Sachstandsbericht
Beschlussantrag:
- Von den Aktivitäten zum Mobilfunkausbau
im Main-Tauber-Kreis nimmt der Kreistag zustimmend Kenntnis.
- Der Unterzeichnung des Letter of Intent
zwischen dem Main-Tauber-Kreis und der EnBW wird zugestimmt.
- Über die Weiterentwicklung des
Mobilfunkausbaus im Main-Tauber-Kreis wird regelmäßig in den
Kreistagsgremien berichtet.
1. Sachverhalt
Kreisweiter Mobilfunkausbau
Die
Landkreisverwaltung verweist auf die Vorlage V-KT 102/2020/a vom 27. April
2020. Über die Vorlage und im Kreistag am 27. Mai 2020 wurde über die
-
weißen
Flecken der Mobilfunkversorgung
-
die
Ausbauvorhaben des Unternehmens ATC Germany (Passive Infrastruktur) sowie die
durchgeführten Maßnahmen der Telekommunikationsunternehmen
o
Telefónica
Germany
o
Deutsche
Telekom Technik GmbH
o
Vodafone
berichtet.
Seit der
Information im Kreistag im Mai 2020 haben sich weitere Verbesserungen
hinsichtlich der passiven und der aktiven Mobilfunkinfrastruktur ergeben. Diese
weiteren Verbesserungen sind in der Anlage
1 aufgeführt.
Engagement EnBW
Anfang Februar 2021
kam es zu einem Kontakt zwischen der Landkreisverwaltung und der EnBW.
Die EnBW ist ein
Partner für den Aufbau der passiven Mobilfunkinfrastruktur. D.h., es werden
Einrichtungen geschaffen, die von Telekommunikationsunternehmen für den
Mobilfunkbetrieb genutzt werden können. In der Regel sind dies Strommasten,
Umspannwerke, Gebäude etc. Die EnBW verfügt baden-württemberg-weit über rund
670 dieser möglichen Entwicklungspunkte.
Die EnBW möchte den
Main-Tauber-Kreis deshalb in zwei Entwicklungsphasen in der Mobilfunkversorgung
weiter voranbringen.
In der Phase 1 ist die Nutzung vorhandener EnBW-Infrastruktur (Strommasten,
Liegenschaften, Umspannwerke etc.) im Main-Tauber-Kreis für die Mobilfunkversorgung
vorgesehen. Geprüft wird, ob weiße Flecken erschlossen werden können.
In der Phase 2 kommt es zu einer integrierten kommunalen
Mobilfunkentwicklung. Hierbei nutzt die EnBW ebenfalls die Kenntnis über
die vorhandenen weißen Flecken, sucht geeignete Grundstücke, stimmt die
Möglichkeit des Aufbaus einer passiven Infrastruktur mit der Stadt/Gemeinde ab
und spricht dann das Telekommunikationsunternehmen wegen einer Nutzung an.
So
die Telekommunikationsunternehmen hieran Interesse haben und weiße Flecken
effektiv geschlossen werden können und
-
so es
aus der Kommune und den Fachbehörden keine Einwände gibt,
kann die
integrierte kommunale Mobilfunkentwicklung vorangebracht werden. Der Vorteil
hierbei ist, dass nicht die Telekommunikationsunternehmen den Städten und
Gemeinden sagen: Ich will an einem bestimmten Ort eine passive und aktive
Mobilfunkinfrastruktur aufbauen.
Sondern der Weg ist
jetzt umgekehrt: EnBW spricht gemeinsam mit der Kommune die
Mobilfunkunternehmen an.
Zum Aufbau der
passiven Mobilfunkinfrastruktur möchte die EnBW das Mobilfunkausbauprogramm des Bundes nutzen. Dieses Ausbauprogramm
wird durch die eigens hierfür gegründete Mobilfunkinfrastrukturgesellschaft
(MIG) umgesetzt. Die EnBW arbeitet für diese Gesellschaft.
Über die jetzt
kommenden Schritte beabsichtigt die EnBW, den Main-Tauber-Kreis als einen
Pilotlandkreis zu entwickeln. Um diese Bewertung als Pilotlandkreis zu
erhalten, soll ein Letter of Intent auf den Weg gebracht werden, der als Anlage 2 beigefügt ist.
Kosten für den
Mobilfunkausbau kommen auf die Städte, Gemeinden und den Landkreis nicht zu.
Das Förderprogramm
ist ausschließlich für Unternehmen zum Aufbau der passiven
Mobilfunkinfrastruktur vorgesehen.
Zusammenfassung
Die Landkreisverwaltung
regt an, dass sich der Kreistag der Vorgehensweise
-
weiterer
Mobilfunkausbau
anschließt.
Bei diesem weiteren
Mobilfunkausbau durch die EnBW sind weitere Aktivitäten der
Telekommunikationsunternehmen, des Unternehmens ATC Germany oder auch lokaler
Unternehmen nicht eingeschränkt oder ausgegrenzt.
3. Finanzielle
Auswirkungen
Es fallen keine
zusätzlichen monetären Mittel an.
Der
Main-Tauber-Kreis bringt sich personell über die Wirtschaftsförderung im Rahmen
der entsprechenden Aufgaben ein.
Die Vorgehensweise
in Zusammenarbeit mit den bisherigen Akteuren und der EnBW grenzt keine anderen
Engagements aus. Diesbezüglich wird insbesondere auf die Überlegung des
Stadtwerks Tauberfranken hingewiesen, welches gemeinsam mit anderen
Energieversorgungsunternehmen in Deutschland die 5-G-GmbH gründen und
vergleichbar Immobilien im Eigentum der Energieversorgungsunternehmen für die
Mobilfunkversorgung nutzen wird.
Verfasser/-in: Dezernent Müssig/Amtsleiter Neubert
Bereich/Amt: Wirtschaftsförderung
Dezernatsleitung: Dezernent Müssig
Anlagen 2
