Betreff
Antrag auf Gewährung eines Kreiszuschusses für die Beschaffung einer Drehleiter für die Freiwillige Feuerwehr Tauberbischosfheim
Vorlage
V-KT/311/2017
Aktenzeichen
130.072
Art
Sitzungsvorlage V-KT

Beschlussantrag:

Der Verwaltungsausschuss empfiehlt, der Kreistag beschließt:

Die Stadt Tauberbischofsheim erhält einen Zuschuss des Landkreises zur Beschaffung einer Drehleiter DLA 23/12 für die Freiwillige Feuerwehr Tauberbischofsheim in Höhe von

50.000 €.

 

1. Sachverhalt

Im Landkreis gibt es vier Drehleitern für überörtliche Einsätze und zwar in Wertheim, Tauberbischofsheim, Bad Mergentheim und Weikersheim. Die Stadt Tauberbischofsheim hat im November 2016 beim Landratsamt einen Kreiszuschuss für die Ersatzbeschaffung einer Drehleiter, aufgrund des überörtlichen Einsatzgebietes, beantragt. Das überörtliche Einsatzgebiet umfasst die Gemeinde Ahorn mit den Ortsteilen Buch, Schwarzenbrunn, Hohenstadt, Eubigheim, Obereubigheim und Neidelsbach, die Gemeinde Großrinderfeld mit allen Ortsteilen, die Stadt Grünsfeld mit allen Ortsteilen, die Gemeinde Königheim mit den Ortsteilen Königheim, Brehmen, Gissigheim und Hof Esselbrunn, die Stadt Külsheim mit den Ortsteilen Uissigheim, Eiersheim, Maisenbachsiedlung und Roter Rain, die Stadt Lauda-Königshofen mit den Ortsteilen Lauda, Marbach, Gerlachsheim, Oberlauda, Heckfeld, Messelhausen, Hof Marstadt, Hofstetten und Hof Sailtheim, die Gemeinde Werbach mit allen Ortsteilen und die Gemeinde Wittighausen mit allen Ortsteilen. Die Alarmierung der Drehleiter erfolgt automatisch nach einem Alarmstichwort das in der Alarm- und Ausrückeordnung der Feuerwehren im Main-Tauber-Kreis im Einsatzleitrechner der Integrierten Leitstelle des Main-Tauber-Kreises hinterlegt ist. Die Beschaffungskosten betragen ca. 600.000 €. Der Landeszuschuss in Höhe von 249.000 € wurde für das Jahr 2017 durch die Stadt Tauberbischofsheim beantragt. Der Landkreis soll die Gemeinden nach dem Feuerwehrgesetz als Pflichtaufgabe bei der Beschaffung der für den überörtlichen Einsatz der Feuerwehren notwendigen Feuerwehrausrüstungen und -einrichtungen unterstützen. Das Landratsamt hält es daher für angemessen einen Zuschuss in Höhe von 50.000 € zu gewähren. Dies entspricht 20 % des zu erwartenden Landeszuschusses.

 

3. Finanzielle Auswirkungen

Der Haushalt des Landkreises wird 2018 mit 50.000 € belastet. Diese werden im Bereich Brandschutz und technische Hilfeleistung eingestellt.