Beschlussantrag:
- Dem Ersatzneubau der Tauberbrücke in Elpersheim im Zuge der K 2853 mit Gesamtkosten (Planung und Bau) in Höhe von 3.700.000 € wird zugestimmt. Die Ausführung der Maßnahme erfolgt 2021 und 2022. Für die Gesamtmaßnahme wurden Haushaltsmittel in Höhe von 3,7 Mio. € in den Haushaltsjahren 2020 bis 2022 unter dem Investitionsauftrag I 5420 2853 003 bereitgestellt bzw. beantragt. Unter Berücksichtigung der erwarteten Fördermittel i.H.v. 1,0 Mio. € beträgt der Netto-Kreisanteil an der Maßnahme ca. 2,7 Mio. €.
- Das Kreisstraßenbauamt wird mit der Ausschreibung des Brückenneubaus beauftragt.
3. Der Kreistag genehmigt im Haushalt 2020 eine überplanmäßige Verpflichtungsermächtigung für das Jahr 2022 in Höhe von 1.500.000 € auf I 5420 2853 003. Die Deckung erfolgt über I 5420 0000 009.
1. Sachverhalt
Nach Erteilung des Planungsbeschlusses durch den Kreistag am 11.12.2019, wurde das Ingenieurbüro Leonhardt, Andrä und Partner (Stuttgart) mit der Planung für den Ersatzneubau beauftragt. Im Planungsbeschluss wurde die Balkenbrücke als Ausführungsvariante festgelegt. Der Überbau wird als Zweifeldträger mit Spannweiten von 29,50 m – 29,50 m in Stahlverbundbauweise hergestellt.
Zur Erkundung der Bodenverhältnisse wurde 2020 ein geotechnisches Gutachten mit Bestandserkundung und abfalltechnischer Bewertung durchgeführt. Die Gründung der Widerlager und des Mittelpfeilers erfolgt durch Ortbeton-Bohrpfähle.
Mit Vorlage der detaillierteren Entwurfsplanung (Kostenberechnung) ergeben sich Gesamtkosten (Planung und Bau) in Höhe von 3,7 Mio. €.
Der Bauwerksentwurf befindet sich aktuell beim Umweltschutzamt zum Erlangen der wasserrechtlichen Erlaubnis. Nach derzeitigem Stand, scheint die wasserrechtliche Erlaubnis mit Auflagen, die noch in die weitere Planung einfließen, möglich.
Damit während der Zeit der Vollsperrung weiterhin eine Verbindung für Fußgänger und Radfahrer zum nördlich gelegenen Ortsteil samt Bahnhof möglich ist, wird eine flussaufwärts gelegene temporäre Behelfsbrücke / Behelfsumfahrung bereitgestellt. Im Planungsbeschluss wurde entschieden, dass diese aufgrund von erheblichen Mehrkosten nicht für Kraftfahrzeuge ausgelegt wird.
3. Finanzielle
Auswirkungen
Für die Gesamtmaßnahme waren Haushaltsmittel in Höhe 0,5 Mio. € im Haushalt 2020 eingeplant, die zum Teil nach 2021 übertragen wurden. Weitere 3,2 Mio. € sind unter dem I-Auftrag I 5420 2853 003 „K 2853 Neubau Tauberbrücke Elpersheim“ in den Jahren 2021 und 2022 beantragt, davon 1.000.000 € im Jahr 2021 und 2.200.000 € im Jahr 2022.
Die Gesamtkosten i.H.v. ca. 3,7 Mio. € gliedern sich wie folgt (Stand Entwurfsplanung Juli 2020)
- ca. 3.090.000 € Bauwerk / Behelfsumfahrung
- ca. 610.000 € Technische Bearbeitung / Gutachten
Da
die Maßnahme ggfs. bereits vor dem Inkrafttreten der Haushaltssatzung 2021
ausgeschrieben werden soll, müssen im Haushaltsplan 2020
Verpflichtungsermächtigungen (VE) in ausreichender Höhe vorhanden sein. Die VE
aus dem Jahr 2020 gelten weiter, bis die neue Haushaltssatzung 2021 erlassen
ist.
Benötigte VE in 2020 |
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für 2021 |
1.000.000 € |
für 2022 |
2.200.000 € |
Im Haushaltplan 2020 sind auf I-Auftrag I 5420 2853 003 VE
in Höhe von 1.600.000 € (für 2021) und 700.000 € (für 2022) eingeplant. Um die
geplanten Verpflichtungen in Höhe von 2.200.000 € im Jahr 2022 eingehen zu
können, ist daher zusätzlich eine überplanmäßige VE notwendig.
Gemäß
§ 86 Abs. 5 GemO i.V.m. § 48 LKrO dürfen überplanmäßige Verpflichtungen
eingegangen werden, wenn der in der Haushaltssatzung festgesetzte Gesamtbetrag
der VE nicht überschritten wird.
Unter
I 5420 0000 009 stehen ausreichende VE für das Jahr 2022 zur Verfügung, da sie
im Jahr 2020 noch nicht vollständig durch eingegangene Verpflichtungen für die
Folgejahre ausgeschöpft wurden.
Benötigte VE in 2020 |
Planmäßige VE |
Deckungsvorschlag: überplanmäßige VE |
I-Auftrag |
für 2021 |
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1.000.000 € |
1.000.000 € |
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I 5420 2853 003 „K 2853, Neubau
Tauberbrücke Elpersheim“ |
für 2022 |
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2.200.000 € |
700.000 € |
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I 5420 2853 003 „K 2853, Neubau
Tauberbrücke Elpersheim“ |
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1.500.000 € |
I 5420 0000 009 „Straßenausbauprogramm
investiv“ |
Unter Berücksichtigung der erwarteten Fördermittel aus dem Kommunalen Sanierungsfonds Brücken i.H.v. 1,0 Mio. € beträgt der Netto-Kreisanteil an der Maßnahme ca. 2,7 Mio. €.
Verfasser/-in: Hr. Christian Meißner
Bereich/Amt: Straßenbauamt
Dezernatsleitung: Hr. Werner Rüger