Beschlussantrag:
Der Verwaltungsausschuss empfiehlt, der Kreistag beschließt:
Die Stadt Bad Mergentheim erhält einen Zuschuss des Landkreises zur Beschaffung einer Drehleiter DLA 23/12 für die Freiwillige Feuerwehr Bad Mergentheim in Höhe von 50.000 €.
1. Sachverhalt
Im Landkreis gibt es vier Drehleitern für überörtliche Einsätze und zwar in Wertheim, Tauberbischofsheim, Bad Mergentheim und Weikersheim. Die Stadt Bad Mergentheim hat im November 2015 beim Landratsamt einen Kreiszuschuss für die Ersatzbeschaffung einer Drehleiter, aufgrund des überörtlichen Einsatzgebietes, beantragt. Das überörtliche Einsatzgebiet umfasst die Gemeinde Ahorn mit den Ortsteilen Berolzheim und Schillingstadt, die Gemeinde Igersheim mit allen Ortsteilen, die Stadt Lauda-Königshofen mit den Ortsteilen Unterbalbach, Oberbalbach, Königshofen, Beckstein und Deubach, die Stadt Niederstetten mit den Ortsteilen Adolzhausen, Herrenzimmern und Rüsselhausen und die Gemeinde Assamstadt. Die Alarmierung der Drehleiter erfolgt automatisch nach einem Alarmstichwort das in der Alarm- und Ausrückeordnung der Feuerwehren im Main-Tauber-Kreis im Einsatzleitrechner der Integrierten Leitstelle des Main-Tauber-Kreises hinterlegt ist. Die Beschaffungskosten betragen 572.000 €. Der Landeszuschuss beträgt 249.000 €. Der Landkreis soll die Gemeinden nach dem Feuerwehrgesetz als Pflichtaufgabe bei der Beschaffung der für den überörtlichen Einsatz der Feuerwehren notwendigen Feuerwehrausrüstungen und -einrichtungen unterstützen. Das Landratsamt hält es daher für angemessen einen Zuschuss in Höhe von 50.000 € zu gewähren. Dies entspricht 20 % des Landeszuschusses.
3. Finanzielle
Auswirkungen
Der Haushalt des Landkreises wird 2017 mit 50.000 € belastet. Diese sind im Bereich Brandschutz und technische Hilfeleistung (1260-I12605020401) eingestellt.