Beschlussantrag:
1. Der Ausstattung von etwa 60
Linienbussen im Main-Tauber-Kreis mit Automatischem Fahrgastzählsystem (AFZS)
wird unter dem Vorbehalt der finanziellen Förderung durch das Land
Baden-Württemberg zugestimmt.
2.
Die
Landkreisverwaltung bzw. die Verkehrsgesellschaft Main-Tauber mbH (VGMT) werden
ermächtigt, gemeinsam mit dem Verkehrsverbund Rhein-Neckar (VRN) das AFZS
europaweit auszuschreiben.
3. Die Investitionskosten in Höhe von
voraussichtlich rund 360.000 Euro werden im Kreishaushalt 2023 (im I-Auftrag
ÖPNV) eingeplant. Nach Abzug der voraussichtlichen Landesförderung verbleiben
beim Landkreis Netto-Investitionskosten in Höhe von rund 36.000 Euro.
4. Die Betriebskosten in Höhe von
voraussichtlich rund 36.600 Euro werden der VGMT jährlich im Rahmen des
Defizitausgleichs erstattet.
1. Sachverhalt
Im
Verkehrsverbund Rhein-Neckar (VRN) werden bisher die Fahrgastzahlen
stichprobenartig durch Personal erhoben. Die Erhebungen sind sehr zeit- und
personalaufwendig und werden daher lediglich alle drei bis fünf Jahre
durchgeführt. Diese Erhebungen dienen auch als Grundlage für die Aufteilung der
Einnahmen aus dem Einnahmepool des Verkehrsverbundes.
Mit dem
ÖPNV-Gesetz Baden-Württemberg wurde die Finanzierung des Öffentlichen
Personennahverkehrs neu geregelt. Aufgrund dieser Neuregelung werden dem
Main-Tauber-Kreis ab dem Haushaltsjahr 2021 in drei Schritten bis 2023 jährlich
zusätzliche Mittel in Höhe von rund 1 Mio. Euro, d. h. bis 2023 zusätzlich rund
3 Mio. Euro, zugewiesen. Die Rechtsverordnung zum ÖPNV-Gesetz beinhaltet aber
auch die Anforderung, ab dem Jahr 2025 die Fahrgastzahl jährlich mit einer
statistischen Sicherheit nach anerkannten wissenschaftlichen Standards zu
ermitteln. Diese erhöhten Standards sowie eine jährliche Erhebung würden zu
einer deutlichen Kostensteigerung für die „händischen“ Zählungen und Erhebungen
führen. Es ist bei einer händischen Erhebung bzw. Zählung durch Personal mit
Kosten von etwa 70.000 bis 80.000 Euro pro Zählung zu rechnen.
Der
Verkehrsverbund Rhein-Neckar empfiehlt den Aufgabenträgern daher den Einbau von
Automatischen Fahrgastzählsystemen in den Linienbussen. Gleichzeitig plant das
Land Baden-Württemberg den Einbau solcher Automatischer Fahrgastzählsysteme
(AFZS) mit einer Förderquote von bis zu etwa 90 Prozent zu fördern (gemäß
Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Verkehr zur Durchführung des
Landesgemeindeverkehrsfinanzierungs-gesetzes (VwV-LGVFG) bis 75 Prozent der
Investitionskosten zzgl. einer Planungskostenpauschale von 15 Prozent). Die
detaillierten Fördermodalitäten für das AFZS liegen allerdings derzeit noch
nicht vor. Es wird daher zunächst von einer Förderung von etwa 90 Prozent der
Investitionskosten ausgegangen.
Im
Main-Tauber-Kreis sind derzeit ca. 100 Linienbusse im Einsatz. Aufgrund der
Kosten für Beschaffung und Einbau von etwa 6.000 Euro pro Fahrzeug empfiehlt
der Verkehrsverbund Rhein-Neckar eine Ausstattung von etwa 60 Prozent der
Fahrzeuge. Durch eine entsprechende Disposition der Fahrzeuge können mit diesem
Ausstattungsgrad alle Linien regelmäßig erhoben werden. Allerdings muss für die
Disposition der Fahrzeuge ein zusätzlicher Zeitaufwand von etwa zehn
Arbeitsstunden pro Woche eingeplant werden. Die Betreuung der AFZS und die
Dispositionskontrolle soll durch die Verkehrsgesellschaft Main-Tauber (VGMT)
erfolgen.
Die
Investitionskosten für Einbau und Beschaffung sowie Inbetriebnahme des AFZS in
etwa 60 Linienbussen belaufen sich voraussichtlich auf rund 360.000 Euro.
Bei einer
Förderquote durch das Land Baden-Württemberg aus dem LGVFG
(Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz) von etwa 90 Prozent, sprich in Höhe
von rund 324.000 Euro, verbleiben beim Main-Tauber-Kreis Anschaffungskosten in
Höhe von voraussichtlich 36.000 Euro.
Hinzu
kommen laufende Kosten in Höhe von etwa 410 Euro pro Fahrzeug und Jahr sowie
die oben genannten zusätzlichen Personalkosten für die Disposition der
Fahrzeuge in Höhe von etwa zehn Arbeitsstunden pro Woche.
Insgesamt
wird mit jährlich laufenden Kosten in Höhe von etwa 36.600 Euro gerechnet.
Ab dem Jahr
2028 – mit Neuausschreibung der ÖPNV-Linienbündel im Main-Tauber-Kreis – sollen
die Busunternehmen verpflichtet werden, alle Fahrzeuge mit AFZS auszustatten.
Die Finanzierung ist dann neu zu regeln; in der Regel müssen die Busunternehmen
dann die Kosten für das AFZS in ihren Angeboten einpreisen.
Vorteile des AFZS:
·
Einsparung
bei den händischen Erhebungen in Höhe von etwa 70.000 bis 80.000 Euro zunächst
alle drei bis fünf Jahre, ab 2025 voraussichtlich jährlich (Betriebskosten sind
gegenzurechnen, siehe unten „Nachteile“).
·
Genauere
und kontinuierliche Erhebung der Fahrgastzahlen und somit verlässlichere
Planungsmöglichkeiten. Ggf. können mittelfristig Einsparungen erzielt werden,
indem Busse gezielter entsprechend der Fahrgastströme disponiert werden können.
·
Positive
Auswirkungen auf die Einnahmen bei steigenden Fahrgastzahlen.
- Daten über aktuelle Bestzahlen
vereinfachen das Einsetzen von Verstärkerfahrten und somit die Entlastung
stark besetzter Kursfahrten, auch während einer Pandemie.
- Die Zähldaten können als
Entscheidungsgrundlage bei der Fortschreibung der Linienbusfahrpläne sowie
der Umwandlung von Linienbusfahrten in Ruftaxifahrten dienen.
- Belastbare Zähldaten
vereinfachen die Ermittlung des Fahrzeugbedarfs im Rahmen der nächsten
Vergabe der Linienbusverkehre.
Nachteile
- Relativ hohe einmalige
Investitionskosten.
- Jährliche laufende
Betriebskosten in Höhe von voraussichtlich rund 36.600 Euro.
- Kosten für Fahrgastbefragung
im Rahmen der Verbunderhebung fallen weiterhin an.
- Negative Auswirkungen auf die
Einnahmenentwicklung bei rückläufigen Fahrgastzahlen.
Da eine
Einführung des AFZS ab dem Jahr 2025 aufgrund der Rechtsverordnung zum
ÖPNV-Gesetz unumgänglich erscheint und aufgrund der erwarteten hohen
Förderquote für den Einbau der AFZS schlägt die Landkreisverwaltung vor,
entsprechend den Empfehlungen des Verkehrsverbundes Rhein-Neckar die Einführung
des AFZS in den Linienbussen im Main-Tauber-Kreis für das Jahr 2023 vorzusehen
und die weiteren Planungsschritte einzuleiten.
Vorschlag weitere Vorgehensweise:
Der
Verkehrsverbund Rhein-Neckar erarbeitet das Lastenheft/Leistungsbeschreibung
für die Ausschreibung. Aufgrund des Volumens erfolgt eine europaweite
Ausschreibung mit Unterstützung des VRN. Die Ausschreibung selbst und der
Förderantrag erfolgen durch die VGMT mit Unterstützung durch die
Landkreisverwaltung und den VRN. Die Geräte verbleiben im Eigentum der VGMT,
die mit den Verkehrsunternehmen einen Nutzungsvertrag abschließt (analog zu den
vorhandenen Fahrscheindruckern).
Aufgrund
des erforderlichen Vorlaufes für das Europaweite Vergabeverfahren und der
derzeit langen Lieferfristen ist mit einer Einführung des AFZS nicht vor Mitte
2023 zu rechnen.
3. Finanzielle Auswirkungen
Kosten
AFZS nach Kostenschätzung VRN
Einmalige Kosten der Anschaffung |
|
Beschaffung und
Einbau für 60 Linienbusse |
360.000 Euro |
Förderung Land
(voraussichtlich ca. 90 Prozent) |
324.400 Euro |
Investitionskosten Landkreis ca. |
36.000 Euro |
|
|
Jährliche Kosten |
|
Betriebskosten
(EDV-System, Datenübertragung etc. für 60 Fahrzeuge) |
24.600 Euro |
Personalkosten für
Disposition (ca. zehn Stunden pro Woche) |
12.000 Euro |
Jährliche Kosten gesamt ca. |
36.600 Euro |
4. Klimarelevanz
Einschätzung
der Klimarelevanz:
Auswirkungen auf den Klimaschutz |
keine |
negativ |
Bei
positiven und negativen Auswirkungen des Beschlusses bzw. der Maßnahme auf den Klimaschutz:
Treibhausgas(THG)-Ausstoß
in CO2-eg |
|||
Erhebliche
Reduktion |
Geringfügige
Reduktion |
Geringfügige
Erhöhung |
Erhebliche Erhöhung |
Verfasser/-in: Dr. Heiko Schnell / Thorsten Haas
Bereich/Amt: Dezernat 3 / Amt für Schulen und ÖPNV / VGMT
Dezernatsleitung: Ursula Mühleck