Betreff
Windelkonzeption: Handhabung Stoffwindeln
Vorlage
V-KT/237/2020
Art
Sitzungsvorlage V

Beschlussantrag:

Der Beschluss zur Windelkonzeption vom 09.12.2020 wird erweitert:

  1. Alternativ zur Ausgabe von Windelsäcken kann für Kleinkinder auch ein einmaliger Zuschuss zur Beschaffung von Mehrfachwindeln in Höhe von maximal 96 Euro gewährt werden. Vorausgesetzt wird die Vorlage eines entsprechenden Kaufnachweises.
  2. Die Kostenübernahme ist eine Freiwilligkeitsleistung. Die entsprechenden Finanzmittel werden im Kreishaushalt 2021 eingestellt.


Sachverhalt

In der Kreistagssitzung am 09.12.2020 wurde eine Windelkonzeption nach Vorlage
V-KT/178/2020/a Nr. 1 A) beschlossen. Der Beschluss kam bei der Kreisbevölkerung sehr gut an und hatte eine äußerst positive Resonanz in den sozialen Medien. Es gab aber auch mehrere Nachfragen, ob alternativ ein Zuschuss für Stoffwindeln beantragt/gewährt werden kann.

Mit der Ergänzung des Beschlusses vom 09.12.2020 soll klargestellt werden, dass bei Kleinkindern alternativ auch ein einmaliger Zuschuss zur Beschaffung von Mehrfachwindeln in Höhe von maximal 96 Euro gewährt werden kann. Damit soll dem mehrfach von Bürgern geäußerten Wunsch nach Bezuschussung von Stoffwindeln entsprochen werden.

Voraussetzung für die Gewährung des Zuschusses ist die Vorlage eines entsprechenden Kaufnachweises.

Die Kosten für die Freiwilligkeitsleistung „Windelkonzept“ erhöhen sich dadurch nicht.


Verfasser/-in: Herr Markert

Bereich/Amt: Abfallwirtschaftsbetrieb (AWMT)

Dezernatsleitung: Herr Rüger