Betreff
Gewährung eines Kreiszuschusses für die Ausübung des Katastrophenschutzdienstes für den DRK-Kreisverband Tauberbischofsheim e. V.
Vorlage
V/251/2021
Aktenzeichen
142.121
Art
Sitzungsvorlage V

Beschlussantrag:

 

Der Verwaltungs- und Finanzausschuss beschließt:

 

Der DRK-Kreisverband Tauberbischofsheim e.V. erhält im Jahr 2021 einen Zuschuss des Landkreises zur Ausübung des Katastrophenschutzdienstes in Höhe von 20.000 €.

 

1. Sachverhalt

Das Deutsche Rote Kreuz Kreisverband Tauberbischofsheim e.V. (DRK) wirkt als Träger des Rettungsdienstes im Rahmen seines Aufgabenbereiches im Katastrophenschutz mit (§§ 5, 9 Landeskatastrophenschutzgesetz, LKatSG). Die Mitwirkung erstreckt sich auf den gesamten Main-Tauber-Kreis.

 

Für diese Aufgaben werden von Bund und Land Fahrzeuge mit Ausstattung zur Verfügung gestellt. Das DRK bildet hierfür ehrenamtliche Mitglieder des Kreisverbandes aus (ca. 105 Helferinnen und Helfer) und setzt diese in zwei Einsatzeinheiten (Erstversorgung und Behandlung) ein.

 

Der Bund übernimmt für seine Fahrzeuge vollständig die Kosten (außer Kraftstoffkosten, Verbrauchsmaterial, Versicherung), ebenso für die Erweiterung der Führerscheine inkl. Gesundheitsuntersuchungen und die Rettungssanitäterausbildung der Helferinnen und Helfer. Des Weiteren gewährt er jährlich Zuschüsse in Höhe von 7.988,80 € für konsumtive Ausgaben auf Standortebene (Unterbringung Fahrzeuge und ABC-Schutzausstattung, G26II-Untersuchung). Das DRK verfügt derzeit über vier Bundes-Fahrzeuge.

 

Von Seiten des Landes Baden-Württemberg werden den Trägern der Katastrophenhilfe ebenfalls Fahrzeuge zur Verfügung gestellt, wovon aktuell neun Fahrzeuge beim DRK sind. Für die Unterhaltung dieser Fahrzeuge und die Ausbildung der Helferinnen und Helfer werden dem DRK jährlich fahrzeugbezogene Pauschalen in Höhe von insgesamt 11.090 € gewährt. Die Pauschalen sind hinsichtlich Wartung und Instandsetzung der Fahrzeuge, Ersatzbeschaffung von abgelaufenem Ausstattungsmaterial und Helferausbildung nicht kostendeckend. Eine Erhöhung der Pauschalen ist derzeit nicht ersichtlich.

 

Bei Großveranstaltungen können die Helferinnen und Helfer sowie die Fahrzeuge des Katastrophenschutzes kostenpflichtig eingesetzt werden. Wegen der überschaubaren Anzahl solcher Veranstaltungen im Landkreis können jedoch keine nennenswerten Erträge erwirtschaftet werden. Hinzu kommt, dass aufgrund der Corona-Pandemie derartige Veranstaltungen im Jahr 2020 praktisch nicht möglich waren und im Jahr 2021 – wenn überhaupt – nur eingeschränkt stattfinden werden.

 

 

 

Nach § 33 Abs. 3 LKatSG tragen die im Katastrophenschutz Mitwirkenden die sich aus der Erfüllung ihrer Aufgaben nach diesem Gesetz ergebenden Kosten selbst. Vom DRK wurde das jährlich zu tragende Defizit mit 98.000 € ermittelt und darauf hingewiesen, dass dieses bisher aus eigenen Mitteln zu finanzieren war. Durch die verbandsinterne Nutzung der ausgebildeten Katastrophenschutzhelfer in den Bereitschaften können Helferkosten hierfür berücksichtigt werden. Dies entspricht einem Betrag in der Höhe von 17.250 €, so dass für die weiteren für den Katastrophenschutz anfallenden Kosten ein jährliches Defizit von 80.750 € verbleibt. Das DRK hat erklärt, diese Kosten nicht mehr aus eigenen Mitteln leisten zu können.

 

Vor dem Hintergrund der hohen Bedeutung von funktions- und leistungsfähigen Katastrophenschutzstrukturen, hält es die Verwaltung für angemessen, das Defizit im Jahr 2021 mit einem Kreiszuschuss in Höhe von 20.000 € abzufedern. Dies entspricht in etwa dem bisher jährlich zu erwartenden Bundes- und Landeszuschuss. In diesem Kontext ist auch zu berücksichtigen, dass im Jahr 2015 die Halle zur Unterbringung der Fahrzeuge des Katastrophenschutzes ohne Zuschüsse des Landkreises durch das DRK errichtet wurde.

 

Das LKatSG lässt nach § 34 Abs. 3 letzter Satz eine Förderung der privaten Träger des Katastrophenschutzes durch die Stadt- und Landkreise ausdrücklich zu.

 

4. Finanzielle Auswirkungen

Die Mittel in Höhe von 20.000 Euro sind im Ergebnishaushalt 2021, Teilhaushalt 2, auf dem Produkt 128001 (Katastrophenabwehr) und dem Sachkonto 43580100 (Zuschüsse für Katastrophenschutz) eingestellt.

 

 

 

Verfasser/-in: Andreas Geyer, Kreisbrandmeister

Bereich/Amt: Brand- und Katastrophenschutz, Rechts- und Ordnungsamt

Dezernatsleitung:    Christoph Schauder, ELB

Anlage: 1