Beschlussantrag:
1.) Vom Schlussbericht über die örtliche Prüfung des
Jahresabschlusses 2020 wird zustimmend Kenntnis genommen.
2.) Dem Kreistag wird vorgeschlagen, das geprüfte Ergebnis des
Jahresabschlusses 2020 des Main-Tauber-Kreises gemäß § 95 b Abs. 1 GemO i. V. m
§ 48 LKrO wie folgt festzustellen:
a) |
Gesamtergebnisrechnung |
Gesamtergebnis |
10.297.663,69 € |
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ordentliches Ergebnis |
10.290.797,65 € |
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Sonderergebnis |
6.866,04 € |
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b) |
Finanzrechnung |
Zahlungsmittelbestand zum 31.12.2020 |
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c) |
Bilanz |
Summe zum 31.12.2020 |
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d) Der Umbuchung der nicht
liquiden Rücklagen i. H. v. 6.426.555,62 € in das
Basiskapital wird zugestimmt.
1.
Sachverhalt
Die örtliche Prüfung des Jahresabschlusses des Main-Tauber-Kreises ergab keine wesentlichen Beanstandungen. Dieser entspricht im Wesentlichen nach Form und Inhalt den gesetzlichen Bestimmungen. Nach § 48 Landkreisordnung (LKrO) in Verbindung mit § 110 Gemeindeordnung Baden-Württemberg (GemO) hat das Rechnungsprüfungsamt im Rahmen der örtlichen Prüfung den Jahresabschluss vor der Feststellung durch den Kreistag daraufhin zu prüfen, ob
- bei den Erträgen, Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen sowie bei der Vermögens- und Schuldenverwaltung nach dem Gesetz und den bestehenden Vorschriften verfahren worden ist,
- die einzelnen Rechnungsbeträge sachlich und rechnerisch in vorschriftsmäßiger Weise begründet und belegt sind,
- der Haushaltsplan eingehalten worden ist und
- das Vermögen sowie die Schulden und Rückstellungen richtig nachgewiesen worden sind.
Die Umbuchung in das Basiskapital soll aus folgenden Gründen erfolgen:
Die Überschüsse des ordentlichen Ergebnisses sind gem. § 23 Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) der entsprechenden Ergebnisrücklage zuzuführen. Dies ergibt einen gesamten Rücklagenbetrag i. H. v. 24.365.590,66 €. Da dieser Betrag die liquiden Mittel um 6.426.555,62 € übersteigt und die ordentliche Ergebnisrücklage dem Ausgleich künftiger Fehlbeträge dient, ist der nicht durch Liquidität hinterlegte Betrag in das Basiskapital umzubuchen.
Das Rechnungsprüfungsamt hat die Prüfung innerhalb von vier Monaten nach Aufstellung des Jahresabschlusses durchzuführen. Es fasst seine Bemerkungen in einem Schlussbericht zusammen, der dem Kreistag vorzulegen ist (siehe Anlage).
Anlage: 1