Beschlussantrag:
1.
Der
Kreistag des Main-Tauber-Kreises stimmt der Einführung des vom Land
Baden-Württemberg landesweit vorgesehenen Jugendtickets (LWJT oder „365
Euro-Ticket“) im Verkehrsverbund Rhein-Neckar zu. Der Zweckverband Verkehrsverbund
Rhein-Neckar (ZRN) wird ermächtigt, den gemeinsamen Förderantrag der
ZRN-Mitglieder zu stellen, sowie alle weiteren notwendigen Umsetzungsschritte
einzuleiten.
2.
Die
Einführung des LWJT im Main-Tauber-Kreis erfolgt unter folgenden Vorbehalten:
-
Die
Gremien des Verkehrsverbundes Rhein-Neckar stimmen der Einführung ebenfalls zu.
-
Das
Land Baden-Württemberg bezuschusst das Ticket mit mindestens 70 Prozent der
durch die Vergünstigung zu erwartenden Mindereinnahmen.
3.
Zur
anteiligen Finanzierung des Kostenanteils des Main-Tauber-Kreises (30 Prozent)
erfolgen die unter Ziffer 4 genannten Änderungen der Schülerbeförderungsatzung
des Main-Tauber-Kreises.
4.
Teil
B, § 6 der Schülerbeförderungsatzung des Main-Tauber-Kreises wird zum Zeitpunkt
der Einführung des LWJT in den Absätzen (1), (1a) und (3) wie folgt gefasst:
§ 6 Höhe des Zuschusses
(1) Schüler, die eine Zeitkarte des Ausbildungsverkehrs erwerben,
erhalten zu den entstehenden notwendigen Beförderungskosten einen Zuschuss. Von einer Teilbezuschussung ausgenommen sind Zeitkarten der Preisstufe
0 und das Landesweite Jugendticket Baden-Württemberg in den Fällen nach § 6 (1)
a).
§ 6 (1) a) wird wie folgt abgefasst:
Der Zuschuss beträgt monatlich 5,00 Euro für Schüler der
Gemeinschaftsschulen ab Klasse 5, Hauptschulen, Werkrealschulen, Gymnasien,
Höheren Schulen, Kollegs, Berufskollegs, Abendgymnasien und der
Berufsoberschulen, Berufsschulen, der Realschulen, der Abendrealschulen, des
Berufsgrundbildungsjahres, des Berufsvorbereitungsjahres sowie der Berufsfachschulen,
sofern diese Schüler eine andere Zeitkarte als das Landesweite Jugendticket
Baden-Württemberg benötigen.
§ 6 (3) wird wie folgt abgefasst:
(3) Die unter Abs. 1 a) genannten Schüler erhalten einen Zuschuss in
voller Höhe des Fahrpreises, wenn bereits zwei Kinder einer Familie je eine
Jahreskarte im Ausbildungsverkehr oder das Landesweite Jugendticket
Baden-Württemberg haben, es sei denn, es bestehen
Ansprüche nach § 7 Absatz 2. Es sind die niedrigsten Zuschüsse auszuzahlen.
2. Alternativen
Das LWJT
wird im Main-Tauber-Kreis nicht oder ggf. zu einem späteren Zeitpunkt
eingeführt.
4. Klimarelevanz
Einschätzung
der Klimarelevanz:
Auswirkungen auf den Klimaschutz |
keine |
negativ |
Bei
positiven und negativen Auswirkungen des Beschlusses bzw. der Maßnahme auf den
Klimaschutz:
Treibhausgas(THG)-Ausstoß in CO2-eq |
|||
Erhebliche Reduktion |
Geringfügige Reduktion |
Geringfügige Erhöhung |
Erhebliche Erhöhung |
Durch die Preisvergünstigung sollen neue Kunden für den ÖPNV gewonnen und somit Individualverkehr vermieden werden.
Verfasser/-in: Dr. Heiko Schnell
Bereich/Amt: Schulen und ÖPNV
Dezernatsleitung: Ursula Mühleck
Anlage: 1