Beschlussantrag:
Der Verwaltungs- und Finanzausschuss beschließt:
Der DRK-Kreisverband Tauberbischofsheim e.V. erhält im Jahr 2021 einen Zuschuss des Landkreises zur Ausübung des Katastrophenschutzdienstes in Höhe von 20.000 €.
1. Sachverhalt
Das Deutsche Rote Kreuz
Kreisverband Tauberbischofsheim e.V. (DRK) wirkt als Träger des
Rettungsdienstes im Rahmen seines Aufgabenbereiches im Katastrophenschutz mit
(§§ 5, 9 Landeskatastrophenschutzgesetz, LKatSG). Die Mitwirkung erstreckt sich
auf den gesamten Main-Tauber-Kreis.
Für diese Aufgaben werden von Bund
und Land Fahrzeuge mit Ausstattung zur Verfügung gestellt. Das DRK bildet
hierfür ehrenamtliche Mitglieder des Kreisverbandes aus (ca. 105 Helferinnen
und Helfer) und setzt diese in zwei Einsatzeinheiten (Erstversorgung und
Behandlung) ein.
Der Bund übernimmt für seine Fahrzeuge
vollständig die Kosten (außer Kraftstoffkosten, Verbrauchsmaterial,
Versicherung), ebenso für die Erweiterung der Führerscheine inkl.
Gesundheitsuntersuchungen und die Rettungssanitäterausbildung der Helferinnen
und Helfer. Des Weiteren gewährt er jährlich Zuschüsse in Höhe von 7.988,80 €
für konsumtive Ausgaben auf Standortebene (Unterbringung Fahrzeuge und
ABC-Schutzausstattung, G26II-Untersuchung). Das DRK verfügt derzeit über vier
Bundes-Fahrzeuge.
Von Seiten des Landes
Baden-Württemberg werden den Trägern der Katastrophenhilfe ebenfalls Fahrzeuge
zur Verfügung gestellt, wovon aktuell neun Fahrzeuge beim DRK sind. Für die
Unterhaltung dieser Fahrzeuge und die Ausbildung der Helferinnen und Helfer
werden dem DRK jährlich fahrzeugbezogene Pauschalen in Höhe von insgesamt
11.090 € gewährt. Die Pauschalen sind hinsichtlich Wartung und Instandsetzung
der Fahrzeuge, Ersatzbeschaffung von abgelaufenem Ausstattungsmaterial und
Helferausbildung nicht kostendeckend. Eine Erhöhung der Pauschalen ist derzeit nicht
ersichtlich.
Bei Großveranstaltungen können die
Helferinnen und Helfer sowie die Fahrzeuge des Katastrophenschutzes
kostenpflichtig eingesetzt werden. Wegen der überschaubaren Anzahl solcher
Veranstaltungen im Landkreis können jedoch keine nennenswerten Erträge
erwirtschaftet werden. Hinzu kommt, dass aufgrund der Corona-Pandemie derartige
Veranstaltungen im Jahr 2020 praktisch nicht möglich waren und im Jahr 2021 –
wenn überhaupt – nur eingeschränkt stattfinden werden.
Nach § 33 Abs. 3 LKatSG tragen die
im Katastrophenschutz Mitwirkenden die sich aus der Erfüllung ihrer Aufgaben
nach diesem Gesetz ergebenden Kosten selbst. Vom DRK wurde das jährlich zu
tragende Defizit mit 98.000 € ermittelt und darauf hingewiesen, dass dieses
bisher aus eigenen Mitteln zu finanzieren war. Durch die verbandsinterne
Nutzung der ausgebildeten Katastrophenschutzhelfer in den Bereitschaften können
Helferkosten hierfür berücksichtigt werden. Dies entspricht einem Betrag in der
Höhe von 17.250 €, so dass für die weiteren für den Katastrophenschutz
anfallenden Kosten ein jährliches Defizit von 80.750 € verbleibt. Das DRK
hat erklärt, diese Kosten nicht mehr aus eigenen Mitteln leisten zu können.
Vor dem Hintergrund der hohen
Bedeutung von funktions- und leistungsfähigen Katastrophenschutzstrukturen,
hält es die Verwaltung für angemessen, das Defizit im Jahr 2021 mit einem
Kreiszuschuss in Höhe von 20.000 € abzufedern. Dies entspricht in etwa dem
bisher jährlich zu erwartenden Bundes- und Landeszuschuss. In diesem Kontext ist
auch zu berücksichtigen, dass im Jahr 2015 die Halle zur Unterbringung der
Fahrzeuge des Katastrophenschutzes ohne Zuschüsse des Landkreises durch das DRK
errichtet wurde.
Das LKatSG lässt nach § 34 Abs. 3
letzter Satz eine Förderung der privaten Träger des Katastrophenschutzes durch
die Stadt- und Landkreise ausdrücklich zu.
4. Finanzielle Auswirkungen
Die Mittel in Höhe von 20.000 Euro sind im Ergebnishaushalt 2021, Teilhaushalt 2, auf dem Produkt 128001 (Katastrophenabwehr) und dem Sachkonto 43580100 (Zuschüsse für Katastrophenschutz) eingestellt.
Verfasser/-in: Andreas Geyer, Kreisbrandmeister
Bereich/Amt: Brand- und Katastrophenschutz, Rechts- und Ordnungsamt
Dezernatsleitung: Christoph Schauder, ELB
Anlage: 1