Beschlussantrag:
Der
Finanzzwischenbericht 2020 wird zur Kenntnis genommen.
Der Vorsitzende des Kreistages
Landrat Reinhard Frank
1. Sachverhalt:
Gemäß § 28 der
Gemeindehaushaltsverordnung ist der Kreistag über den Stand des
Haushaltsvollzuges zu unterrichten. Im Rahmen des Finanzcontrollings steht
hierzu der Finanzzwischenbericht als hilfreiches Instrumentarium zur Verfügung.
In den angefügten
Übersichtstabellen sind der bisherige Verlauf des Haushaltsjahres
(Stand Mai 2020) und eine Hochrechnung der Werte zum 31.12.2020
dargestellt. Betrachtet werden nur die Positionen, welche eine starke
finanzielle Bedeutung für den Main-Tauber-Kreis darstellen.
Die wichtigsten Veränderungen sind im
Folgenden nochmals zusammengefasst.
2. Entwicklung Gesamtergebnishaushalt:
2.1 Ordentliche Erträge
Im Kernhaushalt
werden die ordentlichen Erträge voraussichtlich um rund 3,43 Mio. € (+ 2,07 %) auf nahezu 168,9 Mio. € steigen.
Trotz der
Corona-Krise wird mit einem Anstieg der Erträge um rund 2 % gerechnet. Dies
liegt jedoch vor allem darin begründet, dass Bund und Land ein großes Corona-Hilfspaket für die
kommunale Familie geschnürt haben. So werden die Zahlungen des Finanzausgleichs
für das komplette Jahr 2020 auf Grundlage der November-Steuerschätzung 2019 ausbezahlt (Kopfbetrag: 748 €). Üblicherweise würde sich die Auszahlung der
diesjährigen Schlüsselzuweisung an der Mai-Steuerschätzung 2020 orientieren.
Diese ist jedoch erheblich niedriger ausgefallen und liegt mit einem Kopfbetrag
von 722 € auf dem Niveau des Steueraufkommens aus dem Jahr 2017. Dies würde bei
normaler Verfahrensweise bei den Schlüsselzuweisungen
nach § 8 FAG zu spürbaren Mindererträgen führen. Diese freiwillige
Aufstockung des Kopfertrages durch das Land verbleibt endgültig in der Kreiskasse. Eine Rückzahlung der zu viel
erhaltenen Gelder muss nicht erfolgen.
Zusätzlich erhöht
der Bund rückwirkend zum 01.01.2020 die
Beteiligung für die Kosten für Unterkunft und Heizung von 52,1 % auf nun 77,1 %. Dies bedeutet Mehrerträge in
Höhe von rund 2,4 Mio. €.
Zudem ist mit
Mehrerträgen bei der Grunderwerbsteuer
in Höhe von rund 1.600.000 € zu
rechnen, vorausgesetzt die Erträge entwickeln sich weiterhin so gut wie zu
Beginn des Jahres. Hierauf hat der Kreis jedoch keinen Einfluss. Auch bei den Zuweisungen für die Kleinkindbetreuung nach § 29 c FAG
sind Mehrerträge von rund 120.000 €
zu erwarten.
Neben Mehrerträgen
kommt es in einzelnen Bereichen jedoch auch zu Einnahmerückgängen. Bedingt durch die Corona-Pandemie wird es bei
den Verwaltungsgebühren (- 184.000 €)
und den Bußgeldern (- 200.000 €) zu
Einbußen kommen. Dies liegt vor allem an dem Lockdown im März bis Ende Mai, in
dessen Zeit auch Mitarbeiter aus vielen Bereichen (z.B. Bußgeldstelle) zur
Unterstützung des Gesundheitsamtes bzw. Katastrophenschutzes abgezogen wurden.
Durch Rückgang der
Aufwendungen für die Grundsicherung im Alter gehen auch die
Ausgleichsleistungen des Bund nach § 46
a SGB XII in Höhe von 265.000 €
zurück.
2.2. Ordentliche Aufwendungen
Die ordentlichen
Aufwendungen verändern sich im Gegensatz zu den Erträgen nur sehr moderat und
werden laut Hochrechnung um ca. 290.000 € (- 0,17 %) auf rund 166,8 Mio. € sinken.
Die Abweichungen
bei den Aufwendungen lassen sich im Wesentlichen auf drei Bereiche
zurückführen: die Transferaufwendungen, die Personalaufwendungen und die
Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen.
Für die
Transferaufwendungen des Sozialetats werden Mehraufwendungen in Höhe von 470.000 € prognostiziert. Die
Transferaufwendungen steigen somit auf fast 74,9 Mio. €. Das bedeutet eine Steigerung gegenüber dem Plan von 0,63 %.
Bei genauerer
Betrachtung der einzelnen Bereiche innerhalb des Sozialetats fällt auf, dass
bei den Hilfen für junge Menschen und
ihre Familien Minderaufwendungen von 1,0
Mio. € erwartet werden. Diese Einsparungen sind vor allem auf sinkende
Leistungen für die UMA als auch bei der Mutter-Kind Unterbringung
zurückzuführen.
Demgegenüber stehen
jedoch steigende Aufwendungen in der Eingliederungshilfe
mit 1,2 Mio. €. Hier führen
verschiedene Faktoren zur Steigerung der Aufwendungen: zum einen war durch die
Systemumstellung des BTHG zum 01.01.2020 die Trennung der existenzsichernden
Leistungen von den Fachleistungen für den Plan 2020 schwer kalkulierbar. Zum
anderen gibt es mehr Fälle mit Seniorenbetreuung und höhere Kosten für teil-
und vollstationären Schulbesuch als geplant.
Ebenso führen
steigende Fallzahlen und deutliche Erhöhungen der Tagessätze zu erheblichen
Mehrausgaben (+ 0,3 Mio. €) bei der Hilfe zur Pflege. Eine weitere Erhöhung
ist angesichts der laufenden Vergütungsverhandlungen nicht ausgeschlossen.
Im Bereich Flüchtlinge, Aussiedler und soziale
Einrichtungen werden steigende Aufwendungen in Höhe von 0,22 Mio. € prognostiziert. Dies
resultiert auf erhöhten Leistungsausgaben (insbesondere Leistungen der
Krankenhilfe) aufgrund des Asylbewerberleistungsgesetzes.
Positiv fällt
jedoch die Betrachtung des Zuschussbedarfs
der Transferleistungen Jugend, Soziales
und Gesundheit aus. Neben den oben genannten Verschiebungen in den
einzelnen Teilbereichen führt die beschlossene Erhöhung der Bundesbeteiligung
an den Kosten der Unterkunft und Heizung zu einer Verringerung des Zuschussbedarfs um 0,9 Mio. € auf nunmehr
rund 46,0 Mio. € (Plan: 46,9 Mio. €).
Bei den Personalaufwendungen ist mit einer
Steigerung von rund 106.000 € (+
0,27 %) auf 38,9 Mio. € zu rechnen.
Dies ist vor allem auf die Corona-Pandemie zurückzuführen, weil zusätzliches
Personal, insbesondere für das Gesundheitsamt, eingestellt werden musste.
Allerdings wird im
Gegensatz dazu ein Rückgang bei den Aufwendungen
für Sach- und Dienstleistungen erwartet. Grob geschätzt werden diese um
etwa 845.000 € (5,5 %) sinken. Dies
liegt zum einen an den Auswirkungen der Corona-Pandemie
(weniger Veranstaltungen, Tagungen, Dienstreisen etc.), aber auch an allgemeinen Einsparungen der Ämter. So
sind beispielsweise die Submissionsergebnisse für die
Deckenunterhaltungsmaßnamen im Straßenbau
deutlich geringer ausgefallen als geplant. Hierdurch können rund 200.000 € eingespart werden.
Bei den
Aufwendungen im Bereich ÖPNV wird
trotz Corona-Krise von einem planmäßigen
Verlauf ausgegangen, auch wenn es zu einzelnen Verschiebungen innerhalb der
Produktgruppe kommt. Beispielsweise fallen die Aufwendungen für das Buskonzept
zur Frankenbahn voraussichtlich um ca. 400.000 Euro geringer aus als
vorausberechnet. Neu hinzu kommen jedoch Aufwendungen für die Auslagerung der
Grundschule Edelfingen ab September in Höhe von voraussichtlich rund 20.000
Euro. Die wichtigste Erkenntnis jedoch ist, dass die Einnahmeausfälle des ÖPNV
vollständig durch den von Bund und Land aufgelegten ÖPNV-Rettungsschirm
ausgeglichen werden sollen.
2.3 Ordentliches Ergebnis
Bedingt durch die
zum jetzigen Zeitpunkt prognostizierten Änderungen bei den Erträgen und
Aufwendungen wird das ordentliche
Ergebnis sich voraussichtlich vom geplanten
Fehlbetrag in Höhe von - 1.647.500 €
zu einem Überschuss in Höhe von 2.068.500 € entwickeln. Dies bedeutet eine Verbesserung um
ca. 3,7 Mio. €.
2.4 Kosten der Corona-Pandemie und
Soforthilfen des Landes
Wie bereits in der
Kreistagsvorlage Nr. V-KT/128/2020 vom Mai 2020 erläutert, werden die unabweisbaren
Aufwendungen und Auszahlugen der Corona-Pandemie als außerordenticher Aufand in das
Sonderergebnis gebucht. Die Verwaltung hat sich dafür bisher 0,5 Mio. € vom Kreistag genehmigen
lassen.
Im Gegenzug hat das Land
bisher Corona-Soforthilfen in Höhe
von 0,6 Mio. € an den Landkreis
ausbezahlt, die nach Empfehlung des Landkreistages in das ordentliche Ergebnis gebucht wurden.
Da die Pandemie
nach wie vor andauert und mit in den kommenden Monaten weitere Kosten als auch
Erstattungen erwartet werden, wurden die direkt mit der Pandemie in Verbindung
stehenden Erträge und Aufwendungen bis zur endgültigen Klärung der Verbuchung zunächst
nicht im Finanzzwischenbericht berücksichtigt. Je nach Ergebnis kann dies auch
nochmals zur Änderung des ordentlichen Ergebnisses führen.
3. Entwicklung Gesamtfinanzhaushalt:
3.1 Zahlungsmittelüberschuss lfd. Verwaltung
Die Änderungen bei
den Erträgen und Aufwendungen finden sich in gleicher Höhe als Ein- bzw.
Auszahlungen im Finanzhaushalt wieder. Aufgrund der letztendlich positiven
Entwicklungen des Ergebnishaushaltes verbessert sich der Zahlungsmittelüberschuss aus laufender Verwaltungstätigkeit um 3,7 Mio. € auf rund 9,5 Mio. € (Plan: 5,8 Mio. €). Diese
zusätzlichen Gelder werden für die Finanzierung von Investitionen genutzt.
3.2 Saldo Investitionstätigkeit
Das übliche Phänomen
bei den Ein- und Auszahlungen im Bereich der Investitionen kann auch im Jahr
2020 beobachtet werden. Durch die Übertragung von Mitteln aus dem Vorjahr und
die Fortführung der dort begonnen Maßnahmen kommt es zur zeitlichen
Verschiebung der für 2020 geplanten Ein- und Auszahlungen.
Im Jahr 2020 führt
aber vor allem die Verschiebung des Breitbandausbaus (weiße Flecken und
Gewerbe) dazu, dass der Saldo aus
Investitionstätigkeit nahezu 15,9
Mio. € entspricht und damit den Planansatz um rund 1,6 Mio. € überschreitet.
a)
Straßenbau:
Durch Verausgabung von übertragenen Mitteln aus dem Jahr 2019 wird der
Planansatz für 2020 um etwa 640.000 € überschritten werden. So wird
beispielsweise der Anschluss der K2840
an die L514 bei Eubigheim fertiggestellt. Hierfür wurden aus 2019 knapp 1,8
Mio. € übertagen, welche in diesem Jahr vollständig abfließen sollen.
Des Weiteren kommen die 2020 eingestellten Gelder für die Abrechnungen
der Pestalozziallee und der Tauberbrücke Markelsheim
voraussichtlich zur Auszahlung.
Demgegenüber können aufgrund zeitlicher Verschiebung zahlreiche
Maßnahmen im Straßenbauprogramm investiv
erst im nächsten Jahr umgesetzt werden. So zum Beispiel die Vorbachbrücke in
Weikersheim oder die Tauberbrücke in Archshofen. Deshalb wird ein Großteil der
veranschlagten Mittel in das Jahr 2021 übertragen werden. Auch für den Radweg Kembachtal fallen in diesem Jahr
nur Planungskosten an. Aufgrund von Verzögerungen beim Grunderwerb wurde der
Baubeginn in Abstimmung mit der Stadt Wertheim auf 2021 verschoben. Auch hier
werden die verbleibenden Mittel übertragen.
b)
Hochbau:
Im Bereich des Hochbaus wird von Auszahlungen bis zum Ende des Jahres in
Höhe von rund 7,1
Mio. € (Plan: 5,2 Mio. €) ausgegangen.
Dies resultiert ebenfalls aus der Weiterführung von bereits im Jahr 2019
begonnen Maßnahmen. So werden übertragene Mittel für die Sanierung des Berufsschulzentrums Bad Mergentheim und
die Gemeinschaftsunterkunft Bad
Mergentheim dieses Jahr zur Auszahlung kommen. Auch soll der
Haushaltsansatz für die Generalsanierung des Berufsschulzentrums Wertheim komplett verausgabt werden.
Resultierend aus der Verschiebung der Ausschreibungen für das Bursariat II wird nur ein kleiner Teil
des Haushaltsansatzes benötigt werden. Die übrigen Gelder werden nach 2021
übertragen. Gleiches gilt für den Neubau der Straßenmeisterei Wertheim. Die Ausführung soll 2021 beginnen.
c)
Breitbandausbau:
Für den Breitbandausbau (weiße
Flecken und Gewerbe) sind in diesem Jahr bereits 7,52 Mio. € etatisiert. Da die Vergabe jedoch erst im Juli
stattfinden konnte und mit dem Ausbaubeginn nicht vor Herbst dieses Jahres
begonnen wird, kann höchstens mit dem Abfluss einer ersten Abschlagzahlung von
ca. 0,7 Mio. € gerechnet werden.
Zudem wird eine Schlusszahlung für den Ausbau Breitband Schulen in Höhe von rund 0,4 Mio. € fällig. Somit werden in 2020 voraussichtlich nur rund 1,1 Mio. € abfließen, welche durch
einen Ermächtigungsübertrag aus 2019 finanziert werden. Durch die Verschiebung
der Maßnahme werden auch die geplanten Zuflüsse an Zuschüssen nicht in der
veranschlagten Höhe vereinnahmt werden können, was zu Mindereinnahmen von ca. 3,4 Mio. € gegenüber dem Plansatz von rund 4,9 Mio. € führt.
3.3 Liquidität und Kreditaufnahmen
Das erneut gute
Ergebnis aus 2019, welches den Bestand
an Zahlungsmitteln zum 31.12.2019 auf rund 14,1 Mio. € anwachsen lies, beschert dem Landkreis auch für 2020
finanziell gute Voraussetzungen. Aufgrund dieser komfortablen Ausgangssituation
und den prognostizierten zusätzlichen Geldern aus dem Zahlungsmittelüberschuss
des Ergebnishaushaltes, wird im Haushaltsjahr 2020 liquiditätsbedingt die eingeplante Kreditaufnahme in Höhe von 5,5
Mio. € voraussichtlich nicht notwendig werden, da auch ohne entsprechende
Fremdmittel die Mindestliquidität
(ca. 2,9 Mio. €) vorgehalten werden kann.
4. Entwicklung des Eigenbetriebes AWMT
Der Eigenbetrieb
AWMT entwickelt sich nach momentanem Stand im Erfolgs- und Vermögensplan planmäßig.
Sollte sich jedoch der Trend fortsetzen, dass die Erlöse bei Altmetall und Papier am Weltmarkt weiterhin sinken, können die prognostizierten Erlöse nicht erreicht werden und dadurch würde, wie beim Jahresergebnis 2019, eine Unterdeckung entstehen.
5. Fazit
· Der Finanzzwischenbericht bildet eine Momentaufnahme zum Stand 30.06.2020 ab.
·
Das ordentliche
Ergebnis verbessert sich um 3,7 Mio.
€.
·
Bei den Investitionen
und Zuschüssen kommt es zu
Verschiebungen. Der Saldo aus
Investitionstätigkeit steigt dadurch um 1,6 Mio. €.
·
Die Liquidität
ist gesichert.
· Die eingeplante Kreditaufnahme von 5,5 Mio. € ist voraussichtlich nicht notwendig.
Anmerkung: Eine detailliertere Darstellung der einzelnen Abweichungen ist aus der Anlage
ersichtlich.
Verfasser/-in: Philipp Freitag
Bereich/Amt: Amt für Finanzen
Dezernatsleitung: Torsten Hauck