Beschlussantrag:
1.
Der
Ausschuss für Soziales, Bildung, Kultur und Verkehr nimmt die Information und den
Bericht „Machbarkeitsstudie zu alternativen Antriebsmöglichkeiten (E-Busse,
Wasserstoff)“ zur Kenntnis.
2.
Die
Landkreisverwaltung bzw. die Verkehrsgesellschaft Main-Tauber mbH (VGMT) werden
ermächtigt, weitere notwendige Gespräche zu führen und im Rahmen der
Zuständigkeitsordnung gutachterliche Untersuchungen bzw. Konzeptionen als Teil
der Aufgabenerfüllung im ÖPNV in Auftrag zu geben, um eine
Dekarbonisierungsstrategie sowie ein Fahrplankonzept für den straßengebundenen
Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) im Main-Tauber-Kreis auszuarbeiten.
1. Sachverhalt
Zum
02.08.2021 ist die Clean Vehicle Directive (CVD) der Europäischen Union in
Kraft getreten. Diese wurde auf Bundesebene durch das Gesetz über die
Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge vom August 2021 (SaubFahrzeugBeschG) auf
nationaler Ebene verankert. Eine entsprechende Umsetzungsrichtlinie auf
Landesebene steht noch aus. Die CVD bzw. das SaubFahrzeugBeschG besagen im
Kern, dass im Rahmen einer Neuvergabe mindestens
65 Prozent der eingesetzten Linienbusse emissionsarm sein müssen (z. B.
Plugin-Hybride, Biokraftstoffe, synthetische Kraftstoffe oder Erdgas). 50
Prozent davon, also 32,5 Prozent der Gesamtflotte, müssen emissionsfrei sein
(Fahrzeuge ohne Verbrennungsmotor oder einem Ausstoß von weniger
als 1 g CO2/km).
Wie bereits
in den vorangegangenen VGMT-Aufsichtsratssitzungen berichtet, wurde im
vergangenen Jahr eine Detailuntersuchung zur Erfüllung der Mindestziele der
Clean Vehicle Directive (CVD) im Linienbusverkehr im Main-Tauber-Kreis in
Auftrag gegeben.
Inhalte der
Detailuntersuchung waren unter anderem
·
die IST-Datenerfassung und
-aufbereitung,
·
die Darstellung der Anforderungen
aus der CVD,
·
die Bewertung der verschiedenen
sauberen und emissionsfreien Antriebstechnologien vor dem Hintergrund des
Einsatzes im Liniennetz des Main-Tauber-Kreises,
·
die Erstellung einer
Grobkostenübersicht für den empfohlenen Technologie-Mix sowie
·
die Erstellung einer
Handlungsempfehlung.
Im Herbst
2021 wurden die Ergebnisse der Machbarkeitsstudie der Landkreisverwaltung
präsentiert. Nun wird der Gutachter die Ergebnisse im Rahmen eines Kurzvortrags
im Ausschuss für Soziales, Bildung, Kultur und Verkehr vorstellen.
Die
aktuellen Linienbuskonzessionen im Main-Tauber-Kreis laufen zum Fahrplanwechsel
im Dezember 2027 aus. Da ein Vergabeverfahren im ÖPNV einen entsprechenden
Vorlauf benötigt, ist folgender vorläufiger Zeitplan vorzusehen:
09.03.2022 |
Vorstellung im Ausschuss für Soziales, Bildung, Kultur und
Verkehr |
2022 |
Beauftragung
weiterer Gutachten z. B. zur Bereitstellung einer zentralen Ladeinfrastruktur
durch den Landkreis |
2023 |
Abstimmung mit den Gemeinden und Energieversorgern |
2024 |
Ausarbeitung der Ausschreibungsfahrpläne - für die
Neubetriebsaufnahme im Dezember 2027 sind ebenfalls zu
berücksichtigen: - 2026:
Stufe 1 der ÖPNV-Strategie 2030 für BW - 2030:
Zielkonzept der ÖPNV-Strategie 2030 für BW |
2024 |
Entscheidung über Linienbündelzuschnitte und
Festlegung der Ausschreibungsfahrpläne |
2025 |
Vorabbekanntmachung der ÖPNV-Vergabe |
2026 |
Veröffentlichung der Vergabeunterlagen |
2027 |
Zuschlagserteilung |
Fahrplanwechsel Dezember 2027 |
Neubetriebsaufnahme der Linienverkehre |
Es wird
vorgeschlagen, die Landkreisverwaltung bzw. die Verkehrsgesellschaft
Main-Tauber mbH (VGMT) zu ermächtigen, weitere, notwendige Gespräche zu führen
und gutachterliche Untersuchungen bzw. Konzeptionen in Auftrag zu geben, um
einen Vorschlag für eine Strategie zur Einführung
alternativer bzw. emissionsfreier Antriebe im ÖPNV (Dekarbonisierungsstrategie) sowie ein
Fahrplankonzept für den straßengebundenen Öffentlichen Personennahverkehr
(ÖPNV) im Main-Tauber-Kreis unter Beachtung der CVD und dem SaubFahrzeugBeschG sowie der ÖPNV-Strategie 2030 des
Landes Baden-Württemberg auszuarbeiten.
Bei der
Vergabe von gutachterlichen Aufträgen ist jeweils die Zuständigkeitsordnung des
Main-Tauber-Kreises im Sinne der Aufgabenerfüllung maßgeblich. Für die
notwendigen Gutachten wird von Kosten in einer Größenordnung von ca. 40.000
Euro bis 60.000 Euro für die Jahre 2022 bis 2023 ausgegangen. Für den
Haushaltsplan bzw. Wirtschaftsplan 2022 sind anteilige Mittel zur Finanzierung
unter der Kostenstelle „Einzelmaßnahmen im ÖPNV“ vorgesehen. Ggf. müssen für
den Haushaltsplan 2023 weitere Mittel eingebracht werden. Nach Vorliegen der
weiteren Gutachten wird dem Kreistag bzw. den zuständigen Gremien erneut
berichtet.
3. Finanzielle Auswirkungen
Die Verwaltung und die VGMT gehen von Kosten für weitere Gutachten in Höhe von 40.000 Euro bis 60.000 Euro im Zeitraum 2022 bis 2023 aus. Die Mittel für Gutachten im ÖPNV-Bereich sind im Haushaltsplan 2022 des Main-Tauber-Kreises unter dem Produkt 547001 Kostenstelle 43150400 (ÖPNV Einzelmaßnahmen) eingestellt. Für 2023 müssen ggf. weitere Mittel im Rahmen der Haushaltsplanung veranschlagt werden.
4. Klimarelevanz
Einschätzung
der Klimarelevanz:
Auswirkungen auf den Klimaschutz |
keine |
negativ |
Bei
positiven und negativen Auswirkungen des Beschlusses bzw. der Maßnahme auf den
Klimaschutz:
Treibhausgas(THG)-Ausstoß in CO2-eq |
|||
Erhebliche Reduktion |
Geringfügige Reduktion |
Geringfügige Erhöhung |
Erhebliche Erhöhung |
Die
Dekarbonisierung des Verkehrssektors ist ein wichtiger Bestandteil zur
Erreichung der Klimaziele. Hierdurch wird der CO2-Ausstoß lokal reduziert. Wer
öffentliche Verkehrsmittel nutzt, vermeidet Individualverkehr und trägt schon
heute aktiv zum Umwelt- und Klimaschutz bei.
Verfasser/-in: Dr. Heiko Schnell, Thorsten Haas
Bereich/Amt: Amt für Schulen und ÖPNF / VGMT
Dezernatsleitung: Ursula Mühleck
Anlage: 1