Betreff
Mobilfunkversorgung im Main-Tauber-Kreis
Sachstandsbericht
Vorlage
KT/257/2021
Aktenzeichen
3/31-790
Art
Sitzungsvorlage KT

Beschlussantrag:

 

  1. Von den Aktivitäten zum Mobilfunkausbau im Main-Tauber-Kreis nimmt der Kreistag zustimmend Kenntnis.

  1. Der Unterzeichnung des Letter of Intent zwischen dem Main-Tauber-Kreis und der EnBW wird zugestimmt.

  1. Über die Weiterentwicklung des Mobilfunkausbaus im Main-Tauber-Kreis wird regelmäßig in den Kreistagsgremien berichtet.


1. Sachverhalt

Kreisweiter Mobilfunkausbau

Die Landkreisverwaltung verweist auf die Vorlage V-KT 102/2020/a vom 27. April 2020. Über die Vorlage und im Kreistag am 27. Mai 2020 wurde über die

-       weißen Flecken der Mobilfunkversorgung

-       die Ausbauvorhaben des Unternehmens ATC Germany (Passive Infrastruktur) sowie die durchgeführten Maßnahmen der Telekommunikationsunternehmen

o   Telefónica Germany

o   Deutsche Telekom Technik GmbH

o   Vodafone

berichtet.

Seit der Information im Kreistag im Mai 2020 haben sich weitere Verbesserungen hinsichtlich der passiven und der aktiven Mobilfunkinfrastruktur ergeben. Diese weiteren Verbesserungen sind in der Anlage 1 aufgeführt.

Engagement EnBW

Anfang Februar 2021 kam es zu einem Kontakt zwischen der Landkreisverwaltung und der EnBW.

Die EnBW ist ein Partner für den Aufbau der passiven Mobilfunkinfrastruktur. D.h., es werden Einrichtungen geschaffen, die von Telekommunikationsunternehmen für den Mobilfunkbetrieb genutzt werden können. In der Regel sind dies Strommasten, Umspannwerke, Gebäude etc. Die EnBW verfügt baden-württemberg-weit über rund 670 dieser möglichen Entwicklungspunkte.

Die EnBW möchte den Main-Tauber-Kreis deshalb in zwei Entwicklungsphasen in der Mobilfunkversorgung weiter voranbringen.

In der Phase 1 ist die Nutzung vorhandener EnBW-Infrastruktur (Strommasten, Liegenschaften, Umspannwerke etc.) im Main-Tauber-Kreis für die Mobilfunkversorgung vorgesehen. Geprüft wird, ob weiße Flecken erschlossen werden können.

In der Phase 2 kommt es zu einer integrierten kommunalen Mobilfunkentwicklung. Hierbei nutzt die EnBW ebenfalls die Kenntnis über die vorhandenen weißen Flecken, sucht geeignete Grundstücke, stimmt die Möglichkeit des Aufbaus einer passiven Infrastruktur mit der Stadt/Gemeinde ab und spricht dann das Telekommunikationsunternehmen wegen einer Nutzung an.

­         So die Telekommunikationsunternehmen hieran Interesse haben und weiße Flecken effektiv geschlossen werden können und

-       so es aus der Kommune und den Fachbehörden keine Einwände gibt, 

kann die integrierte kommunale Mobilfunkentwicklung vorangebracht werden. Der Vorteil hierbei ist, dass nicht die Telekommunikationsunternehmen den Städten und Gemeinden sagen: Ich will an einem bestimmten Ort eine passive und aktive Mobilfunkinfrastruktur aufbauen.

Sondern der Weg ist jetzt umgekehrt: EnBW spricht gemeinsam mit der Kommune die Mobilfunkunternehmen an.

Zum Aufbau der passiven Mobilfunkinfrastruktur möchte die EnBW das Mobilfunkausbauprogramm des Bundes nutzen. Dieses Ausbauprogramm wird durch die eigens hierfür gegründete Mobilfunkinfrastrukturgesellschaft (MIG) umgesetzt. Die EnBW arbeitet für diese Gesellschaft.

Über die jetzt kommenden Schritte beabsichtigt die EnBW, den Main-Tauber-Kreis als einen Pilotlandkreis zu entwickeln. Um diese Bewertung als Pilotlandkreis zu erhalten, soll ein Letter of Intent auf den Weg gebracht werden, der als Anlage 2 beigefügt ist.

Kosten für den Mobilfunkausbau kommen auf die Städte, Gemeinden und den Landkreis nicht zu.

Das Förderprogramm ist ausschließlich für Unternehmen zum Aufbau der passiven Mobilfunkinfrastruktur vorgesehen.

Zusammenfassung

Die Landkreisverwaltung regt an, dass sich der Kreistag der Vorgehensweise

-       weiterer Mobilfunkausbau 

anschließt.

Bei diesem weiteren Mobilfunkausbau durch die EnBW sind weitere Aktivitäten der Telekommunikationsunternehmen, des Unternehmens ATC Germany oder auch lokaler Unternehmen nicht eingeschränkt oder ausgegrenzt.


3. Finanzielle Auswirkungen 

Es fallen keine zusätzlichen monetären Mittel an.

Der Main-Tauber-Kreis bringt sich personell über die Wirtschaftsförderung im Rahmen der entsprechenden Aufgaben ein.

Die Vorgehensweise in Zusammenarbeit mit den bisherigen Akteuren und der EnBW grenzt keine anderen Engagements aus. Diesbezüglich wird insbesondere auf die Überlegung des Stadtwerks Tauberfranken hingewiesen, welches gemeinsam mit anderen Energieversorgungsunternehmen in Deutschland die 5-G-GmbH gründen und vergleichbar Immobilien im Eigentum der Energieversorgungsunternehmen für die Mobilfunkversorgung nutzen wird.

Verfasser/-in: Dezernent Müssig/Amtsleiter Neubert

Bereich/Amt: Wirtschaftsförderung

Dezernatsleitung:  Dezernent Müssig 


Anlagen 2