Betreff
Eilentscheidung - Amt für Pflege und Versorgung; Überplanmäßige Ausgaben 2016
Vorlage
KT/328/2017
Art
Sitzungsvorlage KT

Beschlussantrag:

 

1. Sachverhalt:

 

Zum 01.01.2016 trat neben dem Pflegestärkungsgesetz II (Umsetzung zum 01.01.2017) auch ein neuer Rahmenvertrag für die stationäre Pflege in Kraft.

Dieser Rahmenvertrag sieht Personalmehrungen in verschiedenen Bereichen von Pflegeheimen vor. Diese Personalmehrung ist neben den Tarif- und Sachkostensteigerungen im Rahmen der Pflegesatzverhandlungen zu refinanzieren. Daneben gesteht die Schiedsstelle einen sog. Gewinnzuschlag zu, den die Einrichtungen in Höhe von 1,5% als Aufschlag auf das Budget geltend machen können.

 

Im Jahr 2016 haben nun nahezu alle Heime von diesen Möglichkeiten vollständig oder teilweise Gebrauch gemacht.

Zum einen führte dies zu höheren Pflegeheimkosten, die so im Haushalt 2016 nicht eingeplant sein konnten. Dies wirkt sich im Bereich Hilfe zur Pflege nach dem SGB XII, aber auch im Bereich Hilfe zur Pflege an Hinterbliebene nach dem BVG aus. 

Zum anderen führten die hohen Kostensteigerungen zu einer Zunahme der Antragseingänge im Bereich SGB XII.

 

Im Dezember 2016 meldeten Heime außerhalb des Main Tauber Kreises rückwirkende Pflegesatzerhöhungen nach erfolgter Pflegesatzverhandlung.

Auch die Hilfe für Bewohner von Heimen im Main-Tauber-Kreis mussten Ende November/Anfang Dezember nachberechnet werden, da die entsprechenden Pflegesatzvereinbarungen übersandt wurden.

 

Noch Ende November konnte davon ausgegangen werden, dass die Möglichkeit bestand, dass das Budget des Amtes 42 aufgrund von Planunterschreitungen im Bereich Blindenhilfe sowie bei den ambulanten Pflegeleistungen ausreichen würde, diese Mehrkosten zu decken.

 

Inzwischen steht jedoch fest, dass dies nicht der Fall ist.

 

Am 20.12.2016 wurde eine weitere Pflegesatzverhandlung telefonisch abgeschlossen (Franz-Gehrig-Haus, Bad Mergentheim in Trägerschaft der Evang. Heimstiftung) – die Erhöhung beträgt hier alleine 8,3% rückwirkend ab 01.11.2016.

Nachdem es sich um ein Heim mit hoher Sozialhilfebelegung handelt, fallen hohe Nachzahlungen an.

 

Um die noch nicht entschiedenen Anträge auf Hilfe zur Pflege (aktuell 51), die Nachzahlungen aufgrund erfolgter Pflegesatzverhandlungen nach dem SGB XII sowie entsprechende Leistungen nach dem BVG für 2016 gewähren zu können, bedarf es einer überplanmäßigen Ausgabe.

 

 

2. Eilentscheidung

 

Sowohl die Nachzahlungen aufgrund der nun vorliegenden Pflegesatzvereinbarungen wie auch die Verbescheidung und Auszahlung der Leistungen aufgrund der Neuanträge müssen zeitnah erfolgen. Es handelt sich um gesetzliche Ansprüche, die als Pflichtaufgabe zu erfüllen sind. Die Aufwendungen sind periodengerecht dem Haushaltsjahr 2016 zuzuordnen.

 

Die Genehmigung von überplanmäßigen  Ausgaben über 37.500 Euro bei Überschreitung des Ämterbudgets liegt in der Verantwortungs des Kreistags.

Weil die Angelegenheit nicht aufgeschoben werden kann, die Auszahlung der Sozialleistungen unaufschiebbar sind und die nächste Kreistagssitzung erst am 22.03.2017 stattfindet, wird eine sofortige Eilentscheidung des Landrats erforderlich.

 

 

3. Finanzielle Auswirkungen

 

Umfang der notwendigen überplanmäßigen Ausgaben:

Es werden zusätzliche Mittel im Bereich Pflege nach dem SGB XII in Höhe von 219.300 €

sowie im Bereich der Leistungen nach dem BVG von 80.700 € benötigt.

Die zu genehmigenden überplanmäßigen Ausgaben 2016 betragen damit insgesamt 300.000 €.

 

Deckungsvorschlag:

Zur teilweisen Deckung der überplanmäßigen Ausgaben stehen bereits eingegangene Mehreinnahmen von 200.548 € sowie eine zu erwartenden Erstattung vom Land (Leistungen nach dem BVG) für Dezember 2016 in Höhe von voraussichtlich 20.000 €

zur Verfügung, insgesamt also 220.548 Euro.