Beschlussantrag:
- Vom Eingang einer Spende für den
Arbeitskreis Asyl in Bad Mergentheim wird Kenntnis genommen.
- Der Entgegennahme und Verwendung der Spende für den Arbeitskreis Asyl in Bad Mergentheim wird zugestimmt.
1. Sachverhalt
Die
Landkreisverwaltung darf zur Erfüllung ihrer Aufgaben Spenden, Schenkungen und
ähnliche Zuwendungen einwerben oder an Dritte vermitteln, wenn diese sich an
der Erfüllung der öffentlichen Aufgabe beteiligen (vgl. § 78 Gemeindeordnung
i.V.m. § 48 Landkreisordnung).
Die Annahme von
Zuwendungen Privater und Vermittlung an Dritte für die Erfüllung kommunaler
Aufgaben ist daher grundsätzlich gestattet.
Über die Annahme
oder Vermittlung der Spende hat der Verwaltungs- und Finanzausschuss zu
entscheiden.
Im Haushaltsjahr
2020 ist bei der Landkreisverwaltung für die Unterstützung des Arbeitskreises
Asyl in Bad Mergentheim eine Spende von 1.000,00 € (Spender: Karl Bach GmbH Co.
KG, 97944 Boxberg / Zahlungseingang am 22.12.2020) eingegangen.
Nachdem der
Spenderwille eindeutig zum Ausdruck gebracht wurde, ist die Spende nach
entsprechender Vereinnahmung durch die Kreiskasse des Landratsamtes an den
durch die Spende bedachten Arbeitskreis Asyl in Bad Mergentheim zur Auszahlung
zu bringen.
Dem Spender wird durch die Landkreisverwaltung eine Spendenbescheinigung ausgestellt.
4. Finanzielle Auswirkungen
Keine. Es handelt sich lediglich um bilanzielle Buchungen.
Verfasser/-in: Herr Jürgen Gotthard
Bereich/Amt: Amt für Soziale Sicherung, Teilhabe und Integration
Dezernatsleitung: Frau Elisabeth Krug
Anlagen: --