Beschlussantrag:
Der Beteiligungsbericht für das Geschäftsjahr 2020 wird zur Kenntnis genommen.
1. Sachverhalt
Öffentliche Aufgaben werden auch außerhalb der Kernverwaltung, zum Beispiel in Zweckverbänden oder in privatrechtlichen Gesellschaftsformen, erbracht. An welchen Unternehmen der Main-Tauber-Kreis zum Stand 31.12.2020 beteiligt und in welchen Verbänden er Mitglied war, ergibt sich aus folgender Übersicht:
Mit der Einschaltung kommunaler Eigen- und Beteiligungsgesellschaften zur Erfüllung von kommunalen Aufgaben wird zwar die Aufgabenwahrnehmung aus der Kernverwaltung ausgegliedert, die Aufgaben selbst verbleiben aber beim Landkreis. Aus dieser fortbestehenden Aufgaben- und damit auch Finanzverantwortung des Landkreises folgt eine Steuerungs- und Überwachungsfunktion bei den Eigen- und Beteiligungsgesellschaften. Das Beteiligungsmanagement ist beim Main-Tauber-Kreis im Büro des Landrats angesiedelt.
Der vorliegende Bericht soll die wirtschaftliche Lage und Leistungsfähigkeit der Beteiligungsunternehmen transparent darstellen und eine Bewertungsgrundlage für die Aufgabenerfüllung der Beteiligungen schaffen. Gleichzeitig kommen wir unserer gesetzlichen Verpflichtung gemäß § 105 Abs. 2 Gemeindeordnung in Verbindung mit § 48 Landkreis-ordnung nach. Demnach hat der Main-Tauber-Kreis zur Information des Kreistags und der Kreiseinwohnerinnen und Kreiseinwohner jährlich einen Bericht über die Unternehmen in einer Rechtsform des privaten Rechts, an denen er unmittelbar oder mit mehr als 50 vom Hundert mittelbar beteiligt ist, zu erstellen.
Anlage: 1