Betreff
Sanierungsmaßnahmen des Straßenbauamtes, Deckenprogramm 2022: Planungs- und Baubeschluss
Vorlage
V-KT/340/2021
Art
Sitzungsvorlage V-KT

Beschlussantrag:

 

Das Kreisstraßenbauamt wird mit der Erstellung und Veröffentlichung der Ausschreibungsunterlagen für die geplanten Deckeninstandsetzungsmaßnahmen von Kreisstraßen im Jahr 2022 beauftragt. Die Ausschreibung erfolgt nach Inkrafttreten der Haushaltssatzung 2022.

 

Die Vergabe dieser Leistungen soll im Frühjahr 2022 erfolgen, damit die Arbeiten so zeitig wie möglich beginnen können. Die Mittel sind im Haushaltsplan 2022 beantragt.

 

 

1. Sachverhalt

Der Main-Tauber-Kreis verfügt über 463 km Kreisstraßen. Mit einer durchschnittlichen Fahrbahnbreite von ca. 5,5 m, Sanierungskosten von ca. 19 Euro/m² und einer Nutzungsdauer der neuen Fahrbahndecke von ca. 15 Jahren entsteht ein jährlicher Sanierungsbedarf von ca. 3,2 Mio. Euro. Dies sollte mittelfristig erreicht werden. Zu späte Investitionen in die Straßensubstanz bewirken durch in den Straßenkörper eindringendes Wasser - in Verbindung mit Frost - eine rapide Verschlechterung der Substanz des Straßenkörpers. Zur Aufrechterhaltung des vorhandenen Straßennetzes und zur Vermeidung von höheren Folgekosten werden im Jahr 2022 Mittel in Höhe von ca. 1,3 Mio. Euro benötigt. Die Straßen- und Radwegebaukommission hat im September 2021 einstimmig entschieden, die Verwaltung zu beauftragen, Mittel in dieser Höhe im Rahmen der Haushaltsplanung 2022 zu beantragen.

 

Die Ausführung der Deckenmaßnahmen soll, um den ÖPNV möglichst nicht zu stören, vorrangig in der Ferienzeit erfolgen. Um den Firmen mehr Gestaltungsspielraum zu geben, aber auch um Konfliktpunkte in den Sommerferien zu minimieren, strebt die Landkreisverwaltung daher eine Vergabe bereits im Frühjahr 2022 an. Somit können schon die Pfingstferien für die Sanierungsarbeiten mitgenutzt werden. Sowohl für die Straßenbauverwaltung als auch für die Firmen findet dadurch eine Entzerrung der Aufträge statt, was eventuell auch zu günstigeren Angeboten führen kann.

 

Derzeit ist die Umsetzung der nachfolgenden Maßnahmen im Jahr 2022 geplant. Diese wurden der Straßen- und Radwegebaukommission vorgestellt und sind mit den jeweiligen Gemeinden bereits vorbesprochen:

 

-       K2814: Kn B290 – Distelhausen, 2,1 km, ca. 208.000 Euro (brutto),

-       K2814: OD Distelhausen, 0,4 km, ca. 52.000 Euro (brutto),

-       K2829: OD Sachsenhausen, 0,2 km, ca. 23.000 Euro (brutto),

-       K2829: Hundheim (ODE) – Dörlesberg (ODE), 3,0 km, ca. 281.000 Euro (brutto),

-       K2831: OD Rauenberg, 0,6 km, ca. 60.000 Euro (brutto),

-       K2871: OD Creglingen, 0,4 km, ca. 42.000 Euro (brutto),

-       K2877: Bereich Assamstadt (zw. L513 und L514), 3,0 km, ca. 444.000 Euro (brutto).

 

Die Gesamtkosten der aufgelisteten Maßnahmen liegen bei ca. 1.110.000 Euro (brutto). Die übrigen Mittel werden für Voruntersuchung, Umleitung, Kontrollprüfung, Markierung und Entsorgung benötigt.

 

Die maßgeblichen Auswahlkriterien für die geplanten Maßnahmen sind u. a. der Schadenszustand, der Stand der Voruntersuchungen sowie die Grobkostenschätzung für den Mittelbedarf im Haushaltsjahr.

 

3. Finanzielle Auswirkungen

Im Kreishaushalt 2022 sind im Teilhaushalt 5 unter der Produktgruppe 5420 „Kreisstraßen“ auf dem Sachkonto 42120010 „Unterhaltung Straßenmaterial“ 1,3 Mio. Euro beantragt. Nach Genehmigung der Haushaltsmittel und Inkrafttreten der Haushaltssatzung 2022 kann die die Ausschreibung erfolgen.

 

 

4. Klimarelevanz

Einschätzung der Klimarelevanz:

Auswirkungen auf den Klimaschutz

positiv

keine

negativ

 

 

Verfasser/-in: Herr Michael Suppinger / Frau Sabrina Rohnacher

Bereich/Amt: Straßenbauamt

Dezernatsleitung: Herr Werner Rüger