Beschlussantrag:
Der Ausschuss für Soziales, Bildung, Kultur und Verkehr nimmt vom Sachstandsbericht zum Digitalpakt Schule und zu den entsprechenden – pandemiebedingten – Zusatzprogrammen zur Digitalisierung der Schulen Kenntnis.
1. Sachverhalt
A.
„Eigentlicher“ Digitalpakt gemäß Vereinbarung des Bundes und der Länder
von 2019
Im Jahr 2019
beschlossen der Bund und die Länder den Digitalpakt Schule.
Ziel gemäß Richtlinien:
Bessere Ausstattung der Schulen mit digitaler
Technik.
Nach Maßgabe der Richtlinien sind Investitionen einschließlich Planung, Beschaffung, Aufbau und Inbetriebnahme förderfähig.
Förderzeitraum:
17. Mai 2019 bis 31. Dezember 2024
B. Zusätzliche Förderprogramme
zur Digitalisierung wegen der Corona-Pandemie
Folgende Zusatzförderprogramme wurden 2020 und 2021 sukzessive zusätzlich zum ursprünglichen „DigitalPakt Schule“ pandemiebedingt aufgelegt:
a)
Sofortausstattungsprogramm digitale Endgeräte für bedürftige
Schüler
Ziel gemäß Richtlinien:
Zweck gemäß der Zusatzverwaltungsvereinbarung war es, in der Zeit des coronabedingt eingeschränkten Schulbetriebes einem möglichst hohen Anteil an Schüler/-innen den digitalen Fernunterricht mit mobilen Endgeräten (Laptop, Notebooks und Tablets) zu ermöglichen. Vorzugsweise wurden bedürftige Schülerinnen und Schüler mit mobilen Endgeräten ausgestattet.
Förderzeitraum/Zeitplan:
Beginn der Schulschließungen 16. März 2020 bis 31. Juli 2021. Zum 15. Dezember 2020 gebundene (beantragte) Mittel durften bis 31. Juli 2021 verausgabt werden.
b)
Zusatz-Verwaltungsvereinbarung Administration (IT-Support)
Das Programm wurde ebenfalls im Zusammenhang
mit der umfassenden Digitalisierung wegen der Corona-Pandemie kurzfristig
aufgelegt. Es erfolgte eine pauschale Zuweisung von Mitteln an die Schulträger.
Ziel gemäß Richtlinien:
Förderung der technischen Planung, Installation, Konfiguration und Pflege von Endgeräten in den Schulen in direkter Verbindung mit Investitionsmaßnahmen des Digitalpaktes.
Förderzeitraum/Zeitplan:
Förderzeitraum: 1. Januar 2021 bis 31. Dezember 2022
Umsetzung:
· Einstellung einer IT-Fachkraft (Fachinformatiker) am Kreismedienzentrum für IT-Support der digitalen Endgeräte der sechs Beruflichen Schulen, derzeit befristet bis Dezember 2022.
· Finanzierung von IT-Support durch externe Dienstleister vorgesehen.
c)
Unterstützung „Schulbudget Corona“ mit Anteilen für
Digitalisierung („Zukunftsland Baden-Württemberg“)
Hierbei handelt es sich um weitere pauschale
Zuweisungen des Landes, um die Auswirkungen der Pandemie auf den Schulbetrieb
abzufedern. Die Mittel konnten sowohl für Anschaffungen im Bereich der
Digitalisierung eingesetzt werden oder für hygienische Maßnahmen zur
Gesunderhaltung an Schulen eingesetzt werden.
Förderzeitraum/Zeitplan:
2. November 2020 bis 31. Juli 2021
Alle Anschaffungen wurden getätigt und bereits nachgewiesen. Projektabschluss erfolgte zum Stichtag 31. Januar 2022.
d)
Leihgeräte für Lehrkräfte
Hierbei handelte es sich um ein weiteres
kurzfristig aufgelegtes Zusatzprogramm aufgrund der Notwendigkeit für
Homeschooling. Die Mittel wurden vom Land ohne Antragsstellung pauschal auf
Grundlage der Zahl der Lehrkräfte (Vollzeitdeputate) zugewiesen.
Förderzeitraum/Zeitplan:
· 3. Juni 2020 bis 31. März 2022
· Die Beschaffung wurde abgeschlossen.
·
Der Verwendungsnachweis muss bis
31. Oktober 2022 erfolgen.
3.
Finanzielle Auswirkungen
Ausgaben
bis HH-Jahr 2021 |
|||
Programmname |
Kosten |
Eigenanteil |
Fördersumme |
Digitalpakt |
1.630.307 € |
379.383 € |
1.250.924 € |
Sofortausstattung |
441.316 € |
0 € |
441.316 € |
Administration |
50.000 € |
0 € |
50.000 € |
Zukunftsland
BW |
82.202 € |
0 € |
82.202 € |
Lehrergeräte |
206.529 € |
0 € |
206.529 € |
Summe |
2.410.354 € |
379.383 € |
2.030.971 € |
Geplante
Ausgaben bis 2024 |
|||
Programmname |
Kosten |
Eigenanteil |
Fördersumme |
Digitalpakt |
1.403.704 € |
443.249 € |
960.455 € |
Administration |
90.000 € |
0 € |
90.000 € |
Summe |
1.493.704 € |
443.249 € |
1.050.455 € |
Kosten |
Eigenanteil |
Fördersumme |
|
Gesamtsummen
2020 bis 2024 |
3.904.058 € |
822.632 € |
3.081.426 € |
In den Jahren 2020 und 2021 wurden bisher 2.247 mobile Endgeräte, 217 stationäre PC, 90 interaktive Tafeln und Großbildschirme, 18 Virtual-Reality-Brillen sowie Bestandteile für Server und Netzwerke beschafft. In den Jahren 2022 bis 2024 ist die Beschaffung von weiteren rund 850 mobilen Endgeräten, 470 stationären PC sowie 53 interaktiven Tafeln und Großbildschirmen sowie weiteren notwendigen Bestandteilen für Server und Netzwerke vorgesehen. Die Aufwendungen und Förderbeträge (Erträge) wurden bzw. werden entsprechend in den Haushaltsjahren den einzelnen Schulbudgets im Teilhaushalt 3 zugeordnet und etatisiert.
4. Klimarelevanz
Einschätzung
der Klimarelevanz:
Auswirkungen auf den Klimaschutz |
positiv |
negativ |
Verfasser/-in: Dr. Heiko Schnell
Bereich/Amt: Schulen und ÖPNV
Dezernatsleitung: Ursula Mühleck