Beschlussantrag:
Der
Jahresabschluss 2020 wird wie folgt festgestellt:
a) Gesamtergebnisrechnung Gesamtergebnis 10.297.663,69 €
ordentliches
Ergebnis 10.290.797,65
€
Sonderergebnis 6.866,04 €
b) Gesamtfinanzrechnung Zahlungsmittelbestand
zum
31.12.2020 17.939.035,04
€
c) Bilanzsumme zum
31.12.2020 240.125.389,93 €
d) Das
ordentliche Ergebnis in Höhe von 10.290.797,65 € wird der ordentlichen Rücklage
in der Bilanz zugeführt.
e) Das
Sonderergebnis in Höhe von 6.866,04 € wird der Sonderrücklage in der Bilanz
zugeführt.
f) Von der ordentlichen Rücklage werden die nicht-liquiden
Mittel in Höhe von 6.426.555,62 € in das Basiskapital umgebucht.
1.
Sachverhalt
Gemäß
§ 48 der Landkreisordnung i. V. m. § 95 der Gemeindeordnung hat der Landkreis
zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen. Der
Jahresabschluss gliedert sich in die Gesamtergebnisrechnung, die
Gesamtfinanzrechnung und die Bilanz. Der Jahresabschluss 2020 wurde innerhalb
der gesetzlichen Frist bis zum 30.06.2021 aufgestellt und anschließend dem
Kommunal- und Rechnungsprüfungsamt zur örtlichen Prüfung vorgelegt. Nach
Abschluss der örtlichen Prüfung soll der Jahresabschluss 2020 am 08.12.2021 vom
Kreistag festgestellt werden.
Zusammenstellung der Positionen des Jahresabschlusses
2020:
1. |
Ergebnisrechnung |
IST 2020 in € |
Plan 2020 in € |
1.1 |
Summe der ordentlichen Erträge |
174.886.907,81 |
165.438.600 |
1.2 |
Summe der
ordentlichen Aufwendungen |
- 164.596.110,16 € |
- 167.086.100 |
1.3 |
Ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.1 und 1.2) |
10.290.797,65 |
- 1.647.500 |
1.4 |
Außerordentliche
Erträge |
22.366.562,20 |
0 |
1.5 |
Außerordentliche
Aufwendungen |
- 22.359.696,16 |
0 |
1.6 |
Sonderergebnis (Saldo aus 1.4 und 1.5) |
6.866,04 |
0 |
1.7 |
Gesamtergebnis (Summe aus 1.3 und 1.6) |
10.297.663,69 |
- 1.647.500 |
2. |
Finanzrechnung |
IST 2020 in € |
Plan 2020 in € |
2.1 |
Summe der Einzahlungen auslaufender
Verwaltungstätigkeit |
172.314.867,36 |
162.275.100 |
2.2 |
Summe der Auszahlungen auslaufender
Verwaltungstätigkeit |
- 154.570.054,43 |
- 156.497.900 |
2.3 |
Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf
der Ergebnisrechnung (Saldo aus 2.1 und 2.2) |
17.744.812,93 |
5.777.200 |
2.4 |
Summe der
Einzahlungen aus Investitionstätigkeit |
2.141.506,65 |
7.457.200 |
2.5 |
Summe der
Auszahlungen aus Investitionstätigkeit |
- 13.745.301,03 |
- 21.744.800 |
2.6 |
Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus
Investitionstätigkeit (Saldo aus 2.4 und 2.5) |
- 11.603.794,38 |
- 14.287.600 |
2.7 |
Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf
(Saldo aus 2.3 und 2.6) |
6.141.018,55 |
- 8.510.400 |
2.8 |
Summe der
Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit |
0,00 |
5.500.000 |
2.9 |
Summe der
Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit |
- 1.755.701,95 |
- 1.850.100 |
2.10 |
Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus
Finanzierungstätigkeit (Saldo aus 2.8 und 2.9) |
- 1.755.701,95 |
3.649.900 |
2.11 |
Änderung
des Finanzierungsmittelbestands zum Ende des Haushaltsjahres (Saldo aus 2.7 und 2.10) |
4.385.316,60 |
- 4.860.500 |
2.12 |
Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf aus haushalts-unwirksamen Einzahlungen und
Auszahlungen |
-
521.074,57 |
|
2.13 |
Anfangsbestand
an Zahlungsmitteln |
14.074.793,01 |
|
2.14 |
Veränderung
des Bestands an Zahlungsmitteln (Saldo aus 2.11 und 2.12) |
3.864.242,03 |
|
2.15 |
Endbestand an Zahlungsmitteln am Ende des
Haushaltsjahres (Saldo aus 2.13 und 2.14) |
17.939.035,04 |
|
3. |
Bilanz |
31.12.2020 |
31.12.2019 |
3.1 |
Immaterielles
Vermögen |
30.221,09 |
62.730,11 |
3.2 |
Sachvermögen |
164.807.372,88 |
137.381.389,99 |
3.3 |
Finanzvermögen |
31.569.854,50 |
33.911.278,49 |
3.4 |
Abgrenzungsposten |
43.717.941,46 |
44.405.383,51 |
3.5 |
Nettoposition |
0,00 |
0,00 |
3.6 |
Gesamtbetrag auf der Aktivseite |
240.125.389,93 |
215.760.782,10 |
3.7 |
Basiskapital |
120.022.523,70 |
113.619.993,19 |
3.8 |
Rücklagen
|
19.125.492,46 |
15.254.384,39 |
3.9 |
Fehlbeträge
des ordentlichen Ergebnisses |
0,00 |
0,00 |
3.10 |
Sonderposten |
69.707.238,47 |
58.609.460,07 |
3.11 |
Rückstellungen |
1.645.784,08 |
1.408.443,46 |
3.12 |
Verbindlichkeiten |
26.856.442,51 |
25.556.013,25 |
3.13 |
Passive
Rechnungsabgrenzungsposten |
2.767.908,71 |
1.312.487,74 |
3.14 |
Gesamtbetrag auf der Passivseite
|
240.125.389,93 |
215.760.782,10 |
Ergänzend hierzu ist
die Ergebnisverwendung des ordentlichen Ergebnisses und des Sonderergebnisses
sowie die Entwicklung der Rücklage und des Basiskapitals in der Anlage 1
„Feststellung, Aufgliederung und Verwendung des Jahresergebnisses 2020“
dargestellt.
1.1
Gesamtergebnisrechnung
Der
Jahresabschluss 2020 schließt in der Gesamtergebnisrechnung mit einem
ordentlichen Ergebnis von rund 10,29
Mio. € und liegt damit um rund 11,94 Mio. € über dem geplanten ordentlichen
Ergebnis von -1,65 Mio. €. Die Ergebnisverbesserung setzt sich zusammen aus
rund 9,45 Mio. € Mehrerträgen und
rund 2,49 Mio. € Minderaufwendungen.
Die wesentlichen Begründungen hierfür sind im Folgenden erläutert:
1.1.1 Wesentliche Mehrerträge
Kontengruppe Zuweisungen, Zuwendungen
und Umlagen: + 7,01 Mio. €
Ø Im
Jahr 2020 hat der Kreistag zur Bekämpfung der Pandemie außerplanmäßige
Aufwendungen und Auszahlungen von 0,86 Mio. € genehmigt. Diese wurden bereits
vom Land durch geleistete Kostenerstattung im Rahmen der Corona-Soforthilfe
von rund 0,86 Mio. € gedeckt.
Ø Gleichzeitig
ergaben sich Mehrerträge bei der Grunderwerbssteuer von rund 2,16 Mio. € (Plan: 3,90 Mio. €, Ist
6,06 Mio. €). Der Anteil des Landkreises am Grunderwerbsteueraufkommen beträgt
38,85 %.
Ø Die
Zuweisungen an den Landkreis nach
dem Finanzausgleichsgesetz haben
sich im Jahr 2020 von geplanten 58,57 Mio. € um rund 1,42 Mio. € auf insgesamt 59,99 Mio. € erhöht. Die Steigerungen
sind im Wesentlichen wie folgt angefallen:
o Schlüsselzuweisungen
nach § 8 FAG: Gegenüber dem Planansatz von rund 27,46 Mio. € stehen
Mehrerträge von rund 1,29 Mio. € aufgrund des nachträglichen Anstiegs des
Kopfbetrages für das Jahr 2020 von 748 € auf 760 €. Außerdem wurde mit der 1.
Abschlagzahlung 2019 der Kopfbetrag für 2019 um 2 € auf 724 € erhöht, wodurch
Mehrerträge von rund 0,18 Mio. € entstanden.
o Durch
gestiegene Kinderzahlen und erhöhte Zuweisungen haben sich bei der
Kleinkindförderung nach § 29 c FAG Mehrerträge von rund 0,12 Mio. € ergeben.
Ø Im
Ergebnis 2020 stehen bei den Gebühren
der unteren Verwaltungsbehörden (UVB) Erträge von rund 3,84 Mio. €, das ist
eine Steigerung um 0,33 Mio. €.
Diese sind im Wesentlichen beim Bauamt (+ 0,30 Mio. €), beim Veterinäramt
(+ 0,06 Mio. €), beim Amt für soziale Sicherung, Teilhabe und Integration (+
0,04 Mio. €), beim Umweltschutzamt (+ 0,05 Mio. €) und beim Flurneuordnungs-
und Vermessungsamt (+ 0,04 Mio. €) angefallen. Dagegen stehen Mindererträge
bei den Gebühren im Verkehrsamt von rund 0,15 Mio. €.
Ø Bei der Planung des Haushaltes wurde für die Bundesbeteiligung für Unterkunft und
Heizung entsprechend einer Schätzung
vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales Mitte 2019 von einer Beteiligung
von 51,1 % ausgegangen. Das Gesetz mit einer rückwirkenden Anhebung von 25 %
wurde erst im Oktober 2020 verabschiedet. Dadurch sind gegenüber dem Planansatz
von 4,74 Mio. € im Ergebnis Erträge von 7,06 Mio. € (+ 2,32 Mio. €) zu
verzeichnen.
Ø Aufgrund mehrerer Abweichungen in den verschiedenen
Bereichen von dem Planansatz i. H. v. 9,51 Mio. € hat sich die Zuweisung vom Land für den laufenden Zweck
um rund 0,21 Mio. € auf rund 9,72 Mio. € erhöht. Diese Abweichungen ergeben sich im
Wesentlichen durch die erhaltenen Kompensationsmittel
des Bundes (+ 0,31 Mio. €),
die Fördergelder
des Sofortausstattungsprogramms für digitale
Endgeräte (+ 0,30 Mio. €) und dem ÖPNV-Rettungsschirm aufgrund der Corona Pandemie (+ 0,62 Mio. €). Die
geplanten Erträge des Pilotprojekts Busergänzung
Tauberbahn (0,50 Mio. €) sind
nicht eingegangen. Ebenso fielen die Erträge im Bereich der Grundsicherung (- 0,48 Mio. €) geringer aus.
Ø Die
Erstattung vom Land für geduldete
Flüchtlinge wurde gemäß einer Empfehlung des Landkreistages mit 1,60 Mio. €
veranschlagt. Im Ergebnis fiel die tatsächliche Erstattung mit rund 1,29 Mio. €
um rund 0,31 Mio. € geringer aus.
Kostengruppe aufgelöste Investitionszuwendungen und -beiträge + 0,12
Mio. €
Die Eingliederung des ehemaligen Eigenbetriebs Kloster Bronnbach hat zu rund 0,24 Mio. € Mehrerträgen geführt.
Die Auflösung
der übrigen Zuschüsse hat, im
Wesentlichen bei der Breitbanderschließung aufgrund einer späteren
Fertigstellung als geplant (- 0,08 Mio. €), zu Mindererträgen von rund 0,12
Mio. € geführt.
Kontengruppe sonstige Transfererträge: + 1,31 Mio. €
Im Wesentlichen sind diese Mehrerträge bei den Unterhaltsvorschüssen mit rund 0,80 Mio.°€ angefallen. Diese ergeben sich aus vermehrten
Rückzahlungen der unterhaltspflichtigen Elternteile.
Weitere Mehrerträge sind im Bereich Eingliederungshilfen für behinderte
Menschen mit rund 0,50 Mio. € zu
verzeichnen. Diese betreffen noch das vorangegangene Jahr, die auf dem alten
Produkt (ohne Planansatz) vereinnahmt wurden.
Beim Amt für
Pflege und Versorgung wurden durch das Angehörigenentlastungsgesetz
Mindererträge bei den Unterhaltszahlungen von rund 0,15 Mio. €
vereinnahmt. Bei der Hilfe zur Pflege wurden Mehrerträge von rund 0,10 Mio.
€ eingenommen.
Kontengruppe Kostenerstattung und -umlage + 0,24 Mio. €
Die Mehrerträge in Höhe
von rund 0,24 Mio. € sind im Wesentlichen bei den Erstattungen vom Land
(+ 1,04 Mio. €), den Pauschalen vom Land für Unterhaltsvorschussleistungen
(+ 0,50 Mio. €), den Pauschalen vom Land für Asyl (+ 0,67 Mio. €), den Erstattungen
von Gemeinden/Gemeindeverbänden -KVJS- (+ 0,17 Mio. €) und den Rückersätzen
für Unterhaltungs- und Erhaltungsaufwand (+ 0,22 Mio. €) zu finden.
1.1.2 Wesentliche Mindererträge
Dagegen stehen
Mindererträge in den Bereichen Erstattungen vom Bund (- 0,11 Mio. €), Erstattungen
vom Land für Asyl (- 1,11 Mio. €) und Erstattungen vom Land
BTHG-bedingter Mehraufwand (- 0,33 Mio. €).
Außerdem sind durch
geänderte Verbuchungen zwischen Plan und Ist in dieser Kostengruppe zusätzliche
Mindererträge von rund 0,29 Mio. € für Personalkostenersatz entstanden.
Die entsprechenden Mehrerträge stehen im Ergebnis jeweils bei den privatrechtlichen
Leistungsentgelten.
Kontengruppe
sonstige ordentliche Erträge + 0,02 Mio. €
Die Verbesserung setzt
sich aus Mehrerträgen bei den Auflösungen von Rückstellungen
(+ 0,05 Mio. €), die Auflösung von Sonderposten (+ 0,02 Mio. €) und
den Zwangsgeldern (+ 0,02 Mio. €) zusammen. Bei den Ordnungswidrigkeiten
entstanden Mindererträge (- 0,07 Mio. €).
1.1.3 Wesentliche Mehr - und
Minderaufwendungen:
Kontengruppe Personalaufwendungen: -
0,25 Mio. € Die Überschreitung der Personalaufwendungen
wurde im Wesentlichen durch den Corona bedingten Mehraufwand von rund 0,35
Mio. € verursacht. Bei den privatrechtlichen Leistungsentgelten
wurden Mehrerträge von rund 0,18 Mio. € bezüglich der
Personalkostenerstattung, die im Rahmen der Pandemiebekämpfung angefallen sind,
erzielt.
Kontengruppe
Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen: - 2,49 Mio. € Die wesentlichen Einsparungen
sind beim Straßenbauamt (- 0,79 Mio.
€), dem Amt für Immobilienmanagement (- 0,84 Mio. €), dem Amt für
soziale Sicherung, Teilhabe und Integration (- 0,41 Mio. €) und Organisation/EDV (- 0,30 Mio. €)
angefallen.
Kontengruppe
sonstige ordentliche Aufwendungen: - 0,97 Mio. €
Die sonstigen ordentlichen Aufwendungen haben sich im Vergleich zum
Planansatz von 21,99 Mio. € um rund 0,97 Mio. € auf 21,02 Mio. €
verringert. Im Wesentlichen sind Minderaufwendungen bei dem Zuschuss zur
Grundsicherung für Arbeitssuchende (- 0,70 Mio. €), den Geschäftsaufwendungen (- 0,18 Mio. €),
den Schüler-beförderungskosten Sonderschulen (- 0,18 Mio. €), den
Rechts- und Beratungs-aufwendungen (- 0,14 Mio. €), den Zahlungen im
Schülerverkehr (- 0,12 Mio. €) und den Lizenzen und Konzessionen (- 0,12 Mio. €) angefallen. Unter Berücksichtigung
von Mehraufwendungen bei den Aufwendungen für die Corona-Pandemie (+
0,46 Mio. €) entsteht die o.g. Unterschreitung in dieser Kontengruppe.
Kontengruppe Transferaufwendungen: - 0,11
Mio. €
Minderaufwendungen
von rund 2,41 Mio. € sind im Wesentlichen im Bereich des Jugendamts angefallen.
Dagegen stehen Mehraufwendungen, die im Wesentlichen beim Amt für soziale Sicherung, Teilhabe und Integration mit rund 2,00
Mio. € sowie beim Amt für Pflege und Versorgung mit rund 0,42 Mio.
€ angefallen sind.
Kontengruppe Planmäßige
Abschreibungen: + 0,84 Mio. €
Der
Ansatz von rund 10,43 Mio. € wurde um 0,84 Mio. €, hauptsächlich durch die Abschreibungen
auf Forderungen wegen Uneinbringlichkeit (Pauschalwert-berichtigungen) im Bereich des Unterhaltsvorschusses
im Jugendamt, überschritten.
1.1.4 Genehmigung von überplanmäßigen
Aufwendungen des Ergebnishaushalts
Für
das Haushaltsjahr 2020 wurden über- und außerplanmäßige Aufwendungen der
Budgets des Ergebnishaushalts in Höhe von rund
4,41 Mio. € (Vorjahr 2019: 2,6 Mio. €) von den zuständigen Gremien
genehmigt. Die Genehmigungen des Kreistags (3,58 Mio. €) umfassten die
Budgetüberschreitungen des Amts für soziale Sicherung, Teilhabe und
Integration (1,95 Mio. €), des Amts für Pflege und Versorgung (0,32
Mio. €), des Gesundheitsamtes (0,86 Mio. €), des BSZ Bad Mergentheim
(0,24 Mio. €), des BSZ Tauberbischofsheim (0,11 Mio. €) und des BSZ
Wertheim (0,08 Mio. €), der Schule im Taubertal (0,01 Mio. €) und
der Sprachheilschule in Unterschüpf (0,01 Mio. €).
Außerdem wurden vom
Kreistag außerplanmäßige Aufwendungen für die Bewältigung der Corona-Pandemie
in Höhe von 0,86 Mio. € genehmigt.
Der Verwaltungs- und
Finanzausschuss genehmigte im Haushaltsjahr 2020 über- und außerplanmäßige
Aufwendungen des Ergebnishaushalts i. H. v. 20.000 € für die Budgetüberschreitung
des Amts für Immobilienmanagement.
Dazu
kommen gemäß der Zuständigkeitsordnung des Main-Tauber-Kreises mehrere
Genehmigungen durch den Landrat von insgesamt 20.000 € im Landwirtschaftsamt.
1.1.5 Genehmigung von überplanmäßigen
Auszahlungen des Finanzhaushalts
Im
laufenden Haushaltsjahr 2020 wurden über- und außerplanmäßige Auszahlungen bei
den Investitionen in Höhe von 0,12 Mio. € von den zuständigen
Gremien genehmigt. Der Kreistag genehmigte insgesamt 90 T€ für die
Anschaffung einer Dekontaminationsschleuse aufgrund der drohenden
Afrikanischen Schweinepest (70 T€) sowie für den Zuschuss zur Mainfähre in
Wertheim (21 T€). Dazu kommen gemäß der Zuständigkeitsordnung des
Main-Tauber-Kreises Genehmigungen durch den Kreiskämmerer in Gesamthöhe
von 14.714 € für Investitionen des Amts für Immobilienmanagement (4.980 €),
des Veterinäramts (4.195 €), des Amts für Wirtschaftsförderung,
Energie und Tourismus (3.074 €), des Baubudgets (1.559 €), des Büros
des Landrats (600 €) und des Bauamts (306 €) sowie, durch den Landrat,
Investitionen des Kulturamts (12.446 €).
1.2 Gesamtfinanzrechnung
Der
Bestand an liquiden Mitteln erhöhte sich im Verlauf des Haushaltsjahres
2020 um rund 3,86 Mio. € auf rund 17,94 Mio. € (31.12.2020). Der Zahlungsmittelüberschuss aus der Ergebnisrechnung
verbessert sich gegenüber dem Vorjahr um 11,97 Mio. € auf
17,74 Mio. €. Der Saldo aus Investitionstätigkeiten
(Auszahlungen abzüglich Einzahlungen aus Investitionstätigkeiten) verbesserte
sich um rund 2,68 Mio. €. Die vorgesehene Kreditaufnahme von 5,50
Mio. € musste aufgrund der vorhandenen liquiden Mittel nicht in Anspruch
genommen werden. Kredittilgungen von rund 1,76 Mio. € wurden im
Jahr 2020 getätigt und der Saldo der haushaltsunwirksamen Ein- und Auszahlungen
betrug - 0,52 Mio. €.
Der Schuldenstand
des Kernhaushaltes betrug zum 01.01.2020 rund 16,58 Mio. € bzw.
125 €/Einwohner. Mit der Kreditübernahme des Eigenbetriebs Kloster
Bronnbach in Höhe von 2,12 Mio. € und den geplanten Tilgungsleistungen
von 1,76 Mio. € beträgt dieser zum 31.12.2020 rund 16,94 Mio. € bzw. 128 €/Einwohner.
Der Schuldenstand
zum 01.01.2020 liegt beim Gesamtkonzern Landkreis mit dem Eigenbetrieb AWMT
inklusive des Kernhaushalts bei 16,94 Mio. € bzw. 128 €/Einwohner (Einwohner zum 30.06.2019: 132.523).
Der Eigenbetrieb AWMT ist weiterhin schuldenfrei.
1.3 Umbuchung aus der Rücklage ins Basiskapital
Beim
Main-Tauber-Kreis wurden infolge ausreichend liquider Mittel seit 2011
im Kernhaushalt keine Darlehen für Investitionen mehr aufgenommen und
stattdessen die erwirtschafteten Überschüsse des Ergebnishaushalts zur Finanzierung
der Investitionen eingesetzt. Die Rücklagen aus Überschüssen des
ordentlichen Ergebnisses können deshalb aus Liquiditätsgründen zum Ausgleich
künftiger Fehlbeträge bei der Ergebnisrechnung nur zum Teil herangezogen
werden. Im Rahmen der Feststellung des Jahresabschlusses können gemäß § 23
Satz 4 Gemeindehaushaltsverordnung Beträge aus der Ergebnisrücklage in das
Basiskapital umgebucht werden. Beim Jahresabschluss soll der nicht-liquide
Anteil der Rücklage in das Basiskapital umgebucht werden.
Berechnung
des Umbuchungsbetrages:
Rücklage,
Stand zum 01.01.2020: 14.074.793,01
€
Zuführung
des ordentlichen
Ergebnisses
2020 zur Rücklage: + 10.290.797,65 €
Rücklage,
Stand zum 31.12.2020: 24.365.590,66
€
davon sind liquide: 17.939.035,04
€ (Kassenstand zum 31.12.2020)
Umbuchungsbetrag: -
6.426.555,62 € (Differenz Rücklage / Liquidität)
Neuer
Rücklagenstand zum 31.12.2020
17.939.035,04 €
Die näheren Ausführungen zum
Jahresabschluss 2020 werden in der Anlage 2 erläutert. Darin sind die
Gesamtergebnisrechnung, die Gesamtfinanzrechnung, die Bilanz, die Teilergebnis-
und Teilfinanzrechnungen der Teilhaushalte sowie der Rechenschaftsbericht samt
Anhang zum Jahresabschluss 2020 enthalten.
Darüber
hinaus sind auch die Übersichten über die Liquidität, die Schulden, das
Vermögen, die Rücklagen und die Rückstellungen sowie die Übersicht der Ermächtigungsübertragungen
des Ergebnis- und Finanzhaushaltes ins Folgejahr und die Übersicht der
Kennzahlen zur finanziellen Leistungsfähigkeit enthalten.
Anlagen: 2