Beschlussantrag:
- Dem Richtlinienentwurf zur Förderung von Unterstützungsangeboten im Alltag, Initiativen des Ehrenamtes und der Selbsthilfe im Main-Tauber-Kreis wird zugestimmt.
- Die Richtlinien gelten ab 01. Januar 2021 und ersetzen die bisherigen Richtlinien zur Förderung von niedrigschwelligen Angeboten für gerontopsychiatrisch Erkrankte aus dem Jahr 2012.
1. Sachverhalt
1.1 Allgemeines
Angebote zur Unterstützung im Alltag sowie Initiativen des
Ehrenamtes in der Pflege und
Angebote der Selbsthilfe auf der Grundlage der §§ 45 a ff SGB
XI tragen dazu bei, Pflegepersonen zu entlasten und Pflegebedürftige zu
unterstützen, möglichst lange in ihrer häuslichen Umgebung zu bleiben, dort
soziale Kontakte aufrecht zu erhalten und ihren Alltag weiterhin möglichst
selbständig bewältigen zu können.
Die Aufgabe der Betreuung und
Beaufsichtigung in diesen Angeboten übernehmen ehrenamtliche geschulte
Laienhelfer, die Pflegebedürftige entweder in einer Betreuungsgruppe
oder zu Hause unter pflegefachlicher Anleitung begleiten oder im Rahmen
von Seniorennetzwerken Dienstleistungen wie Vorlesen, Besuche,
Begleitung bei Arztbesuchen und Behördengängen anbieten. Angehörigen wird so
stundenweise Entlastung und kurzfristige und flexible Abwesenheit von den im
Haushalt lebenden Pflegebedürftigen ermöglicht. In Pflegebegleiter-Initiativen
begleiten, informieren und unterstützen die ehrenamtlich Engagierten die
pflegenden Angehörigen, um ihnen in einer schwierigen Alltagssituation
Freiräume zur Erholung und Orientierung zu verschaffen.
1.2 Finanzierung der
Unterstützungsangebote durch Pflegekassen und Land
Die Spitzenverbände
der Pflegekassen fördern die Entwicklung der Versorgungsstrukturen
und -konzepte von
Unterstützungsangeboten nach § 45 c SGB XI mit einem Betrag von jährlich 25
Mio. Euro.
Ergänzend bzw. in
gleichem Umfang haben Land bzw. Kommunen zur Finanzierung der Leistungsangebote
beizutragen.
1.3
Förderung
der Angebote durch die Landkreisverwaltung
Bereits seit 2010
fördert der Main-Tauber-Kreis Betreuungsgruppen für gerontopsychiatrisch
Erkrankte, seit 2012 daneben auch deren Betreuung in der Häuslichkeit und
verfolgt damit insbesondere folgende Ziele:
·
Schaffung
und Gewährleistung einer bedarfsgerechten und leistungsfähigen ambulanten Versorgungsstruktur
im Landkreis, um die Bereitschaft der Angehörigen zu erhalten, die
verantwortungsvolle Aufgabe der häuslichen Pflege weiterhin zu erfüllen.
·
Absicherung
der Finanzierung der Angebote mit Beteiligung der Landkreisfinanzierung.
1.4
Finanzierung
der bestehenden Angebote
Im Jahr 2020 haben
12 Betreuungsgruppen und ein Angebot der Betreuung in der
Häuslichkeit eine
entsprechende Förderung aus Landkreismitteln mi insgesamt ca. 16.000 Euro
erhalten.
1.5
Änderung
der Verwaltungsvorschrift des Sozialministeriums
Zum 01. Januar 2020
wurde die Verwaltungsvorschrift des Sozialministeriums zur Förderung der
ambulanten Hilfen (VwV-Ambulante Hilfen) überarbeitet. Die VwV-Ambulante Hilfen
in der bisherigen Form waren auch die maßgebliche Grundlage für die bisherigen
Richtlinien des Landkreises sowie die Landkreisförderung.
Die wichtigste
Änderung der VwV-Ambulante Hilfen betrifft die Zielgruppe der
Unterstützungsangebote. Bislang konnten nur Angebote für gerontopsychiatrisch
Erkrankte gefördert werden. Nunmehr wurde der Personenkreis ausgeweitet auf
alle pflegebedürftigen Menschen ab Pflegegrad 1 unabhängig von der Art der
Einschränkung und der Pflegebedürftigkeit.
Dabei geht das Land
weiterhin davon aus, dass im Rahmen der Daseinsvorsorge auch eine kommunale
Förderung erfolgt. Entsprechend soll die Landesförderung vorrangig den
Angeboten zu Gute kommen, die eine kommunale Förderung erhalten.
1.6
Änderung
der Förderrichtlinie des Landkreises
Die Änderung der
VwV-Ambulante Hilfen und die damit verbundene Ausweitung des
Personenkreises
macht in der Folge eine Anpassung der Förderrichtlinien des Landkreises
notwendig.
Auch hier wird nun
die Zielgruppe der förderfähigen Angebote entsprechend der neuen VwV-Ambulante
Hilfen ausgeweitet.
Die Förderbeträge
bleiben gegenüber der bisherigen Fassung unverändert.
Der Höchstbetrag
der Gesamtförderung wird wie bisher auf den jeweils im Haushaltsplan
bereitgestellten Betrag begrenzt.
4. Finanzielle Auswirkungen
Die Förderung der
Unterstützungsangebote im Alltag im Rahmen der Hilfe zur Pflege ist für das
Haushaltsjahr 2021 wie in den vergangenen Jahren in einem Umfang von 20.000
Euro im Haushalt vorgesehen. Im Jahr
2020 wurden knapp 16.000 Euro an Fördermitteln ausgezahlt. Die zur Verfügung
stehenden Haushaltsmittel reichen aus, um die vorhandenen Unterstützungsangebote
zu finanzieren und ggf. neu entstehende Angebote ergänzend in die
Landkreisförderung einzubeziehen.
Es ist davon
auszugehen, dass mit dieser Förderung Kosteneinsparungen in mindestens gleichem
Umfang bei der Hilfe zur Pflege entstehen, weil durch die Entlastung der
pflegenden Angehörigen die stationäre Pflege mindestens zeitlich
hinausgeschoben werden kann.
Verfasser/-in: Nicole Schwarz / Elisabeth Krug
Bereich/Amt: Amt für Pflege und Versorgung / Dezernat für Jugend, Soziales u. Gesundheit
Dezernatsleitung: Elisabeth Krug
Anlagen: 1