Beschlussantrag:
Dem Abschluss der Vereinbarung über Art, Umfang und Durchführung der Kreuzungsmaßnahme „Umbau des Knotenpunktes L 506/L 578/K 2815 („Rechte Tauberkreuzung“), über die Verteilung der Kosten und der sonstigen Rechtsbeziehungen wird in der als Anlage dieser Vorlage beigefügten Fassung zugestimmt.
1. Sachverhalt
Das Land führt
aufgrund der schlechten Bausubstanz des Knotenpunktes L 506/L 578/K 2815 einen
Umbau der Kreuzung durch.
Der Kreuzungsbereich weist bauliche Mängel auf (Verdrückungen, defekte Entwässerungseinrichtungen). Durch die Baumaßnahme sollen zudem die Verkehrsverhältnisse für die Fußgänger sowie die Verkehrsabläufe verbessert und optimiert werden. Ferner werden im Zuge der Maßnahme im Kreuzungsbereich und in der L 506 Mergentheimer Straße die Wasserver- und Entsorgungsleitungen und die Gehwege erneuert.
Das Land, der Kreis
und die Stadt kommen daher überein, zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse,
die Änderung der bestehenden Kreuzung nach den Grundsätzen der
Straßen-Kreuzungsrichtlinien als Gemeinschaftsmaßnahme durchzuführen.
Die Änderungskosten werden im Verhältnis der Fahrbahnbreiten der an der Kreuzung beteiligten Straßenäste aufgeteilt. Mit der als Anlage zu dieser Vorlage beigefügten Vereinbarung werden die Rechtsbeziehungen der Beteiligten und die Verteilung der Kosten geregelt.
3. Finanzielle
Auswirkungen
Der Kostenanteil
für die Baukosten einschließlich Grunderwerb beträgt gemäß Kostenberechnung
vorläufig ca. 275.000 €, zzgl. eines
Verwaltungskostenzuschlags von ca. 22.000 €.
Die Förderung des
Landes beträgt nach dem Landesgemeindeverkehrs-Finanzierungsgesetz (LGVFG)
voraussichtlich ca. 182.500 €.
Im Haushaltjahr 2017 stehen entsprechende Mittel für den auf den Main-Tauber-Kreis entfallenden Kostenanteil zur Verfügung.
Anlagen: 1