Betreff
Umbau des Knotenpunktes L 506/L 578/K 2815 ("Rechte Tauberkreuzung") in Tauberbischofsheim. Abschluss einer Vereinbarung über die Rechtsbeziehungen der Beteiligten und über die Verteilung der Kosten.
Vorlage
V-KT/322/2017
Art
Sitzungsvorlage V-KT

Beschlussantrag:

Dem Abschluss der Vereinbarung über Art, Umfang und Durchführung der Kreuzungsmaßnahme „Umbau des Knotenpunktes L 506/L 578/K 2815 („Rechte Tauberkreuzung“), über die Verteilung der Kosten und der sonstigen Rechtsbeziehungen wird in der als Anlage dieser Vorlage beigefügten Fassung zugestimmt.

 

1. Sachverhalt

Das Land führt aufgrund der schlechten Bausubstanz des Knotenpunktes L 506/L 578/K 2815 einen Umbau der Kreuzung durch.

Der Kreuzungsbereich weist bauliche Mängel auf (Verdrückungen, defekte Entwässerungseinrichtungen). Durch die Baumaßnahme sollen zudem die Verkehrsverhältnisse für die Fußgänger sowie die Verkehrsabläufe verbessert und optimiert werden. Ferner werden im Zuge der Maßnahme im Kreuzungsbereich und in der L 506 Mergentheimer Straße die Wasserver- und Entsorgungsleitungen und die Gehwege erneuert.

Das Land, der Kreis und die Stadt kommen daher überein, zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse, die Änderung der bestehenden Kreuzung nach den Grundsätzen der Straßen-Kreuzungsrichtlinien als Gemeinschaftsmaßnahme durchzuführen.

 

Die Änderungskosten werden im Verhältnis der Fahrbahnbreiten der an der Kreuzung beteiligten Straßenäste aufgeteilt. Mit der als Anlage zu dieser Vorlage beigefügten Vereinbarung werden die Rechtsbeziehungen der Beteiligten und die Verteilung der Kosten geregelt.

 

3. Finanzielle Auswirkungen

 

Der Kostenanteil für die Baukosten einschließlich Grunderwerb beträgt gemäß Kostenberechnung vorläufig ca. 275.000 €,  zzgl. eines Verwaltungskostenzuschlags von ca. 22.000 €.

Die Förderung des Landes beträgt nach dem Landesgemeindeverkehrs-Finanzierungsgesetz (LGVFG) voraussichtlich ca. 182.500 €.

 

Im Haushaltjahr 2017 stehen entsprechende Mittel für den auf den Main-Tauber-Kreis entfallenden Kostenanteil zur Verfügung.

Anlagen: 1