Betreff
Altenhilfe: Förderung von Unterstützungsangeboten im Alltag- Aktualisierung der bisherigen Richtlinien
Vorlage
S-KT/250/2021
Aktenzeichen
428.214
Art
Sitzungsvorlage S-KT

Beschlussantrag:

 

  1. Dem Richtlinienentwurf zur Förderung von Unterstützungsangeboten im Alltag, Initiativen des Ehrenamtes und der Selbsthilfe im Main-Tauber-Kreis wird zugestimmt.

 

  1. Die Richtlinien gelten ab 01. Januar 2021 und ersetzen die bisherigen Richtlinien zur Förderung von niedrigschwelligen Angeboten für gerontopsychiatrisch Erkrankte aus dem Jahr 2012.

 

1. Sachverhalt

1.1 Allgemeines

Angebote zur Unterstützung im Alltag sowie Initiativen des Ehrenamtes in der Pflege und

Angebote der Selbsthilfe auf der Grundlage der §§ 45 a ff SGB XI tragen dazu bei, Pflegepersonen zu entlasten und Pflegebedürftige zu unterstützen, möglichst lange in ihrer häuslichen Umgebung zu bleiben, dort soziale Kontakte aufrecht zu erhalten und ihren Alltag weiterhin möglichst selbständig bewältigen zu können.

Die Aufgabe der Betreuung und Beaufsichtigung in diesen Angeboten übernehmen ehrenamtliche geschulte Laienhelfer, die Pflegebedürftige entweder in einer Betreuungsgruppe oder zu Hause unter pflegefachlicher Anleitung begleiten oder im Rahmen von Seniorennetzwerken Dienstleistungen wie Vorlesen, Besuche, Begleitung bei Arztbesuchen und Behördengängen anbieten. Angehörigen wird so stundenweise Entlastung und kurzfristige und flexible Abwesenheit von den im Haushalt lebenden Pflegebedürftigen ermöglicht. In Pflegebegleiter-Initiativen begleiten, informieren und unterstützen die ehrenamtlich Engagierten die pflegenden Angehörigen, um ihnen in einer schwierigen Alltagssituation Freiräume zur Erholung und Orientierung zu verschaffen.

 

1.2 Finanzierung der Unterstützungsangebote durch Pflegekassen und Land

Die Spitzenverbände der Pflegekassen fördern die Entwicklung der Versorgungsstrukturen

und -konzepte von Unterstützungsangeboten nach § 45 c SGB XI mit einem Betrag von jährlich 25 Mio. Euro.

Ergänzend bzw. in gleichem Umfang haben Land bzw. Kommunen zur Finanzierung der Leistungsangebote beizutragen. 

 

1.3   Förderung der Angebote durch die Landkreisverwaltung

Bereits seit 2010 fördert der Main-Tauber-Kreis Betreuungsgruppen für gerontopsychiatrisch Erkrankte, seit 2012 daneben auch deren Betreuung in der Häuslichkeit und verfolgt damit insbesondere folgende Ziele:

·         Schaffung und Gewährleistung einer bedarfsgerechten und leistungsfähigen ambulanten Versorgungsstruktur im Landkreis, um die Bereitschaft der Angehörigen zu erhalten, die verantwortungsvolle Aufgabe der häuslichen Pflege weiterhin zu erfüllen.

·         Absicherung der Finanzierung der Angebote mit Beteiligung der Landkreisfinanzierung.


 

1.4   Finanzierung der bestehenden Angebote

Im Jahr 2020 haben 12 Betreuungsgruppen und ein Angebot der Betreuung in der

Häuslichkeit eine entsprechende Förderung aus Landkreismitteln mi insgesamt ca. 16.000 Euro erhalten.

 

1.5   Änderung der Verwaltungsvorschrift des Sozialministeriums

Zum 01. Januar 2020 wurde die Verwaltungsvorschrift des Sozialministeriums zur Förderung der ambulanten Hilfen (VwV-Ambulante Hilfen) überarbeitet. Die VwV-Ambulante Hilfen in der bisherigen Form waren auch die maßgebliche Grundlage für die bisherigen Richtlinien des Landkreises sowie die Landkreisförderung.

Die wichtigste Änderung der VwV-Ambulante Hilfen betrifft die Zielgruppe der Unterstützungsangebote. Bislang konnten nur Angebote für gerontopsychiatrisch Erkrankte gefördert werden. Nunmehr wurde der Personenkreis ausgeweitet auf alle pflegebedürftigen Menschen ab Pflegegrad 1 unabhängig von der Art der Einschränkung und der Pflegebedürftigkeit.

Dabei geht das Land weiterhin davon aus, dass im Rahmen der Daseinsvorsorge auch eine kommunale Förderung erfolgt. Entsprechend soll die Landesförderung vorrangig den Angeboten zu Gute kommen, die eine kommunale Förderung erhalten.

 

1.6   Änderung der Förderrichtlinie des Landkreises

Die Änderung der VwV-Ambulante Hilfen und die damit verbundene Ausweitung des

Personenkreises macht in der Folge eine Anpassung der Förderrichtlinien des Landkreises notwendig.

Auch hier wird nun die Zielgruppe der förderfähigen Angebote entsprechend der neuen VwV-Ambulante Hilfen ausgeweitet.

Die Förderbeträge bleiben gegenüber der bisherigen Fassung unverändert.

Der Höchstbetrag der Gesamtförderung wird wie bisher auf den jeweils im Haushaltsplan

bereitgestellten Betrag begrenzt.

4. Finanzielle Auswirkungen

Die Förderung der Unterstützungsangebote im Alltag im Rahmen der Hilfe zur Pflege ist für das Haushaltsjahr 2021 wie in den vergangenen Jahren in einem Umfang von 20.000 Euro im Haushalt vorgesehen. Im Jahr 2020 wurden knapp 16.000 Euro an Fördermitteln ausgezahlt. Die zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel reichen aus, um die vorhandenen Unterstützungsangebote zu finanzieren und ggf. neu entstehende Angebote ergänzend in die Landkreisförderung einzubeziehen.

Es ist davon auszugehen, dass mit dieser Förderung Kosteneinsparungen in mindestens gleichem Umfang bei der Hilfe zur Pflege entstehen, weil durch die Entlastung der pflegenden Angehörigen die stationäre Pflege mindestens zeitlich hinausgeschoben werden kann.

 

 

Verfasser/-in: Nicole Schwarz / Elisabeth Krug

Bereich/Amt: Amt für Pflege und Versorgung / Dezernat für Jugend, Soziales u. Gesundheit

Dezernatsleitung:  Elisabeth Krug

Anlagen: 1