Beschlussantrag:
Der Beschluss zur Windelkonzeption vom 09.12.2020 wird erweitert:
- Alternativ zur Ausgabe von Windelsäcken kann für Kleinkinder auch ein einmaliger Zuschuss zur Beschaffung von Mehrfachwindeln in Höhe von maximal 96 Euro gewährt werden. Vorausgesetzt wird die Vorlage eines entsprechenden Kaufnachweises.
- Die Kostenübernahme ist eine Freiwilligkeitsleistung. Die entsprechenden Finanzmittel werden im Kreishaushalt 2021 eingestellt.
Sachverhalt
In der Kreistagssitzung am 09.12.2020 wurde eine
Windelkonzeption nach Vorlage
V-KT/178/2020/a Nr. 1 A) beschlossen. Der Beschluss kam bei der
Kreisbevölkerung sehr gut an und hatte eine äußerst positive Resonanz in den
sozialen Medien. Es gab aber auch mehrere Nachfragen, ob alternativ ein
Zuschuss für Stoffwindeln beantragt/gewährt werden kann.
Mit der Ergänzung des Beschlusses vom 09.12.2020 soll klargestellt werden, dass bei Kleinkindern alternativ auch ein einmaliger Zuschuss zur Beschaffung von Mehrfachwindeln in Höhe von maximal 96 Euro gewährt werden kann. Damit soll dem mehrfach von Bürgern geäußerten Wunsch nach Bezuschussung von Stoffwindeln entsprochen werden.
Voraussetzung für die Gewährung des Zuschusses ist die Vorlage eines entsprechenden Kaufnachweises.
Die Kosten für die Freiwilligkeitsleistung „Windelkonzept“ erhöhen sich dadurch nicht.
Verfasser/-in: Herr Markert
Bereich/Amt: Abfallwirtschaftsbetrieb (AWMT)
Dezernatsleitung: Herr
Rüger
