Beschlussantrag:
Von der uneingeschränkten Abschlussbestätigung über die überörtliche Allgemeine Finanzprüfung der Jahre 2012 bis 2016 durch die Gemeindeprüfungsanstalt wird Kenntnis genommen.
1. Sachverhalt
Die Gemeindeprüfungsanstalt Baden-Württemberg hat die Haushalts-, Kassen- und Rechnungsführung des Main-Tauber-Kreises in den Haushaltsjahren 2012 bis 2016 sowie die Wirtschaftsführung und das Rechnungswesen der Eigenbetriebe Abfallwirtschaftsbetrieb Main-Tauber-Kreis (AWMT), Kloster Bronnbach und Energie- und Immobilienmanagement Main-Tauber-Kreis (EIMT) jeweils in den Wirtschaftsjahren 2012 bis 2016 geprüft. Der Prüfung lagen die Jahresabschlüsse 2012 bis 2016 des Landkreises und der Eigenbetriebe zugrunde.
Zum Prüfungsbericht der Gemeindeprüfungsanstalt vom 19.09.2019 hat die Landkreis-verwaltung fristgemäß mit Schreiben vom 09.03.2020 sowie mit ergänzender E-Mail vom 06.05.2020 Stellung genommen. Mit Schreiben vom 12.10.2020 bzw. 28.04.2022 wurde von der Rechtsaufsicht, dem Regierungspräsidium Stuttgart, die uneingeschränkte Bestätigung nach § 48 LKrO i.V.m. § 114 Abs. 5 Satz 2 GemO über den Abschluss der überörtlichen Prüfung der Haushalts-, Kassen- und Rechnungsführung des Main-Tauber-Kreises für die Haushaltsjahre 2012 bis 2016 einschließlich der Wirtschaftsführung der Eigenbetriebe für die Wirtschaftsjahre 2012 bis 2016 erteilt. Die Prüfungsfeststellungen sind nach der Stellungnahme und den Zusagen der Verwaltung erledigt, auf die Schreiben des Regierungspräsidiums Stuttgart wird verwiesen.
Gemäß der Verpflichtung zur Unterrichtung über den Abschluss des Prüfungsverfahrens wird der Kreistag hierüber gemäß VwV GemO Nr. 1 zu § 114 GemO in Kenntnis gesetzt.
Anlage:
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