landkreis auch für 2020 finanziell gute Voraussetzungen. Aufgrund dieser komfortablen Ausgangssituation und den prognostizierten zusätzlichen Geldern aus dem Zahlungsmittelüberschuss des Ergebnishaushaltes, wird im Haushaltsjahr 2020 liquiditätsbedingt die eingeplante Kreditaufnahme in Höhe von 5,5 Mio. € voraussichtlich nicht notwendig werden, da auch ohne entsprechende Fremdmittel die Mindestliquidität (ca. 2,9 Mio. €) vorgehalten werden kann.

 

 

4. Entwicklung des Eigenbetriebes AWMT

Der Eigenbetrieb AWMT entwickelt sich nach momentanem Stand im Erfolgs- und Vermögensplan planmäßig.

Sollte sich jedoch der Trend fortsetzen, dass die Erlöse bei Altmetall und Papier am Weltmarkt weiterhin sinken, können die prognostizierten Erlöse nicht erreicht werden und dadurch würde, wie beim Jahresergebnis 2019, eine Unterdeckung entstehen.

 

 

5. Fazit

·         Der Finanzzwischenbericht bildet eine Momentaufnahme zum Stand 30.06.2020 ab.

·         Das ordentliche Ergebnis verbessert sich um 3,7 Mio. €.

·         Bei den Investitionen und Zuschüssen kommt es zu Verschiebungen. Der Saldo aus Investitionstätigkeit steigt dadurch um 1,6 Mio. €.

·         Die Liquidität ist gesichert.

·         Die eingeplante Kreditaufnahme von 5,5 Mio. € ist voraussichtlich nicht notwendig.

 

Anmerkung: Eine detailliertere Darstellung der einzelnen Abweichungen ist aus der Anlage ersichtlich.

Verfasser/-in: Philipp Freitag

Bereich/Amt: Amt für Finanzen

Dezernatsleitung: Torsten Hauck