Beschlussantrag:
Der Entgegennahme und Verwendung der Spende für den Arbeitskreis Asyl in Bad Mergentheim in Höhe von 500 Euro wird zugestimmt.
1. Sachverhalt
Die
Landkreisverwaltung darf zur Erfüllung ihrer Aufgaben Spenden, Schenkungen und
ähnliche Zuwendungen einwerben oder an Dritte vermitteln, wenn diese sich an
der Erfüllung der öffentlichen Aufgabe beteiligen (vgl. § 78 Gemeindeordnung i.
V. m. § 48 Landkreisordnung). Die Annahme von Zuwendungen Privater und
Vermittlung an Dritte für die Erfüllung kommunaler Aufgaben ist daher
grundsätzlich gestattet. Über die Annahme oder Vermittlung der Spende hat
vorliegend der Verwaltungs- und Finanzausschuss zu entscheiden.
Im
Haushaltsjahr 2021 ist bei der Landkreisverwaltung für die Unterstützung des
Arbeitskreises Asyl in Bad Mergentheim eine Spende von 500,00 Euro (Spender:
Karl Bach GmbH & Co. KG, 97944 Boxberg, Zahlungseingang am 15.12.2021)
eingegangen. Nachdem der Spenderwille eindeutig zum Ausdruck gebracht wurde,
ist die Spende nach entsprechender Vereinnahmung durch die Kreiskasse des
Landratsamtes an den durch die Spende bedachten Arbeitskreis Asyl in Bad
Mergentheim zur Auszahlung zu bringen. Dem Spender wird durch die
Landkreisverwaltung eine Spendenbescheinigung ausgestellt.
3. Finanzielle Auswirkungen
Keine. Es handelt sich lediglich um bilanzielle Buchungen.
4. Klimarelevanz
Einschätzung
der Klimarelevanz:
Auswirkungen auf den Klimaschutz |
positiv |
negativ |
Verfasser/-in: Jürgen Gotthard
Bereich/Amt: Dezernat für Jugend, Soziales und Gesundheit / Amt für Soziale Sicherung, Teilhabe und Integration
Dezernatsleitung: Elisabeth Krug