Betreff
Feststellung Jahresabschluss 2020
Vorlage
V-KT/332/2021
Aktenzeichen
913.69
Art
Sitzungsvorlage V-KT

Beschlussantrag:

 

Der Jahresabschluss 2020 wird wie folgt festgestellt:

a)            Gesamtergebnisrechnung                          Gesamtergebnis                              10.297.663,69 €

                                                                                              ordentliches Ergebnis                    10.290.797,65 €

                                                                                              Sonderergebnis                         6.866,04 €

b)           Gesamtfinanzrechnung                Zahlungsmittelbestand

                                                                                              zum 31.12.2020                                17.939.035,04 €

c)            Bilanzsumme                                                    zum 31.12.2020                         240.125.389,93 €

d)           Das ordentliche Ergebnis in Höhe von 10.290.797,65 € wird der ordentlichen Rücklage in der Bilanz zugeführt.

e)            Das Sonderergebnis in Höhe von 6.866,04 € wird der Sonderrücklage in der Bilanz zugeführt.

f)             Von der ordentlichen Rücklage werden die nicht-liquiden Mittel in Höhe von 6.426.555,62 € in das Basiskapital umgebucht.

 

1. Sachverhalt

Gemäß § 48 der Landkreisordnung i. V. m. § 95 der Gemeindeordnung hat der Landkreis zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen. Der Jahresabschluss gliedert sich in die Gesamtergebnisrechnung, die Gesamtfinanzrechnung und die Bilanz. Der Jahresabschluss 2020 wurde innerhalb der gesetzlichen Frist bis zum 30.06.2021 aufgestellt und anschließend dem Kommunal- und Rechnungsprüfungsamt zur örtlichen Prüfung vorgelegt. Nach Abschluss der örtlichen Prüfung soll der Jahresabschluss 2020 am 08.12.2021 vom Kreistag festgestellt werden.

 

Zusammenstellung der Positionen des Jahresabschlusses 2020:

 

1.

Ergebnisrechnung

IST 2020 in €

Plan 2020 in €

1.1

Summe der ordentlichen Erträge

174.886.907,81

165.438.600

1.2

Summe der ordentlichen Aufwendungen

- 164.596.110,16 €

- 167.086.100

1.3

Ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.1 und 1.2)

10.290.797,65

- 1.647.500

1.4

Außerordentliche Erträge

22.366.562,20

0

1.5

Außerordentliche Aufwendungen

- 22.359.696,16

0

1.6

Sonderergebnis (Saldo aus 1.4 und 1.5)

6.866,04

0

1.7

Gesamtergebnis (Summe aus 1.3 und 1.6)

10.297.663,69

- 1.647.500

2.

Finanzrechnung

IST 2020 in €

Plan 2020 in €

2.1

Summe der Einzahlungen auslaufender Verwaltungstätigkeit

172.314.867,36

162.275.100

2.2

Summe der Auszahlungen auslaufender Verwaltungstätigkeit

- 154.570.054,43

- 156.497.900

2.3

Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf der Ergebnisrechnung (Saldo aus 2.1 und 2.2)

17.744.812,93

5.777.200

2.4

Summe der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit

2.141.506,65

7.457.200

2.5

Summe der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit

- 13.745.301,03

- 21.744.800

2.6

Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Investitionstätigkeit (Saldo aus 2.4 und 2.5)

- 11.603.794,38

- 14.287.600

2.7

Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf (Saldo aus 2.3 und 2.6)

6.141.018,55

- 8.510.400

2.8

Summe der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit

0,00

5.500.000

2.9

Summe der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit

- 1.755.701,95

- 1.850.100

2.10

Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Finanzierungstätigkeit (Saldo aus 2.8 und 2.9)

- 1.755.701,95

3.649.900

2.11

Änderung des Finanzierungsmittelbestands zum Ende des Haushaltsjahres (Saldo aus 2.7 und 2.10)

4.385.316,60

- 4.860.500

2.12

Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf aus haushalts-unwirksamen Einzahlungen und Auszahlungen

- 521.074,57

 

2.13

Anfangsbestand an Zahlungsmitteln

14.074.793,01

 

2.14

Veränderung des Bestands an Zahlungsmitteln (Saldo aus 2.11 und 2.12)

3.864.242,03

 

2.15

Endbestand an Zahlungsmitteln am Ende des Haushaltsjahres (Saldo aus 2.13 und 2.14)

17.939.035,04

 

3.

Bilanz

31.12.2020

31.12.2019

3.1

Immaterielles Vermögen

30.221,09

62.730,11

3.2

Sachvermögen

164.807.372,88

137.381.389,99

3.3

Finanzvermögen

31.569.854,50

33.911.278,49

3.4

Abgrenzungsposten

43.717.941,46

44.405.383,51

3.5

Nettoposition

0,00

0,00

3.6

Gesamtbetrag auf der Aktivseite
(Summe aus 3.1 bis 3.5)

240.125.389,93

215.760.782,10

3.7

Basiskapital

120.022.523,70

113.619.993,19

3.8

Rücklagen

19.125.492,46

15.254.384,39

3.9

Fehlbeträge des ordentlichen Ergebnisses

0,00

0,00

3.10

Sonderposten

69.707.238,47

58.609.460,07

3.11

Rückstellungen

1.645.784,08

1.408.443,46

3.12

Verbindlichkeiten

26.856.442,51

25.556.013,25

3.13

Passive Rechnungsabgrenzungsposten

2.767.908,71

1.312.487,74

3.14

Gesamtbetrag auf der Passivseite
(Summe aus 3.7 bis 3.13)

240.125.389,93

215.760.782,10

 

Ergänzend hierzu ist die Ergebnisverwendung des ordentlichen Ergebnisses und des Sonderergebnisses sowie die Entwicklung der Rücklage und des Basiskapitals in der Anlage 1 „Feststellung, Aufgliederung und Verwendung des Jahresergebnisses 2020“ dargestellt.

1.1   Gesamtergebnisrechnung

 

Der Jahresabschluss 2020 schließt in der Gesamtergebnisrechnung mit einem ordentlichen Ergebnis von rund 10,29 Mio. € und liegt damit um rund 11,94 Mio. € über dem geplanten ordentlichen Ergebnis von -1,65 Mio. €. Die Ergebnisverbesserung setzt sich zusammen aus rund 9,45 Mio. € Mehrerträgen und rund 2,49 Mio. € Minderaufwendungen. Die wesentlichen Begründungen hierfür sind im Folgenden erläutert:

 

1.1.1 Wesentliche Mehrerträge

Kontengruppe Zuweisungen, Zuwendungen und Umlagen: + 7,01 Mio. €

Ø Im Jahr 2020 hat der Kreistag zur Bekämpfung der Pandemie außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen von 0,86 Mio. € genehmigt. Diese wurden bereits vom Land durch geleistete Kostenerstattung im Rahmen der Corona-Soforthilfe von rund 0,86 Mio. € gedeckt.

 

Ø Gleichzeitig ergaben sich Mehrerträge bei der Grunderwerbssteuer von rund 2,16 Mio. € (Plan: 3,90 Mio. €, Ist 6,06 Mio. €). Der Anteil des Landkreises am Grunderwerbsteueraufkommen beträgt 38,85 %.

 

Ø Die Zuweisungen an den Landkreis nach dem Finanzausgleichsgesetz haben sich im Jahr 2020 von geplanten 58,57 Mio. € um rund 1,42 Mio. € auf insgesamt 59,99 Mio. € erhöht. Die Steigerungen sind im Wesentlichen wie folgt angefallen:

o   Schlüsselzuweisungen nach § 8 FAG: Gegenüber dem Planansatz von rund 27,46 Mio. € stehen Mehrerträge von rund 1,29 Mio. € aufgrund des nachträglichen Anstiegs des Kopfbetrages für das Jahr 2020 von 748 € auf 760 €. Außerdem wurde mit der 1. Abschlagzahlung 2019 der Kopfbetrag für 2019 um 2 € auf 724 € erhöht, wodurch Mehrerträge von rund 0,18 Mio. € entstanden.

o   Durch gestiegene Kinderzahlen und erhöhte Zuweisungen haben sich bei der Kleinkindförderung nach § 29 c FAG Mehrerträge von rund 0,12 Mio. € ergeben.

 

Ø Im Ergebnis 2020 stehen bei den Gebühren der unteren Verwaltungsbehörden (UVB) Erträge von rund 3,84 Mio. €, das ist eine Steigerung um 0,33 Mio. €. Diese sind im Wesentlichen beim Bauamt (+ 0,30 Mio. €), beim Veterinäramt (+ 0,06 Mio. €), beim Amt für soziale Sicherung, Teilhabe und Integration (+ 0,04 Mio. €), beim Umweltschutzamt (+ 0,05 Mio. €) und beim Flurneuordnungs- und Vermessungsamt (+ 0,04 Mio. €) angefallen. Dagegen stehen Mindererträge bei den Gebühren im Verkehrsamt von rund 0,15 Mio. €.

 

Ø Bei der Planung des Haushaltes wurde für die Bundesbeteiligung für Unterkunft und Heizung entsprechend einer Schätzung vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales Mitte 2019 von einer Beteiligung von 51,1 % ausgegangen. Das Gesetz mit einer rückwirkenden Anhebung von 25 % wurde erst im Oktober 2020 verabschiedet. Dadurch sind gegenüber dem Planansatz von 4,74 Mio. € im Ergebnis Erträge von 7,06 Mio. € (+ 2,32 Mio. €) zu verzeichnen.

 

Ø Aufgrund mehrerer Abweichungen in den verschiedenen Bereichen von dem Planansatz i. H. v. 9,51 Mio. € hat sich die Zuweisung vom Land für den laufenden Zweck um rund 0,21 Mio. € auf rund 9,72 Mio. € erhöht. Diese Abweichungen ergeben sich im Wesentlichen durch die erhaltenen Kompensationsmittel des Bundes (+ 0,31 Mio. €), die Fördergelder des Sofortausstattungsprogramms für digitale Endgeräte (+ 0,30 Mio. €) und dem ÖPNV-Rettungsschirm aufgrund der Corona Pandemie (+ 0,62 Mio. €). Die geplanten Erträge des Pilotprojekts Busergänzung Tauberbahn (0,50 Mio. €) sind nicht eingegangen. Ebenso fielen die Erträge im Bereich der Grundsicherung (- 0,48 Mio. €) geringer aus.

 

Ø  Die Erstattung vom Land für geduldete Flüchtlinge wurde gemäß einer Empfehlung des Landkreistages mit 1,60 Mio. € veranschlagt. Im Ergebnis fiel die tatsächliche Erstattung mit rund 1,29 Mio. € um rund 0,31 Mio. € geringer aus.

Kostengruppe aufgelöste Investitionszuwendungen und -beiträge + 0,12 Mio. €
Die Eingliederung des ehemaligen Eigenbetriebs Kloster Bronnbach hat zu rund 0,24 Mio. € Mehrerträgen geführt. Die Auflösung der übrigen Zuschüsse hat, im Wesentlichen bei der Breitbanderschließung aufgrund einer späteren Fertigstellung als geplant (- 0,08 Mio. €), zu Mindererträgen von rund 0,12 Mio. € geführt.

Kontengruppe sonstige Transfererträge: + 1,31 Mio. €

Im Wesentlichen sind diese Mehrerträge bei den Unterhaltsvorschüssen mit rund 0,80 Mio.° angefallen. Diese ergeben sich aus vermehrten Rückzahlungen der unterhaltspflichtigen Elternteile.

 

Weitere Mehrerträge sind im Bereich Eingliederungshilfen für behinderte Menschen mit rund 0,50 Mio. € zu verzeichnen. Diese betreffen noch das vorangegangene Jahr, die auf dem alten Produkt (ohne Planansatz) vereinnahmt wurden.

 

Beim Amt für Pflege und Versorgung wurden durch das Angehörigenentlastungsgesetz Mindererträge bei den Unterhaltszahlungen von rund 0,15 Mio. € vereinnahmt. Bei der Hilfe zur Pflege wurden Mehrerträge von rund 0,10 Mio. € eingenommen.

Kontengruppe Kostenerstattung und -umlage + 0,24 Mio. €

Die Mehrerträge in Höhe von rund 0,24 Mio. € sind im Wesentlichen bei den Erstattungen vom Land (+ 1,04 Mio. €), den Pauschalen vom Land für Unterhaltsvorschussleistungen (+ 0,50 Mio. €), den Pauschalen vom Land für Asyl (+ 0,67 Mio. €), den Erstattungen von Gemeinden/Gemeindeverbänden -KVJS- (+ 0,17 Mio. €) und den Rückersätzen für Unterhaltungs- und Erhaltungsaufwand (+ 0,22 Mio. €) zu finden.

 

1.1.2 Wesentliche Mindererträge

Dagegen stehen Mindererträge in den Bereichen Erstattungen vom Bund (- 0,11 Mio. €), Erstattungen vom Land für Asyl (- 1,11 Mio. €) und Erstattungen vom Land BTHG-bedingter Mehraufwand (- 0,33 Mio. €).

 

Außerdem sind durch geänderte Verbuchungen zwischen Plan und Ist in dieser Kostengruppe zusätzliche Mindererträge von rund 0,29 Mio. € für Personalkostenersatz entstanden. Die entsprechenden Mehrerträge stehen im Ergebnis jeweils bei den privatrechtlichen Leistungsentgelten.

 

Kontengruppe sonstige ordentliche Erträge + 0,02 Mio. €

Die Verbesserung setzt sich aus Mehrerträgen bei den Auflösungen von Rückstellungen (+ 0,05 Mio. €), die Auflösung von Sonderposten (+ 0,02 Mio. €) und den Zwangsgeldern (+ 0,02 Mio. €) zusammen. Bei den Ordnungswidrigkeiten entstanden Mindererträge (- 0,07 Mio. €).

 

1.1.3 Wesentliche Mehr - und Minderaufwendungen:

Kontengruppe Personalaufwendungen: - 0,25 Mio. €                                                                         Die Überschreitung der Personalaufwendungen wurde im Wesentlichen durch den Corona bedingten Mehraufwand von rund 0,35 Mio. € verursacht. Bei den privatrechtlichen Leistungsentgelten wurden Mehrerträge von rund 0,18 Mio. € bezüglich der Personalkostenerstattung, die im Rahmen der Pandemiebekämpfung angefallen sind, erzielt.

Kontengruppe Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen: - 2,49 Mio. €          Die wesentlichen Einsparungen sind beim Straßenbauamt (- 0,79 Mio. €), dem Amt für Immobilienmanagement (- 0,84 Mio. €), dem Amt für soziale Sicherung, Teilhabe und Integration (- 0,41 Mio. €) und Organisation/EDV (- 0,30 Mio. €) angefallen.

Kontengruppe sonstige ordentliche Aufwendungen: - 0,97 Mio. €

Die sonstigen ordentlichen Aufwendungen haben sich im Vergleich zum Planansatz von 21,99 Mio. € um rund 0,97 Mio. € auf 21,02 Mio. € verringert. Im Wesentlichen sind Minderaufwendungen bei dem Zuschuss zur Grundsicherung für Arbeitssuchende (- 0,70 Mio. €), den Geschäftsaufwendungen (- 0,18 Mio. €), den Schüler-beförderungskosten Sonderschulen (- 0,18 Mio. €), den Rechts- und Beratungs-aufwendungen (- 0,14 Mio. €), den Zahlungen im Schülerverkehr (- 0,12 Mio. €) und den Lizenzen und Konzessionen (0,12 Mio. €) angefallen. Unter Berücksichtigung von Mehraufwendungen bei den Aufwendungen für die Corona-Pandemie (+ 0,46 Mio. €) entsteht die o.g. Unterschreitung in dieser Kontengruppe.

 

Kontengruppe Transferaufwendungen: - 0,11 Mio. €

Minderaufwendungen von rund 2,41 Mio. € sind im Wesentlichen im Bereich des Jugendamts angefallen. Dagegen stehen Mehraufwendungen, die im Wesentlichen beim Amt für soziale Sicherung, Teilhabe und Integration mit rund 2,00 Mio. € sowie beim Amt für Pflege und Versorgung mit rund 0,42 Mio. € angefallen sind.

 

Kontengruppe Planmäßige Abschreibungen: + 0,84 Mio. €

Der Ansatz von rund 10,43 Mio. € wurde um 0,84 Mio. €, hauptsächlich durch die Abschreibungen auf Forderungen wegen Uneinbringlichkeit (Pauschalwert-berichtigungen) im Bereich des Unterhaltsvorschusses im Jugendamt, überschritten.

 

1.1.4 Genehmigung von überplanmäßigen Aufwendungen des Ergebnishaushalts

Für das Haushaltsjahr 2020 wurden über- und außerplanmäßige Aufwendungen der Budgets des Ergebnishaushalts in Höhe von rund 4,41 Mio. € (Vorjahr 2019: 2,6 Mio. €) von den zuständigen Gremien genehmigt. Die Genehmigungen des Kreistags (3,58 Mio. €) umfassten die Budgetüberschreitungen des Amts für soziale Sicherung, Teilhabe und Integration (1,95 Mio. €), des Amts für Pflege und Versorgung (0,32 Mio. €), des Gesundheitsamtes (0,86 Mio. €), des BSZ Bad Mergentheim (0,24 Mio. €), des BSZ Tauberbischofsheim (0,11 Mio. €) und des BSZ Wertheim (0,08 Mio. €), der Schule im Taubertal (0,01 Mio. €) und der Sprachheilschule in Unterschüpf (0,01 Mio. €).

 

Außerdem wurden vom Kreistag außerplanmäßige Aufwendungen für die Bewältigung der Corona-Pandemie in Höhe von 0,86 Mio. € genehmigt.

 

Der Verwaltungs- und Finanzausschuss genehmigte im Haushaltsjahr 2020 über- und außerplanmäßige Aufwendungen des Ergebnishaushalts i. H. v. 20.000 € für die Budgetüberschreitung des Amts für Immobilienmanagement.

 

Dazu kommen gemäß der Zuständigkeitsordnung des Main-Tauber-Kreises mehrere Genehmigungen durch den Landrat von insgesamt 20.000 € im Landwirtschaftsamt.

 

1.1.5 Genehmigung von überplanmäßigen Auszahlungen des Finanzhaushalts

Im laufenden Haushaltsjahr 2020 wurden über- und außerplanmäßige Auszahlungen bei den Investitionen in Höhe von 0,12 Mio. € von den zuständigen Gremien genehmigt. Der Kreistag genehmigte insgesamt 90 T€ für die Anschaffung einer Dekontaminationsschleuse aufgrund der drohenden Afrikanischen Schweinepest (70 T€) sowie für den Zuschuss zur Mainfähre in Wertheim (21 T€). Dazu kommen gemäß der Zuständigkeitsordnung des Main-Tauber-Kreises Genehmigungen durch den Kreiskämmerer in Gesamthöhe von 14.714 € für Investitionen des Amts für Immobilienmanagement (4.980 €), des Veterinäramts (4.195 €), des Amts für Wirtschaftsförderung, Energie und Tourismus (3.074 €), des Baubudgets (1.559 €), des Büros des Landrats (600 €) und des Bauamts (306 €) sowie, durch den Landrat, Investitionen des Kulturamts (12.446 €).

 

 

1.2  Gesamtfinanzrechnung

 

Der Bestand an liquiden Mitteln erhöhte sich im Verlauf des Haushaltsjahres 2020 um rund 3,86 Mio. auf rund 17,94 Mio. € (31.12.2020). Der Zahlungsmittelüberschuss aus der Ergebnisrechnung verbessert sich gegenüber dem Vorjahr um 11,97 Mio. € auf 17,74 Mio. €. Der Saldo aus Investitionstätigkeiten (Auszahlungen abzüglich Einzahlungen aus Investitionstätigkeiten) verbesserte sich um rund 2,68 Mio. €. Die vorgesehene Kreditaufnahme von 5,50 Mio. € musste aufgrund der vorhandenen liquiden Mittel nicht in Anspruch genommen werden. Kredittilgungen von rund 1,76 Mio. € wurden im Jahr 2020 getätigt und der Saldo der haushaltsunwirksamen Ein- und Auszahlungen betrug - 0,52 Mio. €.

 

Der Schuldenstand des Kernhaushaltes betrug zum 01.01.2020 rund 16,58 Mio. € bzw. 125 €/Einwohner. Mit der Kreditübernahme des Eigenbetriebs Kloster Bronnbach in Höhe von 2,12 Mio. € und den geplanten Tilgungsleistungen von 1,76 Mio. € beträgt dieser zum 31.12.2020 rund 16,94 Mio. € bzw. 128 €/Einwohner.

 

Der Schuldenstand zum 01.01.2020 liegt beim Gesamtkonzern Landkreis mit dem Eigenbetrieb AWMT inklusive des Kernhaushalts bei 16,94 Mio. € bzw. 128 €/Einwohner (Einwohner zum 30.06.2019: 132.523). Der Eigenbetrieb AWMT ist weiterhin schuldenfrei.

 

 

1.3  Umbuchung aus der Rücklage ins Basiskapital

 

Beim Main-Tauber-Kreis wurden infolge ausreichend liquider Mittel seit 2011 im Kernhaushalt keine Darlehen für Investitionen mehr aufgenommen und stattdessen die erwirtschafteten Überschüsse des Ergebnishaushalts zur Finanzierung der Investitionen eingesetzt. Die Rücklagen aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses können deshalb aus Liquiditätsgründen zum Ausgleich künftiger Fehlbeträge bei der Ergebnisrechnung nur zum Teil herangezogen werden. Im Rahmen der Feststellung des Jahresabschlusses können gemäß § 23 Satz 4 Gemeindehaushaltsverordnung Beträge aus der Ergebnisrücklage in das Basiskapital umgebucht werden. Beim Jahresabschluss soll der nicht-liquide Anteil der Rücklage in das Basiskapital umgebucht werden.

 

Berechnung des Umbuchungsbetrages:

Rücklage, Stand zum 01.01.2020:                              14.074.793,01 €

Zuführung des ordentlichen

Ergebnisses 2020 zur Rücklage:         + 10.290.797,65 €

Rücklage, Stand zum 31.12.2020:                              24.365.590,66 €

davon sind liquide:                                                         17.939.035,04 € (Kassenstand zum 31.12.2020)

Umbuchungsbetrag:                                                     - 6.426.555,62 € (Differenz Rücklage / Liquidität)

Neuer Rücklagenstand zum 31.12.2020      17.939.035,04 €

 

Die näheren Ausführungen zum Jahresabschluss 2020 werden in der Anlage 2 erläutert. Darin sind die Gesamtergebnisrechnung, die Gesamtfinanzrechnung, die Bilanz, die Teilergebnis- und Teilfinanzrechnungen der Teilhaushalte sowie der Rechenschaftsbericht samt Anhang zum Jahresabschluss 2020 enthalten.

 

Darüber hinaus sind auch die Übersichten über die Liquidität, die Schulden, das Vermögen, die Rücklagen und die Rückstellungen sowie die Übersicht der Ermächtigungsübertragungen des Ergebnis- und Finanzhaushaltes ins Folgejahr und die Übersicht der Kennzahlen zur finanziellen Leistungsfähigkeit enthalten.

 

4. Klimarelevanz

Einschätzung der Klimarelevanz:

Auswirkungen auf den Klimaschutz

positiv

keine

negativ

 

 

Verfasser/-in: Johannes, Alexandra

Bereich/Amt: Amt für Finanzen

Dezernatsleitung: Hauck, Torsten

Anlagen: 2