Betreff
Gewährung eines Kreiszuschusses für die Beschaffung eines Gerätewagen-Gefahrgut für die Freiwillige Feuerwehr Wertheim
Vorlage
V-KT/181/2020
Aktenzeichen
130.072
Art
Sitzungsvorlage V-KT

Beschlussantrag:

Der Verwaltungs- und Finanzausschuss empfiehlt, der Kreistag beschließt:

 

1.            Die Stadt Wertheim erhält einen Zuschuss des Landkreises zur Beschaffung eines Gerätewagen-Gefahrgut für die Freiwillige Feuerwehr in Höhe von 345.000 €.

 

2.            Die Etatisierung der Mittel ist im Haushalt 2021 vorzunehmen.

 

 

1. Sachverhalt

Im Landkreis gibt es einen Gefahrstoffzug, welcher bei Unglücksfällen mit atomaren, biologischen und chemischen Stoffen zum Einsatz kommt. Dieser Gefahrstoffzug besteht im Wesentlichen aus Komponenten der Freiwilligen Feuerwehren Wertheim und Bad Mergentheim, wobei der Gerätewagen-Gefahrgut (GW-G) seit 1986 in Wertheim stationiert ist. Der GW-G stellt die feuerwehrtechnische Beladung als Sonderausrüstung bereit, die zum Durchführen von Sofortmaßnahmen bei der Bekämpfung von Unfällen mit gefährlichen Stoffen, einschließlich Mineralölen, erforderlich ist.

 

Dieses Fahrzeug ist einzigartig im Landkreis und steht allen 18 Freiwilligen Feuerwehren und den 4 Werkfeuerwehren bei Bedarf zur Verfügung.

 

Im Jahr 1986 wurde der jetzige GW-G beschafft. Zur damaligen Zeit wurde das Fahrzeug mit 75 % aus Landesmitteln (Sonderförderprogramm) bezuschusst. Der Kreisanteil betrug 15 %, so dass bei der Stadt Wertheim 10 % der Beschaffungskosten verblieben.

 

Vor dem Hintergrund der absehbaren Neubeschaffung gab es im Jahr 2016 zwischen der Landkreisverwaltung und der Stadt Wertheim Gespräche, in welchen vereinbart wurde, dass sich die Stadt Wertheim wieder mit 10 % der Beschaffungskosten beteiligt. Dieses Vorgehen wurde ferner mit den Fraktionsführungen des Kreistages am 29.06.2016 besprochen und daraus resultierend Gelder in die mittelfristige Finanzplanung (2017, 2018, 2019, 2020) eingestellt.

 

Die Stadt Wertheim hat am 02.06.2020, vor dem Hintergrund der im Jahr 2016 geführten Gespräche, beim Landratsamt einen Kreiszuschuss für die Ersatzbeschaffung des GW-G beantragt (sh. Anlage).

 

Die Beschaffungskosten betragen ca. 550.000 €. Der Landeszuschuss in Höhe von 150.000 € wurde gewährt. Nach dem Feuerwehrgesetz für Baden-Württemberg soll der Landkreis die Städte und Gemeinden bei der Beschaffung der für den überörtlichen Einsatz der Feuerwehren notwendigen Feuerwehrausrüstungen und -einrichtungen unterstützen (§ 4 Abs. 4 Nr. 2 FWG).

 

 

 

Das Landratsamt stellte/stellt Zuschüsse in Höhe von 20 % des Landeszuschusses bei folgenden Beschaffungen zur Verfügung:

 

-       im Jahr 2016 die Drehleiter der Freiwilligen Feuerwehr Bad Mergentheim

-       im Jahr 2017 die Drehleiter der Freiwilligen Feuerwehr Tauberbischofsheim

-       im Jahr 2021 die Drehleiter der Freiwilligen Feuerwehr Weikersheim

 

Vor dem Hintergrund des überörtlichen Einsatzgebietes sowie der Einzigartigkeit des GW-G hält es die Landkreisverwaltung für angemessen, einen Zuschuss in Höhe von 345.000 € zu gewähren. In diesem Kontext ist ferner zu bedenken, dass die jährlichen Unterhaltungskosten für die Gerätschaften des Fahrzeugs ca. 3.000 € betragen. Ferner führt die Ersatzbeschaffung der Chemikalienschutzanzüge (spätestens alle 10 Jahre) zu Kosten in der Größenordnung von 38.000 €, was beides von der Stadt Wertheim getragen wird. Außerdem stellt und finanziert die Stadt Wertheim die komplexe Ausbildung der Feuerwehrangehörigen, welche für diesen Fachbereich tätig sind. Hier fallen nicht zu vernachlässigende Verdienstausfälle an.

 

 

 

4. Finanzielle Auswirkungen

Der Haushalt des Landkreises wird 2021 mit 345.000 € belastet. Diese werden im Bereich Brandschutz und technische Hilfeleistung eingestellt.

 

 

Verfasser/-in:            Kreisbrandmeister Andreas Geyer

Bereich/Amt:            Dez.2/Amt 24

Dezernatsleitung:   ELB Schauder

Anlage: 1