Betreff
Abfallwirtschaftssatzung und Gebührenkalkulation für den Zeitraum 2022 - 2023 des Main-Tauber-Kreis zum 01.01.2022
Vorlage
V-KT/309/2021
Art
Sitzungsvorlage V-KT

Beschlussantrag:

 

1. Der Gebührenkalkulation für den Zeitraum 2022 - 2023 wird zugestimmt.

 

2. Die neue Abfallwirtschaftssatzung wird mit Wirkung vom 01.01.2022 beschlossen.

 

1. Sachverhalt

Die betriebswirtschaftliche Gebührenkalkulation endet zum 31.12.2021. Deshalb müssen zum 01.01.2022 die Abfallgebühren auf Grund gesetzlicher Vorgaben neu kalkuliert werden. Die Ergebnisse der zurückliegenden Geschäftsjahre sind in die neue Gebührenkalkulation eingeflossen.

 

Zur Erzielung einer mittelfristigen Gebührenstabilität ist die Gebührenkalkulation für einen 2-Jahres-Zeitraum erarbeitet worden. Den Kalkulationen für den 2-Jahreszeitraum (2022 - 2023) liegen dabei Durchschnittsmengen und Durchschnittswerte für ein „theoretisches Jahr“ zugrunde. In den Gebührenkalkulationen sind die neu ausgeschriebenen Entsorgungsdienstleistungen berücksichtigt.

 

Wegen der Neukalkulation der Abfallgebühren ist die Anpassung der Abfallwirtschaftssatzung erforderlich.

 

Die bisher geltende Abfallwirtschaftssatzung ist zum 01.01.2020 in Kraft getreten und basiert auf dem Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG).

 

Gebührenkalkulation

a) Grundlagen

Als Grundlage der betriebswirtschaftlichen Gebührenkalkulation für die Jahre 2022 - 2023 dienten Plandaten. Dies sind insbesondere:

Technische Grunddaten, u.a.

·         Mengen (Abfallmengen in Tonnen, Behältergestellung und -entleerungen etc.)

·         laufende Kosten (z.B. für Personal, Verbrauchsstoffe, Fremdleistungen etc.)

·         verrechnete Erlöse (z.B. für Altpapier, Altmetall etc.)

·         Kalkulatorische Abschreibungen und Zinsen für Investitionen (z.B. für Anlagen, Fahrzeuge etc.)

 

b) Ergebnisse aus Vorjahren

Die Vorjahresergebnisse (Auflösung von Rückstellungen) wurden wie folgt in die Kalkulation verrechnet:

 

Die bestehenden Gebühren bilden seit Jahren wegen der seitherigen Überschussverrechnung nicht die tatsächliche Kostensituation ab.

Mit der Überschussverrechnung für den Kalkulationszeitraum 2020 und 2021 konnte der Anstieg der Abfallgebühren für diesen Zeitraum abgemindert werden. Die Kostenüberdeckungen sind nun aufgebraucht. Ein Anstieg der Abfallgebühren ist daher unumgänglich.

 

c) Ergebnisse der Gebührenkalkulation

Gebührenanpassung notwendig

In der nachfolgenden Tabelle ist der Gebührenhaushalt im Bereich Abfallwirtschaft, welcher der Gebührenkalkulation zugrunde liegt, in Summe in seinen wesentlichen Positionen für den Kalkulationszeitraum 2022 - 2023 sowie zum Vergleich für den vorangegangenen Kalkulationszeitraum 2020 - 2021 dargestellt:

 

Der Abfallhaushalt steigt von 19,85 Mio. € für den Kalkulationszeitraum 2020 - 2021 um 5,196 Mio. € auf 25,46 Mio. € für den Kalkulationszeitraum 2022 – 2023 an. Die Kostenveränderungen von 5,196 Mio. € sind vor allem auf folgende Effekte zurückzuführen:

 

 

Abfallwirtschaftssatzung (Anlage)

Mit der Fortschreibung der Abfallwirtschaftssatzung hat der Main-Tauber-Kreis den geänderten rechtlichen Rahmenbedingungen einerseits sowie der Neukalkulation der Abfallgebühren andererseits Rechnung zu tragen. Wie schon in der Vergangenheit war die Mustersatzung des Landkreistags Baden-Württemberg der Leitfaden. Die landkreisspezifischen Bedingungen wurden in diese Mustersatzung integriert.

 

Wesentliche Änderungen sind unter nachfolgend genannten §§ der Abfallwirtschaftsatzung zu finden:

 

§ 23 Benutzungsgebühren für die Entsorgung von Abfällen, die der Landkreis einsammelt

und

§ 24 Gebühren bei der Selbstanlieferung von Abfällen.

 

Auf Grund der Gebührenkalkulation wurden die Entsorgungspreise der neuen kalkulierten Gebühr angepasst.

 

 

 

 

Bewertung

Die durchschnittliche Abfallgebühr für einen 4-Personenhaushalt liegt in Baden-Württemberg 2021 bei 171,64 €. Im Main-Tauber-Kreis beträgt die durchschnittliche jährliche Abfallgebühr - vergleichbar für den Kalkulationszeitraum 2022 - 2023 - bei 136,00 €. Zudem zeigt die Gebührenentwicklung für das Standardmüllgefäß 60 Liter seit dem Jahr 2000 folgenden Verlauf:

 

Gebührenzeitraum

Jahresgebühr in €

2000 - 2004

93,00

2005 - 2008

85,00

2009 - 2011

81,00

2012 - 2014

63,00

2015 - 2017

63,00

2018 - 2019

44,00

2020 - 2021

54,00

2022 - 2023

68,00

 

3. Finanzielle Auswirkungen

Vergleichbar mit der bisherigen Abfallgebühr von 120,00 € (entspricht 60 Liter Restmüll und 80 Liter Biotonne) ergibt sich für den 4-Personenhaushalt (Vergleichshaushalt) eine Gebühr von 136,00 €, d.h. eine Erhöhung um 16,00 € pro Jahr oder ca. 13 %.

 

Vergleich der Abfallgebühren für einen 4-Personenhaushalt mit den Nachbarlandkreisen, Zahlen von 2020 aus der Abfallbilanz für Baden-Württemberg:

 

Der Gebührenvergleich in Baden-Württemberg zeigt anschaulich, dass trotz notwendiger Gebührenerhöhungen die Abfallgebühren im Main-Tauber-Kreis sich nach wie vor im Gebührenspiegel am Ende des unteren Drittels befinden. Zudem ist die Gebührenstabilität bis Ende 2023 gesichert.

 

 

4. Klimarelevanz

Einschätzung der Klimarelevanz:

Auswirkungen auf den Klimaschutz

positiv

keine

negativ

 

 

Verfasser/-in: Herr Markert

Bereich/Amt: AWMT

Dezernatsleitung: Herr Rüger 

Anlage: 1