Betreff
Änderung der Satzung über die Erstattung der notwendigen Schülerbeförderungskosten
Vorlage
S-KT/168/2020
Aktenzeichen
208.021:10
Art
Sitzungsvorlage S-KT

Beschlussantrag:

 

Die Satzung über die Erstattung der notwendigen Schülerbeförderungskosten (SchBefS), wird wie folgt geändert:

1.   § 6 Abs 1 wird wie folgt ergänzt: „Schülerzeitkarten angrenzender Verkehrsverbünde sowie Haustarife der Verbundunternehmen können bezuschusst werden, sofern diese gemäß den Tarifbestimmungen des VRN im ein- und ausbrechenden Verkehr anerkannt werden. Die Höhe des Zuschusses entspricht in diesen Fällen höchstens der Zuschusshöhe für die Schülerzeitkarten im VRN-Tarif.“

2.   § 13; Abs. 2 lautet wie folgt: „Je km notwendiger Fahrtstrecke werden bei Personenkraftwagen 0,20 €, bei Krafträdern 0,10 € erstattet. Bei der Bildung von Fahrgemeinschaften und in besonders begründeten Einzelfällen sind abweichende Kilometersätze zulässig, wenn dadurch eine wesentlich kostengünstigere Beförderung erreicht wird.“

3.   Die Satzungsänderung tritt zum 01.01.2021 in Kraft.

4.   Die Mehrkosten von voraussichtlich etwa 6.000 Euro bis 6.500 Euro pro Jahr werden im Haushaltsplan ab 2021 unter dem Produkt 214001 (Schülerbeförderung) eingeplant.

 

 

Der Vorsitzende des Kreistages

Landrat Reinhard Frank

1. Sachverhalt:

 

Erweiterung § 6 – Zuschuss für Schülertickets angrenzender Verkehrsverbünde:

·         15 Schülerinnen und Schüler aus Freudenberg fahren derzeit mit dem Maxx-Ticket zu Schulen in den Landkreis Miltenberg. Weitere 20 Freudenberger Schüler/innen nutzen das Schüler-Ticket des Verkehrsverbundes am bayerischen Untermain (VAB).

·         Bis zum 31.12.2017 konnten Schüler ausschließlich mit dem Ticket des VAB nach Miltenberg fahren. Dieses Ticket wurde damals vom Main-Tauber-Kreis - ebenso wie das Maxx-Ticket - mit 5 Euro pro Monat bezuschusst.

·         Auch aufgrund von Beschwerden, dass diese Schüler das teurere VAB-Ticket kaufen müssen, wurde mit der Neuausschreibung der Buslinien zum 1.1.2018 die Anerkennung der Maxx-Tickets in den Bussen zwischen Freudenberg und Miltenberg in Verhandlungen mit dem VAB als Sonderregelung erreicht. Seit 1.1.2018 gilt somit das Maxx-Ticket in den Buslinien auch an Schultagen bis MIL ohne zeitliche Einschränkung, in Gegenrichtung ab 11.00 Uhr. (In andere bayerische Kreise kann mit dem Maxx-Ticket erst ab 14.00 Uhr gefahren werden. Die zeitliche Begrenzung an Schultagen ergibt sich aus dem notwendigen Schutz der bayerischen Schülertarife vor dem günstigeren VRN-Tarif.)

·         Somit können die Freudenberger Schüler seit 2018 mit dem Bus sowohl mit dem VAB-Ticket als auch mit dem Maxx-Ticket nach Miltenberg und zurück fahren.

·         Gleichzeitig wurde zum 1.1.2018 in § 6 der Schülerbeförderungssatzung des Main-Tauber-Kreises aufgenommen, dass lediglich Schülertickets bezuschusst werden, die bei der Verkehrsgesellschaft Main-Tauber (VGMT) gekauft werden. Eine entsprechende Anpassung der Tarifsatzung des Zweckverbandes im Verkehrsverbund Rhein Neckar hat dies seinerzeit rechtlich ermöglicht. Mit dieser Regelung wurden die Verkaufsprovisionen der VGMT gesichert, da das Maxx-Ticket grundsätzlich bei jedem Verkehrsunternehmen (z. B. auch DB, Busunternehmen) gekauft werden kann.

·         Aufgrund der genannten Satzungsänderung können die VAB-Schülertickets seit 2018 nicht mehr bezuschusst werden. Da ein Teil der Schüler trotz des deutlich höheren Preises nach wie vor das VAB-Ticket nutzen möchte, besteht hier eine Regelungslücke.

·         Die Schüler/innen nutzen das VAB-Ticket, da mit diesem Ticket auch die auf Bayerischer Seite liegende Bahnstation Freudenberg/Kirschfurt genutzt werden kann. Das Maxx-Ticket wird lediglich in den Buslinien anerkannt. Eine Ausweitung des Maxx-Tickets auf die Bahnstation Kirschfurt wird seitens des VAB abgelehnt, da befürchtet wird, dass dann viele bayerische Schüler/innen das günstigere Maxx-Ticket nutzen möchten. Zudem bestehen rechtliche Bedenken wegen der unterschiedlichen Finanzierung der Schulwegkosten (Schulwegkostenfreiheit in Bayern).

 

Es wird daher vorgeschlagen, die Satzung über die Erstattung der notwendigen Schülerbeförderungskosten (SchBefS) so anzupassen, dass für die Schüler-Zeitkarten des VAB oder ggf. weitere Schülerzeitkarten angrenzender Verbünde wie vor 2018 ein Zuschuss in gleicher Höhe wie für das Maxx-Ticket erstattet werden kann. Hierbei geht es um 5,00 € monatlich pro Zeitkarte. Einschränkend sollen Zuschüsse nur für solche Schülerzeitkarten gewährt werden, die im ein- und ausbrechenden Verkehr in den bzw. aus dem Verkehrsverbund RheinNeckar anerkannt werden.

 

Zu den im ein- und ausbrechenden ÖPNV anerkannten Schüler-Tickets zählen neben den oben genannten VAB-Tickets auch die Schülerzeitkarten des Hohenlohekreises (Nahverkehr Hohenlohe, NVH) in der Buslinie zwischen Krautheim, Dörzbach und Bad Mergentheim („Sunshine-Tickets“). Hierbei handelt es sich derzeit um 37 Schülerinnen und Schüler, die Schulen in Bad Mergentheim besuchen. Diese Schüler/innen nutzen das „Sunshine-Ticket“ der Nahverkehr Hohenlohe (NVH) und werden bei Satzungsänderung - wie vor 2018 - voraussichtlich entsprechende Zuschussanträge im Main-Tauber-Kreis einreichen.

 

 

Zuschuss bei der Benutzung privater Kraftfahrzeuge (§ 13)

In § 13 Abs. 2 der Schülerbeförderungssatzung des Main-Tauber-Kreises ist die Höhe des Zuschusses für die Benutzung von privaten Kraftfahrzeugen geregelt. Bisher hat der Main-Tauber-Kreis bei Vorliegen der Voraussetzungen für einen Privat-PKW 0,10 € je gefahrenen Kilometer erstattet, bei Krafträdern 0,05 €. Dieser Betrag wurde seit Einführung des Euro nicht angepasst. Derzeit wird ein entsprechender Zuschuss an rund 20 Schüler/innen bzw. Eltern ausgezahlt. Die ausgezahlten Zuschüsse betragen rund 3.000 Euro pro Jahr.

Es wird vorgeschlagen, die Kilometerpauschalen zum 01.01.2021 auf die in anderen Landkreisen seit einiger Zeit übliche Höhe von 0,20 € bzw. 0,10 € je km anzupassen. Die Anpassung der Zuschüsse ist insbesondere im Hinblick auf zunehmend komplexere Schülerströme relevant, da somit bei Einzelwünschen nach zusätzlichen Busangeboten eine akzeptable und für den Landkreis im Vergleich zur Einrichtung eines Busangebotes kostengünstige Alternative angeboten werden kann.

Die Landkreisverwaltung schlägt die entsprechende Aktualisierung der Satzung vor.

4. Finanzielle Auswirkungen

 

Bezuschussung von Schülerzeitkarten angrenzender Verkehrsverbünde mit 5 Euro pro Monat (Erweiterung § 6):

·         Zu erwartende Mehrkosten im Bereich Freudenberg - Miltenberg:

o   ca. 1.200 Euro pro Jahr, bei derzeit rund 20 Schülerinnen und Schülern, die das VAB-Ticket nutzen.

·         Zu erwartenden Mehrkosten im Bereich Krautheim- Dörzbach - Bad Mergentheim:

o   Ca. 2.035,00 Euro pro Jahr, bei derzeit 37 Schüler/innen aus dem Hohenlohekreis, die Schulen in Bad Mergentheim besuchen und das Sunshine-Ticket (je 11 Monate) der Nahverkehr Hohenlohe (NVH) nutzen.

·         Die Mehrkosten aufgrund der Satzungsänderung in § 6 dürften somit je nach aktueller Schülerzahl bei ca. 3.000 bis 3.500 Euro pro Jahr liegen.

 

Erhöhung der Zuschüsse für die Nutzung von Privat-KFZ (§ 13):

  • Derzeit erhalten rund 20 Schüler/-innen einen Zuschuss von 0,10 Euro pro km, insgesamt rund 3.000 Euro pro Jahr.
  • Bei einem Zuschuss von 0,20 Euro pro km erhalten sie künftig rund 6.000 Euro pro Jahr.
  • Die Mehrkosten aufgrund der Satzungsänderung in § 13 liegen somit bei rund 3.000 Euro pro Jahr.

Übersicht Mehrkosten:

 

Erweiterung § 6, Zuschüsse für Zeitkarten

angrenzender Verkehrsverbünde:                                        ca. 3.000 bis 3.500 Euro pro Jahr

 

Anpassung § 13,

Erhöhung Zuschuss für private KFZ:                                                               ca. 3.000 Euro pro Jahr

 

Gesamtkosten für die beiden vorgeschlagenen Satzungsänderungen

somit voraussichtlich                                                        rund 6.000 bis 6.500 Euro pro Jahr.

 

 

 

 

Verfasser/-in: Amtsleiter Dr. Heiko Schnell

Bereich/Amt: Amt für Schulen und ÖPNV

Dezernatsleitung: Jochen Müssig