Betreff
Spenden - Entscheidung über die Annahme nach § 78 Abs. 4 Gemeindeordnung in Verbindung mit § 48 Landkreisordnung
Vorlage
KT/244/2021
Aktenzeichen
426.50
Art
Sitzungsvorlage V

Beschlussantrag:

 

  1. Vom Eingang einer Spende für den Arbeitskreis Asyl in Bad Mergentheim wird Kenntnis genommen.

 

  1. Der Entgegennahme und Verwendung der Spende für den Arbeitskreis Asyl in Bad Mergentheim wird zugestimmt.

 

1. Sachverhalt

Die Landkreisverwaltung darf zur Erfüllung ihrer Aufgaben Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen einwerben oder an Dritte vermitteln, wenn diese sich an der Erfüllung der öffentlichen Aufgabe beteiligen (vgl. § 78 Gemeindeordnung i.V.m. § 48 Landkreisordnung).

Die Annahme von Zuwendungen Privater und Vermittlung an Dritte für die Erfüllung kommunaler Aufgaben ist daher grundsätzlich gestattet.

Über die Annahme oder Vermittlung der Spende hat der Verwaltungs- und Finanzausschuss zu entscheiden.

Im Haushaltsjahr 2020 ist bei der Landkreisverwaltung für die Unterstützung des Arbeitskreises Asyl in Bad Mergentheim eine Spende von 1.000,00 € (Spender: Karl Bach GmbH Co. KG, 97944 Boxberg / Zahlungseingang am 22.12.2020) eingegangen.

Nachdem der Spenderwille eindeutig zum Ausdruck gebracht wurde, ist die Spende nach entsprechender Vereinnahmung durch die Kreiskasse des Landratsamtes an den durch die Spende bedachten Arbeitskreis Asyl in Bad Mergentheim zur Auszahlung zu bringen.

Dem Spender wird durch die Landkreisverwaltung eine Spendenbescheinigung ausgestellt.

4. Finanzielle Auswirkungen

Keine. Es handelt sich lediglich um bilanzielle Buchungen.

 

Verfasser/-in: Herr Jürgen Gotthard

Bereich/Amt: Amt für Soziale Sicherung, Teilhabe und Integration

Dezernatsleitung: Frau Elisabeth Krug

Anlagen: --