Betreff
Vergabe Fahrbahnmarkierung 2022/2023
Vorlage
V/395/2022
Art
Sitzungsvorlage V

Beschlussantrag:

 

Der Auftrag für die Durchführung der Markierungsarbeiten in den Jahren 2022 und 2023 im Main-Tauber-Kreis im Zuge der Bundes-, Landes- und Kreisstraßen wird mit einer Brutto-Auftragssumme von insgesamt 427.876,22 Euro für beide Jahre an die Firma Wolfschmidt GmbH Straßentechnik aus Heldburg erteilt.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

1. Sachverhalt

Das Straßenbauamt schreibt die Fahrbahnmarkierung von Bundes-, Landes- und Kreisstraßen im Landkreis jeweils für den Zeitraum von zwei Jahren aus. Durch die Ausschreibung und Vergabe an eine Fachfirma können abgängige Markierungen erneuert werden. Die Mittel werden durch die Straßenmeistereien bedarfsgerecht eingesetzt.

 

Zur öffentlichen Ausschreibung für den Zeitraum 2022/2023 sind zur Submission fünf Angebote eingegangen. Die Angebotssummen der Bieter sind dem beigefügten Preisspiegel zu entnehmen.

 

Nach Prüfung der Eignung und der Zuverlässigkeit hat die Firma Wolfschmidt GmbH Straßenverkehrstechnik aus Heldburg die niedrigste Wertungssumme erreicht. Der Zuschlag ist an diesen Bieter mit einer Brutto-Auftragssumme von insgesamt 427.876,22 Euro für beide Jahre zu erteilen.

 

Die Kostenberechnung für die Ausschreibung der Fahrbahnmarkierung lag bei 500.000,00 Euro (brutto). Somit liegt das Mindestgebot innerhalb der Kostenschätzung.

 

Bei der Fahrbahnmarkierung 2020/2021 ergab sich folgende prozentuale Verteilung der Auftragssumme:

 

Bundesstraßen:               ca.   5 Prozent

Landesstraßen:                ca. 45 Prozent

Kreisstraßen:                     ca. 50 Prozent

 

Die Aufteilung erfolgt anhand der tatsächlichen Gegebenheiten und lässt sich nicht im Voraus planen. Die Markierung im Zuge von Ausbau- und Deckenerneuerungsmaßnahmen wird nicht aus diesem Vertrag finanziert, sondern wird in der Regel mit dem Bauauftrag ausgeschrieben und vergeben.

 

 

3. Finanzielle Auswirkungen

Finanziert wird diese Vergabe durch bereits zugewiesene Mittel durch den Bund, das Land und den Landkreis. Der tatsächliche Aufwand wird direkt dem jeweiligen Straßenbaulastträger zugeordnet.

 

Die Markierung von Bundesstraßen tangiert den Kreishaushalt nicht, da die Rechnungen direkt aus dem Finanzbuchungssystem des Bundes beglichen werden. Dort stehen im Kapitel 1201 unter Finanzposition 74142 jährlich 100.000 Euro für Erhaltungsmaßnahmen an Bundesstraßen im Landkreis zur Verfügung.

 

Die Finanzierung der Markierung an Landes- und Kreisstraßen erfolgt aus dem Kreishaushalt, wobei die Kosten im Bereich von Landesstraßen durch die Mittelzuweisung des Landes gedeckt sind. Für Erhaltungsmaßnahmen stehen im Kreishaushalt 2022 unter Kostenstelle 54305053 „Landesstraßen“ auf den Sachkonten 42910810 bis 42910830 „Erhaltungsaufwand Land […]“ 280.000 Euro und unter Kostenstelle 54205053 „Kreisstraßen“ auf den Sachkonten 42120210 bis 42120230 „Straßenbauamt Laufende Unterhaltung, Direktaufwand […]“400.000 Euro zur Verfügung. Die identischen Ansätze für Kreis- und Landesstraßen sind jeweils auch in der mittelfristigen Finanzplanung für das Jahr 2023 enthalten.

 

 

4. Klimarelevanz

Einschätzung der Klimarelevanz:

Auswirkungen auf den Klimaschutz

positiv

keine

negativ

 

 

 

 

Verfasser/-in: Dirk Borsdorf

Bereich/Amt: Straßenbauamt

Dezernatsleitung: Werner Rüger

Anlagen: 1

Preisspiegel (nicht öffentlich)