Betreff
Einführung eines Automatischen Fahrgastzählsystems (AFZS)
Vorlage
S-KT/261/2022
Aktenzeichen
797
Art
Sitzungsvorlage S-KT

Beschlussantrag:

 

1.   Der Ausstattung von etwa 60 Linienbussen im Main-Tauber-Kreis mit Automatischem Fahrgastzählsystem (AFZS) wird unter dem Vorbehalt der finanziellen Förderung durch das Land Baden-Württemberg zugestimmt.

 

2.   Die Landkreisverwaltung bzw. die Verkehrsgesellschaft Main-Tauber mbH (VGMT) werden ermächtigt, gemeinsam mit dem Verkehrsverbund Rhein-Neckar (VRN) das AFZS europaweit auszuschreiben.

 

3.   Die Investitionskosten in Höhe von voraussichtlich rund 360.000 Euro werden im Kreishaushalt 2023 (im I-Auftrag ÖPNV) eingeplant. Nach Abzug der voraussichtlichen Landesförderung verbleiben beim Landkreis Netto-Investitionskosten in Höhe von rund 36.000 Euro.

 

4.   Die Betriebskosten in Höhe von voraussichtlich rund 36.600 Euro werden der VGMT jährlich im Rahmen des Defizitausgleichs erstattet.

 

1. Sachverhalt

Im Verkehrsverbund Rhein-Neckar (VRN) werden bisher die Fahrgastzahlen stichprobenartig durch Personal erhoben. Die Erhebungen sind sehr zeit- und personalaufwendig und werden daher lediglich alle drei bis fünf Jahre durchgeführt. Diese Erhebungen dienen auch als Grundlage für die Aufteilung der Einnahmen aus dem Einnahmepool des Verkehrsverbundes.

 

Mit dem ÖPNV-Gesetz Baden-Württemberg wurde die Finanzierung des Öffentlichen Personennahverkehrs neu geregelt. Aufgrund dieser Neuregelung werden dem Main-Tauber-Kreis ab dem Haushaltsjahr 2021 in drei Schritten bis 2023 jährlich zusätzliche Mittel in Höhe von rund 1 Mio. Euro, d. h. bis 2023 zusätzlich rund 3 Mio. Euro, zugewiesen. Die Rechtsverordnung zum ÖPNV-Gesetz beinhaltet aber auch die Anforderung, ab dem Jahr 2025 die Fahrgastzahl jährlich mit einer statistischen Sicherheit nach anerkannten wissenschaftlichen Standards zu ermitteln. Diese erhöhten Standards sowie eine jährliche Erhebung würden zu einer deutlichen Kostensteigerung für die „händischen“ Zählungen und Erhebungen führen. Es ist bei einer händischen Erhebung bzw. Zählung durch Personal mit Kosten von etwa 70.000 bis 80.000 Euro pro Zählung zu rechnen.

 

Der Verkehrsverbund Rhein-Neckar empfiehlt den Aufgabenträgern daher den Einbau von Automatischen Fahrgastzählsystemen in den Linienbussen. Gleichzeitig plant das Land Baden-Württemberg den Einbau solcher Automatischer Fahrgastzählsysteme (AFZS) mit einer Förderquote von bis zu etwa 90 Prozent zu fördern (gemäß Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Verkehr zur Durchführung des Landesgemeindeverkehrsfinanzierungs-gesetzes (VwV-LGVFG) bis 75 Prozent der Investitionskosten zzgl. einer Planungskostenpauschale von 15 Prozent). Die detaillierten Fördermodalitäten für das AFZS liegen allerdings derzeit noch nicht vor. Es wird daher zunächst von einer Förderung von etwa 90 Prozent der Investitionskosten ausgegangen.

 

Im Main-Tauber-Kreis sind derzeit ca. 100 Linienbusse im Einsatz. Aufgrund der Kosten für Beschaffung und Einbau von etwa 6.000 Euro pro Fahrzeug empfiehlt der Verkehrsverbund Rhein-Neckar eine Ausstattung von etwa 60 Prozent der Fahrzeuge. Durch eine entsprechende Disposition der Fahrzeuge können mit diesem Ausstattungsgrad alle Linien regelmäßig erhoben werden. Allerdings muss für die Disposition der Fahrzeuge ein zusätzlicher Zeitaufwand von etwa zehn Arbeitsstunden pro Woche eingeplant werden. Die Betreuung der AFZS und die Dispositionskontrolle soll durch die Verkehrsgesellschaft Main-Tauber (VGMT) erfolgen.

 

Die Investitionskosten für Einbau und Beschaffung sowie Inbetriebnahme des AFZS in etwa 60 Linienbussen belaufen sich voraussichtlich auf rund 360.000 Euro.

 

Bei einer Förderquote durch das Land Baden-Württemberg aus dem LGVFG (Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz) von etwa 90 Prozent, sprich in Höhe von rund 324.000 Euro, verbleiben beim Main-Tauber-Kreis Anschaffungskosten in Höhe von voraussichtlich 36.000 Euro.

 

Hinzu kommen laufende Kosten in Höhe von etwa 410 Euro pro Fahrzeug und Jahr sowie die oben genannten zusätzlichen Personalkosten für die Disposition der Fahrzeuge in Höhe von etwa zehn Arbeitsstunden pro Woche.

 

Insgesamt wird mit jährlich laufenden Kosten in Höhe von etwa 36.600 Euro gerechnet.

 

Ab dem Jahr 2028 – mit Neuausschreibung der ÖPNV-Linienbündel im Main-Tauber-Kreis – sollen die Busunternehmen verpflichtet werden, alle Fahrzeuge mit AFZS auszustatten. Die Finanzierung ist dann neu zu regeln; in der Regel müssen die Busunternehmen dann die Kosten für das AFZS in ihren Angeboten einpreisen.

 

Vorteile des AFZS:

·         Einsparung bei den händischen Erhebungen in Höhe von etwa 70.000 bis 80.000 Euro zunächst alle drei bis fünf Jahre, ab 2025 voraussichtlich jährlich (Betriebskosten sind gegenzurechnen, siehe unten „Nachteile“).

·         Genauere und kontinuierliche Erhebung der Fahrgastzahlen und somit verlässlichere Planungsmöglichkeiten. Ggf. können mittelfristig Einsparungen erzielt werden, indem Busse gezielter entsprechend der Fahrgastströme disponiert werden können.

·         Positive Auswirkungen auf die Einnahmen bei steigenden Fahrgastzahlen.

  • Daten über aktuelle Bestzahlen vereinfachen das Einsetzen von Verstärkerfahrten und somit die Entlastung stark besetzter Kursfahrten, auch während einer Pandemie.
  • Die Zähldaten können als Entscheidungsgrundlage bei der Fortschreibung der Linienbusfahrpläne sowie der Umwandlung von Linienbusfahrten in Ruftaxifahrten dienen.
  • Belastbare Zähldaten vereinfachen die Ermittlung des Fahrzeugbedarfs im Rahmen der nächsten Vergabe der Linienbusverkehre.

 

 

 

Nachteile

  • Relativ hohe einmalige Investitionskosten.
  • Jährliche laufende Betriebskosten in Höhe von voraussichtlich rund 36.600 Euro.
  • Kosten für Fahrgastbefragung im Rahmen der Verbunderhebung fallen weiterhin an.
  • Negative Auswirkungen auf die Einnahmenentwicklung bei rückläufigen Fahrgastzahlen.

 

Da eine Einführung des AFZS ab dem Jahr 2025 aufgrund der Rechtsverordnung zum ÖPNV-Gesetz unumgänglich erscheint und aufgrund der erwarteten hohen Förderquote für den Einbau der AFZS schlägt die Landkreisverwaltung vor, entsprechend den Empfehlungen des Verkehrsverbundes Rhein-Neckar die Einführung des AFZS in den Linienbussen im Main-Tauber-Kreis für das Jahr 2023 vorzusehen und die weiteren Planungsschritte einzuleiten.

 

Vorschlag weitere Vorgehensweise:

Der Verkehrsverbund Rhein-Neckar erarbeitet das Lastenheft/Leistungsbeschreibung für die Ausschreibung. Aufgrund des Volumens erfolgt eine europaweite Ausschreibung mit Unterstützung des VRN. Die Ausschreibung selbst und der Förderantrag erfolgen durch die VGMT mit Unterstützung durch die Landkreisverwaltung und den VRN. Die Geräte verbleiben im Eigentum der VGMT, die mit den Verkehrsunternehmen einen Nutzungsvertrag abschließt (analog zu den vorhandenen Fahrscheindruckern).

 

Aufgrund des erforderlichen Vorlaufes für das Europaweite Vergabeverfahren und der derzeit langen Lieferfristen ist mit einer Einführung des AFZS nicht vor Mitte 2023 zu rechnen.

 

3. Finanzielle Auswirkungen

Kosten AFZS nach Kostenschätzung VRN

Einmalige Kosten der Anschaffung

 

Beschaffung und Einbau für 60 Linienbusse

360.000 Euro

Förderung Land (voraussichtlich ca. 90 Prozent)

324.400 Euro

Investitionskosten Landkreis ca.

36.000 Euro

 

 

Jährliche Kosten

 

Betriebskosten (EDV-System, Datenübertragung etc. für 60 Fahrzeuge)

24.600 Euro

Personalkosten für Disposition (ca. zehn Stunden pro Woche)

12.000 Euro

Jährliche Kosten gesamt ca.

36.600 Euro

 

 

4. Klimarelevanz

Einschätzung der Klimarelevanz:

Auswirkungen auf den Klimaschutz

positiv

keine

negativ

 

Bei positiven und negativen Auswirkungen des Beschlusses bzw. der Maßnahme auf den Klimaschutz:

Treibhausgas(THG)-Ausstoß in CO2-eg

Erhebliche Reduktion

Geringfügige Reduktion

Geringfügige Erhöhung

Erhebliche

Erhöhung

 

 

Verfasser/-in: Dr. Heiko Schnell / Thorsten Haas

Bereich/Amt: Dezernat 3 / Amt für Schulen und ÖPNV / VGMT

Dezernatsleitung: Ursula Mühleck