Beschlussantrag:
1. Der als Anlage 1 beigefügten Neufassung des Gesellschaftsvertrages der Energieagentur Main-Tauber-Kreis GmbH wird zugestimmt.
2. Der als Anlage 3 beigefügten Neufassung der Aufsichtsratsordnung des Aufsichtsrates der Energieagentur Main-Tauber-Kreis GmbH wird zugestimmt.
3. Der Landrat des Main-Tauber-Kreises wird ermächtigt, in der Gesellschafterversammlung der Energieagentur Main-Tauber-Kreis GmbH den Neufassungen des Gesellschaftsvertrags und der Aufsichtsratsordnung gemäß den beiliegenden Entwürfen zuzustimmen.
1.
Sachverhalt
Gesellschaftsvertrag:
Der Main-Tauber-Kreis wurde von der Gemeindeprüfungsanstalt darauf hingewiesen, dass der Gesellschaftsvertrag der Energieagentur Main-Tauber-Kreis GmbH vom 28.10.2008, zuletzt geändert am 29.06.2012, nicht den Bestimmungen des § 103 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 Buchst. a), b), e) und f) der Gemeindeordnung (GemO), anwendbar für den Landkreis nach § 48 Landkreisordnung, entspricht.
§ 103 GemO enthält Zulässigkeitsvoraussetzungen für die Beteiligung an Unternehmen in einer Rechtsform des privaten Rechts. Insbesondere werden Anforderungen an den Inhalt der Gesellschaftsverträge aufgeführt.
Vor diesem Hintergrund hat die Landkreisverwaltung beiliegenden Entwurf eines angepassten Gesellschaftsvertrages erarbeitet. Dieser enthält die entsprechenden Regelungen der Gemeindeordnung.
Zur besseren Nachvollziehbarkeit sind die vorgeschlagenen Änderungen in dem als Anlage 2 angehängten Dokument der bisherigen Fassung des Vertrages gegenübergestellt. Die Anlage 1 beinhaltet die vorgeschlagene Neufassung.
Aufsichtsratsordnung:
Von der Verwaltung wird in diesem Zuge ebenso eine Neufassung der Aufsichtsratsordnung vorgeschlagen. Aufgenommen werden sollte die Möglichkeit, Beschlüsse auch per Videokonferenz oder in einer Hybridsitzung zu fassen. Die vorgeschlagenen Änderungen sind in dem als Anlage 4 angehängten Dokument der bisherigen Fassung der Aufsichtsratsordnung gegenübergestellt. Die Anlage 3 beinhaltet die vorgeschlagene Neufassung.
Anlagen: 4